Photovoltaik-Förderung Sachsen. Was 2026 wirklich gilt.
Kurz: Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen gibt es nicht. Eigenheime finanzieren über den KfW-Kredit 270, ergänzend über den SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen; dazu kommen 0 % Mehrwertsteuer und die Einspeisevergütung.
SAB-Förderung Sachsen
Kein Landeszuschuss für Privathaushalte
Sachsen zahlt keinen Zuschuss für private Dach-PV oder Heimspeicher. Der SAB-Sachsenkredit „Energie und Speicher“ gilt für PV über 30 kWp (bis 1 MWp). Für selbstgenutzte Eigenheime gibt es den zinsverbilligten Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen (PV bis 30 kWp).
KfW 270
Bundesweiter Förderkredit für PV-Anlagen jeder Größe, 4,45 bis 12,34 % eff. p.a. je nach Bonität und Laufzeit (KfW-Konditionenanzeiger, Stand 09.10.2026).
Einspeisevergütung
7,70 ct/kWh für Eigenverbrauchsanlagen bis 10 kWp. 12,22 ct/kWh Volleinspeisung.
SAB Sachsenkredit Energie+Speicher im Detail
Das zentrale Landesprogramm in Sachsen ist der SachsenKredit Energie und Speicher der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen (35.000 € bis 5 Mio. €) mit Tilgungszuschuss – bis 20 % für Stromspeicher, bis 10 % für alle anderen Maßnahmen, mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € je Kalenderjahr und Endkreditnehmer. Gefördert werden PV-Anlagen über 30 kWp bis 1 MWp, auch bei Privatpersonen. Den Tilgungszuschuss auf die PV gibt es nur, wenn auf die EEG-Vergütung verzichtet wird; eine PV-Anlage mit EEG-Vergütung lässt sich nur zusammen mit einem weiteren Fördergegenstand, etwa einem Speicher, mitfinanzieren, dann ohne Tilgungszuschuss auf die PV. Für das typische Eigenheim ist dieses Programm deshalb nicht gedacht, dafür gibt es den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen. Der Zuschuss von 300 € für Balkonkraftwerke ist zum 30.06.2026 ausgelaufen.
Für Eigenheime: SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen. Eigentümer eines Wohngebäudes mit bis zu vier Wohnungen, von denen eine selbst genutzt wird, können damit eine PV-Anlage bis 30 kWp finanzieren. Es ist ein zinsvergünstigtes Darlehen, kein Zuschuss: Die Zinsverbilligung beträgt derzeit 0,8 %, das Darlehen mindestens 20.000 € und höchstens die Bau- und Planungskosten, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre. Voraussetzungen: Das Haus ist mindestens fünf Jahre alt, und Sie sind seit mindestens zwei Jahren Eigentümer; Ausnahme ist ein Kauf mit Sanierung, den die SAB insgesamt finanziert. Andere Förderungen wie KfW oder BAFA sind vorrangig zu nutzen und werden angerechnet. Beantragt wird direkt bei der SAB über das SAB-Förderportal, vor Beginn des Vorhabens. Quelle: Sächsische Aufbaubank, abgerufen am 09.10.2026.
| Programm | Art | Konditionen |
|---|---|---|
| Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen (SAB) | Zinsvergünstigtes Darlehen | Ab 20.000 €; PV bis 30 kWp; Wohngebäude bis vier Wohnungen, eine davon selbst genutzt, mindestens fünf Jahre alt; Zinsverbilligung derzeit 0,8 %; Antrag direkt bei der SAB |
| Sachsenkredit Energie und Speicher (SAB) | Zinsgünstiges Darlehen | 35.000 € bis 5 Mio. €; PV über 30 kWp bis 1 MWp; EEG-Verzicht nur für den Tilgungszuschuss auf die PV; Antrag über die Hausbank |
| Tilgungszuschuss zum Sachsenkredit | Zuschuss auf Darlehen | Bis 20 % für Stromspeicher, bis 10 % sonst; mindestens 2.500 €, höchstens 50.000 € je Kalenderjahr |
| SAB-Zuschuss Balkonkraftwerke (300 €) | Zuschuss | Ausgelaufen zum 30.06.2026 – keine Antragstellung mehr möglich |
| Einspeisevergütung (Eigenverbrauch bis 10 kWp) | Vergütung | 7,70 ct/kWh |
| Einspeisevergütung (Volleinspeisung bis 10 kWp) | Vergütung | 12,22 ct/kWh |
| Leipzig: Solar-Gründach-Bonus / Stecker-Solar | Kommunaler Zuschuss | 60 €/m² Modulfläche (max. 20.000 €) für PV auf Extensivgründach; Stecker-Solar 500 € nur für Leipzig-Pass-Inhaber |
Kommunale Programme sind in Sachsen die Ausnahme: Leipzig fördert PV auf Extensivgründächern mit 60 € je Quadratmeter Modulfläche (max. 20.000 €, Antrag vor Beauftragung, drei Angebote) und Stecker-Solar mit 500 € ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber. Dresden und Chemnitz haben kein eigenes PV-, Speicher- oder Balkonkraftwerk-Programm, sondern bieten Beratung und Dachkataster. Wir prüfen die aktuellen kommunalen Angebote für Ihren Standort.
KfW-Kombination in Sachsen
Die Bundesförderung über die KfW-Bank ergänzt die Landesförderung. Die wichtigsten Programme für sächsische PV-Betreiber:
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten einer PV-Anlage. Der Zinssatz wird risikobasiert ermittelt und lag am 09.10.2026 bei 4,45 bis 12,34 % eff. p.a. (KfW-Konditionenanzeiger). Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die Kombination mit einem SAB-Sachsenkredit ist grundsätzlich möglich, sofern die Gesamtfinanzierung die Investitionskosten nicht übersteigt; beim Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen ist die KfW-Förderung vorrangig und wird angerechnet.
KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das Kombinationspaket aus PV, Speicher und Wallbox mit bis zu 10.200 EUR Zuschuss ist endgültig eingestellt; ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Voraussetzung war der Besitz oder die verbindliche Bestellung eines E-Fahrzeugs.
Kombination SAB + KfW
Der SAB SachsenKredit und der KfW 270 können parallel genutzt werden, da es sich bei beiden um Darlehen handelt. Die Gesamtfinanzierung darf 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Bei der Antragstellung bei SAB und KfW muss die jeweils andere Förderung angegeben werden. Der KfW-Antrag läuft über die Hausbank; den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen beantragen Sie direkt bei der SAB, den Sachsenkredit Energie und Speicher ebenfalls über die Hausbank.
Steuerliche Vorteile für Sächsische PV-Betreiber
0 % Mehrwertsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das betrifft Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt wird.
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage sind seit 2022 rückwirkend einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) — begünstigt sind bis zu 30 kWp installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die Grenze von 30 kWp je Einheit gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude; zuvor waren es dort nur 15 kWp je Einheit. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze von 100 kWp überschritten, entfällt die Befreiung für sämtliche Anlagen. Keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR notwendig.
Gewerbesteuer-Freibetrag
Für PV-Anlagen bis 30 kWp fällt keine Gewerbesteuer an. Der Freibetrag von 24.500 EUR schützt auch größere Anlagen. Gewerbliche Betreiber können die Investitionskosten über die Abschreibung steuerlich geltend machen.
So beantragen Sie PV-Förderung in Sachsen
Der Ablauf von der Planung bis zur Auszahlung. Wichtig: erst beantragen, dann beauftragen. Das gilt für die SAB-Kredite und für KfW 270.
Projekt planen und Angebot einholen
Lassen Sie sich beraten und holen Sie ein konkretes Angebot ein. Prüfen Sie die Dacheignung und klären Sie den Netzanschluss mit dem zuständigen Netzbetreiber (MITNETZ, SachsenNetze oder Westsächsische Energie).
Förderantrag stellen (vor dem Auftrag)
Den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen beantragen Sie direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Förderportal. Den KfW-Kredit 270 und den Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alle Anträge müssen vor der Beauftragung gestellt sein.
Erst beantragen, dann beauftragen
Den Auftrag erteilen Sie erst, wenn der Antrag gestellt ist. Beim Sachsenkredit Energie und Speicher gilt ab 100.000 € Ausgaben: Beginn erst nach der Bewilligung. Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht; wer vor der Zusage beauftragt, trägt das Risiko einer Ablehnung.
Installation und Registrierung
Nach dem Auftrag wird die Anlage montiert, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert. Die Registrierung ist Pflicht für die Einspeisevergütung.
Häufige Fragen zur PV-Förderung in Sachsen
Für Eigenheime: KfW-Kredit 270, der SAB-Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen (zinsverbilligtes Darlehen für PV bis 30 kWp, wenn eine Wohnung im Haus selbst genutzt wird), Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Eigenverbrauch bis 10 kWp) und 0 % Umsatzsteuer – einen Landeszuschuss gibt es nicht. Der SAB-Sachsenkredit Energie und Speicher gilt erst für PV über 30 kWp.
Das hängt vom Programm ab. Den Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen beantragen Sie direkt bei der SAB über das SAB-Förderportal. Den Sachsenkredit Energie und Speicher und den KfW-Kredit 270 beantragen Sie über Ihre Hausbank. In jedem Fall gilt: erst beantragen, dann beauftragen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Das gilt für die SAB-Kredite und den KfW-Kredit 270 gleichermaßen.
Ja, mit zwei Regeln. Beim Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen sind andere Förderungen wie KfW oder BAFA vorrangig zu nutzen und werden angerechnet. Beim Sachsenkredit Energie und Speicher gibt es den Tilgungszuschuss auf die PV nur ohne EEG-Vergütung; eine Anlage mit Einspeisevergütung lässt sich nur zusammen mit einem weiteren Fördergegenstand, etwa einem Speicher, mitfinanzieren. Die Gesamtfinanzierung darf die Investitionskosten nicht übersteigen.
Für die beiden SAB-Förderkredite und den KfW-Kredit 270 ist kein Antragsstopp bekannt (Stand 09.10.2026). Kommunale Zuschüsse sind dagegen budgetiert und können kurzfristig auslaufen.
Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht; sie hängt vom Programm und bei KfW 270 und Energie und Speicher auch von der Hausbank ab. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Beim KfW-Kredit 270 und beim Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen wird vor Beginn des Vorhabens beantragt; beim Sachsenkredit Energie und Speicher darf ein Vorhaben unter 100.000 € nach Eingang des Antrags beginnen, ab 100.000 € erst nach der Bewilligung.
Nur Leipzig: der Solar-Gründach-Bonus (60 €/m² Modulfläche, max. 20.000 €) und 500 € für Stecker-Solar, letzteres ausschließlich für Leipzig-Pass-Inhaber. Dresden und Chemnitz haben kein eigenes PV- oder Balkonkraftwerk-Programm.
Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit 2022 einkommensteuerfrei. Eine Gewerbeanmeldung oder Gewinnermittlung ist nicht erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht.