Ratgeber · PV & Steuern · Nullsteuersatz
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Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.
Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Überblick
PV & STEUERN IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.
Relevante Themen
Nullsteuersatz, §7g, Sonder-AfA.
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Häufige Fragen
FAQ
Was ist wichtig bei PV & Steuern? +
Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp — 0 % MwSt. auf Kauf und Installation. Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp. Gewerbetreibende nutzen zusätzlich §7g IAB und Sonder-AfA.
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