EINSPEISEVERGÜTUNG. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Die Einspeisevergütung 2026 beträgt 8,03 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,87 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.
EINSPEISEVERGÜTUNG IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Die Einspeisevergütung 2026 beträgt 8,03 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,87 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.
Relevante Themen
EEG-Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch, Degression, EEG 2027.
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EEG-EINSPEISEVERGÜTUNG 2026 — AKTUELLE SÄTZE
Die Einspeisevergütung wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt und sinkt halbjährlich um 1 %. Die folgenden Sätze gelten für Anlagen, die ab dem 01.02.2026 in Betrieb gehen:
Eigenverbrauchsanlagen (Überschusseinspeisung)
| Anlagengröße | Vergütung (ab 01.02.2026) | Vergütung (ab 01.08.2026) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 8,03 ct/kWh | ca. 7,95 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,95 ct/kWh | ca. 6,88 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,68 ct/kWh | ca. 5,62 ct/kWh |
Volleinspeiseanlagen
| Anlagengröße | Vergütung (ab 01.02.2026) | Vergütung (ab 01.08.2026) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 12,87 ct/kWh | ca. 12,74 ct/kWh |
| 10 bis 100 kWp | 10,79 ct/kWh | ca. 10,68 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur. Halbjährliche Degression 1 %. Werte ab 01.08.2026 sind Prognosewerte. Stand: April 2026.
Wichtig: Die Vergütungssätze werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Eine frühe Inbetriebnahme sichert höhere Sätze. Bei einer 10-kWp-Anlage macht eine Verzögerung von 6 Monaten über 20 Jahre ca. 200 Euro aus.
DEGRESSION 2026 — WANN SINKT DIE VERGÜTUNG?
Die EEG-Einspeisevergütung sinkt seit 2024 halbjährlich um 1 %. Die nächsten Degressionstermine:
| Termin | Degression | Vergütung bis 10 kWp (Eigenverbrauch) |
|---|---|---|
| 01.02.2026 | -1 % | 8,03 ct/kWh (aktuell gültig) |
| 01.08.2026 | -1 % | ca. 7,95 ct/kWh |
| 01.02.2027 | -1 % (nach EEG-Novelle unklar) | ca. 7,87 ct/kWh |
Quelle: EEG 2023, Paragraph 49. Prognosewerte vorbehaltlich EEG-Reform 2027. Stand: April 2026.
Die aktuelle Degression von 1 % pro Halbjahr ist moderat. In den Jahren 2013–2015 lag die Degression bei bis zu 2,5 % pro Monat. Die Bundesregierung kann die Degression im Rahmen der EEG-Novelle 2027 anpassen -- eine Erhöhung wird von Branchenexperten nicht ausgeschlossen.
EIGENVERBRAUCH ODER VOLLEINSPEISUNG?
Seit der EEG-Novelle 2023 können Anlagenbetreiber zwischen Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung wählen. Der Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr möglich.
| Kriterium | Eigenverbrauch | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Vergütung (bis 10 kWp) | 8,03 ct/kWh | 12,87 ct/kWh |
| Wirtschaftlicher Vorteil | Jede selbst verbrauchte kWh spart 34 ct | Höhere Vergütung, aber kein Eigenverbrauch |
| Empfehlung | Fast immer die bessere Wahl | Nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch |
| Typische Rendite | 8–12 % p.a. | 4–6 % p.a. |
Fazit: Für die allermeisten Eigenheimbesitzer ist das Eigenverbrauchsmodell wirtschaftlich deutlich attraktiver. Die Differenz zwischen Netzstrompreis (34 ct) und Einspeisevergütung (8 ct) beträgt 26 ct pro kWh -- deutlich mehr als die Mehrvergütung bei Volleinspeisung (4,84 ct). Quelle: BNetzA. Stand: April 2026.
EEG 2027 REFORM — WAS WIRD SICH ÄNDERN?
Die Bundesregierung plant für 2027 eine umfassende EEG-Reform. Wesentliche Änderungen, die derzeit diskutiert werden:
- Einspeisevergütung: Möglicherweise stärkere Absenkung oder Umstellung auf ein Marktprämienmodell auch für kleine Anlagen
- Direktvermarktung: Anlagen ab 25 kWp (bisher 100 kWp) könnten zur Direktvermarktung verpflichtet werden
- Energy Sharing: Ab Juni 2026 ermöglicht das neue EnWG die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom -- wird 2027 voraussichtlich ausgebaut
- Bestandsschutz: Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre Vergütungssätze für die volle Laufzeit von 20 Jahren
Handlungsempfehlung: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen EEG-Vergütungssätze für 20 Jahre -- unabhängig von der EEG-Reform 2027. Quelle: BSW Solar, BMWi. Stand: April 2026.
ENTWICKLUNG DER EINSPEISEVERGÜTUNG 2004–2026
Die EEG-Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen langen Weg hinter sich. In den Anfangsjahren wurden extrem hohe Sätze gezahlt, um den PV-Ausbau anzureizen. Mit sinkendem Technologiepreis wurde die Vergütung schrittweise reduziert.
| Jahr | Vergütung (bis 10 kWp) | Kontext |
|---|---|---|
| 2004 | 57,4 ct/kWh | EEG-Start, hohe Modulpreise |
| 2010 | 39,1 ct/kWh | Starker Preisverfall Module |
| 2014 | 12,8 ct/kWh | Schnelle Degression |
| 2018 | 12,0 ct/kWh | Stabile Phase |
| 2022 | 8,6 ct/kWh | EEG-Novelle mit Volleinspeisungs-Bonus |
| 2024 | 8,2 ct/kWh | 1 % Degression halbjährlich |
| 2026 | 8,03 ct/kWh | Aktuell gültig (ab 01.02.2026) |
Quelle: BNetzA, EEG-Verguetungstabellen. Stand: April 2026.
Trotz der stark gesunkenen Vergütung ist PV 2026 wirtschaftlicher denn je -- weil die Modulpreise noch stärker gefallen sind als die Vergütung. Die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage (5–11 ct/kWh) liegen heute unter der Einspeisevergütung, und der Eigenverbrauchsvorteil (34 ct Netzstrom vs. 8 ct Vergütung = 26 ct Differenz) macht die Anlage hoch rentabel.
EINSPEISEVERGÜTUNG IN DER PRAXIS — RECHENBEISPIEL
Was bringt die Einspeisevergütung konkret? Eine Beispielrechnung für eine typische 10-kWp-Eigenverbrauchsanlage:
| Position | Wert |
|---|---|
| PV-Jahresertrag | 10.000 kWh |
| Eigenverbrauch (75 %) | 7.500 kWh |
| Einspeisung (25 %) | 2.500 kWh |
| Vergütung 8,03 ct/kWh | ca. 200 Euro/Jahr |
| Vergütung über 20 Jahre | ca. 4.000 Euro |
| Vermiedene Stromkosten (Eigenverbrauch) | ca. 2.550 Euro/Jahr |
| Gesamtertrag pro Jahr | ca. 2.750 Euro |
Die Einspeisevergütung macht nur ca. 7 % des Gesamtertrags aus. Der Hauptteil der Wirtschaftlichkeit kommt aus den vermiedenen Stromkosten durch Eigenverbrauch. Dennoch sichert die EEG-Vergütung für 20 Jahre eine kalkulierbare Grundrendite auf den nicht selbst verbrauchten Strom. Stand: April 2026.