PV-ANMELDUNG. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Eine PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet, im Marktstammdatenregister registriert und dem Finanzamt gemeldet werden. Volt Energie übernimmt alle Anmeldungen für Sie.
PV-ANMELDUNG IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Eine PV-Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet, im Marktstammdatenregister registriert und dem Finanzamt gemeldet werden. Volt Energie übernimmt alle Anmeldungen für Sie.
Relevante Themen
Netzanmeldung, Einspeisezusage, Inbetriebnahme.
Beratung
Fragen zu PV-Anmeldung? Volt Energie berät Sie kostenlos im Rahmen Ihrer Projektanalyse.
IN WELCHER REIHENFOLGE MUSS ICH MEINE PV-ANLAGE ANMELDEN?
Die Anmeldung läuft in einer festen Abfolge: Zuerst stellt der Elektrofachbetrieb das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, der eine Anschlusszusage erteilt. Danach wird die Anlage durch einen ins Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb nach VDE-AR-N 4105 errichtet. Es folgt die Inbetriebsetzung mit Inbetriebsetzungsprotokoll und Konformitätsnachweis (Einheitenzertifikat mit ZEREZ-ID). Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ist die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Zuletzt tauscht der Messstellenbetreiber den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler. Die Meldung ans Finanzamt entfällt für die meisten privaten Dachanlagen bis 30 kWp seit 2023. In der Praxis übernimmt der beauftragte Fachbetrieb die Netzanmeldung und meist auch die MaStR-Registrierung für Sie.
| Schritt | Stelle | Frist / Zeitpunkt |
|---|---|---|
| 1. Netzanschlussbegehren | Netzbetreiber | vor Errichtung |
| 2. Errichtung nach VDE-AR-N 4105 | Elektrofachbetrieb | nach Anschlusszusage |
| 3. Inbetriebsetzung | Elektrofachbetrieb / Netzbetreiber | mit Protokoll |
| 4. MaStR-Registrierung | Bundesnetzagentur | 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| 5. Zählerwechsel | Messstellenbetreiber | nach Inbetriebsetzung |
Quelle: Bundesnetzagentur, VDE-AR-N 4105. Stand: Juni 2026.
WELCHE FRIST GILT FÜR DAS MARKTSTAMMDATENREGISTER?
Jede neue PV-Anlage muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme — nicht der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung. Die Registrierung ist ausschließlich online über marktstammdatenregister.de möglich; Papierformulare gibt es nicht. Wichtig: Solaranlage und Batteriespeicher sind getrennt zu registrieren und bilden jeweils eigene Einheiten im MaStR. Versäumen Sie die Frist, kann der Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung zurückhalten, bis die Eintragung nachgewiesen ist; zudem drohen Sanktionen bis hin zum Bußgeld und dem Verlust der EEG-Vergütung. Die MaStR-Nummer dient heute auch dem Netzbetreiber als Referenz für die Auszahlung der Vergütung. Sie können Ihre Anlage bereits vor Inbetriebnahme im Status „in Planung“ anlegen und die Inbetriebnahme später nachtragen.
Quelle: Marktstammdatenregister – Webhilfe, Bundesnetzagentur. Stand: Juni 2026.
MUSS ICH MEINE PV-ANLAGE BEIM FINANZAMT ANMELDEN?
Für die meisten privaten Dachanlagen ist seit 2023 keine Meldung ans Finanzamt mehr nötig. Grund sind zwei Steuererleichterungen: die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Anlagen bis 30 kWp (auf Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. je Wohn-/Gewerbeeinheit, max. 100 kWp pro Person) sowie der Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation nach § 12 Abs. 3 UStG, der seit dem 1. Januar 2023 gilt. Laut BMF-Schreiben vom 12.06.2023 verzichtet die Finanzverwaltung auf den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, wenn die Anlage einkommensteuerbefreit ist, sich der Betrieb auf eine begünstigte PV-Anlage beschränkt und die Kleinunternehmerregelung greift. Achtung: Seit 2025 greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr automatisch, sondern muss aktiv gewählt werden. Ab 30 kWp oder bei gewünschtem Vorsteuerabzug bleibt der Fragebogen über ELSTER Pflicht.
Quelle: Bundesfinanzministerium – FAQ Photovoltaik, § 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStG. Stand: Juni 2026.