Förderung-Übersicht 2026.
Ihr Einstieg in alle PV- und Speicher-Förderungen 2026: Bundesprogramme (KfW 270, Einspeisevergütung, 0 % MwSt.) und die Landesprogramme aller Bundesländer — hier finden Sie den passenden Detail-Ratgeber, jede Bundesland-Seite und unseren Förder-Finder. Die Antragsunterlagen stellt Volt Energie im Rahmen der Projektverantwortung mit Ihnen zusammen.
Wie viel Förderung gibt es für Photovoltaik 2026?
Die PV-Förderung 2026 setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich kombinieren lassen: ein zinsgünstiger Bundeskredit, die gesetzliche Einspeisevergütung, der Mehrwertsteuer-Nullsatz und die Zuschuss-Programme der Bundesländer. Die wichtigsten bundesweiten Förderungen im Überblick — Details im kompletten PV-Förderung-Ratgeber.
| Förderung | Höhe | Gilt für |
|---|---|---|
| KfW-Kredit 270 | 4,64 bis 12,28 % effektiv (KfW-Konditionenanzeiger, Stand 29.09.2026), bis 150 Mio. € je Vorhaben | PV, Speicher, Einspeisung (Privat & Gewerbe) |
| Einspeisevergütung (EEG) | 7,70 ct/kWh | Eingespeister Solarstrom, 20 Jahre garantiert |
| 0 % Mehrwertsteuer | Nullsteuersatz (§ 12 UStG) | PV-Anlagen bis 30 kWp |
| Landesprogramme | je nach Bundesland: Sachsen zinsverbilligte SAB-Kredite, kein Zuschuss; Berlin SolarPLUS 250 € je kWp für den Speicher, höchstens 4.750 € (Stand 29.09.2026) | siehe Länderseiten unten |
Welche Programme konkret für Ihr Projekt passen, hängt vom Bundesland ab. Für Sachsen finden Sie die Konditionen auf der Seite Förderung Sachsen (SAB); alle weiteren Länder sind weiter unten verlinkt.
Förderung im Detail — Ihre Einstiegsseiten
PV-Förderung 2026 — der komplette Ratgeber
KfW 270, EEG-Einspeisevergütung, 0 % MwSt., Steuervorteile und die Landesprogramme aller 16 Bundesländer mit Fördersummen — inkl. Antragsprozess in 5 Schritten und Rechenbeispiel.
Förder-Finder
In wenigen Klicks zu den Programmen, die zu Ihrem Projekt passen: Bundesland, Anlagentyp und Speicher angeben — der Förder-Finder zeigt die passenden Zuschüsse und Kredite.
Einspeisevergütung 2026
Aktuelle Vergütungssätze nach § 48 EEG, Teileinspeisung vs. Volleinspeisung, Degression und 20-Jahres-Garantie — alles zur gesetzlichen Einspeisevergütung.
Förderung nach Bundesland
Jedes Bundesland fördert Photovoltaik und Stromspeicher mit eigenen Programmen. Zu unseren Kernregionen finden Sie hier Detail-Seiten mit Antragsweg, Fördersummen und Praxis-Tipps — die Übersicht aller 16 Bundesländer steht im Haupt-Ratgeber.
Förderung Sachsen
Kein Landeszuschuss für private PV oder Heimspeicher. Eigenheime finanzieren über den zinsverbilligten SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen; der Sachsenkredit „Energie und Speicher“ fördert PV über 30 kWp mit Tilgungszuschuss; der Balkonkraftwerk-Zuschuss ist seit 01.07.2026 ausgelaufen.
Förderung Brandenburg
Kein Landeszuschuss für private Dachanlagen. Die ILB-Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ fördert Unternehmen (u. a. Parkplatz-PV, Speicher); dazu KfW 270 und 0 % Umsatzsteuer.
Förderung Berlin
IBB SolarPLUS (Richtlinie 13.03.2026, bis 31.12.2026): Speicher-Pauschalen für Eigenheime (Teil S) und anteilige Speicherförderung bis 30.000 € für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser (Teil L).
Förderung Thüringen
Das Landesprogramm Solar Invest ist seit Ende 2022 ausgelaufen. Was 2026 in Thüringen trägt: KfW 270, Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer und einzelne kommunale Programme.
Förderung Sachsen-Anhalt
Kein Landeszuschuss für private PV. Das IB-Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ nimmt seit 01.10.2026 keine neuen Anträge an; Unternehmen: „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ (reine PV ausgeschlossen).
Förderung Leipzig 2026
Stadt-Programme und kommunale Zuschüsse für Photovoltaik in Leipzig — ergänzend zur SAB-Landesförderung.
Förderung NRW 2026
Raum Düsseldorf: Was progres.nrw noch fördert, welche Bausteine eingestellt sind, KfW 270, 0 % Umsatzsteuer und der Stand in Düsseldorf und Neuss — mit Quellen.
Quellen: Bundesnetzagentur – Einspeisevergütung, Fraunhofer ISE – Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, KfW 270 – Erneuerbare Energien, KfW – Ladeinfrastruktur
FAQ Förderung
2026 gibt es KfW-Kredit 270 (bis 150 Mio. € je Vorhaben, 4,64 bis 12,28 % effektiv (Stand 29.09.2026)), Einspeisevergütung von 7,70 Ct/kWh sowie 0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp.
Nach § 48 EEG 2023 beträgt die Einspeisevergütung ab August 2026 für Teileinspeisung 7,70 Ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 6,66 Ct/kWh (10–40 kWp). Für Volleinspeisung gelten 12,22 Ct/kWh bzw. 10,24 Ct/kWh. Die Bundesnetzagentur senkt die Sätze halbjährlich um 1 %; Referenzwert bleibt der Inbetriebnahmemonat für 20 Jahre.
KfW 270 ist ein zinsgünstiger Förderkredit (4,64 bis 12,28 % effektiv (Stand 29.09.2026), bis 150 Mio. € je Vorhaben) für PV-Anlagen, Speicher und Netzeinspeisung — für Privat und Gewerbe. KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos) war ein Zuschuss bis 10.200 € für die Kombination PV + Speicher + Wallbox, ist aber seit Oktober 2023 ausgeschöpft und wird 2026 nicht neu aufgelegt. Aktuell bleibt KfW 270 der zentrale Bundes-Förderkredit.
Ja. Für selbstgenutzte Eigenheime gibt es den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen; dort ist die KfW-Förderung vorrangig zu nutzen und wird angerechnet. Einen sächsischen Zuschuss für Heimspeicher gibt es nicht, das frühere Programm „Speicher für Sonnenstrom“ ist beendet. Für Anlagen über 30 kWp lässt sich der SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher“ (Darlehen mit Tilgungszuschuss) mit dem KfW-Kredit 270 kombinieren, solange die Gesamtfinanzierung die Kosten nicht übersteigt. Beantragt wird immer vor der Auftragserteilung.
Eine feste Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen; sie hängt vom Programm, von der Bank und von vollständigen Unterlagen ab. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann beauftragen. Die Anmeldung zur Einspeisevergütung beim Marktstammdatenregister (MaStR) und beim Netzbetreiber dauert zusammen 4 bis 12 Wochen.
Ja, an zwei Stellen. Umsatzsteuerlich gilt seit dem 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für Lieferung und Installation von Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden; bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister ohne weitere Prüfung. Eine 15-kWp-Grenze je Wohneinheit gibt es dort nicht. Einkommensteuerlich sind Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei — bis 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem, rückwirkend ab 1.1.2022. Die 30 kWp je Einheit gelten seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Mehrfamilienhäuser; zuvor waren es dort 15 kWp.
Bei KfW 270 liegt die Ablehnung meist an Bonität oder unvollständigen Unterlagen — eine Nachreichung oder Bankenwechsel ist möglich. Bei den SAB-Krediten führt ein vor dem Antrag geschlossener Vertrag zur Ablehnung; deshalb gilt immer: erst beantragen, dann beauftragen. Ohne Förderkredit bleibt die normale Finanzierung über die Hausbank.
Für KfW 270: Kostenvoranschlag des Anbieters, technisches Anlagenkonzept, Einkommensnachweise (bei Privatpersonen die letzten 2 Steuerbescheide), SCHUFA-Auskunft und Grundbuchauszug. Für den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen zusätzlich die Fachunternehmererklärung und die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Rechnen Sie mit 8 bis 12 Dokumenten insgesamt — wir stellen das Paket in der Projektanalyse komplett zusammen.
Passende Förderprogramme mit unserem Förder-Finder ermitteln →
Stand: September 2026