Ratgeber · PV & Steuern · Nullsteuersatz

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Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.

Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Überblick

PV & STEUERN IM ÜBERBLICK

Das Wichtigste

Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.

Relevante Themen

Nullsteuersatz, §7g, Sonder-AfA.

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Häufige Fragen

FAQ

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Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.
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