ENERGY SHARING. SOLARSTROM TEILEN AB JUNI 2026.
Energy Sharing ist die neue Möglichkeit, selbst erzeugten Solarstrom legal mit Nachbarn, Mietern und der Gemeinschaft zu teilen — ganz ohne Energieversorger-Lizenz. Ab dem 1. Juni 2026 regelt §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und ermöglicht es PV-Anlagenbetreibern, ihren Überschussstrom über das öffentliche Netz rechnerisch an Teilnehmer zu verteilen. Volt Energie berät Sie zur optimalen Vorbereitung auf Energy Sharing in Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
WAS IST ENERGY SHARING?
Solarstrom teilen — die Zukunft der Energieversorgung
Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom durch mehrere Verbraucher. Ab dem 1. Juni 2026 tritt mit §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine grundlegend neue Regelung in Kraft, die es Besitzern von Photovoltaikanlagen erstmals ermöglicht, ihren Solarstrom über das öffentliche Stromnetz rechnerisch an andere Haushalte und Unternehmen weiterzugeben.
Die rechtliche Grundlage basiert auf der EU-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive, Art. 22), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ausdrücklich fördert. Deutschland setzt diese Vorgabe nun mit dem neuen §42c EnWG in nationales Recht um — ein Meilenstein für die dezentrale Energiewende.
Wichtig: Beim Energy Sharing fließt kein physischer Strom direkt von Dach zu Dach. Stattdessen handelt es sich um einen bilanziellen Ausgleich: Die PV-Anlage speist Strom ins öffentliche Netz ein, und dieser wird den teilnehmenden Verbrauchern rechnerisch zugeordnet. Die Netznutzung erfolgt über das bestehende Stromnetz — es sind keine zusätzlichen Leitungen oder technische Umbauten am Netz nötig.
Energy Sharing unterscheidet sich damit grundlegend von bisherigen Modellen wie Mieterstrom oder Direktvermarktung. Es ist einfacher, bürokratieärmer und steht einem deutlich größeren Personenkreis offen — vom Einfamilienhaus-Besitzer über Vermieter bis hin zu Energiegenossenschaften.
ENERGY SHARING — ECKDATEN
SO FUNKTIONIERT ENERGY SHARING
Der Ablauf von Energy Sharing ist für PV-Besitzer und Teilnehmer gleichermaßen unkompliziert. Das intelligente Messsystem (Smart Meter) bildet die technische Grundlage — die Abrechnung erfolgt automatisiert über den regulären Stromanbieter.
Erzeugung messen
Das Smart Meter (intelligentes Messsystem / iMSys) erfasst die Stromerzeugung Ihrer PV-Anlage in 15-Minuten-Intervallen. Diese hochauflösende Messung ist die Grundlage für die exakte Zuordnung des erzeugten Stroms.
Verbrauch erfassen
Auch bei den teilnehmenden Verbrauchern wird der Stromverbrauch im selben 15-Minuten-Takt gemessen. So lässt sich exakt bestimmen, wer wann wie viel Strom bezieht — und welcher Anteil aus der PV-Anlage stammt.
Bilanziell aufteilen
Der erzeugte Solarstrom wird nach einem vorab festgelegten Verteilschlüssel rechnerisch auf die Teilnehmer aufgeteilt. Der Verteilschlüssel kann flexibel gestaltet werden — zum Beispiel gleichmäßig oder nach Verbrauchsanteil.
Automatisch abrechnen
Die Abrechnung erfolgt über den regulären Stromanbieter der Teilnehmer. Der PV-Besitzer erhält den vereinbarten Preis pro kWh — keine Energieversorger-Lizenz nötig, kein Abrechnungsaufwand auf Ihrer Seite.
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Für Besitzer von Photovoltaikanlagen eröffnet Energy Sharing eine erheblich attraktivere Verwertung des überschüssigen Solarstroms. Statt den Strom für die niedrige Einspeisevergütung ins Netz einzuspeisen, erzielen Sie deutlich höhere Erlöse durch den direkten Verkauf an Teilnehmer.
Deutlich höhere Erlöse
Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 10 kWp liegt bei nur 8,03 ct/kWh. Mit Energy Sharing legen Sie Ihren Preis selbst fest — typischerweise zwischen 15 und 25 Cent pro kWh. Das bedeutet eine Verdopplung bis Verdreifachung Ihrer Einnahmen aus dem überschüssigen Solarstrom.
Eigene Preisgestaltung
Sie bestimmen den Preis, zu dem Sie Ihren Solarstrom an Teilnehmer weitergeben. Dabei orientieren Sie sich typischerweise zwischen der Einspeisevergütung (Untergrenze) und dem regulären Stromtarif der Teilnehmer (Obergrenze). So entsteht eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Höhere Wirtschaftlichkeit
Durch die bessere Vergütung des überschüssigen Solarstroms amortisiert sich Ihre PV-Anlage schneller. Besonders große Anlagen, die bisher einen Großteil der Erzeugung für wenig Geld einspeisen mussten, profitieren erheblich von Energy Sharing. Die Gesamtrentabilität Ihrer Solarinvestition steigt deutlich.
Win-Win mit Nachbarn
Stärken Sie die Gemeinschaft in Ihrer Nachbarschaft und ermöglichen Sie anderen den Zugang zu günstigem, lokal erzeugtem Solarstrom — ohne dass diese selbst eine PV-Anlage installieren müssen.
Keine Energieversorger-Pflichten
Im Gegensatz zum Mieterstrom-Modell müssen Sie beim Energy Sharing kein Energieversorgungsunternehmen gründen. Sie unterliegen nicht den Pflichten eines Versorgers — die Abrechnung läuft über den bestehenden Stromanbieter.
Eigenverbrauch bleibt Priorität
Ihr eigener Solarstrom wird weiterhin zuerst für Ihren Eigenverbrauch genutzt. Nur der Überschuss wird über Energy Sharing verteilt. So maximieren Sie beide Einnahmequellen gleichzeitig.
Quellen: Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze 2026, BMWK – Energiewirtschaftsgesetz
VORTEILE FÜR ENERGY-SHARING-TEILNEHMER
Günstiger Solarstrom — ohne eigenes Dach
Nicht jeder Haushalt hat die Möglichkeit, eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren — ob als Mieter, in einer Wohnung ohne geeignetes Dach oder aus finanziellen Gründen. Energy Sharing löst dieses Problem: Als Teilnehmer profitieren Sie von lokal erzeugtem Solarstrom, ohne selbst investieren zu müssen.
Der Solarstrom aus dem Energy Sharing ist in der Regel günstiger als der reguläre Tarif Ihres Stromanbieters. Bei einem typischen Haushaltsstrompreis von 30–35 ct/kWh und einem Energy-Sharing-Preis von 15–25 ct/kWh sparen Sie pro verbrauchter Kilowattstunde bares Geld.
Besonders attraktiv: Sie müssen nicht den Stromanbieter wechseln. Der Energy-Sharing-Anteil wird von Ihrem regulären Stromverbrauch abgezogen — die verbleibende Differenz bezieht Ihr Stromanbieter wie gewohnt aus dem Netz. Für Sie als Verbraucher ändert sich an der Versorgungssicherheit nichts.
- Günstigerer Strom durch lokalen Solarstrom (15–25 ct statt 30–35 ct/kWh)
- Kein Anbieterwechsel erforderlich — nahtlose Integration
- Keine eigene PV-Anlage oder Investition nötig
- Aktive Teilhabe an der lokalen Energiewende
- Versorgungssicherheit bleibt vollständig erhalten
- Flexibel kündbar — kein langfristiger Vertrag nötig
TEILNEHMER — ÜBERBLICK
ENERGY SHARING VS. MIETERSTROM — DER VERGLEICH
Das bisherige Mieterstrom-Modell hat sich aufgrund hoher bürokratischer Hürden in der Praxis nur langsam durchgesetzt. Energy Sharing vereinfacht die Weitergabe von Solarstrom erheblich und beseitigt die größten Hemmnisse. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | Energy Sharing (ab 06/2026) | Mieterstrom (bestehend) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §42c EnWG (neu) | §42a EnWG |
| Räumlicher Geltungsbereich | Über Gebäudegrenzen hinweg, im Netzgebiet | Nur innerhalb eines Gebäudes / Quartiers |
| Energieversorger-Pflichten | Keine — keine Lizenz nötig | Ja — volle Energieversorger-Pflichten |
| Bürokratieaufwand | Gering — Registrierung + Teilnehmervereinbarung | Hoch — Vertragswerk, Abrechnung, Meldepflichten |
| Abrechnung | Über regulären Stromanbieter der Teilnehmer | Durch den Mieterstrom-Anbieter selbst |
| Preisgestaltung | Frei verhandelbar zwischen den Parteien | Max. 90 % des Grundversorgungstarifs |
| Verteilung des Stroms | Flexibler Verteilschlüssel, frei wählbar | An alle Mieter im Gebäude |
| Geeignet für | Nachbarn, Mehrfamilienhäuser, Genossenschaften, Quartiere | Vermieter mit PV auf eigenem Gebäude |
Das Mieterstrom-Modell bleibt auch nach Einführung des Energy Sharing bestehen. Es kann weiterhin sinnvoll sein, wenn PV-Anlage und Verbraucher im selben Gebäude sitzen und der Vermieter die Vollversorgung übernehmen möchte. Für die meisten Anwendungsfälle bietet Energy Sharing jedoch deutlich weniger Aufwand bei gleichzeitig größerer Flexibilität.
Quellen: BMWK – Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft
VORAUSSETZUNGEN FÜR ENERGY SHARING
Um Energy Sharing ab Juni 2026 nutzen zu können, müssen sowohl der PV-Anlagenbetreiber als auch die Teilnehmer bestimmte technische und regulatorische Voraussetzungen erfüllen. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind überschaubar und in den meisten Fällen ohne großen Aufwand umsetzbar.
Was wird benötigt?
1. Smart Meter (intelligentes Messsystem / iMSys)
Das Smart Meter ist die zentrale technische Voraussetzung. Es misst Erzeugung und Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen und überträgt die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber. Ohne iMSys ist Energy Sharing nicht möglich. Der zuständige Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage ein Smart Meter zu installieren. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegen die jährlichen Kosten bei ca. 20–50 Euro.
2. PV-Anlage mit Einspeisezähler
Der PV-Anlagenbetreiber benötigt eine funktionsfähige Photovoltaikanlage mit Netzeinspeisung. Die Anlage muss über einen Einspeisezähler verfügen, der die ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst. Bei bestehenden Anlagen ist dies in der Regel bereits der Fall. Für Neuanlagen wird der Einspeisezähler im Rahmen der Inbetriebnahme installiert.
3. Registrierung im Marktstammdatenregister
Die PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein. Dies ist seit 2019 für alle Stromerzeugungsanlagen verpflichtend. Falls Ihre Anlage noch nicht registriert ist, kann dies kostenfrei über das Online-Portal der Bundesnetzagentur erfolgen. Volt Energie unterstützt Sie bei der Registrierung im Rahmen der Projektierung.
4. Teilnehmervereinbarung
Zwischen dem PV-Betreiber und den Teilnehmern muss eine Teilnehmervereinbarung geschlossen werden. Diese regelt den Verteilschlüssel, den vereinbarten Preis pro kWh und die Laufzeit. Die genauen Anforderungen an die Vereinbarung werden in der Durchführungsverordnung zum §42c EnWG spezifiziert.
CHECKLISTE ENERGY SHARING
Volt Energie unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf Energy Sharing: von der Smart-Meter-Koordination über die Marktstammdatenregister-Registrierung bis zur optimalen Anlagendimensionierung.
Vorbereitung startenFÜR WEN LOHNT SICH ENERGY SHARING?
Energy Sharing eröffnet verschiedenen Zielgruppen neue Möglichkeiten. Besonders in Ostdeutschland, wo Volt Energie aktiv ist, entstehen attraktive Konstellationen durch den hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern, Neubaugebieten und Energiegenossenschaften.
Vermieter mit Mehrfamilienhäusern
Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern ist Energy Sharing die ideale Ergänzung zur PV-Anlage auf dem Dach. Statt den überschüssigen Solarstrom für die niedrige Einspeisevergütung ins Netz einzuspeisen, geben Sie ihn direkt an Ihre Mieter weiter — zu einem Preis, der für beide Seiten attraktiv ist. Die Mieter profitieren von günstigerem Strom, Sie von höheren Erlösen. Und das Beste: Im Gegensatz zum Mieterstrom-Modell müssen Sie kein Energieversorgungsunternehmen werden.
Nachbarschafts-Gemeinschaften
Sie haben eine PV-Anlage auf dem Dach und Ihre Nachbarn nicht? Mit Energy Sharing können Sie Ihren überschüssigen Solarstrom an die Nachbarschaft weitergeben. Auch mehrere PV-Besitzer können sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und den Strom gemeinschaftlich nutzen. Ideal für Reihenhaussiedlungen, Doppelhaushälften oder gewachsene Wohngebiete, in denen nicht jedes Dach für eine PV-Anlage geeignet ist.
Neubaugebiete & Quartiere
In Neubaugebieten kann Energy Sharing bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Größere PV-Anlagen auf Gemeinschaftsflächen, Carports oder Mehrfamilienhäusern versorgen das gesamte Quartier mit günstigem Solarstrom. Durch die intelligente Kombination mit Batteriespeichern und Wärmepumpen entstehen zukunftsfähige Energiekonzepte, die den Wert der Immobilien steigern und die Betriebskosten dauerhaft senken.
Energiegenossenschaften
Energiegenossenschaften profitieren besonders vom Energy Sharing: Sie können PV-Anlagen betreiben und den erzeugten Strom an ihre Mitglieder verteilen — unabhängig davon, ob diese im selben Gebäude wohnen. Das Genossenschaftsmodell passt ideal zum Gedanken des Energy Sharing: gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, demokratisch organisiert und regional verankert. Besonders in Ostdeutschland mit seiner starken Genossenschaftstradition ein vielversprechendes Modell.
Quellen: BSW – Bundesverband Solarwirtschaft, DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband