Solaranlage von Volt Energie: Auf einem Ziegeldach wird das letzte Solarmodul in die Unterkonstruktion gesetzt
Photovoltaik · Brandenburg · Solar-Guide 2026

Photovoltaik in Brandenburg. Der komplette Solar-Guide.

Dachanlagen sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, die Solarpflicht ist seit Juni 2026 Geschichte, und 10 kWp liefern je nach Landesteil 10.186 bis 10.705 kWh im Jahr. Einen ILB-Zuschuss für private PV gibt es nicht; was stattdessen zählt, steht hier mit Quelle.

Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Kurz beantwortet

Was in Brandenburg anders ist als in anderen Bundesländern

Wer in Brandenburg eine Solaranlage auf das eigene Haus setzen will, braucht dafür keinen Bauantrag: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) verfahrensfrei, nur Hochhäuser sind ausgenommen. Eine Solarpflicht gibt es seit dem 30. Juni 2026 nicht mehr, und selbst als sie galt, betraf sie keine Wohnhäuser. Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen zahlt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nicht. Gerechnet wird deshalb mit Bundesregeln: 0 % Umsatzsteuer, Einspeisevergütung, auf Wunsch der KfW-Kredit 270.

Kein Bauantrag fürs Dach

§ 61 Abs. 2 BbgBO stellt Dach- und Fassadenanlagen frei. Pflichten aus Brandschutz, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalrecht bleiben trotzdem bestehen (§ 61 Abs. 1).

Solarpflicht gestrichen

§ 32a BbgBO galt ab 01.06.2024 nur für gewerbliche und öffentliche Neubauten und große Parkplätze. Das Gesetz vom 29.06.2026 hat ihn aufgehoben.

10.186 bis 10.705 kWh

So viel erzeugen 10 kWp auf einem 32° geneigten Süddach laut PVGIS 5.3 der EU-Kommission: am wenigsten in Perleberg (Prignitz), am meisten in Herzberg (Elster).

Bauordnung

Abstandsfläche, Brandwand, Grenzgarage: die BbgBO-Regeln fürs Solardach

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Für Brandenburger Eigenheime sind vor allem drei Stellen der Bauordnung wichtig. Wir haben sie in der aktuellen Fassung auf BRAVORS, dem Vorschriftensystem des Landes, nachgelesen (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2026, abgerufen im Oktober 2026).

Regeln der Brandenburgischen Bauordnung für Solaranlagen
RegelFundstelleWas sie für Ihr Haus bedeutet
Verfahrensfreiheit§ 61 Abs. 2 BbgBOModule auf Dach, Fassade oder Geländer brauchen keinen Bauantrag, ebenso freistehende Solaranlagen bis 3 m Höhe und 9 m Länge. Ausgenommen sind Hochhäuser.
Nachträgliche Solaranlage und Abstandsfläche§ 6 Abs. 7 BbgBOBei einem rechtmäßig bestehenden Gebäude bleibt eine Solaranlage bis 0,50 m Stärke bei der Abstandsfläche außer Betracht, auch wenn das Haus die heutigen Abstände nicht einhält.
Garage oder Carport an der Grenze§ 6 Abs. 8 BbgBOGaragen ohne Aufenthaltsraum dürfen samt Solaranlage auf dem Dach in der Abstandsfläche stehen: mittlere Wandhöhe bis 3 m, je Grundstücksgrenze bis 9 m Länge, Dachneigung höchstens 45°.
Abstand zur Brandwand§ 32 Abs. 5 BbgBOOhne Abstand nur, wenn die Brandwand die Anlage gegen Brandübertragung schützt. Liegen die Module höchstens 30 cm über der Dachhaut oder sind sie ins Dach integriert, gilt mindestens 0,50 m, sonst mindestens 1,25 m.
Anlagen über mehr als zwei Geschosse an der Fassade§ 28 Abs. 3 BbgBOSie müssen schwerentflammbar sein.

Die Brandwand-Regel betrifft in Brandenburg knapp jedes vierte Gebäude mit Wohnraum: Laut Zensus 2022 sind 10,9 % aller Gebäude mit Wohnraum Doppelhaushälften und 13,1 % gereihte Häuser. Auf diesen Dächern planen wir den Randabstand zur Nachbarseite deshalb von Anfang an mit ein, statt ihn bei der Montage zu suchen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich in Brandenburg das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (Genehmigungsfreistellung statt Bauanzeige, laut Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung). Was das für einzelne Vorhaben bedeutet, prüfen wir dann gegen den neuen Gesetzestext.

Solarpflicht

Brandenburgs Solarpflicht: 2024 eingeführt, 2026 wieder abgeschafft

Mit dem Gesetz vom 28. September 2023 fügte der Landtag den § 32a „Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern“ in die Bauordnung ein. Ab dem 1. Juni 2024 mussten neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche zu mindestens 50 % mit Photovoltaik belegt werden, ebenso bei vollständig erneuerter Dachhaut. Das galt aber nur für Gebäude, die überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dazu kam eine Pflicht für offene Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Pkw-Stellplätzen an Nichtwohngebäuden.

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 29. Juni 2026 hat § 32a aufgehoben; die Änderungshistorie auf BRAVORS führt den Paragrafen seitdem als „aufgehoben“, die Änderungen gelten in weiten Teilen seit dem 30. Juni 2026. Für Ihr Einfamilienhaus heißt das: Es gab nie eine Pflicht, und es gibt jetzt auch keine für Gewerbe mehr. Seiten, die im Herbst 2026 noch eine Parkplatz-Solarpflicht für Brandenburg nennen, sind veraltet.

Denkmalschutz

Solarmodule auf Denkmalen: was die Verwaltungsvorschrift VV EED regelt

Für Denkmale und Häuser in Denkmalbereichen bleibt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig, auch wenn die Bauordnung die Anlage freistellt. Wie die Behörden dabei entscheiden, gibt in Brandenburg die Verwaltungsvorschrift über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) vom 20. Juli 2023 vor. Ihr Kern: Die Erlaubnis soll regelmäßig erteilt werden. Versagt werden kann sie nur bei Irreversibilität, einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes oder einem mehr als geringfügigen Eingriff in die geschützte Substanz.

Meist unproblematisch

Flächen, die von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Parks oder Friedhöfen aus nicht einsehbar sind; rückwärtige Gebäude in Denkmalbereichen ohne eigenen Denkmalwert; Flächen, die ein mit der Denkmalfachbehörde abgestimmtes kommunales Solarkataster als geeignet ausweist.

So soll die Anlage aussehen

Flächig und geschlossen verlegt, keine Sägezahn-Aufständerung, Abstand zu den Dachkanten, Module und Rahmen möglichst matt und in der Farbe von Dach oder Fassade. Die Anlage muss sich wieder abbauen lassen.

Wann es schwierig wird

Bei erheblichen Eingriffen in Dachkonstruktion, Dachhaut oder Fassade, bei Gefahr für die Statik und bei Denkmalen in einer eingetragenen oder möglichen UNESCO-Welterbestätte, in Brandenburg etwa bei den „Schlössern und Parks von Potsdam und Berlin“.

Dem Antrag gehören laut VV EED beurteilungsfähige Unterlagen fachlich geeigneter Planer bei, möglichst ein denkmalverträgliches Energiekonzept; die Behörden sollen schon vor dem Antrag beraten. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Brandschutzabstände nach § 28 Abs. 3 und § 32 Abs. 5 BbgBO gelten auf Denkmalen genauso.

Ertrag

Von der Prignitz bis zur Elster: der Solarertrag im Landesvergleich

Brandenburg ist kein einheitlich sonniges Land. Wir haben am 8. Oktober 2026 bei PVGIS 5.3 der EU-Kommission (Strahlungsdaten SARAH3) für acht Orte dieselbe Anlage gerechnet: 10 kWp, Südausrichtung, 32° Neigung, 14 % Systemverluste. Der Nordwesten liefert rund 5 % weniger als der Süden an der Grenze zu Sachsen.

PVGIS-Jahresertrag einer 10-kWp-Anlage an acht Orten in Brandenburg
OrtLage im LandJahresertrag 10 kWpEinstrahlung auf die Modulfläche
PerlebergPrignitz, Nordwesten10.186 kWh1.275 kWh/m²
NeuruppinOstprignitz-Ruppin, Norden10.240 kWh1.282 kWh/m²
PotsdamMitte, Havelland10.429 kWh1.306 kWh/m²
Frankfurt (Oder)Osten, an der Oder10.522 kWh1.315 kWh/m²
PrenzlauUckermark, Nordosten10.566 kWh1.316 kWh/m²
FinsterwaldeElbe-Elster, Süden10.590 kWh1.325 kWh/m²
CottbusLausitz, Südosten10.664 kWh1.334 kWh/m²
Herzberg (Elster)Elbe-Elster, Süden10.705 kWh1.342 kWh/m²

Unsere Preistabelle weiter unten rechnet vorsichtiger mit rund 9.800 kWh je 10 kWp, weil kaum ein Dach genau nach Süden zeigt und genau 32° Neigung hat. Wie Ihr eigenes Dach abschneidet, zeigt der Solaratlas Brandenburg der Energie- und Klimaagentur Brandenburg: Unter „Mein Dach“ geben Sie Ihre Adresse ein und sehen, ob die Fläche geeignet ist und ob Ausrichtung, Neigung oder Verschattung dagegen sprechen. Für eine Anlagenplanung ersetzt das keine Aufnahme vor Ort, für eine erste Einschätzung reicht es.

Gebäudebestand

Brandenburgs Wohnhäuser im Zensus 2022

Der Zensus 2022 des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg zählt im Land 712.675 Gebäude mit Wohnraum. In 78,8 % davon gibt es genau eine Wohnung, 72,6 % stehen frei. Das ist die typische Ausgangslage für eine Anlage auf dem eigenen Dach: eine Eigentümerin oder ein Eigentümer, ein Zähler, keine Eigentümergemeinschaft, die zustimmen muss.

Das Baualter verlangt einen zweiten Blick. 39,8 % der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1950, 16,6 % sogar von vor 1919. Bei solchen Dachstühlen prüfen wir Tragfähigkeit und Eindeckung, bevor wir ein Angebot schreiben, und klären, ob das Haus in einem Denkmalbereich liegt.

Weitere 29,3 % entstanden zwischen 1990 und 2009, viele davon als Eigenheime im Berliner Umland. Diese Dächer sind heute 17 bis 36 Jahre alt; vor einer Anlage, die 25 Jahre und länger liegen soll, lohnt die Frage, ob die Eindeckung so lange hält oder vorher erneuert wird.

Beim Heizen dominiert Gas mit 60,8 % der Gebäude, Wärmepumpen, Solar- und Geothermie kommen zusammen auf 5,2 %. Wer später auf eine Wärmepumpe umsteigt, sollte die Dachfläche nicht zu knapp belegen: Der Stromverbrauch steigt dann deutlich, vor allem im Winter.

Festpreise

Festpreise in Brandenburg und eine Rechnung für Oder-Spree

Wir rechnen in Brandenburg mit derselben Preisliste wie überall, ohne Aufschlag für die Entfernung. Ein Beispiel aus dem Landkreis Oder-Spree: 10 kWp mit 10-kWh-Speicher auf einem Einfamilienhaus kosten rund 20.900 Euro, die Mitte unserer Spanne von 17.800 bis 24.100 Euro. Von 9.800 kWh Jahresertrag nutzt ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch etwa 40 % selbst; mehr lässt der eigene Bedarf auch mit Speicher nicht zu. Mit 37,0 ct/kWh für Netzstrom, 7,70 ct/kWh für den eingespeisten Rest und 200 Euro Betriebskosten im Jahr ergibt das rund 1.715 Euro Ersparnis jährlich; bezahlt ist die Anlage nach gut 12 Jahren. Je nach Verbrauch liegt die Amortisation zwischen 8 und 15 Jahren und die Rendite über 25 Jahre bei 4 bis 11 % pro Jahr. Umsatzsteuer fällt nach § 12 Abs. 3 UStG auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage nicht an.

Festpreise von Volt Energie für Brandenburg nach Anlagengröße
AnlagengrößeOhne SpeicherMit Speicher (10 kWh)Ertrag/Jahr
10 kWp14.400 – 19.400 EUR17.800 – 24.100 EURca. 9.800 kWh
15 kWp17.900 – 24.200 EUR21.300 – 28.800 EURca. 14.700 kWh
20 kWp21.400 – 28.900 EUR24.800 – 33.500 EURca. 19.600 kWh
So entstehen die Zahlen: Es sind unsere schlüsselfertigen Festpreise, keine Marktdurchschnitte. Gerüst, Planung, Statik, Netzanmeldung, Eintrag ins Marktstammdatenregister, Zählerschrank, Montage und Inbetriebnahme sind im Preis enthalten, Nachträge gibt es nicht. Die Spanne von ±15 % bildet die Streuung aus 19 kalkulierten Volt-Angeboten zwischen 9,1 und 28,2 kWp ab. Der 10-kWh-Speicher macht davon 3.400 bis 4.700 EUR aus, eine Wallbox 800 EUR. Alle Preise netto, 0 % MwSt. bis 30 kWp. Stand: September 2026, Quelle: Volt Energie GmbH.

Grundlage aller Ersparnis- und Amortisationszahlen auf dieser Seite: Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh laut BDEW-Strompreisanalyse vom 21.08.2026, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh für Anlagen, die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen (Bundesnetzagentur), 200 Euro Betriebskosten pro Jahr, 20 Jahre EEG-Vergütung. Selbst nutzen lassen sich mit Speicher höchstens 85 %, ohne Speicher höchstens 32 % des Solarstroms; die Grenze setzt der eigene Verbrauch.

Förderung

ILB, KfW und Kommune: welche Förderung es in Brandenburg tatsächlich gibt

Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen gibt es in Brandenburg nicht. Wir haben die Programme der ILB im Oktober 2026 auf ilb.de nachgelesen; die beiden, die für Photovoltaik und Eigenheime infrage kommen, passen beide nicht auf eine gewöhnliche Dachanlage.

„Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“

Die Richtlinie gilt seit dem 11.12.2025 und läuft mit dem 30.06.2027 aus. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Gefördert werden Photovoltaik über Parkplatzflächen, schwimmende und Agri-PV, Geothermie und fischfreundliche Wasserkraft. Eine Dachanlage auf dem Eigenheim gehört nicht dazu; die Speicherprogramme der ILB richten sich ebenfalls nur an Unternehmen und Stadtwerke.

„Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“

Grundlage ist die Richtlinie vom 13.02.2026. Die Grundförderung beträgt 10.000 € Zuschuss plus bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen. Voraussetzungen laut ILB: selbst genutztes Wohneigentum, errichtet vor dem 02.10.2009, Kosten von mindestens 500 € je m² Wohnfläche, 15 % Eigenleistung und Einkommensgrenzen. Photovoltaik nennt die ILB nicht als Fördergegenstand. Bei 120 m² Wohnfläche wären mindestens 60.000 € Baukosten nötig, mehr als jede Anlage aus unserer Preistabelle kostet; infrage kommt das Programm also nur bei einer größeren Sanierung, und ob die PV dann mitzählt, entscheidet die ILB.

Bund und Kommune

Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Kosten, 4,45 bis 12,34 % effektiver Jahreszins (Stand 09.10.2026), 2 bis 30 Jahre Laufzeit, Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Dazu kommen 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung (Teileinspeisung bis 10 kWp), 0 % Umsatzsteuer bis 30 kW (peak) und die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. KfW 442 ist ausgelaufen. Potsdams Richtlinie sieht 200 € je kWp (höchstens 1.200 €) und 1.000 € für Speicher ab 5 kWh vor, neue Anträge nimmt die Stadt derzeit aber nicht an (Stand 30.09.2026); Cottbus hat kein eigenes Programm.

Alle Programme mit Konditionen, Quellen und Stand: Photovoltaik-Förderung Brandenburg 2026.

Netzbetreiber

E.DIS, MITNETZ oder Stadtwerk: wer Ihre Anlage ans Netz nimmt

Angemeldet wird die Anlage beim Verteilnetzbetreiber, an dessen Netz das Haus hängt, nicht beim Stromlieferanten. In Brandenburg sind das im Wesentlichen drei Gruppen. Für unsere Ortsseiten haben wir im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gezählt, an welchem Netz die in Betrieb befindlichen PV-Anlagen jeder Gemeinde hängen (Stand 27.09.2026). Das ist eine Messung, keine amtliche Zuständigkeitsauskunft; im Einzelfall entscheidet die Hausadresse.

E.DIS Netz GmbH

Regionaler Netzbetreiber für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Fürstenwalde/Spree; sein Gebiet reicht nach eigener Angabe von der Ostseeküste bis in den Spreewald. In Eberswalde, Falkensee, Hennigsdorf, Rathenow, Teltow, Werder und Zossen hängen 99,9 bis 100 % der Anlagen an seinem Netz. Angemeldet wird über das Netzanschluss-Portal der E.DIS.

MITNETZ STROM im Süden

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH betreibt Teile des Netzes in der Lausitz und im Spreewald: In Lübben hängen 100 % der gemeldeten Anlagen an ihrem Netz, in Cottbus 49,2 %, in Spremberg 34,0 %. Angemeldet wird über „Anlage anmelden“ auf mitnetz-strom.de.

Stadtnetze

Eigene Netze haben unter anderem Potsdam (Netzgesellschaft Potsdam, 99,8 %), Bernau (Stadtwerke Bernau, 99,5 %), Neuruppin (99,4 %), Lübbenau (Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau, 99,5 %), Forst (99,0 %) und Senftenberg (98,4 %).

Geteilte Städte: In Oranienburg hängen 60,3 % der Anlagen am Netz der Stadtwerke und 39,6 % an E.DIS, in Ludwigsfelde 71,0 % bei den Stadtwerken und 27,8 % bei E.DIS. In Cottbus betreibt die Elektroenergieversorgung Cottbus (EVC) das Netz der Kernstadt, Ortsteile wie Branitz, Sielow oder Groß Gaglow liegen außerhalb des EVC-Netzes und hängen an MITNETZ STROM. Wer dort beim falschen Betreiber anmeldet, verliert Wochen, weil die Frist für die Einspeisezusage beim richtigen Betreiber erst mit dessen Antrag beginnt. Wir klären den zuständigen Betreiber vor der Anmeldung an Ihrer Adresse.
Ortsseiten

Unsere Ortsseiten in Brandenburg

In Brandenburg haben wir bis September 2026 über 300 Aufträge abgeschlossen, gezählt nach Postleitzahl in unserer Auftragsverwaltung. Für diese Orte gibt es eine eigene Seite mit Netzbetreiber, Gebäudebestand und örtlichen Regeln.

Ortsseiten von Volt Energie in Brandenburg mit Landkreis und größtem Netzbetreiber
OrtLandkreisGrößter Netzbetreiber laut MaStR
Photovoltaik BernauBarnimStadtwerke Bernau (99,5 %)
Photovoltaik Cottbuskreisfreie StadtEVC (50,8 %), MITNETZ (49,2 %)
Photovoltaik EberswaldeBarnimE.DIS (100 %)
Photovoltaik FalkenseeHavellandE.DIS (100 %)
Photovoltaik ForstSpree-NeißeNetzgesellschaft Forst (Lausitz) (99,0 %)
Photovoltaik Frankfurt (Oder)kreisfreie Stadtnicht gezählt
Photovoltaik FürstenwaldeOder-SpreeE.DIS (99,9 %)
Photovoltaik HennigsdorfOberhavelE.DIS (100 %)
Photovoltaik Königs WusterhausenDahme-SpreewaldE.DIS (99,9 %)
Photovoltaik LudwigsfeldeTeltow-FlämingStadtwerke Ludwigsfelde (71,0 %), E.DIS (27,8 %)
Photovoltaik LübbenDahme-SpreewaldMITNETZ (100 %)
Photovoltaik LübbenauOberspreewald-LausitzStadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau (99,5 %)
Photovoltaik NeuruppinOstprignitz-RuppinStadtwerke Neuruppin (99,4 %)
Photovoltaik OranienburgOberhavelStadtwerke Oranienburg (60,3 %), E.DIS (39,6 %)
Photovoltaik Potsdamkreisfreie StadtNetzgesellschaft Potsdam (99,8 %)
Photovoltaik RathenowHavellandE.DIS (99,9 %)
Photovoltaik SenftenbergOberspreewald-LausitzStadtwerke Senftenberg (98,4 %)
Photovoltaik SprembergSpree-NeißeStädtische Werke Spremberg (66,0 %), MITNETZ (34,0 %)
Photovoltaik TeltowPotsdam-MittelmarkE.DIS (100 %)
Photovoltaik Werder (Havel)Potsdam-MittelmarkE.DIS (100 %)
Photovoltaik ZossenTeltow-FlämingE.DIS (100 %)

Anteil der in Betrieb befindlichen PV-Anlagen der Gemeinde je Anschluss-Netzbetreiber, gezählt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über den amtlichen Gemeindeschlüssel, Stand 27.09.2026.

Durchgerechnet

Havelland, Uckermark, Lausitz: drei Brandenburger Dächer

Einfamilienhaus in Falkensee (Havelland)

11,5 kWp auf einem Satteldach mit 10 kWh Speicher und Wallbox. Investition rund 23.000 Euro (Festpreis-Mitte, 800 Euro Wallbox eingerechnet), Jahresertrag rund 11.100 kWh. Bei 7.000 kWh Verbrauch einschließlich E-Auto liegt der Eigenverbrauch bei 56 %, die Ersparnis bei rund 2.460 Euro im Jahr; bezahlt ist die Anlage nach 9,4 Jahren. Netzbetreiber ist in Falkensee die E.DIS Netz GmbH.

Hofstelle bei Prenzlau (Uckermark)

29,8 kWp auf der Süd-Dachfläche einer Scheune, ohne Speicher, weil Melktechnik und Kühlung tagsüber viel Strom ziehen. Jahresertrag 29.500 kWh, angenommene Eigenverbrauchsquote 74 %. Preis und Amortisation rechnen wir hier einzeln: Unser Festpreisraster reicht bis rund 28 kWp, und der betriebliche Strompreis sowie die Einspeisevergütung von 6,66 ct/kWh im Bereich über 10 bis 40 kW verschieben das Ergebnis je Betrieb deutlich; IAB (§7g EStG) und Sonder-AfA verschieben nur Steuer in spätere Jahre. Eine Freifläche daneben wäre als Agri-PV ein Fall für die ILB-Richtlinie, die Dachfläche nicht.

Gewerbehalle in Cottbus (Lausitz)

62 kWp auf dem Trapezblechdach eines Handwerksbetriebs mit Süd-Ausrichtung. Jahresertrag 60.800 kWh, angenommene Eigenverbrauchsquote 69 %. Preis und Amortisation kalkulieren wir bei dieser Größe je Projekt; der betriebliche Strompreis, die Einspeisevergütung von 5,44 ct/kWh im Bereich über 40 bis 100 kW und die steuerliche Gestaltung entscheiden stärker als der Anlagenpreis. Ob EVC oder MITNETZ anschließt, hängt in Cottbus vom Standort der Halle ab.

Typische Anlagen in Brandenburg auf Basis unserer Projekterfahrung, keine konkreten Kundenprojekte. Erträge, Ersparnis und Amortisation hängen von Dach, Verbrauch und Strompreis ab. Stand: 2026, Quelle: Volt Energie GmbH.

Ablauf

Vom Solaratlas bis zum Zweirichtungszähler: der Weg in Brandenburg

1

Dach im Solaratlas ansehen

Adresse unter „Mein Dach“ eingeben, Eignung prüfen. Danach Anfrage mit Jahresverbrauch an uns.

2

Dachaufnahme und Planung

Wir nehmen das Dach auf, prüfen Statik und Eindeckung und rechnen den Ertrag für Ihre Ausrichtung.

3

Sonderfälle klären

Brandwand-Abstand beim Doppel- oder Reihenhaus, Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung, bei Denkmalen die Erlaubnis nach VV EED.

4

Festpreis und Finanzierung

Angebot zum Festpreis. Wer den KfW-Kredit 270 nutzt, stellt den Antrag über die Hausbank vor der Beauftragung.

5

Montage

Die Montage ist im Preis enthalten und dauert meist 1 bis 2 Arbeitstage.

6

Netzbetreiber und Register

Anmeldung bei E.DIS, MITNETZ oder dem Stadtnetz, Zählerwechsel, Eintrag ins Marktstammdatenregister, Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

FAQ — Photovoltaik in Brandenburg

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für Solarmodule auf dem Dach? +

Nein. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 2 BbgBO verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Einhalten müssen Sie trotzdem den Brandschutz (§ 32 Abs. 5), Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Gestaltungssatzung und bei Denkmalen die denkmalrechtliche Erlaubnis.

Gibt es in Brandenburg eine Solarpflicht? +

Nein, nicht mehr. § 32a BbgBO verlangte ab dem 01.06.2024 Photovoltaik auf neuen, überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche und über großen Parkplätzen an Nichtwohngebäuden. Das Vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 29.06.2026 hat den Paragrafen aufgehoben. Wohnhäuser waren nie betroffen.

Wie viel Abstand müssen die Module beim Doppelhaus zur Brandwand halten? +

Nach § 32 Abs. 5 BbgBO mindestens 0,50 m, wenn die Module höchstens 30 cm über der Dachhaut liegen oder ins Dach integriert sind, sonst mindestens 1,25 m. Ohne Abstand geht es nur, wenn die Brandwand die Anlage gegen Brandübertragung schützt. In Brandenburg betrifft das knapp jedes vierte Gebäude mit Wohnraum, denn laut Zensus 2022 sind 10,9 % Doppelhaushälften und 13,1 % gereihte Häuser.

Darf meine Garage mit Solardach an der Grundstücksgrenze stehen? +

Ja, in den Grenzen von § 6 Abs. 8 BbgBO: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte dürfen einschließlich der Solaranlage auf ihrem Dach in der Abstandsfläche stehen, wenn die grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m hoch ist, die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreitet und das Dach höchstens 45° geneigt ist.

Darf ich auf einem Baudenkmal in Brandenburg eine PV-Anlage bauen lassen? +

Meistens ja, mit Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde. Nach der VV EED vom 20.07.2023 soll diese Erlaubnis regelmäßig erteilt werden. Als unproblematisch gelten vor allem Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Schwierig wird es bei Eingriffen in die Substanz, bei Gefahr für die Statik und in UNESCO-Welterbestätten. Die Module sollen flächig, matt und farblich angepasst verlegt werden und wieder abbaubar sein.

Fördert das Land Brandenburg oder die ILB meine private PV-Anlage? +

Nein. Die ILB-Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ (11.12.2025 bis 30.06.2027) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert Parkplatz-, Agri- und schwimmende PV, keine Dächer von Eigenheimen. Das Programm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ (10.000 € Zuschuss plus zinsfreies Darlehen) setzt mindestens 500 € Baukosten je m² Wohnfläche, ein Baujahr vor dem 02.10.2009, 15 % Eigenleistung und Einkommensgrenzen voraus und nennt PV nicht als Fördergegenstand. Nutzbar sind der KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung und 0 % Umsatzsteuer.

Wie prüfe ich, ob mein Dach geeignet ist? +

Für eine erste Einschätzung im Solaratlas Brandenburg auf dem Energieportal des Landes: Unter „Mein Dach“ Adresse eingeben, dann zeigt der Atlas die Eignung und ob Ausrichtung, Neigung oder Verschattung dagegen sprechen. Statik, Zustand der Eindeckung und Brandwand-Abstände prüfen wir bei der Dachaufnahme.

Welcher Netzbetreiber ist in Brandenburg zuständig? +

Das hängt von der Adresse ab. Den größten Teil des Landes versorgt die E.DIS Netz GmbH aus Fürstenwalde, im Süden betreibt MITNETZ STROM Teile des Netzes (in Lübben laut Marktstammdatenregister 100 % der Anlagen), und Städte wie Potsdam, Bernau, Neuruppin, Senftenberg oder Forst haben eigene Netze. In Oranienburg, Ludwigsfelde, Cottbus und Spremberg teilen sich zwei Betreiber das Stadtgebiet. Wir klären das vor der Anmeldung.

Wie viel Strom erzeugt eine 10-kWp-Anlage in Brandenburg? +

Auf einem Süddach mit 32° Neigung laut PVGIS 5.3 der EU-Kommission zwischen 10.186 kWh im Jahr in Perleberg und 10.705 kWh in Herzberg (Elster); Potsdam liegt bei 10.429 kWh, Cottbus bei 10.664 kWh. Für Angebote rechnen wir vorsichtiger mit rund 9.800 kWh, weil die meisten Dächer von dieser Idealausrichtung abweichen.

Was kostet eine PV-Anlage in Brandenburg? +

Eine 10-kWp-Anlage kostet bei uns 14.400 bis 19.400 EUR ohne Speicher (netto), mit 10-kWh-Speicher 17.800 bis 24.100 EUR. Das sind unsere schlüsselfertigen Festpreise, keine Marktdurchschnitte: Gerüst, Planung, Statik, Netzanmeldung, Marktstammdatenregister, Zählerschrank, Montage und Inbetriebnahme sind enthalten, Nachträge gibt es nicht.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? +

7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen. Die Vergütung gilt für 20 Jahre.

Lohnt sich ein Speicher in Brandenburg? +

Wenn Sie abends und nachts nennenswert Strom brauchen, ja. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt rund 30 % seines Solarstroms selbst, mit Speicher höchstens 85 %; ein Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch und 9.800 kWh Ertrag kommt auf etwa 40 %. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist rund 29 ct wert (37,0 ct/kWh Netzstrom minus 7,70 ct/kWh Vergütung). Mit Wärmepumpe oder E-Auto steigt der Nutzen.

Lohnt sich eine Anlage auf Scheune oder Stall in Brandenburg? +

Oft ja, wenn der Betrieb tagsüber Strom braucht, etwa für Melktechnik, Kühlung oder Trocknung. Vorher prüfen wir Statik und Dachmaterial; bei alten Faserzementdächern klären wir zuerst, ob das Dach erneuert werden muss. Die ILB-Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ hilft bei Dachflächen nicht, sie fördert Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

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