PV-Cloud. Ratgeber 2026.
Eine Strom-Cloud speichert keinen Strom, sie verrechnet ihn: Überschuss ins Netz, Reststrom aus dem Netz, eine Pauschale dazwischen. Hier steht, wie die Abrechnung funktioniert und ab welcher Monatsgebühr Einspeisen plus Speicher günstiger ist.
Ein Konto aus Kilowattstunden, kein Speicher im Netz
Eine PV-Cloud, auch Strom-Cloud, Solar-Cloud oder Prosumer-Tarif genannt, ist ein Stromliefervertrag mit einer besonderen Abrechnung. Der Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt wie bei jeder anderen Anlage ins öffentliche Netz. Der Anbieter schreibt diese Menge auf einem virtuellen Konto gut. Wenn Ihre Anlage nicht genug liefert, beziehen Sie Strom aus dem Netz, und der Anbieter verrechnet ihn mit dem Guthaben, meist über ein ganzes Jahr.
Gespeichert wird dabei nichts. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Bezug „aus der Cloud“ als technisch ganz normalen Strombezug aus dem Netz. Was die Cloud verkauft, ist also kein Speicher, sondern ein Tarif: eine monatliche Pauschale gegen eine Strommenge, die Sie ohne weiteren Arbeitspreis beziehen dürfen.
Was das für Sie heißt: Ob sich eine Cloud rechnet, ist eine reine Tarif-Rechnung. Sie vergleichen die Pauschale mit dem, was Sie ohne Cloud für Reststrom zahlen und für eingespeisten Strom bekommen. Weiter unten steht diese Rechnung offen für ein Haus mit 10 kWp in Leipzig, mit und ohne Batteriespeicher, samt der Monatsgebühr, ab der die Cloud teurer wird.
Zweirichtungszähler, Netz, Jahresbilanz: was bei einem Cloud-Tarif physisch passiert
Am Haus ändert ein Cloud-Tarif nichts. Die Anlage, der Wechselrichter und gegebenenfalls der Batteriespeicher arbeiten genau so wie ohne Tarif. Der Zweirichtungszähler am Netzanschluss misst zwei Werte getrennt: wie viel Strom ins Netz geht und wie viel aus dem Netz kommt. Der eingespeiste Strom wird in derselben Sekunde von anderen Verbrauchern genutzt. Abends und im Winter liefert das Netz Strom, der genau dann in irgendeinem Kraftwerk erzeugt wird.
Der Unterschied liegt allein in der Abrechnung. Ohne Cloud bekommen Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde die Einspeisevergütung und zahlen für jede bezogene Kilowattstunde den Arbeitspreis Ihres Stromtarifs. Mit Cloud legt der Anbieter beide Zählerstände nebeneinander und verrechnet sie über einen Zeitraum, nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW meist ein Jahr. Für Ihren Bezug bezahlt der Anbieter trotzdem Beschaffung, Netzentgelte und gesetzliche Abgaben, wie bei jedem anderen Stromtarif auch. Diese Kosten stecken in der Pauschale.
Warum „speichern“ in der Werbung nicht stimmt
Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Werbung für einen solchen Tarif geklagt. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28. Februar 2023 Aussagen wie „Eigenen Solarstrom unbegrenzt speichern“ und „100 % des selbst produzierten Stroms selbst nutzen“ als irreführend untersagt, den Begriff „SolarCloud“ in Verbindung mit solchen Aussagen ebenfalls. Den Namen für sich allein hat das Gericht nicht verboten. Laut der Meldung der Verbraucherzentrale war das Urteil damals noch nicht rechtskräftig. Für Sie folgt daraus vor allem eines: Prüfen Sie bei jedem Angebot, was hinter dem Wort „Cloud“ vertraglich steht.
Pauschale, Kontingent, Mehrbezug: aus diesen Bausteinen besteht die Cloud-Rechnung
Die Tarife unterscheiden sich im Detail, die Bausteine wiederholen sich. Die Verbraucherzentrale NRW nennt hohe Grundgebühren, begrenzte Freistrommengen und teuren Zusatzbezug als die Punkte, an denen ein Cloud-Tarif teurer wird als ein normaler Stromtarif.
Monatliche Pauschale
Ein fester Betrag pro Monat, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich aus dem Netz beziehen. Er deckt die Kosten des Anbieters für den Reststrom und seine Marge. Im Angebot steht er oft neben einer Grundgebühr oder ersetzt sie. Klären Sie, ob Zähler- und Messstellenkosten enthalten sind.
Kontingent
Die Strommenge pro Jahr, die mit der Pauschale abgegolten ist. Sie richtet sich nach Ihrem Verbrauch und Ihrer Anlage. Nach der Verbraucherzentrale können nicht abgerufene Mengen am Ende des Abrechnungsjahres verfallen. Ein zu groß gebuchtes Kontingent bezahlen Sie also, ohne es zu nutzen.
Mehrbezug
Beziehen Sie mehr als das Kontingent, kostet jede weitere Kilowattstunde einen Arbeitspreis. Laut Verbraucherzentrale führt Mehrbezug außerdem oft dazu, dass die Pauschale im Folgejahr steigt. Wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto nachrüstet, landet schnell in diesem Bereich.
Einspeisevergütung
Der wichtigste Posten, der nicht auf der Preisliste steht. Manche Tarife verlangen, dass Sie den eingespeisten Strom dem Anbieter überlassen. Dann entfällt Ihre EEG-Vergütung von derzeit 7,70 ct/kWh, und das ist in der Rechnung ein echter Kostenpunkt der Cloud.
Was das EEG zur Vergütung sagt
Nach § 21b EEG 2023 muss jede Anlage einer Veräußerungsform zugeordnet sein, etwa der Einspeisevergütung oder der sonstigen Direktvermarktung. Gewechselt werden darf nur zum ersten Kalendertag eines Monats. § 21c verlangt, dass Sie den Wechsel dem Netzbetreiber vor Beginn des vorangehenden Kalendermonats mitteilen. Wer zum 1. März zurück in die Einspeisevergütung will, muss es also bis Ende Januar melden. Wird der Strom direkt vermarktet, schreibt § 21b Abs. 3 vor, dass die gesamte Einspeisung in Viertelstunden gemessen und bilanziert wird.
Der Anspruch auf Einspeisevergütung läuft nach § 25 EEG 20 Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres. Endet ein Cloud-Vertrag nach einigen Jahren, bleibt der Rest dieser Frist erhalten, sofern Sie die Anlage rechtzeitig wieder der Einspeisevergütung zuordnen. Den Satz, der beim Wechsel zurück gilt, bestimmt das Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Einspeisevergütung 2026.
Sommerüberschuss, Winterlücke? Wo der Reststrom wirklich herkommt
Die Cloud wird meist so erklärt: Im Sommer entsteht ein Überschuss, im Winter eine Lücke, die Cloud schiebt den einen in die andere. Die Monatswerte einer typischen Anlage zeigen, dass das nur die halbe Wahrheit ist. Abgefragt am 8. Oktober 2026 bei PVGIS 5.3 (Strahlungsdaten SARAH3, Mittel 2005–2023) für Leipzig (51,34° N, 12,37° O): 10 kWp, Süddach mit 35° Neigung, kristalline Module, 14 % Systemverluste.
| Monat | Ertrag 10 kWp | Verbrauch, gleichmäßig verteilt |
|---|---|---|
| Januar | 349 kWh | 375 kWh |
| Februar | 551 kWh | 375 kWh |
| März | 909 kWh | 375 kWh |
| April | 1.216 kWh | 375 kWh |
| Mai | 1.340 kWh | 375 kWh |
| Juni | 1.321 kWh | 375 kWh |
| Juli | 1.312 kWh | 375 kWh |
| August | 1.208 kWh | 375 kWh |
| September | 1.028 kWh | 375 kWh |
| Oktober | 750 kWh | 375 kWh |
| November | 452 kWh | 375 kWh |
| Dezember | 343 kWh | 375 kWh |
| Jahr | 10.779 kWh | 4.500 kWh |
Quelle Ertrag: PVGIS 5.3, Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission, abgefragt am 08.10.2026. Der Verbrauch ist zur Veranschaulichung gleichmäßig verteilt; in echten Haushalten liegt er im Winter höher als im Sommer.
Was die Tabelle zeigt
- Auf Monatsbasis fehlt fast nichts. Nur im Dezember und Januar liegt der Ertrag knapp unter dem durchschnittlichen Monatsverbrauch. Über das Jahr erzeugt die Anlage mehr als das Doppelte dessen, was der Haushalt braucht. Rein rechnerisch wäre das Haus also „voll versorgt“, und genau mit dieser Bilanz arbeitet eine Cloud.
- Die eigentliche Lücke liegt zwischen Tag und Nacht. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt nach der Verbraucherzentrale nur rund 25 bis 30 Prozent seines Bedarfs direkt vom Dach. Der Rest des Verbrauchs fällt in Stunden, in denen die Anlage wenig oder nichts liefert: morgens, abends, nachts. Bei 4.500 kWh Verbrauch sind das rund 3.150 kWh Netzbezug pro Jahr, obwohl die Anlage übers Jahr mehr als genug erzeugt.
- Ein Batteriespeicher schließt genau diese Lücke. Er verschiebt Mittagsstrom in den Abend und die Nacht, also über Stunden, nicht über Monate. Die Verbraucherzentrale nennt für ein Einfamilienhaus mit Speicher bis zu 70 Prozent Selbstversorgung. Was dann noch fehlt, ist vor allem der Bedarf in sonnenarmen Winterwochen.
Einspeisen, Speicher oder Cloud: die Modellrechnung mit offenen Zahlen
Modellrechnung für ein Einfamilienhaus in Leipzig. Angenommen werden: 10 kWp auf einem Süddach mit 35°, Jahresertrag 10.779 kWh nach der Tabelle oben, Verbrauch 4.500 kWh. Ohne Speicher kommen 30 Prozent des Verbrauchs vom Dach (1.350 kWh), mit Speicher 60 Prozent (2.700 kWh). Netzstrom kostet 0,37 €/kWh, die Einspeisevergütung beträgt 7,70 ct/kWh (Anlage bis 10 kWp, Inbetriebnahme August bis Dezember 2026, Bundesnetzagentur). Speicherverluste, Grundpreise, Wartung und Preisänderungen bleiben außen vor.
| Posten pro Jahr | Ohne Speicher | Mit Speicher |
|---|---|---|
| Vom Dach selbst genutzt | 1.350 kWh | 2.700 kWh |
| Eingespeist | 9.429 kWh | 8.079 kWh |
| Aus dem Netz bezogen | 3.150 kWh | 1.800 kWh |
| Kosten Reststrom (× 0,37 €) | 1.165,50 € | 666,00 € |
| Einspeisevergütung (× 0,077 €) | − 726,03 € | − 622,08 € |
| Stromkosten unterm Strich | 439,47 € | 43,92 € |
Ab welcher Monatsgebühr die Cloud teurer wird
Angenommen wird ein Cloud-Tarif, dessen Kontingent den gesamten Netzbezug abdeckt, sodass außer der Pauschale nichts anfällt. Dann gibt es zwei Fälle, je nachdem, wer die Einspeisevergütung bekommt.
| Gleichstand bei einer Pauschale von | Ohne Speicher | Mit Speicher |
|---|---|---|
| Vergütung geht an den Cloud-Anbieter | 36,62 € / Monat | 3,66 € / Monat |
| Vergütung bleibt bei Ihnen | 97,13 € / Monat | 55,50 € / Monat |
Rechenweg: Im ersten Fall ersetzt die Pauschale die Stromkosten unterm Strich, also 439,47 € geteilt durch 12. Im zweiten Fall ersetzt sie nur die Kosten des Reststroms, also 1.165,50 € geteilt durch 12, weil die Vergütung weiter auf Ihr Konto geht. Liegt die angebotene Pauschale über diesem Wert, ist die Cloud in diesem Modell teurer als Einspeisen plus normaler Stromtarif.
- Mit Speicher bleibt der Cloud wenig zu tun. Gibt man die Vergütung ab, darf die Cloud im Modell keine 4 € im Monat kosten. Speicher und Cloud lösen über weite Strecken dasselbe Problem.
- Die Abtretung der Vergütung ist der entscheidende Vertragspunkt. Sie verschiebt die Schwelle ohne Speicher von 36,62 € auf 97,13 € im Monat. Bei 9.429 eingespeisten Kilowattstunden geht es um 726 € pro Jahr.
- Ein günstigerer Reststrom-Tarif senkt die Schwelle. Wer statt 0,37 € nur 0,30 €/kWh zahlt, kommt ohne Speicher und mit Abtretung auf (3.150 × 0,30 − 726,03) ÷ 12 = 18,25 € im Monat.
Und der Speicher selbst?
Nach der Preisformel dieser Website kostet eine 10-kWp-Anlage ohne Speicher 14.400 bis 19.400 €, mit Speicher 17.800 bis 24.100 €; in der Mitte der Spanne macht der Speicher 4.020 € aus. Im Modell senkt er die Stromkosten um 439,47 − 43,92 = 395,55 € im Jahr. Einfach geteilt, ohne Zins, Speicheralterung und Strompreisänderung, sind das gut zehn Jahre, bis der Aufpreis zurück ist. Mehr zu Preisen je Kilowattstunde Speicher steht auf der Seite Speicherpreise 2026.
Netzstrom 0,37 €/kWh und Einspeisung 0,077 €/kWh sind dieselben Werte, mit denen der Richtpreis-Rechner dieser Website arbeitet. Einspeisesatz: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung. Anteile vom Dach in Anlehnung an die Spannen der Verbraucherzentrale (Stand 02.07.2026).
SENEC, E.ON, enercity: was aus den bekannten Cloud-Angeboten geworden ist
Die drei Namen, die bei „Strom-Cloud“ am häufigsten fallen, bieten für Neukunden mit Stand 8. Oktober 2026 keinen frei buchbaren Cloud-Tarif mit öffentlichem Preisblatt an, den wir finden konnten. Das sagt nichts über die Qualität ihrer Speicher oder Anlagen, nur über die Tarife.
SENEC
Nach den Cloud-FAQ auf senec.com können Neuanträge, Aufträge in Bearbeitung und Verträge, die nach dem 17. August 2026 starten sollten, nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Kunden versorgt SENEC bis zum Vertragsende; ein Wechsel ist ab dem Tag nach dem Kündigungs- bzw. Vertragsenddatum möglich.
E.ON
Die E.ON SolarCloud wird seit 2021 nicht mehr angeboten. Laut pv magazine vom 17.09.2021 bietet E.ON stattdessen „E.ON Solarstrom“ für Besitzer einer E.ON-Photovoltaikanlage an, ein Strompaket ohne das Ansparen von Solarstrom auf einem virtuellen Konto.
enercity
enercity hat das Privatkundengeschäft von Hanwha Q CELLS übernommen; die bestehenden Verträge laufen laut pv magazine vom 02.01.2025 zu gleichen Bedingungen weiter. Ein öffentliches Preisblatt für einen Cloud-Tarif für Neukunden haben wir bei enercity nicht gefunden.
Andere Anbieter haben wir für diese Seite nicht geprüft. Wenn Ihnen ein Cloud-Tarif angeboten wird, legen Sie dessen Preisblatt neben die Modellrechnung oben und setzen Sie Ihren eigenen Verbrauch, Ihre Anlagengröße und Ihren heutigen Strompreis ein.
Acht Fragen, die ein Cloud-Angebot schriftlich beantworten muss
- Was genau deckt die Pauschale ab? Grundpreis, Zähler- und Messstellenkosten, Umsatzsteuer: Steht das einzeln im Preisblatt, lässt es sich mit Ihrem heutigen Tarif vergleichen.
- Wie groß ist das Kontingent, und verfällt der Rest? Ein Kontingent, das deutlich über Ihrem Netzbezug liegt, zahlen Sie mit, ohne es zu nutzen.
- Was kostet die Kilowattstunde über dem Kontingent? Und gilt dafür eine Preisgarantie oder nicht?
- Nach welcher Formel ändert sich die Pauschale im Folgejahr? Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass Mengen und Preise oft nach einer nicht transparenten Logik angepasst werden. Lassen Sie sich die Formel zeigen.
- Wer bekommt die Einspeisevergütung? Wird sie abgetreten oder wechselt die Anlage in eine Direktvermarktung, gehört der Gegenwert dieser Vergütung in Ihre Rechnung. In der Modellrechnung oben sind das 726 € im Jahr.
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie kommen Sie heraus? Laufzeit, Kündigungsfrist und der Weg zurück in die Einspeisevergütung nach § 21c EEG sollten vor der Unterschrift klar sein.
- Was passiert, wenn der Anbieter den Tarif einstellt? Das ist kein theoretischer Fall: Wie wird ein Guthaben abgerechnet, und wer kümmert sich um die Rückmeldung beim Netzbetreiber?
- Ist der Tarif an Hardware gebunden? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Cloud-Tarife oft zusammen mit Anlage und Speicher verkauft werden. Trennen Sie die beiden Entscheidungen: erst Anlage und Speicher passend auslegen, dann prüfen, ob ein Tarif günstiger ist als normaler Reststrom.
Was statt eines virtuellen Stromkontos in Frage kommt
Speicher plus normaler Tarif
Die Kombination, die die Verbraucherzentrale als Vergleichsmaßstab nennt: Überschuss einspeisen, Reststrom bei einem günstigen Ökostrom-Anbieter kaufen. Wer den Eigenverbrauch erhöhen will, findet Hinweise auf der Seite Eigenverbrauch optimieren.
Dynamischer Stromtarif
Mit Speicher und Smart Meter lässt sich Reststrom in Stunden mit niedrigem Börsenpreis beziehen. Ob das zu Ihrem Haus passt, erklärt der Ratgeber dynamischer Stromtarif.
Strom teilen und vermarkten
Seit 2026 ist Energy Sharing im Quartier möglich. Wie sich Solarstrom ohne feste Vergütung verkaufen lässt, beschreibt die Seite Tibber ab 2027.
Fragen zur Strom-Cloud
Ein Stromliefervertrag mit Jahresbilanz. Ihr Überschuss geht wie üblich ins Netz, der Anbieter schreibt ihn auf einem virtuellen Konto gut und verrechnet ihn mit Ihrem späteren Netzbezug. Dafür zahlen Sie eine monatliche Pauschale. Physisch gespeichert wird nichts; der Bezug aus der Cloud ist laut Verbraucherzentrale ganz normaler Strombezug aus dem Netz.
Das hängt an der Pauschale und an der Einspeisevergütung. In unserer Modellrechnung für 10 kWp und 4.500 kWh Verbrauch in Leipzig ist die Cloud teurer als Einspeisen plus normaler Reststrom, sobald sie mehr als 36,62 € im Monat kostet und Sie die Vergütung abgeben. Behalten Sie die Vergütung, liegt die Schwelle bei 97,13 € im Monat.
Meistens bleibt ihr wenig zu tun. Mit Speicher sinkt der Netzbezug im Modell auf 1.800 kWh, die Stromkosten unterm Strich auf 43,92 € im Jahr. Muss dafür die Einspeisevergütung abgegeben werden, dürfte die Cloud keine 4 € im Monat kosten.
Das regelt der Vertrag. Manche Tarife verlangen, dass Sie den eingespeisten Strom dem Anbieter überlassen. Nach § 21b EEG 2023 ist jede Anlage einer Veräußerungsform zugeordnet, gewechselt wird nur zum Monatsersten, und nach § 21c muss der Wechsel dem Netzbetreiber vor Beginn des vorangehenden Kalendermonats gemeldet werden.
Bei vielen Tarifen ja. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass nicht abgerufene Mengen innerhalb des Kontingents verfallen können. Ein zu groß gebuchtes Kontingent bezahlen Sie mit, ohne es zu nutzen. Fragen Sie vor Vertragsschluss, ob ein Rest ausgezahlt, vorgetragen oder gestrichen wird.
Mit Stand 08.10.2026 haben wir kein frei buchbares Neukundenangebot mit Preisblatt gefunden. SENEC schließt nach eigenen FAQ keine Cloud-Verträge mit Start nach dem 17. August 2026 mehr ab, E.ON bietet die SolarCloud seit 2021 nicht mehr an, und enercity führt die übernommenen Q CELLS-Verträge zu gleichen Bedingungen fort.
Technisch nichts: Anlage, Wechselrichter und Speicher arbeiten weiter wie bisher. Sie brauchen einen neuen Stromliefervertrag für den Reststrom und sollten die Anlage beim Netzbetreiber wieder der Einspeisevergütung zuordnen. Der Anspruch läuft nach § 25 EEG 20 Jahre ab Inbetriebnahme, die Restlaufzeit bleibt also erhalten.
Nicht uneingeschränkt. Das Landgericht München I hat am 28.02.2023 auf Klage der Verbraucherzentrale NRW Aussagen wie „Eigenen Solarstrom unbegrenzt speichern“ als irreführend untersagt. Den Begriff „SolarCloud“ allein hat es nicht verboten. Laut Verbraucherzentrale war das Urteil damals noch nicht rechtskräftig.
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
- Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026 (Cloud als normaler Netzbezug, Autarkiegrade mit und ohne Speicher)
- Verbraucherzentrale NRW: Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Stand 26.08.2026 (Prosumer-Tarife, Jahresbilanz, Kostenfallen)
- Verbraucherzentrale NRW: Meldung zum Urteil des LG München I vom 28.02.2023
- SENEC: FAQ Cloud – Speicherfunktion und Stromversorgung, abgerufen am 08.10.2026
- pv magazine: Eon nimmt seine Solarcloud vom Markt, 17.09.2021; Enercity kauft Energiehandel von Hanwha Q-Cells, 02.01.2025
- Gesetzestext: § 21b, § 21c und § 25 EEG 2023, abgerufen am 08.10.2026
- Ertragswerte: PVGIS 5.3, abgefragt am 08.10.2026