Dachdecker setzt auf dem Ziegeldach ein Solarmodul in die Montageschiene
Ratgeber · Einspeisevergütung · 7,70 ct/kWh

Einspeisevergütung. Alles was Sie wissen müssen.

Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.

Stand: September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Überblick

Einspeisevergütung im Überblick

Das Wichtigste

Die Einspeisevergütung beträgt seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. Für Volleinspeisung gibt es 12,22 ct/kWh. Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr.

Relevante Themen

EEG-Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch, Degression, EEG 2027.

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Aktuelle Sätze

EEG-Einspeisevergütung 2026 — aktuelle Sätze

Die Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und halbjährlich neu veröffentlicht. Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen:

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, § 21 Abs. 1 i. V. m. §§ 48, 49, 53 Abs. 1 EEG 2023. Stand: 18.09.2026. Bei Anlagen über 10 kWp gilt ein Mischsatz: Die ersten 10 kWp werden mit dem höheren Satz vergütet, erst der Anteil darüber mit dem niedrigeren.

Wichtig: Die Vergütungssätze werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Eine frühe Inbetriebnahme sichert höhere Sätze. Bei einer 10-kWp-Anlage macht eine Verzögerung von 6 Monaten über 20 Jahre ca. 200 Euro aus.

Degression

Degression 2026 — wann sinkt die Vergütung?

Die EEG-Einspeisevergütung wird halbjährlich neu festgelegt — jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Das sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze für den laufenden Zeitraum:

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
InbetriebnahmeAnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
01.08.2026 – 31.12.2026
aktuell gültig
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh—

Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen auf Gebäuden, § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023. Stand: 18.09.2026.

Wie es 2027 weitergeht, steht noch nicht fest. Das EEG 2023 ist nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar; eine Nachfolgeregelung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Wir nennen hier deshalb bewusst keinen Prognosewert für den 1. Februar 2027, denn der Satz hängt davon ab, was der Gesetzgeber beschließt. Zur Einordnung: Die Degression lag zuletzt bei rund 1 % pro Halbjahr, in den Jahren 2013–2015 waren es zeitweise bis zu 2,5 % pro Monat.

Entscheidend für Sie ist ohnehin: Der Satz, der am Tag der Inbetriebnahme gilt, ist anschließend zwanzig Jahre lang fest, plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Eine spätere Absenkung trifft Ihre Anlage nicht mehr.

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung?

Seit der EEG-Novelle 2023 können Anlagenbetreiber zwischen Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung wählen. Der Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr möglich.

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
KriteriumEigenverbrauchVolleinspeisung
Vergütung (bis 10 kWp)7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Wirtschaftlicher VorteilJede selbst verbrauchte kWh spart 37 ctHöhere Vergütung, aber kein Eigenverbrauch
EmpfehlungFast immer die bessere WahlNur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch
Typische Rendite8–12 % p.a.4–6 % p.a.

Fazit: Für die allermeisten Eigenheimbesitzer ist das Eigenverbrauchsmodell wirtschaftlich deutlich attraktiver. Die Differenz zwischen Netzstrompreis (37 ct) und Einspeisevergütung (7,70 ct) beträgt rund 29 ct pro kWh -- deutlich mehr als der Aufschlag bei Volleinspeisung, die statt 7,70 nur 12,22 ct/kWh bringt. Quelle: Bundesnetzagentur, Haushaltsstrompreis BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026. Stand: September 2026.

EEG 2027

EEG 2027 Reform — was wird sich ändern?

Die Bundesregierung plant für 2027 eine umfassende EEG-Reform. Wesentliche Änderungen, die derzeit diskutiert werden:

  • Einspeisevergütung: Möglicherweise stärkere Absenkung oder Umstellung auf ein Marktprämienmodell auch für kleine Anlagen
  • Direktvermarktung: Anlagen ab 25 kWp (bisher 100 kWp) könnten zur Direktvermarktung verpflichtet werden
  • Energy Sharing: Ab Juni 2026 ermöglicht das neue EnWG die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom -- wird 2027 voraussichtlich ausgebaut
  • Bestandsschutz: Bereits in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre Vergütungssätze für die volle Laufzeit von 20 Jahren

Handlungsempfehlung: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen EEG-Vergütungssätze für 20 Jahre -- unabhängig von der EEG-Reform 2027. Quelle: BSW Solar, BMWi. Stand: April 2026.

Geschichte

Entwicklung der Einspeisevergütung 2004–2026

Die EEG-Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen langen Weg hinter sich. In den Anfangsjahren wurden extrem hohe Sätze gezahlt, um den PV-Ausbau anzureizen. Mit sinkendem Technologiepreis wurde die Vergütung schrittweise reduziert.

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
JahrVergütung (bis 10 kWp)Kontext
200457,4 ct/kWhEEG-Start, hohe Modulpreise
201039,1 ct/kWhStarker Preisverfall Module
201412,8 ct/kWhSchnelle Degression
201812,0 ct/kWhStabile Phase
20228,6 ct/kWhEEG-Novelle mit Volleinspeisungs-Bonus
20248,2 ct/kWh1 % Degression halbjährlich
20267,70 ct/kWhAktuell gültig (ab 01.08.2026)

Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Vergütungstabellen. Stand: September 2026.

Trotz der stark gesunkenen Vergütung ist PV 2026 wirtschaftlicher denn je -- weil die Modulpreise noch stärker gefallen sind als die Vergütung. Die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage (5–11 ct/kWh) liegen heute unter der Einspeisevergütung, und der Eigenverbrauchsvorteil (37 ct Netzstrom vs. 7,70 ct Vergütung = rund 29 ct Differenz) macht die Anlage hoch rentabel.

Beispielrechnung

Einspeisevergütung in der Praxis — Rechenbeispiel

Was bringt die Einspeisevergütung konkret? Eine Beispielrechnung für eine typische 10-kWp-Eigenverbrauchsanlage:

Vergleichstabelle – Ratgeber Einspeisevergütung
PositionWert
PV-Jahresertrag10.000 kWh
Eigenverbrauch (75 %)7.500 kWh
Einspeisung (25 %)2.500 kWh
Vergütung 7,70 ct/kWhca. 193 Euro/Jahr
Vergütung über 20 Jahreca. 4.000 Euro
Vermiedene Stromkosten (Eigenverbrauch)ca. 2.550 Euro/Jahr
Gesamtertrag pro Jahrca. 2.750 Euro

Die Einspeisevergütung macht nur ca. 7 % des Gesamtertrags aus. Der Hauptteil der Wirtschaftlichkeit kommt aus den vermiedenen Stromkosten durch Eigenverbrauch. Dennoch sichert die EEG-Vergütung für 20 Jahre eine kalkulierbare Grundrendite auf den nicht selbst verbrauchten Strom. Stand: April 2026.

Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? +

Für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung 7,70 ct/kWh (ab 01.08.2026). Für Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh. Quelle: Bundesnetzagentur, Stand September 2026.

Wann sinkt die Einspeisevergütung? +

Die Degression beträgt 1 % pro Halbjahr. Nächster Termin: 01.08.2026. Die Sätze werden bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung -- was lohnt sich mehr? +

Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr. Jede selbst verbrauchte kWh spart 37 ct Netzstrom, während die Einspeisung nur 7,70 ct bringt. Volleinspeisung lohnt sich nur bei sehr geringem Eigenverbrauch.

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung? +

Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Wer 2026 in Betrieb geht, erhält die Vergütung bis Ende 2046.

Kann ich zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln? +

Ja, ein Wechsel ist jährlich zum 01.12. für das Folgejahr beim Netzbetreiber zu beantragen. Beide Modelle erfordern separate Zaehler.

Was ändert sich mit dem EEG 2027? +

Möglicherweise niedrigere Vergütungssätze und Ausweitung der Direktvermarktungspflicht. Bestandsanlagen behalten ihre Sätze. Eine Inbetriebnahme 2026 sichert die aktuellen Konditionen.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern? +

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 eine Ertragsteuerbefreiung (Paragraph 3 Nr. 72 EStG). Die Einnahmen aus der Einspeisung sind einkommensteuerfrei.

Was passiert nach 20 Jahren? +

Nach Ablauf der EEG-Vergütung können Sie den Strom weiter einspeisen und erhalten den Marktwert (aktuell 3–7 ct/kWh) oder Sie maximieren den Eigenverbrauch. Ein Speicher lohnt sich dann besonders.

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