PV-Förderung Berlin. SolarPLUS + IBB.
Kurz: Berlin fördert Eigenheime über SolarPLUS Teil S mit Pauschalen – 250 € je kWp PV-Leistung für den Stromspeicher, 750 € für den Zählerschrank, 300 € je kWp für denkmalgerechte Anlagen. Antrag vor Beauftragung, Programm bis 31.12.2026.
Berliner Solarförderung
SolarPLUS (IBB)
Berliner Förderprogramm: Pauschalen für Stromspeicher, Zählerschrank und denkmalgerechte Anlagen bei Eigenheimen (Teil S), Anteilsförderung für Speicher in Gewerbe und Mehrfamilienhäusern (Teil L). Richtlinie 13.03.2026, läuft bis 31.12.2026.
KfW 270
Bundesweiter PV-Kredit — die sichere Basisförderung für alle Berliner Projekte.
Solarpflicht Berlin
Seit 2023 gilt die Solarpflicht für Neubauten und, bei wesentlichen Umbauten des Daches, auch für Bestandsgebäude (jeweils bei mehr als 50 m² Nutzfläche).
SolarPLUS Berlin im Detail
Das Berliner Förderprogramm SolarPLUS wird von der IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe umgesetzt. Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 8. Januar 2026 in Kraft (Fassung vom 13. März 2026) und tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft; eine Anschlussregelung ist nicht beschlossen. Sie unterscheidet Teil S für Eigenheime und Teil L für alle anderen Gebäude.
SolarPLUS Teil S (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser)
Festbetragspauschalen, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage: 250 € je kWp für den Stromspeicher (nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage oder Nachrüstung innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme), 750 € für den Zählerschrank (Mindestkosten 1.160 €), 300 € je kWp für denkmalgerechte Gestaltung. Antrag vor Beauftragung über das Portal der IBB Business Team GmbH; Steckersolargeräte werden nicht mehr gefördert.
| Leistung der PV-Anlage | Pauschale PV-Anlage mit Speicher | Pauschale Zählerschrank | Pauschale denkmalgerechte Gestaltung |
|---|---|---|---|
| 2,00–2,99 kWp | 500 € | 750 € | 600 € |
| 5,00–5,99 kWp | 1.250 € | 750 € | 1.500 € |
| 8,00–8,99 kWp | 2.000 € | 750 € | 2.400 € |
| 10,00–10,99 kWp | 2.500 € | 750 € | 3.000 € |
| 15,00–15,99 kWp | 3.750 € | 750 € | 4.500 € |
| ab 19,00 kWp | 4.750 € | 750 € | 5.700 € |
SolarPLUS Teil L (Gewerbe, Industrie, Mehrfamilienhäuser, WEG)
Anteilsfinanzierung: 50 % (natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG), 40 % (mittlere) bzw. 30 % (große Unternehmen) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Stromspeicher, Energiemanagementsystem, Batteriewechselrichter (zwei Drittel bei Hybridwechselrichtern) und deren Installation, maximal 30.000 € je Fördergegenstand – die PV-Module selbst sind nicht förderfähig. Weitere Bausteine: Messplätze, Zusammenlegung von Netzanschlüssen, Gutachten, Fassaden- und Gründach-PV. Projektbeginn vor der Eingangsbestätigung schließt die Förderung aus. Öffentliche Gebäude laufen über das Programm SolarReadiness.
SolarPLUS L (Mehrfamilienhaus / Gewerbe)
| Komponente | Förderhöhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Machbarkeitsstudie / Gutachten | bis 15.000 EUR | Für komplexe Projekte |
| Stromspeicher mit Energiemanagement und Batteriewechselrichter (PV-Module nicht förderfähig) | anteilig, bis 30.000 EUR | Mehrfamilienhaus oder Gewerbe |
| Solar-Gründach-Kombination | bis 30.000 EUR | Extensive Dachbegrünung + PV |
KfW-Kombination in Berlin
Die Bundesförderung über die KfW-Bank steht Berliner Hausbesitzern, Gewerbetreibenden und Kommunen offen. Die wichtigsten Programme:
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten einer PV-Anlage. Der Zinssatz wird risikobasiert ermittelt und lag am 29.09.2026 bei 4,64 bis 12,28 % eff. p.a. (KfW-Konditionenanzeiger). Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die Kombination mit dem Berliner SolarPLUS-Programm ist grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Eine Doppelförderung für dieselbe Komponente ist ausgeschlossen.
KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das KfW-Programm 442 kombinierte PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 EUR. Das Programm ist endgültig eingestellt; ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Der Zuschuss setzte den Besitz oder die verbindliche Bestellung eines E-Fahrzeugs voraus.
Kombination Landes- und Bundesförderung
Berliner Antragsteller können SolarPLUS und KfW 270 kombinieren, aber nicht für dieselben Kosten: Was aus der KfW gefördert wird, ist von SolarPLUS ausgeschlossen (Nr. 1.6.4 der Förderrichtlinie). Getrennt wird nach Kostenposition, zum Beispiel SolarPLUS für Speicher und Zählerschrank, der KfW-Kredit für die übrige Anlage. Bei der Antragstellung muss die geplante Kombination offengelegt werden. Der KfW-Antrag erfolgt vor Baubeginn über die Hausbank, der SolarPLUS-Antrag parallel bei der IBB.
Steuerliche Vorteile für Berliner PV-Betreiber
0 % Mehrwertsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft die Lieferung und Installation der Module, des Wechselrichters und des Zubehörs. Der Stromspeicher ist eingeschlossen, wenn er zusammen mit der PV-Anlage erworben wird oder nachgerüstet wird. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wird. Gewerbliche Anlagen auf Nichtwohngebäuden sind von der Nullsteuer ausgenommen, sofern sie 30 kWp überschreiten.
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage sind seit 2022 rückwirkend einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) — begünstigt sind bis zu 30 kWp installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die Grenze von 30 kWp je Einheit gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude; zuvor waren es dort nur 15 kWp je Einheit. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze von 100 kWp überschritten, entfällt die Befreiung für sämtliche Anlagen. Das bedeutet: keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR, keine Abschreibung notwendig. Berliner Betreiber müssen die Anlage nicht beim Finanzamt als Gewerbebetrieb anmelden, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.
Gewerbesteuer-Freibetrag
Für PV-Anlagen bis 30 kWp fällt keine Gewerbesteuer an. Gewerbetreibende profitieren vom Freibetrag von 24.500 EUR. Größere gewerbliche PV-Anlagen werden bei der Gewerbesteuer berücksichtigt, können aber die Investitionskosten über die Abschreibung (linear oder degressiv) geltend machen.
So beantragen Sie PV-Förderung in Berlin
Der Ablauf vom Förderantrag bis zur Auszahlung folgt einem festen Schema. Erst beantragen, dann beauftragen: Das ist bei SolarPLUS und KfW 270 der sichere Weg.
Angebote einholen und Projekt planen
Lassen Sie sich von einem PV-Projektierer beraten. Sie benötigen ein konkretes Angebot mit Anlagengröße, Speicher und Kosten. Prüfen Sie die Dacheignung und klären Sie den Netzanschluss mit dem Netzbetreiber (Stromnetz Berlin).
Förderantrag stellen (vor dem Auftrag)
Beantragen Sie SolarPLUS online bei der IBB Business Team GmbH und den KfW-Kredit 270 über Ihre Hausbank, beides vor der Beauftragung.
Eingangsbestätigung abwarten
Sobald der Antrag vollständig ist, bestätigt die IBB den Eingang per E-Mail. Danach dürfen Sie auf eigenes Risiko beauftragen; ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet erst der Zuwendungsbescheid.
Montage und Inbetriebnahme
Nach der Beauftragung wird die Anlage montiert, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die Registrierung ist Pflicht für die Einspeisevergütung.
Verwendungsnachweis und Auszahlung
Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der IBB ein. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Der KfW-Kredit wird direkt über die Hausbank abgewickelt.
Häufige Fragen zur PV-Förderung in Berlin
Ja: SolarPLUS (IBB Business Team) fördert bis 31.12.2026 Stromspeicher, Zählerschränke und Sonderanlagen – Teil S mit Pauschalen bis 4.750 € für den Speicher, Teil L anteilig bis 30.000 €. KfW 270 und Einspeisevergütung gelten bundesweit.
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gilt sie für Neubauten und für Bestandsgebäude, wenn das Dach wesentlich umgebaut wird, jeweils bei mehr als 50 m² Nutzfläche. Ohne Dachumbau ist PV auf Bestandsgebäuden freiwillig.
Am sichersten vor dem Auftrag. Bei SolarPLUS Teil S für Eigenheime muss der Antrag gestellt sein, bevor das Projekt abgeschlossen ist; wer vor dem Antrag beauftragt, beginnt auf eigenes Risiko und hat keinen Anspruch auf die Förderung. Bei Teil L schließt ein Beginn vor der Eingangsbestätigung der IBB die Förderung aus. Als Beginn zählt schon der Vertrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung. Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank.
Ja, SolarPLUS und KfW 270 lassen sich kombinieren. Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine Doppelförderung für dieselbe Komponente ist nicht zulässig. Die Einspeisevergütung (EEG) zählt nicht als Investitionsförderung und ist immer zusätzlich nutzbar.
Einen Anspruch auf SolarPLUS gibt es nicht: Die IBB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sind die Mittel aufgebraucht, gibt es keine Förderung mehr; die Richtlinie läuft ohnehin zum 31.12.2026 aus. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt.
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Richtlinie nicht; die IBB bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wichtig ist die Reihenfolge: Bei Teil L dürfen Sie erst nach der Eingangsbestätigung der IBB beauftragen, bei Teil S am besten ebenfalls erst nach dem Antrag. Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie vor Beginn über die Hausbank.
Ja. Die 0 % Mehrwertsteuer gilt unabhängig von der Förderung. Beide Vorteile können parallel genutzt werden. Die Nullsteuer reduziert den Anschaffungspreis, die Förderung zusätzlich die Eigenkapitalbelastung.
Ja, SolarPLUS Teil S zahlt für denkmalgerechte PV-Anlagen 300 € je kWp, gestaffelt von 600 € (2,00–2,99 kWp) bis 5.700 € (ab 19 kWp). Voraussetzung ist die Genehmigung des Denkmalschutzamtes.
Stromnetz Berlin ist für den Netzanschluss und den Zählertausch zuständig. Die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber ist Pflicht. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen am Hausanschluss.
Eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet bei uns schlüsselfertig 17.800 bis 24.100 EUR; die 0 % Mehrwertsteuer ist darin schon enthalten. SolarPLUS Teil S zahlt dafür 2.500 EUR, mit neuem Zählerschrank 3.250 EUR. Mit dem KfW-Kredit 270 lässt sich die Investition über bis zu 30 Jahre verteilen.