Dachdecker setzt auf dem Ziegeldach ein Solarmodul in die Montageschiene
Ratgeber · Einspeisevergütung · 7,70 ct/kWh

Einspeisevergütung. Alles was Sie wissen müssen.

Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.

Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Überblick

Einspeisevergütung im Überblick

Das Wichtigste

Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.

Relevante Themen

EEG-Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch, Degression, EEG 2027.

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Aktuelle Sätze

EEG-Einspeisevergütung 2026 — aktuelle Sätze

Die Einspeisevergütung wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt und sinkt halbjährlich um 1 %. Die folgenden Sätze gelten für Anlagen, die ab dem 01.02.2026 in Betrieb gehen:

Eigenverbrauchsanlagen (Überschusseinspeisung)

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
AnlagengrößeVergütung (ab 01.02.2026)Vergütung (ab 01.08.2026)
bis 10 kWp8,03 ct/kWh7,70 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,95 ct/kWhca. 6,88 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,68 ct/kWhca. 5,62 ct/kWh

Volleinspeiseanlagen

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
AnlagengrößeVergütung (ab 01.02.2026)Vergütung (ab 01.08.2026)
bis 10 kWp12,73 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 100 kWp10,79 ct/kWhca. 10,68 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur. Halbjährliche Degression 1 %. Werte ab 01.08.2026 sind Prognosewerte. Stand: April 2026.

Wichtig: Die Vergütungssätze werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Eine frühe Inbetriebnahme sichert höhere Sätze. Bei einer 10-kWp-Anlage macht eine Verzögerung von 6 Monaten über 20 Jahre ca. 200 Euro aus.

Degression

Degression 2026 — wann sinkt die Vergütung?

Die EEG-Einspeisevergütung sinkt seit 2024 halbjährlich um 1 %. Die nächsten Degressionstermine:

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
TerminDegressionVergütung bis 10 kWp (Eigenverbrauch)
01.02.2026-1 %8,03 ct/kWh
01.08.2026-1 %7,70 ct/kWh (aktuell gültig)
01.02.2027-1 % (nach EEG-Novelle unklar)ca. 7,87 ct/kWh

Quelle: EEG 2023, Paragraph 49. Prognosewerte vorbehaltlich EEG-Reform 2027. Stand: April 2026.

Die aktuelle Degression von 1 % pro Halbjahr ist moderat. In den Jahren 2013–2015 lag die Degression bei bis zu 2,5 % pro Monat. Die Bundesregierung kann die Degression im Rahmen der EEG-Novelle 2027 anpassen -- eine Erhöhung wird von Branchenexperten nicht ausgeschlossen.

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?

Seit der EEG-Novelle 2023 können Anlagenbetreiber zwischen Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung wählen. Der Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr möglich.

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
KriteriumEigenverbrauchVolleinspeisung
Vergütung (bis 10 kWp)7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Wirtschaftlicher VorteilJede selbst verbrauchte kWh spart 34 ctHöhere Vergütung, aber kein Eigenverbrauch
EmpfehlungFast immer die bessere WahlNur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch
Typische Rendite8–12 % p.a.4–6 % p.a.

Fazit: Für die allermeisten Eigenheimbesitzer ist das Eigenverbrauchsmodell wirtschaftlich deutlich attraktiver. Die Differenz zwischen Netzstrompreis (34 ct) und Einspeisevergütung (8 ct) beträgt 26 ct pro kWh -- deutlich mehr als die Mehrvergütung bei Volleinspeisung (4,84 ct). Quelle: BNetzA. Stand: April 2026.

EEG 2027

EEG 2027 Reform — was wird sich ändern?

Die Bundesregierung plant für 2027 eine umfassende EEG-Reform. Wesentliche Änderungen, die derzeit diskutiert werden:

  • Einspeisevergütung: Möglicherweise stärkere Absenkung oder Umstellung auf ein Marktprämienmodell auch für kleine Anlagen
  • Direktvermarktung: Anlagen ab 25 kWp (bisher 100 kWp) könnten zur Direktvermarktung verpflichtet werden
  • Energy Sharing: Ab Juni 2026 ermöglicht das neue EnWG die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom -- wird 2027 voraussichtlich ausgebaut
  • Bestandsschutz: Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre Vergütungssätze für die volle Laufzeit von 20 Jahren

Handlungsempfehlung: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen EEG-Vergütungssätze für 20 Jahre -- unabhängig von der EEG-Reform 2027. Quelle: BSW Solar, BMWi. Stand: April 2026.

Geschichte

Entwicklung der Einspeisevergütung 2004–2026

Die EEG-Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen langen Weg hinter sich. In den Anfangsjahren wurden extrem hohe Sätze gezahlt, um den PV-Ausbau anzureizen. Mit sinkendem Technologiepreis wurde die Vergütung schrittweise reduziert.

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
JahrVergütung (bis 10 kWp)Kontext
200457,4 ct/kWhEEG-Start, hohe Modulpreise
201039,1 ct/kWhStarker Preisverfall Module
201412,8 ct/kWhSchnelle Degression
201812,0 ct/kWhStabile Phase
20228,6 ct/kWhEEG-Novelle mit Volleinspeisungs-Bonus
20248,2 ct/kWh1 % Degression halbjährlich
20267,70 ct/kWhAktuell gültig (ab 01.08.2026)

Quelle: BNetzA, EEG-Vergütungstabellen. Stand: April 2026.

Trotz der stark gesunkenen Vergütung ist PV 2026 wirtschaftlicher denn je -- weil die Modulpreise noch stärker gefallen sind als die Vergütung. Die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage (5–11 ct/kWh) liegen heute unter der Einspeisevergütung, und der Eigenverbrauchsvorteil (34 ct Netzstrom vs. 8 ct Vergütung = 26 ct Differenz) macht die Anlage hoch rentabel.

Beispielrechnung

Einspeisevergütung in der Praxis — Rechenbeispiel

Was bringt die Einspeisevergütung konkret? Eine Beispielrechnung für eine typische 10-kWp-Eigenverbrauchsanlage:

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
PositionWert
PV-Jahresertrag10.000 kWh
Eigenverbrauch (75 %)7.500 kWh
Einspeisung (25 %)2.500 kWh
Vergütung 7,70 ct/kWhca. 193 Euro/Jahr
Vergütung über 20 Jahreca. 4.000 Euro
Vermiedene Stromkosten (Eigenverbrauch)ca. 2.550 Euro/Jahr
Gesamtertrag pro Jahrca. 2.750 Euro

Die Einspeisevergütung macht nur ca. 7 % des Gesamtertrags aus. Der Hauptteil der Wirtschaftlichkeit kommt aus den vermiedenen Stromkosten durch Eigenverbrauch. Dennoch sichert die EEG-Vergütung für 20 Jahre eine kalkulierbare Grundrendite auf den nicht selbst verbrauchten Strom. Stand: April 2026.

Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? +

Für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 7,70 ct/kWh (ab 01.08.2026). Für Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh. Quelle: BNetzA, Stand April 2026.

Wann sinkt die Einspeisevergütung? +

Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr. Nächster Termin: 01.08.2026. Die Sätze werden bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung -- was lohnt sich mehr? +

Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr. Jede selbst verbrauchte kWh spart 34 ct Netzstrom, während die Einspeisung nur 8 ct bringt. Volleinspeisung lohnt sich nur bei sehr geringem Eigenverbrauch.

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung? +

Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Wer 2026 in Betrieb geht, erhält die Vergütung bis Ende 2046.

Kann ich zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln? +

Ja, ein Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr beim Netzbetreiber zu beantragen. Beide Modelle erfordern separate Zaehler.

Was ändert sich mit dem EEG 2027? +

Möglicherweise niedrigere Vergütungssätze und Ausweitung der Direktvermarktungspflicht. Bestandsanlagen behalten ihre Sätze. Eine Inbetriebnahme 2026 sichert die aktuellen Konditionen.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern? +

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 eine Ertragsteuerbefreiung (Paragraph 3 Nr. 72 EStG). Die Einnahmen aus der Einspeisung sind einkommensteuerfrei.

Was passiert nach 20 Jahren? +

Nach Ablauf der EEG-Vergütung können Sie den Strom weiter einspeisen und erhalten den Marktwert (aktuell 3–7 ct/kWh) oder Sie maximieren den Eigenverbrauch. Ein Speicher lohnt sich dann besonders.

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