Förderung · Berlin · 2026

PV-FÖRDERUNG BERLIN. SOLARPLUS + IBB.

Berlin fördert Solaranlagen über SolarPLUS (IBB) mit Zuschüssen für PV, Speicher und Gründächer.

Stand: April 2026
Förderung

BERLINER SOLARFÖRDERUNG

SolarPLUS (IBB)

Berliner Förderprogramm: Zuschüsse für PV-Anlagen, Speicher und Solar-Gründächer. Aktuell ausgesetzt — Neuauflage erwartet.

KfW 270

Bundesweiter PV-Kredit — die sichere Basisförderung für alle Berliner Projekte.

Solarpflicht Berlin

Seit 2023 gilt die Solarpflicht für Neubauten in Berlin. Auch Bestandsgebäude profitieren von der Installation.

Fördertabelle

SOLARPLUS BERLIN IM DETAIL

Das Berliner Förderprogramm SolarPLUS wird von der IBB Business Team GmbH verwaltet. Es richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden in Berlin. Die Förderung wurde zeitweise ausgesetzt, eine Neuauflage mit angepassten Konditionen wird erwartet. Die letzte Programmfassung umfasste zwei Förderstufen.

SolarPLUS S (Einfamilienhaus)

Vergleichstabelle – Foerderung Berlin
KomponenteFörderhöheVoraussetzung
Zählerschrankertüchtigung750 EUR (Pauschale)Notwendig für PV-Anschluss
Stromspeicher (2-5 kWh)500 EURIn Kombination mit PV-Anlage
Stromspeicher (5-7 kWh)1.500 EURIn Kombination mit PV-Anlage
Stromspeicher (7-10 kWh)2.750 EURIn Kombination mit PV-Anlage
Stromspeicher (10-15 kWh)3.750 EURIn Kombination mit PV-Anlage
Stromspeicher (ab 15 kWh)4.750 EURIn Kombination mit PV-Anlage
PV auf Denkmal (bis 3 kWp)600 EURDenkmalgeschütztes Gebäude
PV auf Denkmal (3-10 kWp)2.400 EURDenkmalgeschütztes Gebäude
PV auf Denkmal (ab 10 kWp)5.700 EURDenkmalgeschütztes Gebäude

SolarPLUS L (Mehrfamilienhaus / Gewerbe)

Vergleichstabelle – Foerderung Berlin
KomponenteFörderhöheVoraussetzung
Machbarkeitsstudie / Gutachtenbis 15.000 EURFür komplexe Projekte
PV-Anlage + Speicherbis 30.000 EURMehrfamilienhaus oder Gewerbe
Solar-Gründach-Kombinationbis 30.000 EURExtensive Dachbegrünung + PV
Anlaufstelle: IBB Business Team GmbH — www.ibb-business-team.de/solarplus. Antrag vor Baubeginn erforderlich. Die Solarpflicht Berlin (seit 2023 für Neubauten) wird durch SolarPLUS ergänzt, nicht ersetzt.
Bundesförderung

KFW-KOMBINATION IN BERLIN

Die Bundesförderung über die KfW-Bank steht Berliner Hausbesitzern, Gewerbetreibenden und Kommunen offen. Die wichtigsten Programme:

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten einer PV-Anlage. Der Zinssatz wird risikobasiert ermittelt und liegt aktuell ab ca. 4,75 % eff. p.a. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die Kombination mit dem Berliner SolarPLUS-Programm ist grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Eine Doppelförderung für dieselbe Komponente ist ausgeschlossen.

KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)

Das KfW-Programm 442 kombinierte PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox mit einem Zuschuss von bis zu 10.200 EUR. Das Programm war stark nachgefragt und ist derzeit ausgelaufen. Ein Nachfolgeprogramm ist angekündigt, aber noch nicht gestartet. Der Zuschuss setzte den Besitz oder die verbindliche Bestellung eines E-Fahrzeugs voraus.

Kombination Landes- und Bundesförderung

Berliner Antragsteller können SolarPLUS und KfW 270 kombinieren, solange die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Der SolarPLUS-Zuschuss reduziert die Eigenmittel, der KfW-Kredit finanziert den Rest. Bei der Antragstellung muss die geplante Kombination offengelegt werden. Der KfW-Antrag erfolgt vor Baubeginn über die Hausbank, der SolarPLUS-Antrag parallel bei der IBB.

Steuervorteile

STEUERLICHE VORTEILE FÜR BERLINER PV-BETREIBER

0 % Mehrwertsteuer seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft die Lieferung und Installation der Module, des Wechselrichters und des Zubehörs. Der Stromspeicher ist eingeschlossen, wenn er zusammen mit der PV-Anlage erworben wird oder nachgerüstet wird. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wird. Gewerbliche Anlagen auf Nichtwohngebäuden sind von der Nullsteuer ausgenommen, sofern sie 30 kWp überschreiten.

Einkommensteuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (Mehrfamilienhaus, max. 100 kWp) sind seit 2022 rückwirkend einkommensteuerfrei. Das bedeutet: keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR, keine Abschreibung notwendig. Berliner Betreiber müssen die Anlage nicht beim Finanzamt als Gewerbebetrieb anmelden, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.

Gewerbesteuer-Freibetrag

Für PV-Anlagen bis 30 kWp fällt keine Gewerbesteuer an. Gewerbetreibende profitieren vom Freibetrag von 24.500 EUR. Größere gewerbliche PV-Anlagen werden bei der Gewerbesteuer berücksichtigt, können aber die Investitionskosten über die Abschreibung (linear oder degressiv) geltend machen.

Anleitung

SO BEANTRAGEN SIE PV-FÖRDERUNG IN BERLIN

Der Ablauf vom Förderantrag bis zur Auszahlung folgt einem festen Schema. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden — das gilt sowohl für SolarPLUS als auch für KfW 270.

1

Angebote einholen und Projekt planen

Lassen Sie sich von einem PV-Projektierer beraten. Sie benötigen ein konkretes Angebot mit Anlagengröße, Speicher und Kosten. Prüfen Sie die Dacheignung und klären Sie den Netzanschluss mit dem Netzbetreiber (Stromnetz Berlin).

2

Förderantrag stellen (vor Baubeginn)

Beantragen Sie SolarPLUS bei der IBB Business Team GmbH online. Parallel stellen Sie den KfW-270-Antrag über Ihre Hausbank. Beide Anträge müssen vor Beauftragung des Installationsbetriebs eingehen.

3

Förderbescheid abwarten

Die IBB prüft den Antrag innerhalb von 4-8 Wochen. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen Sie den Auftrag erteilen und mit der Installation beginnen. Der KfW-Bescheid kommt in der Regel schneller über die Hausbank.

4

Installation und Inbetriebnahme

Nach Förderzusage wird die Anlage installiert, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die Registrierung ist Pflicht für die Einspeisevergütung.

5

Verwendungsnachweis und Auszahlung

Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der IBB ein. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Der KfW-Kredit wird direkt über die Hausbank abgewickelt.

FAQ

HÄUFIGE FRAGEN ZUR PV-FÖRDERUNG IN BERLIN

Gibt es Solarförderung in Berlin? +
SolarPLUS (IBB) für PV + Speicher. Aktuell pausiert, Neuauflage erwartet. KfW 270 und Einspeisevergütung gelten bundesweit.
Gilt die Solarpflicht in Berlin? +
Ja, seit 2023 für Neubauten. Bestandsgebäude sind noch freiwillig, profitieren aber von Förderung.
Wann muss ich den Förderantrag stellen? +
Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Das gilt für SolarPLUS und KfW 270. Wer ohne Förderbescheid beginnt, verliert den Anspruch. Beauftragen Sie den Installationsbetrieb erst nach Erhalt der Förderzusage.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren? +
Ja, SolarPLUS und KfW 270 lassen sich kombinieren. Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine Doppelförderung für dieselbe Komponente ist nicht zulässig. Die Einspeisevergütung (EEG) zählt nicht als Investitionsförderung und ist immer zusätzlich nutzbar.
Was passiert wenn das Budget aufgebraucht ist? +
SolarPLUS wird nach Haushaltslage bewilligt. Ist das Jahresbudget ausgeschöpft, werden Anträge auf eine Warteliste gesetzt oder abgelehnt. KfW 270 ist nicht budgetbegrenzt und steht ganzjährig zur Verfügung. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich garantiert.
Wie lange dauert die Bewilligung? +
Die Bearbeitung bei der IBB dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Der KfW-Antrag wird über die Hausbank schneller bearbeitet, meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen. In Spitzenzeiten (Frühjahr) kann die Bearbeitung länger dauern.
Profitiere ich von der Nullsteuer auch bei Förderung? +
Ja. Die 0 % Mehrwertsteuer gilt unabhängig von der Förderung. Beide Vorteile können parallel genutzt werden. Die Nullsteuer reduziert den Anschaffungspreis, die Förderung zusätzlich die Eigenkapitalbelastung.
Wird PV auf Denkmalgebäuden in Berlin gefördert? +
Ja, SolarPLUS bietet spezielle Zuschüsse für PV auf denkmalgeschützten Gebäuden: 600 EUR bis 3 kWp, 2.400 EUR bis 10 kWp und 5.700 EUR ab 10 kWp. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung.
Welche Rolle spielt der Netzbetreiber Stromnetz Berlin? +
Stromnetz Berlin ist für den Netzanschluss und den Zählertausch zuständig. Die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber ist Pflicht. Die Bearbeitungszeit für den Netzanschluss liegt bei 4 bis 8 Wochen. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen am Hausanschluss.
Was kostet eine PV-Anlage in Berlin nach Förderung? +
Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher kostet brutto ca. 18.000 bis 24.000 EUR. Durch die Nullsteuer und SolarPLUS-Zuschüsse reduziert sich der Eigenanteil um 3.000 bis 6.000 EUR. Mit KfW-Kredit lässt sich die Investition über 20 Jahre verteilen.

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