Einspeisevergütung. Alles was Sie wissen müssen.
Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.
Einspeisevergütung im Überblick
Das Wichtigste
Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.
Relevante Themen
EEG-Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch, Degression, EEG 2027.
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EEG-Einspeisevergütung 2026 — aktuelle Sätze
Die Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und halbjährlich neu veröffentlicht. Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen:
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, § 21 Abs. 1 i. V. m. §§ 48, 49, 53 Abs. 1 EEG 2023. Stand: 18.09.2026. Bei Anlagen über 10 kWp gilt ein Mischsatz: Die ersten 10 kWp werden mit dem höheren Satz vergütet, erst der Anteil darüber mit dem niedrigeren.
Wichtig: Die Vergütungssätze werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Eine frühe Inbetriebnahme sichert höhere Sätze. Bei einer 10-kWp-Anlage macht eine Verzögerung von 6 Monaten über 20 Jahre ca. 200 Euro aus.
Degression 2026 — wann sinkt die Vergütung?
Die EEG-Einspeisevergütung wird halbjährlich neu festgelegt — jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Das sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze für den laufenden Zeitraum:
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| 01.08.2026 – 31.12.2026 aktuell gültig | bis 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | |
| über 40 bis 100 kW | 5,44 ct/kWh | — |
Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen auf Gebäuden, § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023. Stand: 18.09.2026.
Wie es 2027 weitergeht, steht noch nicht fest. Das EEG 2023 ist nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar; eine Nachfolgeregelung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Wir nennen hier deshalb bewusst keinen Prognosewert für den 1. Februar 2027, denn der Satz hängt davon ab, was der Gesetzgeber beschließt. Zur Einordnung: Die Degression lag zuletzt bei rund 1 % pro Halbjahr, in den Jahren 2013–2015 waren es zeitweise bis zu 2,5 % pro Monat.
Entscheidend für Sie ist ohnehin: Der Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt, ist anschließend zwanzig Jahre lang fest, plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Eine spätere Absenkung trifft Ihre Anlage nicht mehr.
Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?
Seit der EEG-Novelle 2023 können Anlagenbetreiber zwischen Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung wählen. Der Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr möglich.
| Kriterium | Eigenverbrauch | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Vergütung (bis 10 kWp) | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Wirtschaftlicher Vorteil | Jede selbst verbrauchte kWh spart 37 ct | Höhere Vergütung, aber kein Eigenverbrauch |
| Empfehlung | Fast immer die bessere Wahl | Nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch |
| Typische Rendite | 8–12 % p.a. | 4–6 % p.a. |
Fazit: Für die allermeisten Eigenheimbesitzer ist das Eigenverbrauchsmodell wirtschaftlich deutlich attraktiver. Die Differenz zwischen Netzstrompreis (37 ct) und Einspeisevergütung (7,70 ct) beträgt rund 29 ct pro kWh -- deutlich mehr als der Aufschlag bei Volleinspeisung, die statt 7,70 nur 12,22 ct/kWh bringt. Quelle: Bundesnetzagentur, Haushaltsstrompreis BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026. Stand: September 2026.
EEG 2027 Reform — was wird sich ändern?
Die Bundesregierung plant für 2027 eine umfassende EEG-Reform. Wesentliche Änderungen, die derzeit diskutiert werden:
- Einspeisevergütung: Möglicherweise stärkere Absenkung oder Umstellung auf ein Marktprämienmodell auch für kleine Anlagen
- Direktvermarktung: Anlagen ab 25 kWp (bisher 100 kWp) könnten zur Direktvermarktung verpflichtet werden
- Energy Sharing: Ab Juni 2026 ermöglicht das neue EnWG die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom -- wird 2027 voraussichtlich ausgebaut
- Bestandsschutz: Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre Vergütungssätze für die volle Laufzeit von 20 Jahren
Handlungsempfehlung: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen EEG-Vergütungssätze für 20 Jahre -- unabhängig von der EEG-Reform 2027. Quelle: BSW Solar, BMWi. Stand: April 2026.
Entwicklung der Einspeisevergütung 2004–2026
Die EEG-Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen langen Weg hinter sich. In den Anfangsjahren wurden extrem hohe Sätze gezahlt, um den PV-Ausbau anzureizen. Mit sinkendem Technologiepreis wurde die Vergütung schrittweise reduziert.
| Jahr | Vergütung (bis 10 kWp) | Kontext |
|---|---|---|
| 2004 | 57,4 ct/kWh | EEG-Start, hohe Modulpreise |
| 2010 | 39,1 ct/kWh | Starker Preisverfall Module |
| 2014 | 12,8 ct/kWh | Schnelle Degression |
| 2018 | 12,0 ct/kWh | Stabile Phase |
| 2022 | 8,6 ct/kWh | EEG-Novelle mit Volleinspeisungs-Bonus |
| 2024 | 8,2 ct/kWh | 1 % Degression halbjährlich |
| 2026 | 7,70 ct/kWh | Aktuell gültig (ab 01.08.2026) |
Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Vergütungstabellen. Stand: September 2026.
Trotz der stark gesunkenen Vergütung ist PV 2026 wirtschaftlicher denn je -- weil die Modulpreise noch stärker gefallen sind als die Vergütung. Die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage (5–11 ct/kWh) liegen heute unter der Einspeisevergütung, und der Eigenverbrauchsvorteil (37 ct Netzstrom vs. 7,70 ct Vergütung = rund 29 ct Differenz) macht die Anlage hoch rentabel.
Einspeisevergütung in der Praxis — Rechenbeispiel
Was bringt die Einspeisevergütung konkret? Eine Beispielrechnung für eine typische 10-kWp-Eigenverbrauchsanlage:
| Position | Wert |
|---|---|
| PV-Jahresertrag | 10.000 kWh |
| Eigenverbrauch (75 %) | 7.500 kWh |
| Einspeisung (25 %) | 2.500 kWh |
| Vergütung 7,70 ct/kWh | ca. 193 Euro/Jahr |
| Vergütung über 20 Jahre | ca. 4.000 Euro |
| Vermiedene Stromkosten (Eigenverbrauch) | ca. 2.550 Euro/Jahr |
| Gesamtertrag pro Jahr | ca. 2.750 Euro |
Die Einspeisevergütung macht nur ca. 7 % des Gesamtertrags aus. Der Hauptteil der Wirtschaftlichkeit kommt aus den vermiedenen Stromkosten durch Eigenverbrauch. Dennoch sichert die EEG-Vergütung für 20 Jahre eine kalkulierbare Grundrendite auf den nicht selbst verbrauchten Strom. Stand: April 2026.
FAQ
Für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 7,70 ct/kWh (ab 01.08.2026). Für Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh. Quelle: Bundesnetzagentur, Stand September 2026.
Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr. Nächster Termin: 01.08.2026. Die Sätze werden bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.
Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr. Jede selbst verbrauchte kWh spart 37 ct Netzstrom, während die Einspeisung nur 7,70 ct bringt. Volleinspeisung lohnt sich nur bei sehr geringem Eigenverbrauch.
Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Wer 2026 in Betrieb geht, erhält die Vergütung bis Ende 2046.
Ja, ein Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr beim Netzbetreiber zu beantragen. Beide Modelle erfordern separate Zaehler.
Möglicherweise niedrigere Vergütungssätze und Ausweitung der Direktvermarktungspflicht. Bestandsanlagen behalten ihre Sätze. Eine Inbetriebnahme 2026 sichert die aktuellen Konditionen.
Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 eine Ertragsteuerbefreiung (Paragraph 3 Nr. 72 EStG). Die Einnahmen aus der Einspeisung sind einkommensteuerfrei.
Nach Ablauf der EEG-Vergütung können Sie den Strom weiter einspeisen und erhalten den Marktwert (aktuell 3–7 ct/kWh) oder Sie maximieren den Eigenverbrauch. Ein Speicher lohnt sich dann besonders.