MARKTSTAMMDATENREGISTER. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Jede PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung ist kostenlos und dauert ca. 15 Minuten.
MARKTSTAMMDATENREGISTER IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Jede PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung ist kostenlos und dauert ca. 15 Minuten.
Relevante Themen
MaStR, Bundesnetzagentur, Frist.
Beratung
Fragen zu Marktstammdatenregister? Volt Energie berät Sie kostenlos im Rahmen Ihrer Projektanalyse.
WIE LANGE HABE ICH ZEIT, MEINE PV-ANLAGE IM MASTR ANZUMELDEN?
Für die Registrierung von Anlagen und Einheiten im Marktstammdatenregister (MaStR) gilt eine Frist von einem Monat. Diese Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der Einheit -- also dem Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals technisch betriebsbereit ist und Strom erzeugen kann. Der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung ist für die Fristberechnung ausdrücklich nicht relevant; maßgeblich ist das tatsächliche Inbetriebnahmedatum, nicht das Bestell- oder Lieferdatum. Die Frist gilt einheitlich für alle Anlagentypen -- vom Balkonkraftwerk über die Eigenheim-Anlage bis zur Gewerbe-PV. Wichtig: Auch ein nachträglich angeschlossener Stromspeicher oder eine Erweiterung um zusätzliche Module muss jeweils innerhalb eines Monats im MaStR gemeldet bzw. aktualisiert werden. Die Registrierung selbst erfolgt online über das MaStR-Portal der Bundesnetzagentur und ist kostenlos. Quelle: Webhilfe Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur).
WELCHE STRAFEN DROHEN BEI VERSPÄTETER ODER FEHLENDER REGISTRIERUNG?
Wer seine Anlage nicht fristgerecht registriert, riskiert finanzielle Folgen auf mehreren Ebenen. Solange die Registrierung fehlt, darf der Netzbetreiber die Auszahlung der EEG-Förderung zurückhalten (§ 23 Abs. 1 MaStRV) -- diese Zahlungen werden nach dem Nachholen der Registrierung jedoch rückwirkend ausgezahlt. Zusätzlich kann seit dem EEG 2023 eine Strafzahlung nach § 52 EEG anfallen. Daneben kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld nach § 95 EnWG verhängen.
| Sanktion | Höhe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Strafzahlung (Meldeversäumnis) | 10 € pro kWp; rückwirkend auf 2 €/kWp reduziert nach Nachholung | § 52 EEG 2023 |
| Zahlungshemmung der Vergütung | Auszahlung gestoppt bis Registrierung; danach Nachzahlung | § 23 Abs. 1 MaStRV |
| Bußgeld | bis zu 50.000 € | § 95 EnWG |
Quellen: Clearingstelle EEG|KWKG, Verbraucherzentrale. Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.
Gut zu wissen: Ein Meldeversäumnis kann nach § 52 Abs. 3 EEG 2023 geheilt werden. Sobald Sie die Registrierung im MaStR nachholen, lebt Ihr Anspruch auf die Einspeisevergütung wieder auf und einbehaltene Beträge werden ausgezahlt. In der Praxis werden private Kleinanlagen selten mit dem vollen Bußgeld belegt -- die Vergütung wird aber so lange einbehalten, bis die Registrierung erfolgt ist.
MUSS ICH MEINEN STROMSPEICHER SEPARAT REGISTRIEREN?
Ja. Ein häufiger und folgenreicher Fehler ist, nur die PV-Anlage zu melden und den Batteriespeicher zu vergessen. Im Marktstammdatenregister gilt der Stromspeicher als eigenständige Einheit und muss zusätzlich zur Solaranlage einzeln registriert werden -- auch dann, wenn beide gemeinsam installiert wurden und über denselben Wechselrichter laufen. Für die Speicher-Registrierung gilt dieselbe Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Wird ein Speicher erst später zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet, muss er ebenfalls innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Praktisch tragen Sie im MaStR also zwei Einheiten ein: die Stromerzeugungseinheit (PV-Module) und die Stromspeichereinheit (Batterie). Beide Eintragungen sind kostenlos. Da bei fehlender Speicher-Registrierung dieselben Sanktionen wie bei der PV-Anlage greifen können, lohnt sich beim Ausfüllen besondere Sorgfalt. Quelle: Verbraucherzentrale.
GILT DIE MASTR-PFLICHT AUCH FÜR BALKONKRAFTWERKE?
Ja, auch steckerfertige Solargeräte (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister registriert werden -- die Anmeldung wurde für sie aber deutlich vereinfacht. Seit April 2024 gibt es eine eigene, verkürzte Eingabemaske mit weniger Pflichtangaben. Zusätzlich entfällt seit Mai 2024 die separate Anmeldung beim Netzbetreiber: Bei Steckersolar-Geräten mit einer Wechselrichter-Leistung von bis zu 800 Watt informiert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über die MaStR-Eintragung. Für Sie als Betreiber bleibt damit im Wesentlichen nur die Online-Registrierung im MaStR -- kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Die Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme gilt auch hier. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt und es nicht registriert, verstößt ebenso gegen die Meldepflicht wie der Betreiber einer großen Dachanlage.