Energieausweis für Ihre Immobilie.
Beim Verkauf oder der Vermietung ist der Energieausweis nach § 80 GEG Pflicht. Volt Energie vermittelt Verbrauchs- und Bedarfsausweise in Zusammenarbeit mit dem DENA-gelisteten Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater): unkompliziert, mit einem festen Ansprechpartner in Leipzig und Sachsen, und auf Wunsch direkt kombiniert mit einer PV- oder Förderberatung.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument nach dem früheren Gebäudeenergiegesetz — seit der Novelle vom 29. Juli 2026 heißt es „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ (GModG), die Paragraphen zum Energieausweis sind unverändert geblieben —, das den energetischen Zustand eines Gebäudes zusammenfasst, vergleichbar mit dem Energielabel bei Haushaltsgeräten. Er weist den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, den Primärenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse (Skala A+ bis H) aus und macht Gebäude für Käufer und Mieter energetisch vergleichbar.
Ausgestellt werden darf ein Energieausweis nur von Personen mit entsprechender Qualifikation nach § 88 GEG, etwa Architekt:innen, Bauingenieur:innen oder Energieberater:innen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung. Volt Energie stellt keine Energieausweise selbst aus, sondern arbeitet dafür mit dem DENA-gelisteten Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater, Stage Strategy GmbH) zusammen und übernimmt die Koordination. Das ist besonders praktisch, wenn parallel eine PV-Anlage, ein Speicher oder eine energetische Sanierung geplant ist.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Welcher Ausweistyp infrage kommt, hängt vom Gebäude ab. Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Bestandsgebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert sind, schreibt § 80 Abs. 3 GEG ebenfalls den Bedarfsausweis vor. In allen anderen Fällen können Eigentümer zwischen beiden Typen wählen.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller erstellt, aber abhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der bisherigen Bewohner.
- Benötigt: 3 Jahre Heizkostenabrechnungen
- Kosten Einfamilienhaus: ca. 100–250 €
- Nicht zulässig für Neubauten
Bedarfsausweis
Berechnet den Energiebedarf anhand von Bauunterlagen, Bauteilen und Heizungstechnik unter standardisierten Rahmenbedingungen: unabhängig vom Nutzerverhalten, dadurch aussagekräftiger.
- Benötigt: Baupläne, Baujahr, Heizungsdaten
- Kosten Einfamilienhaus: ca. 300–800 €
- Pflicht für Neubauten & bestimmte Altbauten
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
§ 80 GEG verpflichtet Eigentümer in folgenden Fällen zur Vorlage eines gültigen Energieausweises:
- Verkauf eines bebauten Grundstücks, einer Wohnung oder eines Teileigentums
- Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit
- Vorlage spätestens bei der Besichtigung, ohne Besichtigung unverzüglich auf Aufforderung
- Übergabe des Energieausweises (Original oder Kopie) unverzüglich nach Vertragsabschluss
- Aushangpflicht für öffentlich stark frequentierte Gebäude ab 250 m² (behördlich) bzw. 500 m² Nutzfläche
- Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 87 GEG: Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 108 GEG mit Bußgeldern geahndet werden, je nach Tatbestand bis zu 10.000 Euro. In der Praxis fallen erste Verstöße meist deutlich niedriger aus, mehrere Bundesländer kündigen jedoch strengere Kontrollen an.
So läuft die Erstellung ab
Anfrage stellen
Sie teilen uns Immobilientyp, Zweck (Verkauf oder Vermietung) und, falls bekannt, Ihren Wunsch nach Verbrauchs- oder Bedarfsausweis mit. Wir klären offene Fragen zum passenden Ausweistyp.
Unterlagen zusammenstellen
Für den Verbrauchsausweis reichen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis werden Baupläne, Baujahr und Angaben zur Heizungsanlage benötigt. Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird.
Erstellung durch eco Energieberater
Der DENA-gelistete Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater, nach § 88 GEG berechtigt) berechnet die Kennwerte und prüft die Plausibilität der Daten. Volt Energie koordiniert die Übergabe der Unterlagen und behält den Zeitplan im Blick.
Zustellung
Sie erhalten den fertigen Energieausweis inklusive Registriernummer als PDF und optional in Papierform: einsatzbereit für Exposé, Besichtigung und Vertragsunterlagen.
Optional: PV- & Förderberatung
Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich der Blick auf Photovoltaik, Speicher und passende Förderprogramme im selben Termin, ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand für Sie.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise hängen vom Ausweistyp und der Gebäudegröße ab. Von Billigangeboten unter 70 Euro rät die Verbraucherzentrale ausdrücklich ab: Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW waren 12 von 29 online erstellten Ausweisen formal mangelhaft, 18 enthielten Rechenfehler.
| Ausweistyp | Kosten (Einfamilienhaus) | Übliche Dauer |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | ca. 100–250 € | wenige Tage |
| Bedarfsausweis | ca. 300–800 € | 1–3 Wochen |
| Bedarfsausweis (Mehrfamilienhaus) | bis ca. 1.500 € | 2–4 Wochen |
| Gültigkeit (beide Typen) | — | 10 Jahre ab Ausstellung |
Hinweis: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird die Regeln zum Energieausweis in Teilen anpassen, voraussichtlich mit einer einheitlichen Skala für Nichtwohngebäude ab 2027. Bereits ausgestellte, gültige Energieausweise bleiben davon unberührt und gelten bis zu ihrem Ablaufdatum weiter.
Ein Ansprechpartner für Energieausweis und PV
Als Familienbetrieb aus Leipzig mit Erfahrung seit 2019 begleiten wir Photovoltaik-, Speicher- und Förderprojekte in Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Viele Eigentümer, die einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung benötigen, stehen gleichzeitig vor der Frage, ob sich eine PV-Anlage oder energetische Sanierung lohnt.
Volt Energie stellt keine Energieausweise selbst aus, sondern arbeitet dafür mit dem DENA-gelisteten Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater, Stage Strategy GmbH, § 88 GEG) zusammen und übernimmt die Koordination der Unterlagen. Wer möchte, bekommt im selben Termin eine kostenlose Einschätzung zu Photovoltaik, Stromspeicher und aktuellen Förderprogrammen, inklusive der Landesförderung für Sachsen (SAB). Sie planen auch eine energetische Sanierung? Mehr dazu in unserer Energieberatung.
- Fester Ansprechpartner in Leipzig und Sachsen
- Zusammenarbeit mit eco Energieberater (Andreas Hartwig, DENA-gelistet, § 88 GEG)
- Auf Wunsch kombiniert mit PV- und Förderberatung
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Quellen: § 80 GEG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, § 88 GEG – Ausstellungsberechtigung, § 108 GEG – Bußgeldvorschriften, Verbraucherzentrale – Energieausweis
FAQ Energieausweis
Ja. Nach § 80 GEG ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt. Er muss Kaufinteressenten oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss unverzüglich übergeben werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand von Bauunterlagen und technischen Gebäudedaten unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner: aufwendiger, aber aussagekräftiger. Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf WSchV-1977-Niveau saniert sind, schreibt § 80 Abs. 3 GEG den Bedarfsausweis vor. Neubauten erhalten grundsätzlich immer einen Bedarfsausweis.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach Ablauf ist eine komplette Neuerstellung mit aktueller Datenerhebung nötig. Bestehende, noch gültige Energieausweise behalten ihre Gültigkeit auch bei künftigen Anpassungen der EU-Gebäuderichtlinie.
Ein Verbrauchsausweis kostet für ein Einfamilienhaus meist zwischen 100 und 250 Euro, ein Bedarfsausweis liegt aufwandsbedingt bei etwa 300 bis 800 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auch darüber. Von Billigangeboten unter 70 Euro rät die Verbraucherzentrale ab: Bei einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW waren 12 von 29 online erstellten Ausweisen formal mangelhaft und 18 enthielten Rechenfehler.
Ausstellungsberechtigt sind nach § 88 GEG unter anderem Architekt:innen, Bauingenieur:innen, Personen mit einschlägiger Berufserfahrung oder Schulung im energiesparenden Bauen sowie Energieberater:innen mit bestandener Qualifikationsprüfung der BAFA. Für Förderzwecke sollte zusätzlich ein Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes vorliegen. Volt Energie arbeitet hierfür mit dem DENA-gelisteten Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater, Stage Strategy GmbH) zusammen und koordiniert die Erstellung.
Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Nach § 108 GEG drohen Bußgelder, je nach konkretem Verstoßtatbestand bis zu 10.000 Euro, etwa wenn Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG fehlen. In der Praxis liegen erste Verstöße meist deutlich darunter, die Kontrolldichte durch die Bundesländer steigt aber.
Ja. Gerade bei älteren Gebäuden lohnt es sich, den Energieausweis-Termin mit einer Einschätzung zu Photovoltaik, Speicher und passenden Förderprogrammen zu verbinden. Volt Energie bündelt beides über einen festen Ansprechpartner in Leipzig und Sachsen, sodass Sie nicht mehrere Termine getrennt koordinieren müssen.
Ein Verbrauchsausweis ist bei vollständigen Heizkostenabrechnungen häufig innerhalb weniger Tage fertig. Ein Bedarfsausweis dauert wegen der technischen Datenerhebung meist ein bis drei Wochen, abhängig davon, wie schnell Bauunterlagen und Angaben zur Heizung vorliegen.
Energieausweis anfordern
Je genauer Ihre Angaben, desto verbindlicher können wir Ihnen Preis und Dauer nennen. Ausgestellt wird der Ausweis vom DENA-gelisteten Energieberater Andreas Hartwig (eco Energieberater, § 88 GEG), wir koordinieren die Unterlagen. Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Stand: September 2026