Netzanmeldung als Service. Wir reichen für Sie ein.
Wir bereiten die Anmeldung Ihrer PV-Anlage vor, reichen sie mit Ihrer Vollmacht beim Netzbetreiber ein und fassen nach. Die Inbetriebsetzung macht ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur.
Was ist der Netzanmeldung-Service von Volt Energie?
Wir übernehmen die Netzanmeldung von Photovoltaikanlagen und Speichern, auf Wunsch auch von Wallboxen und Wärmepumpen: Wir stellen Antrag, Datenblätter und Lageplan nach VDE-AR-N 4105 zusammen, reichen sie mit der Vollmacht des Anlagenbetreibers beim Netzbetreiber ein, fassen nach und übernehmen die Eintragung im Marktstammdatenregister für den Betreiber.
Inbetriebsetzung, Inbetriebsetzungsprotokoll und Fertigmeldung übernimmt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur, dessen Einsatz wir koordinieren. Preis: 349 € pauschal je Anlage (inkl. MwSt.) für Vorbereitung, Einreichung, Nachfassen, Fertigmeldung und Eintragung im Marktstammdatenregister. Termine vor Ort sind nicht enthalten.
In vier Schritten zur Fertigmeldung
Unterlagen schicken
Sie senden uns die Angaben und Unterlagen aus der Checkliste und unterschreiben die Vollmacht. Wir prüfen, ob etwas fehlt.
Prüfung und Einreichung
Wir stellen Antrag, Datenblätter und Lageplan nach VDE-AR-N 4105 zusammen und reichen sie beim zuständigen Netzbetreiber ein.
Nachfassen
Wir beantworten Rückfragen des Netzbetreibers und fassen nach, bis seine Rückmeldung vorliegt.
Inbetriebsetzung und Fertigmeldung
Ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur setzt die Anlage in Betrieb, erstellt das Inbetriebsetzungsprotokoll und meldet fertig. Wir tragen die Anlage im Marktstammdatenregister ein.
Was wir von Ihnen brauchen
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anlagenbetreibers sowie die Adresse des Anlagenstandorts
- Zählernummer und, wenn bekannt, der Netzbetreiber
- Geplante Leistung: Module in kWp, Wechselrichter in kVA, Speicher in kWh, bei Wallbox oder Wärmepumpe die Anschlussleistung
- Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher sowie das Einheitenzertifikat des Wechselrichters (ZEREZ)
- Lageplan oder Foto vom Gebäude mit dem Anlagenstandort; je nach Netzbetreiber zusätzlich Übersichtsschaltplan und Foto vom Zählerschrank
- Angabe, ob Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung geplant ist
- Name Ihres Elektroinstallateurs, falls Sie schon einen haben
- Die unterschriebene Vollmacht des Anlagenbetreibers (Vorlage von uns)
Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen, bevor wir einreichen. Welche Unterlagen genau gefordert sind, legt der jeweilige Netzbetreiber fest.
Wer den Service nutzt
Anlagenbetreiber
Ihr Installateur meldet nicht an, oder Sie möchten die Anmeldung nicht selbst durchfechten? Sie schicken uns die Unterlagen, wir kümmern uns um Einreichung und Nachfassen. Die Vollmacht erteilen Sie uns einmal.
Solar- und Installationsbetriebe
Sie geben die Anmeldung ab und konzentrieren sich auf Ihre Projekte. Wir arbeiten mit der Vollmacht Ihres Kunden. Ob Sie die Inbetriebsetzung selbst übernehmen, weil Sie im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind, oder wir einen eingetragenen Elektroinstallateur einbinden, klären wir vorab.
Häufige Fragen
349 € pauschal je Anlage (inkl. MwSt.) für Vorbereitung, Einreichung, Nachfassen, Fertigmeldung und Eintragung im Marktstammdatenregister. Termine vor Ort sind nicht enthalten. Sie kennen den Preis, bevor Sie uns beauftragen.
Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, auf Wunsch auch für Wallboxen und Wärmepumpen am Netz. Welche Unterlagen der Netzbetreiber dafür verlangt, ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber verschieden. Nennen Sie uns im Formular den Netzbetreiber oder die PLZ, dann sagen wir Ihnen, ob wir die Anmeldung übernehmen können.
Ja. Damit wir beim Netzbetreiber für Sie auftreten dürfen, brauchen wir die Vollmacht des Anlagenbetreibers. Eine Vorlage schicken wir Ihnen. Wir sind keine Rechtsberatung und prüfen keine Ansprüche, wir kümmern uns um Unterlagen, Einreichung und Nachfassen.
Ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur, dessen Einsatz wir koordinieren. Er übernimmt die Inbetriebsetzung, das Inbetriebsetzungsprotokoll und die Fertigmeldung an den Netzbetreiber. Grund: Nach § 13 Abs. 2 NAV dürfen Arbeiten an der Anlage außer vom Netzbetreiber nur von Unternehmen ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Ist Ihr eigener Installateur dort eingetragen, klären wir mit ihm, wer Inbetriebsetzung und Fertigmeldung übernimmt.
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme (§ 5 MaStRV). Solaranlage und Batteriespeicher werden getrennt registriert. Wir übernehmen die Eintragung für den Betreiber.
Eine feste Dauer sagen wir nicht zu. Wie schnell der Netzbetreiber antwortet, entscheidet er selbst und es unterscheidet sich je nach Netzbetreiber. Was wir zusagen: Wir reichen vollständige Unterlagen ein und fassen beim Netzbetreiber nach.
Ja. Schreiben Sie uns im Formular, wie viele Anmeldungen Sie ungefähr abgeben möchten und bei welchen Netzbetreibern. Die Konditionen besprechen wir im Gespräch.
Netzanmeldung anfragen
Kurz beschreiben, was angemeldet werden soll
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns. Festpreis: 349 € je Anlage inkl. MwSt. Das ist keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Netzbetreibers.
Quellen und Grundlagen
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 5 Registrierungsfristen: gesetze-im-internet.de
- Marktstammdatenregister, Webhilfe zu den Fristen: marktstammdatenregister.de
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Abs. 2: gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur, Anmeldung von Solaranlagen: bundesnetzagentur.de
- VDE-AR-N 4105, Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE FNN), mit den Vordrucken für Antrag, Datenblätter und Inbetriebsetzungsprotokoll