PV-VERSICHERUNG. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Eine PV-Anlage sollte mindestens über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Eine spezielle PV-Versicherung deckt zusätzlich Ertragsausfall, Diebstahl und Tierbiss ab — ab ca. 60 €/Jahr.
PV-VERSICHERUNG IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Eine PV-Anlage sollte mindestens über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Eine spezielle PV-Versicherung deckt zusätzlich Ertragsausfall, Diebstahl und Tierbiss ab — ab ca. 60 €/Jahr.
Relevante Themen
Wohngebäudeversicherung, Ertragsausfall, Allgefahren.
Beratung
Fragen zu PV-Versicherung? Volt Energie berät Sie kostenlos im Rahmen Ihrer Projektanalyse.
ÜBER DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG ODER SEPARAT VERSICHERN?
Für den Schutz Ihrer Dachanlage gibt es zwei Wege. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Anlage zunächst über die Wohngebäudeversicherung abzusichern — das ist die günstigste Option und deckt die Grundgefahren Sturm, Hagel, Blitz und Feuer ab. Der Einschluss ist bei vielen Anbietern kostenlos oder kostet nur einen kleinen Aufpreis. Eine separate Photovoltaikversicherung bietet als Allgefahrendeckung deutlich mehr: Sie schließt typische Lücken wie Diebstahl, Vandalismus, Ertragsausfall, Tierbiss (Marder) und Bedienungsfehler. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich diese Spezialpolice meist erst für größere Anlagen ab etwa 10 kWp oder wenn die Anlage über einen Kredit finanziert wurde. Wichtig in beiden Fällen: Ein eigenständiger PV-Vertrag belastet im Schadenfall nicht die Schadenhistorie Ihrer Wohngebäudeversicherung.
| Risiko | Wohngebäudeversicherung | Separate PV-Versicherung |
|---|---|---|
| Sturm, Hagel, Blitz, Feuer | abgedeckt | abgedeckt |
| Überspannung, Kurzschluss | oft abgedeckt | abgedeckt |
| Diebstahl, Vandalismus | meist nicht | abgedeckt |
| Tierbiss (Marder) | meist nicht | abgedeckt |
| Ertragsausfall | selten | regulär enthalten |
| Bedienungs-, Konstruktionsfehler | nein | abgedeckt |
Quelle: Verbraucherzentrale, Finanztip. Leistungen variieren je nach Tarif. Stand: Juni 2026.
WAS KOSTET EINE PHOTOVOLTAIKVERSICHERUNG PRO JAHR?
Die Kosten hängen stark vom gewählten Weg ab. Der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung ist bei vielen Anbietern kostenlos oder kostet nur einen geringen Aufpreis von rund 30 bis 80 Euro pro Jahr. Eine separate Allgefahrenversicherung für eine neue Anlage mit etwa 10 kW Leistung und 10.000 Euro Anlagenwert kostet laut Finanztip zwischen knapp 50 und 150 Euro jährlich. Mit umfassenden Bausteinen wie dem Ertragsausfallschutz liegen die Beiträge typischerweise bei 80 bis 200 Euro pro Jahr. Den Beitrag beeinflussen vor allem die installierte Leistung, der Standort (Hagel- und Sturmregion), die vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Frage, ob ein Batteriespeicher mitversichert wird. Eine zusätzliche Betreiberhaftpflicht für Schäden an Dritten kostet etwa 50 bis 60 Euro extra — oft ist dieses Risiko aber bereits in der Privathaftpflicht enthalten.
| Variante | Jahresbeitrag (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Einschluss Wohngebäude | 0–80 € | Grundgefahren, oft ohne Aufpreis |
| Separate Police (Basis) | 50–150 € | 10 kW, 10.000 € Anlagenwert |
| Separate Police (mit Ertragsausfall) | 80–200 € | Allgefahren-Komplettschutz |
| Betreiberhaftpflicht (Zusatz) | 50–60 € | oft in Privathaftpflicht enthalten |
Quelle: Finanztip, Verbraucherzentrale. Marktübliche Spannen, keine Garantie. Stand: Juni 2026.
WAS DECKT DER ERTRAGSAUSFALLSCHUTZ AB?
Der Ertragsausfallbaustein gleicht entgangene Einnahmen aus, wenn Ihre Anlage nach einem versicherten Schaden stillsteht. Erstattet werden die entgangene Einspeisevergütung und der nicht nutzbare Eigenverbrauch — in der Regel für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, bis die Anlage repariert ist. In der Wohngebäudeversicherung ist dieser Schutz selten enthalten, separate Photovoltaikversicherungen bieten ihn dagegen regulär an. Achten Sie beim Abschluss auf die Berechnungsbasis: Tarife, die nur die entgangene EEG-Vergütung erstatten, sind schlechter als Tarife, die auch den entgangenen Eigenverbrauch berücksichtigen — denn die Eigenverbrauchsersparnis ist bei heutigen Strompreisen meist deutlich höher als die Einspeisevergütung. Sinnvoll ist dieser Baustein vor allem bei Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit stark vom laufenden Stromertrag abhängt, etwa bei Volleinspeisung oder hohem Eigenverbrauchsanteil.
MUSS ICH DIE PV-ANLAGE MEINEM VERSICHERER MELDEN?
Ja — und zwar unbedingt vor Beginn der Installation. Die Verbraucherzentrale rät, dem Versicherer die geplante Installation schon vor Arbeitsbeginn zu melden, denn manche Gesellschaften betrachten eine PV-Anlage als anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung. Zwei Gründe sprechen dafür: Erstens steigert die Anlage den Wert Ihres Gebäudes und damit die nötige Versicherungssumme — eine 15-kWp-Komplettanlage mit Speicher kostet rund 30.000 bis 40.000 Euro. Zweitens ist bei rechtzeitigem Abschluss bereits die Montagephase mitversichert. Versäumen Sie die Meldung, riskieren Sie im Schadenfall eine Leistungskürzung oder den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Melden Sie die Anlage daher immer sowohl bei der Gebäudeversicherung als auch bei der Privat- oder Gebäudehaftpflicht an. Für ein Balkonkraftwerk genügt meist die Hausratversicherung — der GDV hat Steckersolargeräte seit November 2023 in die Musterbedingungen aufgenommen, sodass sie in neuen Verträgen mitversichert sind.