Photovoltaik in Brandenburg. Der komplette Solar-Guide.
Dachanlagen sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, die Solarpflicht ist seit Juni 2026 Geschichte, und 10 kWp liefern je nach Landesteil 10.186 bis 10.705 kWh im Jahr. Einen ILB-Zuschuss für private PV gibt es nicht; was stattdessen zählt, steht hier mit Quelle.
Was in Brandenburg anders ist als in anderen Bundesländern
Wer in Brandenburg eine Solaranlage auf das eigene Haus setzen will, braucht dafür keinen Bauantrag: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) verfahrensfrei, nur Hochhäuser sind ausgenommen. Eine Solarpflicht gibt es seit dem 30. Juni 2026 nicht mehr, und selbst als sie galt, betraf sie keine Wohnhäuser. Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen zahlt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nicht. Gerechnet wird deshalb mit Bundesregeln: 0 % Umsatzsteuer, Einspeisevergütung, auf Wunsch der KfW-Kredit 270.
Kein Bauantrag fürs Dach
§ 61 Abs. 2 BbgBO stellt Dach- und Fassadenanlagen frei. Pflichten aus Brandschutz, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Denkmalrecht bleiben trotzdem bestehen (§ 61 Abs. 1).
Solarpflicht gestrichen
§ 32a BbgBO galt ab 01.06.2024 nur für gewerbliche und öffentliche Neubauten und große Parkplätze. Das Gesetz vom 29.06.2026 hat ihn aufgehoben.
10.186 bis 10.705 kWh
So viel erzeugen 10 kWp auf einem 32° geneigten Süddach laut PVGIS 5.3 der EU-Kommission: am wenigsten in Perleberg (Prignitz), am meisten in Herzberg (Elster).
Abstandsfläche, Brandwand, Grenzgarage: die BbgBO-Regeln fürs Solardach
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Für Brandenburger Eigenheime sind vor allem drei Stellen der Bauordnung wichtig. Wir haben sie in der aktuellen Fassung auf BRAVORS, dem Vorschriftensystem des Landes, nachgelesen (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2026, abgerufen im Oktober 2026).
| Regel | Fundstelle | Was sie für Ihr Haus bedeutet |
|---|---|---|
| Verfahrensfreiheit | § 61 Abs. 2 BbgBO | Module auf Dach, Fassade oder Geländer brauchen keinen Bauantrag, ebenso freistehende Solaranlagen bis 3 m Höhe und 9 m Länge. Ausgenommen sind Hochhäuser. |
| Nachträgliche Solaranlage und Abstandsfläche | § 6 Abs. 7 BbgBO | Bei einem rechtmäßig bestehenden Gebäude bleibt eine Solaranlage bis 0,50 m Stärke bei der Abstandsfläche außer Betracht, auch wenn das Haus die heutigen Abstände nicht einhält. |
| Garage oder Carport an der Grenze | § 6 Abs. 8 BbgBO | Garagen ohne Aufenthaltsraum dürfen samt Solaranlage auf dem Dach in der Abstandsfläche stehen: mittlere Wandhöhe bis 3 m, je Grundstücksgrenze bis 9 m Länge, Dachneigung höchstens 45°. |
| Abstand zur Brandwand | § 32 Abs. 5 BbgBO | Ohne Abstand nur, wenn die Brandwand die Anlage gegen Brandübertragung schützt. Liegen die Module höchstens 30 cm über der Dachhaut oder sind sie ins Dach integriert, gilt mindestens 0,50 m, sonst mindestens 1,25 m. |
| Anlagen über mehr als zwei Geschosse an der Fassade | § 28 Abs. 3 BbgBO | Sie müssen schwerentflammbar sein. |
Die Brandwand-Regel betrifft in Brandenburg knapp jedes vierte Gebäude mit Wohnraum: Laut Zensus 2022 sind 10,9 % aller Gebäude mit Wohnraum Doppelhaushälften und 13,1 % gereihte Häuser. Auf diesen Dächern planen wir den Randabstand zur Nachbarseite deshalb von Anfang an mit ein, statt ihn bei der Montage zu suchen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich in Brandenburg das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (Genehmigungsfreistellung statt Bauanzeige, laut Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung). Was das für einzelne Vorhaben bedeutet, prüfen wir dann gegen den neuen Gesetzestext.
Brandenburgs Solarpflicht: 2024 eingeführt, 2026 wieder abgeschafft
Mit dem Gesetz vom 28. September 2023 fügte der Landtag den § 32a „Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern“ in die Bauordnung ein. Ab dem 1. Juni 2024 mussten neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche zu mindestens 50 % mit Photovoltaik belegt werden, ebenso bei vollständig erneuerter Dachhaut. Das galt aber nur für Gebäude, die überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dazu kam eine Pflicht für offene Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Pkw-Stellplätzen an Nichtwohngebäuden.
Das Vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 29. Juni 2026 hat § 32a aufgehoben; die Änderungshistorie auf BRAVORS führt den Paragrafen seitdem als „aufgehoben“, die Änderungen gelten in weiten Teilen seit dem 30. Juni 2026. Für Ihr Einfamilienhaus heißt das: Es gab nie eine Pflicht, und es gibt jetzt auch keine für Gewerbe mehr. Seiten, die im Herbst 2026 noch eine Parkplatz-Solarpflicht für Brandenburg nennen, sind veraltet.
Solarmodule auf Denkmalen: was die Verwaltungsvorschrift VV EED regelt
Für Denkmale und Häuser in Denkmalbereichen bleibt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig, auch wenn die Bauordnung die Anlage freistellt. Wie die Behörden dabei entscheiden, gibt in Brandenburg die Verwaltungsvorschrift über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED) vom 20. Juli 2023 vor. Ihr Kern: Die Erlaubnis soll regelmäßig erteilt werden. Versagt werden kann sie nur bei Irreversibilität, einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes oder einem mehr als geringfügigen Eingriff in die geschützte Substanz.
Meist unproblematisch
Flächen, die von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Parks oder Friedhöfen aus nicht einsehbar sind; rückwärtige Gebäude in Denkmalbereichen ohne eigenen Denkmalwert; Flächen, die ein mit der Denkmalfachbehörde abgestimmtes kommunales Solarkataster als geeignet ausweist.
So soll die Anlage aussehen
Flächig und geschlossen verlegt, keine Sägezahn-Aufständerung, Abstand zu den Dachkanten, Module und Rahmen möglichst matt und in der Farbe von Dach oder Fassade. Die Anlage muss sich wieder abbauen lassen.
Wann es schwierig wird
Bei erheblichen Eingriffen in Dachkonstruktion, Dachhaut oder Fassade, bei Gefahr für die Statik und bei Denkmalen in einer eingetragenen oder möglichen UNESCO-Welterbestätte, in Brandenburg etwa bei den „Schlössern und Parks von Potsdam und Berlin“.
Dem Antrag gehören laut VV EED beurteilungsfähige Unterlagen fachlich geeigneter Planer bei, möglichst ein denkmalverträgliches Energiekonzept; die Behörden sollen schon vor dem Antrag beraten. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Brandschutzabstände nach § 28 Abs. 3 und § 32 Abs. 5 BbgBO gelten auf Denkmalen genauso.
Von der Prignitz bis zur Elster: der Solarertrag im Landesvergleich
Brandenburg ist kein einheitlich sonniges Land. Wir haben am 8. Oktober 2026 bei PVGIS 5.3 der EU-Kommission (Strahlungsdaten SARAH3) für acht Orte dieselbe Anlage gerechnet: 10 kWp, Südausrichtung, 32° Neigung, 14 % Systemverluste. Der Nordwesten liefert rund 5 % weniger als der Süden an der Grenze zu Sachsen.
| Ort | Lage im Land | Jahresertrag 10 kWp | Einstrahlung auf die Modulfläche |
|---|---|---|---|
| Perleberg | Prignitz, Nordwesten | 10.186 kWh | 1.275 kWh/m² |
| Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin, Norden | 10.240 kWh | 1.282 kWh/m² |
| Potsdam | Mitte, Havelland | 10.429 kWh | 1.306 kWh/m² |
| Frankfurt (Oder) | Osten, an der Oder | 10.522 kWh | 1.315 kWh/m² |
| Prenzlau | Uckermark, Nordosten | 10.566 kWh | 1.316 kWh/m² |
| Finsterwalde | Elbe-Elster, Süden | 10.590 kWh | 1.325 kWh/m² |
| Cottbus | Lausitz, Südosten | 10.664 kWh | 1.334 kWh/m² |
| Herzberg (Elster) | Elbe-Elster, Süden | 10.705 kWh | 1.342 kWh/m² |
Unsere Preistabelle weiter unten rechnet vorsichtiger mit rund 9.800 kWh je 10 kWp, weil kaum ein Dach genau nach Süden zeigt und genau 32° Neigung hat. Wie Ihr eigenes Dach abschneidet, zeigt der Solaratlas Brandenburg der Energie- und Klimaagentur Brandenburg: Unter „Mein Dach“ geben Sie Ihre Adresse ein und sehen, ob die Fläche geeignet ist und ob Ausrichtung, Neigung oder Verschattung dagegen sprechen. Für eine Anlagenplanung ersetzt das keine Aufnahme vor Ort, für eine erste Einschätzung reicht es.
Brandenburgs Wohnhäuser im Zensus 2022
Der Zensus 2022 des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg zählt im Land 712.675 Gebäude mit Wohnraum. In 78,8 % davon gibt es genau eine Wohnung, 72,6 % stehen frei. Das ist die typische Ausgangslage für eine Anlage auf dem eigenen Dach: eine Eigentümerin oder ein Eigentümer, ein Zähler, keine Eigentümergemeinschaft, die zustimmen muss.
Das Baualter verlangt einen zweiten Blick. 39,8 % der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1950, 16,6 % sogar von vor 1919. Bei solchen Dachstühlen prüfen wir Tragfähigkeit und Eindeckung, bevor wir ein Angebot schreiben, und klären, ob das Haus in einem Denkmalbereich liegt.
Weitere 29,3 % entstanden zwischen 1990 und 2009, viele davon als Eigenheime im Berliner Umland. Diese Dächer sind heute 17 bis 36 Jahre alt; vor einer Anlage, die 25 Jahre und länger liegen soll, lohnt die Frage, ob die Eindeckung so lange hält oder vorher erneuert wird.
Beim Heizen dominiert Gas mit 60,8 % der Gebäude, Wärmepumpen, Solar- und Geothermie kommen zusammen auf 5,2 %. Wer später auf eine Wärmepumpe umsteigt, sollte die Dachfläche nicht zu knapp belegen: Der Stromverbrauch steigt dann deutlich, vor allem im Winter.
Festpreise in Brandenburg und eine Rechnung für Oder-Spree
Wir rechnen in Brandenburg mit derselben Preisliste wie überall, ohne Aufschlag für die Entfernung. Ein Beispiel aus dem Landkreis Oder-Spree: 10 kWp mit 10-kWh-Speicher auf einem Einfamilienhaus kosten rund 20.900 Euro, die Mitte unserer Spanne von 17.800 bis 24.100 Euro. Von 9.800 kWh Jahresertrag nutzt ein Vier-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch etwa 40 % selbst; mehr lässt der eigene Bedarf auch mit Speicher nicht zu. Mit 37,0 ct/kWh für Netzstrom, 7,70 ct/kWh für den eingespeisten Rest und 200 Euro Betriebskosten im Jahr ergibt das rund 1.715 Euro Ersparnis jährlich; bezahlt ist die Anlage nach gut 12 Jahren. Je nach Verbrauch liegt die Amortisation zwischen 8 und 15 Jahren und die Rendite über 25 Jahre bei 4 bis 11 % pro Jahr. Umsatzsteuer fällt nach § 12 Abs. 3 UStG auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage nicht an.
| Anlagengröße | Ohne Speicher | Mit Speicher (10 kWh) | Ertrag/Jahr |
|---|---|---|---|
| 10 kWp | 14.400 – 19.400 EUR | 17.800 – 24.100 EUR | ca. 9.800 kWh |
| 15 kWp | 17.900 – 24.200 EUR | 21.300 – 28.800 EUR | ca. 14.700 kWh |
| 20 kWp | 21.400 – 28.900 EUR | 24.800 – 33.500 EUR | ca. 19.600 kWh |
Grundlage aller Ersparnis- und Amortisationszahlen auf dieser Seite: Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh laut BDEW-Strompreisanalyse vom 21.08.2026, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh für Anlagen, die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen (Bundesnetzagentur), 200 Euro Betriebskosten pro Jahr, 20 Jahre EEG-Vergütung. Selbst nutzen lassen sich mit Speicher höchstens 85 %, ohne Speicher höchstens 32 % des Solarstroms; die Grenze setzt der eigene Verbrauch.
ILB, KfW und Kommune: welche Förderung es in Brandenburg tatsächlich gibt
Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen gibt es in Brandenburg nicht. Wir haben die Programme der ILB im Oktober 2026 auf ilb.de nachgelesen; die beiden, die für Photovoltaik und Eigenheime infrage kommen, passen beide nicht auf eine gewöhnliche Dachanlage.
„Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“
Die Richtlinie gilt seit dem 11.12.2025 und läuft mit dem 30.06.2027 aus. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Gefördert werden Photovoltaik über Parkplatzflächen, schwimmende und Agri-PV, Geothermie und fischfreundliche Wasserkraft. Eine Dachanlage auf dem Eigenheim gehört nicht dazu; die Speicherprogramme der ILB richten sich ebenfalls nur an Unternehmen und Stadtwerke.
„Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“
Grundlage ist die Richtlinie vom 13.02.2026. Die Grundförderung beträgt 10.000 € Zuschuss plus bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen. Voraussetzungen laut ILB: selbst genutztes Wohneigentum, errichtet vor dem 02.10.2009, Kosten von mindestens 500 € je m² Wohnfläche, 15 % Eigenleistung und Einkommensgrenzen. Photovoltaik nennt die ILB nicht als Fördergegenstand. Bei 120 m² Wohnfläche wären mindestens 60.000 € Baukosten nötig, mehr als jede Anlage aus unserer Preistabelle kostet; infrage kommt das Programm also nur bei einer größeren Sanierung, und ob die PV dann mitzählt, entscheidet die ILB.
Bund und Kommune
Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Kosten, 4,45 bis 12,34 % effektiver Jahreszins (Stand 09.10.2026), 2 bis 30 Jahre Laufzeit, Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Dazu kommen 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung (Teileinspeisung bis 10 kWp), 0 % Umsatzsteuer bis 30 kW (peak) und die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. KfW 442 ist ausgelaufen. Potsdams Richtlinie sieht 200 € je kWp (höchstens 1.200 €) und 1.000 € für Speicher ab 5 kWh vor, neue Anträge nimmt die Stadt derzeit aber nicht an (Stand 30.09.2026); Cottbus hat kein eigenes Programm.
Alle Programme mit Konditionen, Quellen und Stand: Photovoltaik-Förderung Brandenburg 2026.
E.DIS, MITNETZ oder Stadtwerk: wer Ihre Anlage ans Netz nimmt
Angemeldet wird die Anlage beim Verteilnetzbetreiber, an dessen Netz das Haus hängt, nicht beim Stromlieferanten. In Brandenburg sind das im Wesentlichen drei Gruppen. Für unsere Ortsseiten haben wir im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gezählt, an welchem Netz die in Betrieb befindlichen PV-Anlagen jeder Gemeinde hängen (Stand 27.09.2026). Das ist eine Messung, keine amtliche Zuständigkeitsauskunft; im Einzelfall entscheidet die Hausadresse.
E.DIS Netz GmbH
Regionaler Netzbetreiber für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Fürstenwalde/Spree; sein Gebiet reicht nach eigener Angabe von der Ostseeküste bis in den Spreewald. In Eberswalde, Falkensee, Hennigsdorf, Rathenow, Teltow, Werder und Zossen hängen 99,9 bis 100 % der Anlagen an seinem Netz. Angemeldet wird über das Netzanschluss-Portal der E.DIS.
MITNETZ STROM im Süden
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH betreibt Teile des Netzes in der Lausitz und im Spreewald: In Lübben hängen 100 % der gemeldeten Anlagen an ihrem Netz, in Cottbus 49,2 %, in Spremberg 34,0 %. Angemeldet wird über „Anlage anmelden“ auf mitnetz-strom.de.
Stadtnetze
Eigene Netze haben unter anderem Potsdam (Netzgesellschaft Potsdam, 99,8 %), Bernau (Stadtwerke Bernau, 99,5 %), Neuruppin (99,4 %), Lübbenau (Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau, 99,5 %), Forst (99,0 %) und Senftenberg (98,4 %).
Unsere Ortsseiten in Brandenburg
In Brandenburg haben wir bis September 2026 über 300 Aufträge abgeschlossen, gezählt nach Postleitzahl in unserer Auftragsverwaltung. Für diese Orte gibt es eine eigene Seite mit Netzbetreiber, Gebäudebestand und örtlichen Regeln.
| Ort | Landkreis | Größter Netzbetreiber laut MaStR |
|---|---|---|
| Photovoltaik Bernau | Barnim | Stadtwerke Bernau (99,5 %) |
| Photovoltaik Cottbus | kreisfreie Stadt | EVC (50,8 %), MITNETZ (49,2 %) |
| Photovoltaik Eberswalde | Barnim | E.DIS (100 %) |
| Photovoltaik Falkensee | Havelland | E.DIS (100 %) |
| Photovoltaik Forst | Spree-Neiße | Netzgesellschaft Forst (Lausitz) (99,0 %) |
| Photovoltaik Frankfurt (Oder) | kreisfreie Stadt | nicht gezählt |
| Photovoltaik Fürstenwalde | Oder-Spree | E.DIS (99,9 %) |
| Photovoltaik Hennigsdorf | Oberhavel | E.DIS (100 %) |
| Photovoltaik Königs Wusterhausen | Dahme-Spreewald | E.DIS (99,9 %) |
| Photovoltaik Ludwigsfelde | Teltow-Fläming | Stadtwerke Ludwigsfelde (71,0 %), E.DIS (27,8 %) |
| Photovoltaik Lübben | Dahme-Spreewald | MITNETZ (100 %) |
| Photovoltaik Lübbenau | Oberspreewald-Lausitz | Stadt- und Überlandwerke Luckau-Lübbenau (99,5 %) |
| Photovoltaik Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin | Stadtwerke Neuruppin (99,4 %) |
| Photovoltaik Oranienburg | Oberhavel | Stadtwerke Oranienburg (60,3 %), E.DIS (39,6 %) |
| Photovoltaik Potsdam | kreisfreie Stadt | Netzgesellschaft Potsdam (99,8 %) |
| Photovoltaik Rathenow | Havelland | E.DIS (99,9 %) |
| Photovoltaik Senftenberg | Oberspreewald-Lausitz | Stadtwerke Senftenberg (98,4 %) |
| Photovoltaik Spremberg | Spree-Neiße | Städtische Werke Spremberg (66,0 %), MITNETZ (34,0 %) |
| Photovoltaik Teltow | Potsdam-Mittelmark | E.DIS (100 %) |
| Photovoltaik Werder (Havel) | Potsdam-Mittelmark | E.DIS (100 %) |
| Photovoltaik Zossen | Teltow-Fläming | E.DIS (100 %) |
Anteil der in Betrieb befindlichen PV-Anlagen der Gemeinde je Anschluss-Netzbetreiber, gezählt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über den amtlichen Gemeindeschlüssel, Stand 27.09.2026.
Havelland, Uckermark, Lausitz: drei Brandenburger Dächer
Einfamilienhaus in Falkensee (Havelland)
11,5 kWp auf einem Satteldach mit 10 kWh Speicher und Wallbox. Investition rund 23.000 Euro (Festpreis-Mitte, 800 Euro Wallbox eingerechnet), Jahresertrag rund 11.100 kWh. Bei 7.000 kWh Verbrauch einschließlich E-Auto liegt der Eigenverbrauch bei 56 %, die Ersparnis bei rund 2.460 Euro im Jahr; bezahlt ist die Anlage nach 9,4 Jahren. Netzbetreiber ist in Falkensee die E.DIS Netz GmbH.
Hofstelle bei Prenzlau (Uckermark)
29,8 kWp auf der Süd-Dachfläche einer Scheune, ohne Speicher, weil Melktechnik und Kühlung tagsüber viel Strom ziehen. Jahresertrag 29.500 kWh, angenommene Eigenverbrauchsquote 74 %. Preis und Amortisation rechnen wir hier einzeln: Unser Festpreisraster reicht bis rund 28 kWp, und der betriebliche Strompreis sowie die Einspeisevergütung von 6,66 ct/kWh im Bereich über 10 bis 40 kW verschieben das Ergebnis je Betrieb deutlich; IAB (§7g EStG) und Sonder-AfA verschieben nur Steuer in spätere Jahre. Eine Freifläche daneben wäre als Agri-PV ein Fall für die ILB-Richtlinie, die Dachfläche nicht.
Gewerbehalle in Cottbus (Lausitz)
62 kWp auf dem Trapezblechdach eines Handwerksbetriebs mit Süd-Ausrichtung. Jahresertrag 60.800 kWh, angenommene Eigenverbrauchsquote 69 %. Preis und Amortisation kalkulieren wir bei dieser Größe je Projekt; der betriebliche Strompreis, die Einspeisevergütung von 5,44 ct/kWh im Bereich über 40 bis 100 kW und die steuerliche Gestaltung entscheiden stärker als der Anlagenpreis. Ob EVC oder MITNETZ anschließt, hängt in Cottbus vom Standort der Halle ab.
Typische Anlagen in Brandenburg auf Basis unserer Projekterfahrung, keine konkreten Kundenprojekte. Erträge, Ersparnis und Amortisation hängen von Dach, Verbrauch und Strompreis ab. Stand: 2026, Quelle: Volt Energie GmbH.
Vom Solaratlas bis zum Zweirichtungszähler: der Weg in Brandenburg
Dach im Solaratlas ansehen
Adresse unter „Mein Dach“ eingeben, Eignung prüfen. Danach Anfrage mit Jahresverbrauch an uns.
Dachaufnahme und Planung
Wir nehmen das Dach auf, prüfen Statik und Eindeckung und rechnen den Ertrag für Ihre Ausrichtung.
Sonderfälle klären
Brandwand-Abstand beim Doppel- oder Reihenhaus, Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung, bei Denkmalen die Erlaubnis nach VV EED.
Festpreis und Finanzierung
Angebot zum Festpreis. Wer den KfW-Kredit 270 nutzt, stellt den Antrag über die Hausbank vor der Beauftragung.
Montage
Die Montage ist im Preis enthalten und dauert meist 1 bis 2 Arbeitstage.
Netzbetreiber und Register
Anmeldung bei E.DIS, MITNETZ oder dem Stadtnetz, Zählerwechsel, Eintrag ins Marktstammdatenregister, Inbetriebnahme.
FAQ — Photovoltaik in Brandenburg
Nein. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 2 BbgBO verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Einhalten müssen Sie trotzdem den Brandschutz (§ 32 Abs. 5), Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Gestaltungssatzung und bei Denkmalen die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Nein, nicht mehr. § 32a BbgBO verlangte ab dem 01.06.2024 Photovoltaik auf neuen, überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche und über großen Parkplätzen an Nichtwohngebäuden. Das Vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 29.06.2026 hat den Paragrafen aufgehoben. Wohnhäuser waren nie betroffen.
Nach § 32 Abs. 5 BbgBO mindestens 0,50 m, wenn die Module höchstens 30 cm über der Dachhaut liegen oder ins Dach integriert sind, sonst mindestens 1,25 m. Ohne Abstand geht es nur, wenn die Brandwand die Anlage gegen Brandübertragung schützt. In Brandenburg betrifft das knapp jedes vierte Gebäude mit Wohnraum, denn laut Zensus 2022 sind 10,9 % Doppelhaushälften und 13,1 % gereihte Häuser.
Ja, in den Grenzen von § 6 Abs. 8 BbgBO: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte dürfen einschließlich der Solaranlage auf ihrem Dach in der Abstandsfläche stehen, wenn die grenznahe Wand im Mittel höchstens 3 m hoch ist, die Länge je Grundstücksgrenze 9 m nicht überschreitet und das Dach höchstens 45° geneigt ist.
Meistens ja, mit Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde. Nach der VV EED vom 20.07.2023 soll diese Erlaubnis regelmäßig erteilt werden. Als unproblematisch gelten vor allem Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Schwierig wird es bei Eingriffen in die Substanz, bei Gefahr für die Statik und in UNESCO-Welterbestätten. Die Module sollen flächig, matt und farblich angepasst verlegt werden und wieder abbaubar sein.
Nein. Die ILB-Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ (11.12.2025 bis 30.06.2027) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und fördert Parkplatz-, Agri- und schwimmende PV, keine Dächer von Eigenheimen. Das Programm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ (10.000 € Zuschuss plus zinsfreies Darlehen) setzt mindestens 500 € Baukosten je m² Wohnfläche, ein Baujahr vor dem 02.10.2009, 15 % Eigenleistung und Einkommensgrenzen voraus und nennt PV nicht als Fördergegenstand. Nutzbar sind der KfW-Kredit 270, die Einspeisevergütung und 0 % Umsatzsteuer.
Für eine erste Einschätzung im Solaratlas Brandenburg auf dem Energieportal des Landes: Unter „Mein Dach“ Adresse eingeben, dann zeigt der Atlas die Eignung und ob Ausrichtung, Neigung oder Verschattung dagegen sprechen. Statik, Zustand der Eindeckung und Brandwand-Abstände prüfen wir bei der Dachaufnahme.
Das hängt von der Adresse ab. Den größten Teil des Landes versorgt die E.DIS Netz GmbH aus Fürstenwalde, im Süden betreibt MITNETZ STROM Teile des Netzes (in Lübben laut Marktstammdatenregister 100 % der Anlagen), und Städte wie Potsdam, Bernau, Neuruppin, Senftenberg oder Forst haben eigene Netze. In Oranienburg, Ludwigsfelde, Cottbus und Spremberg teilen sich zwei Betreiber das Stadtgebiet. Wir klären das vor der Anmeldung.
Auf einem Süddach mit 32° Neigung laut PVGIS 5.3 der EU-Kommission zwischen 10.186 kWh im Jahr in Perleberg und 10.705 kWh in Herzberg (Elster); Potsdam liegt bei 10.429 kWh, Cottbus bei 10.664 kWh. Für Angebote rechnen wir vorsichtiger mit rund 9.800 kWh, weil die meisten Dächer von dieser Idealausrichtung abweichen.
Eine 10-kWp-Anlage kostet bei uns 14.400 bis 19.400 EUR ohne Speicher (netto), mit 10-kWh-Speicher 17.800 bis 24.100 EUR. Das sind unsere schlüsselfertigen Festpreise, keine Marktdurchschnitte: Gerüst, Planung, Statik, Netzanmeldung, Marktstammdatenregister, Zählerschrank, Montage und Inbetriebnahme sind enthalten, Nachträge gibt es nicht.
7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen. Die Vergütung gilt für 20 Jahre.
Wenn Sie abends und nachts nennenswert Strom brauchen, ja. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt rund 30 % seines Solarstroms selbst, mit Speicher höchstens 85 %; ein Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch und 9.800 kWh Ertrag kommt auf etwa 40 %. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist rund 29 ct wert (37,0 ct/kWh Netzstrom minus 7,70 ct/kWh Vergütung). Mit Wärmepumpe oder E-Auto steigt der Nutzen.
Oft ja, wenn der Betrieb tagsüber Strom braucht, etwa für Melktechnik, Kühlung oder Trocknung. Vorher prüfen wir Statik und Dachmaterial; bei alten Faserzementdächern klären wir zuerst, ob das Dach erneuert werden muss. Die ILB-Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ hilft bei Dachflächen nicht, sie fördert Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.