Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 19. Mai 2026 gilt die neue E-Auto-Förderung des Bundes: bis zu 6.000 € für ein neues reines E-Auto, gestaffelt nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl.
  • Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neuwagens im Privatvermögen mit Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029; die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 € plus 5.000 € je Kind, höchstens 90.000 €.
  • Den Antrag stellen Sie erst nach der Zulassung, spätestens 12 Monate danach, über foerderzentrale.gov.de; Bewilligungsbehörde ist das BAFA.
  • Für die Wallbox im Eigenheim gibt es derzeit keinen Zuschuss vom Bund; die KfW-Programme 440 und 442 sind beendet.
  • Volt Energie prüft kostenlos, welche Förderprogramme für Ihre Situation aktuell verfügbar sind.

Die Elektromobilität wird wieder staatlich gefördert. Der frühere Umweltbonus endete mit Ablauf des 17. Dezember 2023; seit dem 19. Mai 2026 gilt eine neue, nach Einkommen gestaffelte E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums. Wir zeigen, wer wie viel bekommt und was für Wallbox und PV-Anlage bleibt. Stand: 30.09.2026.

Die wichtigsten Förderprogramme 2026

E-Auto-Förderung des Bundes (seit 19. Mai 2026)

Die Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums vom 19. Mai 2026 zahlt einen Zuschuss für neue Elektroautos im Privatvermögen. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder ab.

  • Reine E-Autos: 3.000 bis 6.000 €, gestaffelt nach Einkommen und Kinderzahl
  • Plug-in-Hybride: 1.500 bis 4.500 €, nur mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite und Erstzulassung bis 30. Juni 2027
  • Einkommensgrenze: 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 5.000 € je Kind, höchstens 90.000 €
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate auf Sie zugelassen

Voraussetzung: Das Auto ist ein Neuwagen, wird gekauft oder geleast und gehört zu Ihrem Privatvermögen. Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nicht förderfähig.

KfW 270: Erneuerbare Energien Standard

Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlage und Batteriespeicher; eine Wallbox steht nicht in der Liste der förderfähigen Vorhaben. Nicht direkt eine E-Auto-Förderung, aber der Strom fürs Laden kann vom eigenen Dach kommen.

  • Kreditsumme: bis 150 Mio. € je Vorhaben, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Zinssatz: bonitätsabhängig, am 29.09.2026 laut KfW-Konditionenanzeiger 4,64 bis 12,28 % effektiv
  • Laufzeit: 2 bis 30 Jahre
  • Antrag: über Ihre Hausbank, vor Beginn des Vorhabens

Ladepunkte im Mehrparteienhaus

Für Ladepunkte in Mehrparteienhäusern fördert das Bundesverkehrsministerium seit dem 15. April 2026 das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“. Für die Wallbox am Einfamilienhaus gilt es nicht.

Datenübersicht
AntragstellerAntragsfristFörderung je StellplatzHinweis
Wohnungseigentümergemeinschaften10.11.2026bis 1.300 €, mit Wallbox bis 1.500 €bidirektional bis 2.000 €
KMU und private Vermieter10.11.2026bis 1.300 €, mit Wallbox bis 1.500 €bidirektional bis 2.000 €
Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand15.10.2026bis 1.300 €, mit Wallbox bis 1.500 €bidirektional bis 2.000 €

Wer wird gefördert?

Förderfähig (E-Auto-Förderung)

  • Privatpersonen ab 18 mit Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Neues reines E-Auto oder Brennstoffzellenauto (Pkw, Klasse M1)
  • Kauf oder Leasing, Fahrzeug im Privatvermögen
  • Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029
  • Haushaltseinkommen bis 80.000 € plus 5.000 € je Kind, höchstens 90.000 €
  • Plug-in-Hybride nur mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite

Nicht förderfähig

  • Fahrzeuge im Betriebsvermögen
  • Gebrauchtwagen
  • Haushalte über der Einkommensgrenze
  • Ein zweites gefördertes Auto derselben Person
  • Verkauf vor Ablauf von 36 Monaten (Rückforderung möglich)
  • Wallbox und PV-Anlage – sie gehören nicht zu dieser Förderung

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung

  • Schritt 1: Prüfen, ob Haushaltseinkommen und Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllen
  • Schritt 2: Neues E-Auto kaufen oder leasen und auf sich zulassen
  • Schritt 3: BundID-Konto einrichten, falls noch keines vorhanden ist
  • Schritt 4: Antrag über foerderzentrale.gov.de stellen – erst nach der Zulassung, spätestens 12 Monate danach
  • Schritt 5: Die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide und gegebenenfalls den Kindergeldnachweis hochladen
  • Schritt 6: Bescheid des BAFA abwarten
  • Schritt 7: Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen

Wichtig: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet; sind die Mittel ausgeschöpft, kann das BAFA einen Förderstopp aussprechen.

Förderhöhe nach Einkommen und Kinderzahl

So hoch ist der Zuschuss für ein neues reines E-Auto, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen im Jahr:

Datenübersicht
Haushaltseinkommenohne Kindein Kindab zwei Kindern
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 bis 85.000 €–3.500 €4.000 €
85.001 bis 90.000 €––4.000 €

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 70.000 € zu versteuerndem Einkommen bekommt für ein neues reines E-Auto 4.000 Euro, für einen förderfähigen Plug-in-Hybrid 2.500 Euro. Wer mit Solarstrom vom eigenen Dach lädt, spart zusätzlich laufend Stromkosten; wie viel, rechnen wir für Ihr Haus individuell.

Förderungen kombinieren: Was ist erlaubt?

  • E-Auto-Förderung + andere Zuschüsse fürs Auto: Nur wenn der andere Fördergeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesumweltministerium geschlossen hat; sonst darf dasselbe Auto nicht doppelt gefördert werden
  • E-Auto-Förderung + PV-Anlage: Unabhängig voneinander; für die PV-Anlage gelten KfW-Kredit 270, 0 % Umsatzsteuer und die Einspeisevergütung
  • Wallbox im Eigenheim: Kein Zuschuss vom Bund; die Arbeitskosten können Sie als Handwerkerleistung nach §35a EStG absetzen (20 %, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr)
  • 0 % Umsatzsteuer: Gilt für PV-Anlage und Speicher auf oder an Wohngebäuden, nicht für das Auto

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung

Welche E-Auto-Förderung gibt es 2026?

Seit dem 19. Mai 2026 zahlt der Bund für neue Elektroautos im Privatvermögen einen Zuschuss von bis zu 6.000 €. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder; gefördert werden Erstzulassungen vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029. Bewilligungsbehörde ist das BAFA.

Kann ich E-Auto-Förderung mit PV-Förderung kombinieren?

Ja. Die E-Auto-Förderung gilt nur für das Auto; für die PV-Anlage bleiben der KfW-Kredit 270, 0 % Umsatzsteuer und die Einspeisevergütung. Den früheren Kombi-Zuschuss KfW 442 für PV, Speicher und Wallbox kann man nicht mehr beantragen.

Wie beantrage ich die E-Auto-Förderung?

Erst nach der Zulassung des Autos, spätestens 12 Monate danach, online über foerderzentrale.gov.de mit einem BundID-Konto. Sie brauchen die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Einkommensbezieher im Haushalt und gegebenenfalls den Kindergeldnachweis.

Wie hoch ist die maximale Förderung für E-Auto plus Wallbox plus PV?

Für das Auto bis zu 6.000 €. Für die Wallbox im Eigenheim gibt es keinen Zuschuss vom Bund mehr, für die PV-Anlage den KfW-Kredit 270 und 0 % Umsatzsteuer statt eines Zuschusses.

Quellen (abgerufen am 30.09.2026): BMUKN – Förderrichtlinie E-Auto-Förderung vom 19.05.2026, BAFA – Ende des Umweltbonus, BMV – Laden im Mehrparteienhaus, KfW – Merkblatt 270

Weiterführende Seiten:

Förderberatung anfordern

Wir prüfen welche Förderprogramme für Sie infrage kommen und unterstützen Sie bei der Antragstellung — kostenlos.

Jetzt anfragen →