PV-REPOWERING. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Beim Repowering werden alte Module (150–250 Wp) durch neue (400–450 Wp) ersetzt — auf der gleichen Fläche doppelt so viel Leistung. Auch ein Wechselrichtertausch steigert den Ertrag um 5–10 %.
PV-REPOWERING IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Beim Repowering werden alte Module (150–250 Wp) durch neue (400–450 Wp) ersetzt — auf der gleichen Fläche doppelt so viel Leistung. Auch ein Wechselrichtertausch steigert den Ertrag um 5–10 %.
Relevante Themen
Modulwechsel, Wechselrichtertausch, Ertragssteigerung.
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BLEIBT MEINE EEG-VERGÜTUNG NACH EINEM MODULTAUSCH ERHALTEN?
Grundsätzlich ja — sofern die installierte Gesamtleistung nicht erhöht wird. Maßgeblich für die Höhe der Einspeisevergütung ist nach § 3 Nr. 30 EEG der Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme. Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich: „der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme". Ersetzen Sie also alte Module durch neue, ohne die Anlagenleistung in Kilowatt-Peak zu steigern, behalten die neuen Module das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum samt höherem Vergütungssatz und der verbleibenden Restlaufzeit der 20-Jahres-Förderung. Wird die Leistung dagegen erhöht (Revamping), erhält nur der bisherige Leistungsanteil die alte Vergütung; die Mehrleistung wird wie eine Neuanlage zum aktuellen Satz behandelt. Den genauen Gesetzeswortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de (§ 3 EEG).
UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN IST DER MODULTAUSCH VERGÜTUNGSERHALTEND?
Die Regeln unterscheiden sich nach Anlagentyp. Bei Dachanlagen gilt (Stand 2026) weiterhin die enge PV-Austauschregel: Ein vergütungserhaltender Tausch ist nur bei technischem Defekt, Beschädigung oder Diebstahl der Module zulässig. Die mit dem Solarpaket I beschlossene Lockerung (§ 48 Abs. 4 Satz 2, § 38h Satz 2 EEG) — Tausch auch intakter Module — steht noch unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission und ist bis zur Freigabe nicht anwendbar. Bei Freiflächenanlagen ist ein leistungsgleiches Repowering dagegen bereits seit dem 1. Januar 2023 ohne Defektnachweis möglich. In jedem Fall darf die Leistung nicht über das bisherige Maximum steigen.
| Anlagentyp | Tausch intakter Module vergütungserhaltend? | Bedingung |
|---|---|---|
| Dachanlage | Nein (Stand 2026) | Nur bei Defekt, Beschädigung, Diebstahl; Leistung gleich |
| Freiflächenanlage | Ja (seit 01.01.2023) | Leistungsgleiches Repowering, kein Defekt nötig |
Hinweis: Die Clearingstelle EEG|KWKG empfiehlt bei Dachanlagen, mit dem Tausch intakter Module bis zur beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission zu warten. Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfrage 141. Stand: Juni 2026.
VERLIERE ICH DIE VERGÜTUNG, WENN ICH NUR DEN WECHSELRICHTER TAUSCHE?
Nein. Der Austausch des Wechselrichters hat keine Auswirkung auf die Einspeisevergütung einer bestehenden Anlage. Die Clearingstelle EEG|KWKG stellt klar, dass Wechselrichter keine Anlagenbestandteile im Sinne des EEG sind, da sie nicht der Stromerzeugung dienen, sondern den erzeugten Gleichstrom lediglich in einspeisefähigen Wechselstrom umwandeln. Die vergütungsrelevanten Austauschregeln (§§ 48 Abs. 4, 38b Abs. 2 EEG) greifen ausschließlich für die stromerzeugenden Module. Sie können einen alten Wechselrichter also bedenkenlos durch ein modernes, effizienteres Gerät ersetzen, ohne Ihren Vergütungsanspruch oder das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum zu gefährden. Wichtig bleibt allerdings die korrekte Meldung der geänderten Anlagendaten an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister. Details zur rechtlichen Einordnung: Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfrage 263.
WAS MUSS ICH BEIM MODULTAUSCH MELDEN?
Jedes Ersetzen von Solarmodulen ist dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen — so der grundlegende Hinweis 2015/7 der Clearingstelle EEG|KWKG. Praktisch heißt das: Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über den Tausch, legen Sie die Datenblätter der neuen Module vor und bestätigen Sie, dass die Anlagenleistung nicht erhöht wurde. So läuft die Abrechnung der Einspeisevergütung korrekt mit dem ursprünglichen Vergütungssatz weiter. Eine unterbliebene oder fehlerhafte Meldung beim Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur kann sich auf den gesetzlichen Zahlungsanspruch auswirken. Änderungen der Anlage sind zudem im Marktstammdatenregister zu aktualisieren. Klären Sie vor dem Tausch mit dem Netzbetreiber, ob die Maßnahme als leistungsgleicher Austausch anerkannt wird — das vermeidet späteren Streit über die Vergütungshöhe. Weiterführende Informationen zur Meldung beim Ersetzen von PV-Modulen (Clearingstelle EEG|KWKG).