NULLEINSPEISUNG. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Bei der Nulleinspeisung wird kein Solarstrom ins Netz eingespeist. Das erfordert eine spezielle Regelung am Wechselrichter. Vorteil: Kein Direktvermarktungsaufwand. Nachteil: Überschuss geht verloren.
NULLEINSPEISUNG IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Bei der Nulleinspeisung wird kein Solarstrom ins Netz eingespeist. Das erfordert eine spezielle Regelung am Wechselrichter. Vorteil: Kein Direktvermarktungsaufwand. Nachteil: Überschuss geht verloren.
Relevante Themen
Nulleinspeiseregelung, Eigenverbrauch, Speicher.
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WAS GENAU IST NULLEINSPEISUNG – UND WAS NICHT?
Von Nulleinspeisung spricht man, wenn eine netzgekoppelte PV-Anlage technisch so geregelt wird, dass zu keinem Zeitpunkt Strom in das öffentliche Netz fließt. Der Wechselrichter erzeugt nur so viel Leistung, wie im Haushalt gerade verbraucht oder im Speicher aufgenommen werden kann; drohender Überschuss wird aktiv heruntergeregelt. Entscheidend ist die Abgrenzung: Eine echte technische Nulleinspeisung liegt laut Clearingstelle EEG|KWKG nur dann vor, wenn durch Mess- und Regeltechnik dauerhaft sichergestellt ist, dass auch bei plötzlichem Verbrauchsausfall nichts ins Netz gelangt. Wer lediglich aufgrund hohen Eigenverbrauchs faktisch selten einspeist, betreibt keine Nulleinspeisung im rechtlichen Sinn. Abzugrenzen ist sie auch von der Inselanlage, die physisch gar nicht mit dem Netz verbunden ist. Die Nulleinspeisung bleibt dagegen ans Netz gekoppelt und kann jederzeit Strom beziehen.
Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfrage 234. Stand: Juni 2026.
WIE WIRD NULLEINSPEISUNG TECHNISCH UMGESETZT?
Kernstück ist ein Messsensor am Netzanschlusspunkt – ein Smart Meter oder ein CT-Stromwandler. Er misst laufend, ob Strom Richtung Netz fließt, und meldet die Werte an den Wechselrichter. Erkennt dieser drohenden Überschuss, drosselt er seine Wirkleistung; ist ein Batteriespeicher vorhanden, wird der Überschuss zuerst dort eingelagert, und erst bei vollem Speicher wird die PV-Leistung abgeregelt. Ohne Sensor am Anschlusspunkt ist Nulleinspeisung nicht möglich. Maßgebliche Norm ist die VDE-AR-N 4105 in der Fassung 2026-03, die seit dem 1. März 2026 gilt und die Betriebsart Nulleinspeisung über den neuen PAV,E-Schutz ausdrücklich regelt. Jede Anlage benötigt zudem einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), der die Anlage bei einem Netzfehler automatisch trennt.
| Komponente | Funktion | Pflicht? |
|---|---|---|
| Smart Meter / CT-Wandler | Misst Netzbezug am Anschlusspunkt | ja |
| Regelfähiger Wechselrichter | Drosselt Wirkleistung in Echtzeit | ja |
| NA-Schutz | Trennt Anlage bei Netzfehler | ja (VDE-AR-N 4105) |
| Batteriespeicher | Puffert Überschuss statt Abregelung | optional, empfohlen |
Quelle: VDE FNN – VDE-AR-N 4105. Stand: Juni 2026.
MUSS ICH EINE NULLEINSPEISUNGSANLAGE TROTZDEM ANMELDEN?
Ja. Auch ohne Netzeinspeisung bleibt jede netzgekoppelte Anlage anmeldepflichtig. Erstens ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zwingend; die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme, unabhängig davon, ob jemals Strom eingespeist wird. Zweitens ist ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber zu stellen, weil die Anlage über das Hausnetz weiterhin mit dem öffentlichen Netz verbunden ist (Ausnahme: Steckersolargeräte). Nur eine echte Inselanlage ohne jede Netzverbindung ist von beiden Pflichten ausgenommen. Erleichterungen gibt es dennoch: Ist physikalisch sichergestellt, dass nichts eingespeist wird, entfallen die Zuordnung zu einer Veräußerungsform nach § 21b EEG 2023 sowie die Pflicht zur Direktvermarktung samt der dafür nötigen Technik nach § 10b EEG 2023. Wer die MaStR-Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfrage 234 (§§ 8, 9, 10, 21b EEG 2023); Bundesnetzagentur. Stand: Juni 2026.
WANN IST NULLEINSPEISUNG SINNVOLL?
Wirtschaftlich entscheidend ist der Eigenverbrauch, nicht die Einspeisung. Bei einem Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh (Stand 2026) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich wertvoller als eine eingespeiste, die bei Überschusseinspeisung nur etwa 7,8 ct/kWh bringt. Solange diese Vergütung jedoch noch gezahlt wird, ist reine Nulleinspeisung für die meisten Haushalte nicht optimal: Überschuss, der abgeregelt wird, bleibt ungenutzt, während er bei Überschusseinspeisung wenigstens vergütet würde. Sinnvoll wird Nulleinspeisung vor allem mit Batteriespeicher und hohem Eigenverbrauch – etwa durch Wärmepumpe oder E-Auto –, weil der Speicher Überschuss puffert statt ihn abzuregeln. Zusätzlich entfällt der Aufwand für Direktvermarktung. Ab der geplanten EEG-Reform 2027, wenn die feste Einspeisevergütung in Frage steht, dürfte das Modell weiter an Bedeutung gewinnen.
Hinweis: Strompreis-Durchschnittswert; individuelle Wirtschaftlichkeit je nach Verbrauchsprofil. Stand: Juni 2026.