Die Kühlung kennt keinen Feierabend. Und keinen Sonntag.
Im Lebensmitteleinzelhandel treffen Erzeugung und Verbrauch so genau aufeinander wie in kaum einer anderen Branche: Die Kälte läuft durch, die Beleuchtung folgt den Öffnungszeiten, und die Lüftung dreht an genau den Tagen auf, an denen das Dach am meisten liefert. Deshalb sind die Eigenverbrauchsquoten hier die höchsten, die wir sehen.
Hier passt es tatsächlich zusammen
Auf den meisten dieser Seiten steht eine schlechte Nachricht. Hier nicht. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme nennt als Merkmal von Betrieben mit besonders hohen Eigenverbrauchswerten, dass ihr Verbrauchsprofil am Wochenende nicht wesentlich einbricht, und führt den Einzelhandel ausdrücklich in dieser Aufzählung (Harry Wirth, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, 20. August 2026).
Die Verteilung des Verbrauchs ist gut belegt. Das EHI Retail Institute weist für das Verbrauchsjahr 2024 die Kältetechnik als größten Posten mit 52 Prozent des Stroms aus, gefolgt von Beleuchtung mit 20 und Klimatisierung samt Lüftung mit 9 Prozent; je Quadratmeter Verkaufsfläche lag der Verbrauch im Food-Handel bei 289 Kilowattstunden gegenüber 317 im Jahr 2018 (EHI-Studie Energiemanagement im Einzelhandel 2025). Die Zuordnung zu den Tagesstunden in der folgenden Tabelle stammt aus unseren Projekten.
| Verbraucher | Betriebszeit | Deckung durch die eigene Anlage |
|---|---|---|
| Normalkühlung in Regalen und Theken | durchgehend, im Sommer mit längerer Verdichterlaufzeit | tagsüber vollständig, nachts nur über einen Speicher |
| Tiefkühlung | durchgehend, thermisch deutlich träger | tagsüber vollständig; gezieltes Vorkühlen am Mittag möglich |
| Verkaufsraum- und Außenbeleuchtung | mit den Öffnungszeiten, Vorlauf ab dem frühen Morgen | im Sommer nahezu durchgängig, im Winter Randstunden aus dem Netz |
| Lüftung und Klimatisierung | steigt mit der Außentemperatur | die höchste Deckungsgleichheit im Haus — beide folgen derselben Sonne |
| Backstation und Aufbackofen | morgens stark, danach über den Tag verteilt | ab dem späten Vormittag vollständig |
| Ladepunkte auf dem Kundenparkplatz | mit den Öffnungszeiten, Spitze am Nachmittag | gut, solange nicht mehrere Schnelllader gleichzeitig ziehen |
Die Kälte, die Sie erzeugen, heizt Ihren Markt
Eine Verbundkälteanlage schiebt die dem Kühlgut entzogene Wärme nach draußen — und dieselbe Wärme fehlt im Winter drinnen. Moderne Anlagen führen sie deshalb über Wärmerückgewinnung in die Raumheizung und die Warmwasserbereitung zurück. Wird dabei Kohlendioxid als Kältemittel eingesetzt, sind die nutzbaren Temperaturen hoch genug, um eine getrennte Heizung ganz oder teilweise zu ersetzen.
Dass der Handel in diese Richtung geht, ist kein Zufall: Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase schreibt den schrittweisen Ausstieg aus klimawirksamen Kältemitteln vor, und das EHI beziffert den Anteil der Kältetechnik an den Effizienzinvestitionen des Lebensmittelhandels auf 60 Prozent. Für die Solarplanung heißt das: Wenn ohnehin an der Kälteanlage gearbeitet wird, gehört die Photovoltaik in denselben Vorgang — die Steuerung, die den Verdichter mittags vorlaufen lässt, ist dann eine Einstellung und kein Nachrüstprojekt.
Kälte ist der günstigste Speicher, den Sie haben. Ein Tiefkühlraum, der mittags um ein Grad tiefer gefahren wird, hält abends länger durch. Das ist keine Batterie, kostet aber auch nichts — und ist in einem Markt mit großem Kältepark oft wirksamer als die ersten zehn Kilowattstunden Speicherkapazität.
Der Parkplatz ist die zweite Hälfte der Rechnung
Ladepunkte an einem Lebensmittelmarkt passen zeitlich hervorragend: Geladen wird während des Einkaufs, also mitten am Tag. Sie bringen aber eine juristische Unterscheidung mit, die vor dem ersten Angebot geklärt sein will. Ein Ladepunkt, den jeder Kunde ohne vorherige Anmeldung nutzen kann, ist öffentlich zugänglich; für ihn gelten die Ladesäulenverordnung und die Anforderungen des Mess- und Eichrechts an die Abrechnung. Ein Ladepunkt nur für Beschäftigte hinter der Schranke fällt nicht darunter, kann dafür aber als steuerbare Verbrauchseinrichtung eingeordnet werden.
Technisch entscheidet die Summenleistung. Zwei Wechselstromladepunkte laufen nebenher; ein Gleichstromlader ab fünfzig Kilowatt ist ein eigener Vorgang, weil er den Anschluss belastet wie eine weitere Kälteanlage. Wir rechnen den Ladepark deshalb gemeinsam mit der Solaranlage und dem vorhandenen Anschluss durch — und empfehlen im Zweifel ein Lastmanagement, bevor eine Verstärkung beantragt wird. Wer zusätzlich ein Carport über den Stellplätzen erwägt, bekommt Fläche und Wetterschutz in einem, zahlt aber deutlich mehr je Kilowatt als auf dem Hallendach.
Über hundert Kilowatt ändern sich die Spielregeln
Ein Vollsortimenter mit 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche hat ein Dach, das mühelos über hundert Kilowatt trägt. Ab dieser installierten Leistung verlangt § 9 EEG, dass der Netzbetreiber die Ist-Einspeisung jederzeit abrufen und die Leistung ferngesteuert reduzieren kann. Zwischen fünfundzwanzig und hundert Kilowatt genügt die ferngesteuerte Reduzierung; ohne intelligentes Messsystem bleibt in der festen Vergütung die Begrenzung auf sechzig Prozent am Verknüpfungspunkt — was bei Ihrem Verbrauchsprofil weniger schmerzt als bei anderen, weil ohnehin wenig eingespeist wird.
Genau das ist der Punkt: Bei Deckungsquoten, wie sie im Lebensmittelhandel erreichbar sind, spielt die Einspeisevergütung eine Nebenrolle. Gerechnet wird über den vermiedenen Bezug. Preise nennen wir nach dem Aufmaß und als Spanne, weil Dachaufbau, Trassenlänge und der Zustand der Hauptverteilung die Kosten bestimmen; zur groben Einordnung aus dem privaten Bereich liegen zehn Kilowatt Peak schlüsselfertig bei 14.400 bis 19.400 Euro und mit zehn Kilowattstunden Speicher bei 17.800 bis 24.100 Euro, jeweils als Endpreis einschließlich Umsatzsteuer gemäß § 3 der Preisangabenverordnung.
Wie schnell sich eine Marktanlage trägt, hängt an Kältepark, Öffnungszeiten und Arbeitspreis. Wir rechnen mit Ihren Werten, und das Ergebnis bleibt eine Modellrechnung, keine Zusage.
Vier Schritte ohne einen Tag Schließung
Kältepark und Lastgang
Verdichterleistung, Laufzeiten und Viertelstundenwerte zusammen auswerten — die Kälte bestimmt die Anlagengröße.
Dach und Parkplatz gemeinsam
Belegung des Hallendachs, Lastreserve, dazu die Frage, ob Ladepunkte im selben Zug entstehen sollen.
Anschluss und Anmeldung
Netzverträglichkeitsanfrage, Steuerbarkeit nach § 9 EEG, Messkonzept und Termin für den Zweirichtungszähler.
Montage außerhalb der Öffnung
Anlieferung und Kranarbeiten vor Ladenöffnung, Abschaltungen nachts. Danach Abnahme und Einweisung der Marktleitung.
Was uns Marktbetreiber zuerst fragen
Höher als fast überall sonst, weil die Kälte durchläuft und der Verbrauch am Wochenende nicht einbricht. Eine seriöse Zahl nennen wir trotzdem erst nach Auswertung Ihres Lastgangs, denn Kältepark, Öffnungszeiten und Dachgröße verschieben das Ergebnis erheblich. Pauschale Versprechen sind an dieser Stelle wertlos.
Oft später als gedacht. Erst sollte die Kälte als thermischer Speicher genutzt werden: Vorkühlen in der Mittagszeit verschiebt Verdichterarbeit kostenlos. Eine Batterie lohnt sich danach vor allem für die Nachtstunden und für das Kappen von Leistungsspitzen, nicht für die Grundversorgung am Tag.
Zeitlich passen sie gut, weil während der Öffnungszeiten geladen wird. Rechtlich hängt viel daran, ob die Punkte öffentlich zugänglich sind: Dann greifen Ladesäulenverordnung und Mess- und Eichrecht. Technisch entscheidet die Summenleistung, ob Ihr Anschluss reicht oder ein Lastmanagement nötig wird.
In modernen Verbundanlagen ist die Wärmerückgewinnung Standard und deckt einen erheblichen Teil des Heizbedarfs. Mit Kohlendioxid als Kältemittel liegen die nutzbaren Temperaturen hoch genug für Raumheizung und Warmwasser. Das senkt den Wärmebedarf, nicht den Strombedarf — beides gehört getrennt gerechnet.
Ab hundert Kilowatt installierter Leistung verlangt § 9 EEG den Abruf der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung. Zwischen fünfundzwanzig und hundert Kilowatt genügt die Reduzierbarkeit. Ohne intelligentes Messsystem bleibt in der festen Vergütung die Begrenzung auf sechzig Prozent am Verknüpfungspunkt bestehen.
Planbar nein. Anlieferung und Kranarbeiten legen wir vor die Ladenöffnung, Abschaltungen an der Hauptverteilung in die Nachtstunden. Kritisch ist allein die Kälte: Jede Unterbrechung stimmen wir vorher mit Ihrem Kältedienstleister ab, damit keine Ware gefährdet wird und die Temperaturprotokolle sauber bleiben.