Zehntausend Quadratmeter Dach. Und der Verbrauch eines Wohnblocks.
Eine unbeheizte Lagerhalle braucht Licht, Tore und ein paar Ladegeräte für Flurförderzeuge — mehr nicht. Was sie hat, ist Fläche. Dieses Missverhältnis ist der Kern jeder Logistikanlage: Der Strom bleibt nicht im Haus, er geht ins Netz. Deshalb geht es hier um Vermarktung und um Statik, nicht um Eigenverbrauchsquoten.
Viel Fläche, wenig Abnehmer
In fast jeder anderen Branche ist die Dachfläche der Engpass. In der Logistik ist es der Verbrauch. Eine unbeheizte Distributionshalle zieht Hallenbeleuchtung, Sektionaltorantriebe, Ladestationen für Stapler und die Büroetage — verteilt über eine Fläche, die für das Zwanzigfache dieser Leistung Platz bietet. Wer hier von siebzig Prozent Eigenverbrauch spricht, hat die Halle nicht betreten.
Die folgende Aufstellung ist eine Planungsgrundlage aus unseren Projekten und ersetzt keine Messung. Sie zeigt aber die Größenordnung, um die es geht, und warum die Vermarktungsfrage hier vor der Technikfrage steht.
| Bruttodachfläche | mögliche Leistung | Anteil Eigenverbrauch | sinnvoller Weg |
|---|---|---|---|
| 1.500 m², Umschlaghalle mit Büroteil | rund 200 kWp | 15 bis 25 Prozent | Überschusseinspeisung, Direktvermarktung wegen der Größe |
| 5.000 m², unbeheiztes Distributionslager | rund 700 kWp | unter 10 Prozent | Volleinspeisung oder Verpachtung der Dachfläche prüfen |
| 10.000 m², Zentrallager mit Kühlbereich | rund 1,4 MWp | 20 bis 35 Prozent | die Kälte trägt den Eigenverbrauch, Rest in die Direktvermarktung |
| 10.000 m² mit Ladepark für schwere Fahrzeuge | rund 1,4 MWp | deutlich höher, abhängig vom Ladezeitpunkt | Ladeleistung ist der eigentliche Hebel, nicht die Modulzahl |
Die Leistungsangaben unterstellen eine Belegung von etwa siebzig Prozent der Bruttofläche. Lichtkuppeln, Rauch- und Wärmeabzüge, Randabstände und Wartungswege kosten den Rest.
Leichtbauhallen sind auf Leichtigkeit gerechnet
Das ist der Punkt, an dem Logistikprojekte tatsächlich scheitern — nicht an der Wirtschaftlichkeit. Eine Halle aus Stahlbindern mit Trapezblechdeckung ist so bemessen, dass sie Eigengewicht, Schnee und Wind trägt, und nicht mehr. Die maßgebenden Einwirkungen stehen in DIN EN 1991-1-3 für Schneelasten und DIN EN 1991-1-4 für Windlasten; entscheidend ist dabei die Schneelastzone Ihres Standorts, die in Ostdeutschland und im Mittelgebirgsvorland deutlich ungünstiger ausfällt als am Niederrhein.
Hinzu kommt, dass Module das Lastbild verändern, nicht nur erhöhen: Aufgeständerte Reihen wirken als Windangriffsfläche und verschieben Sog und Druck an den Rändern, und sie können die Schneeverteilung ändern. Deshalb gehört die Bestandsstatik vor die Angebotserstellung. Liegen die Unterlagen nicht vor — bei Hallen aus den Achtzigern und Neunzigern der Normalfall —, ist eine Nachrechnung fällig. Das kostet einen vierstelligen Betrag und mehrere Wochen, beides deutlich weniger als ein Rückbau.
Was wir dabei zuerst ansehen. Pfettenabstand und Blechprofil, Zustand der Befestigungspunkte, Restlebensdauer von Dichtbahn oder Beschichtung — und ob Ihre Halle bereits mit Lüftern, Lichtbändern oder Sprinklerleitungen an der Reserve kratzt.
Über hundert Kilowatt gibt es keine feste Vergütung mehr
Das überrascht viele Bauherren. Eine Einspeisevergütung mit gesetzlich bestimmtem anzulegendem Wert sieht § 21 EEG nur für Anlagen bis einschließlich hundert Kilowatt vor. Darüber läuft die Vergütung über die Marktprämie in der Direktvermarktung: Ein Direktvermarkter verkauft Ihren Strom an der Börse, das Netz zahlt die Differenz zum anzulegenden Wert. Eine Ausfallvergütung gibt es nur befristet — höchstens sechs Monate im Kalenderjahr und davon nicht mehr als drei Monate am Stück.
Dazu kommt die Regelung für negative Börsenpreise. Nach § 51 EEG sinkt der anzulegende Wert in Stunden mit negativem Spotmarktpreis auf null. Für eine Anlage, die einen großen Teil ihres Ertrags in sonnigen Mittagsstunden einspeist, ist das kein Randthema, sondern ein kalkulierbarer Abschlag, der in die Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört. Kleine Anlagen unter hundert Kilowatt sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
Bleibt die dritte Möglichkeit: Sie bauen gar nicht selbst. Wer sein Dach verpachtet, bekommt eine Pacht ohne Investition und ohne Betriebsrisiko, gibt aber den Ertrag ab und bindet die Fläche für zwanzig Jahre — inklusive der Frage, wer eine spätere Dachsanierung bezahlt. Wir rechnen Eigenbau, Volleinspeisung und Verpachtung über dieselbe Laufzeit gegeneinander, damit die Entscheidung auf Zahlen beruht und nicht auf einem Angebot, das gerade auf dem Tisch liegt.
Ladeinfrastruktur verändert die Rechnung vollständig
Wenn ein Logistikstandort auf elektrische Fahrzeuge umstellt, kippt das Verhältnis von Fläche zu Verbrauch innerhalb eines Jahres. Aus der Halle mit dem viel zu großen Dach wird ein Standort, dessen Anschluss zur Engstelle wird. Entscheidend ist dann nicht mehr, wie viel erzeugt wird, sondern wann geladen wird: Depotladen über Nacht trifft auf keine Erzeugung, Zwischenladen während der Be- und Entladung dagegen genau auf die Mittagsspitze.
Für die Planung heißt das, Anlage, Speicher und Ladepark in einem Modell zu rechnen. Ein Batteriespeicher hat hier eine zweite Aufgabe neben dem Eigenverbrauch: Er puffert Ladevorgänge, für die der Netzanschluss allein nicht ausreicht, und vermeidet damit eine Verstärkung, die im Zweifel Jahre dauert. Ob sich das trägt, hängt an Ihren Umläufen — und die kennen Sie besser als jeder Anbieter.
Vier Schritte für große Dächer
Statik zuerst
Bestandsunterlagen sichten, Pfetten und Blechprofil aufnehmen, bei Bedarf Nachrechnung beauftragen — vor jedem Angebot.
Verbrauch und Zukunft
Heutiger Lastgang plus geplante Ladeinfrastruktur und Kälte. Daraus ergibt sich, wie viel im Haus bleiben kann.
Vermarktungsvariante wählen
Eigenbau mit Direktvermarktung, Volleinspeisung oder Dachpacht — über dieselbe Laufzeit gerechnet und gegenübergestellt.
Netzanfrage und Umsetzung
Netzverträglichkeitsprüfung, Anlagenzertifikat bei größeren Anlagen, Montage im laufenden Umschlagbetrieb, Abnahme.
Was uns Hallenbetreiber zuerst fragen
Das lässt sich ohne Unterlagen nicht sagen und ohne Nachrechnung nicht verantworten. Maßgeblich sind Schnee- und Windlasten nach DIN EN 1991-1-3 und 1991-1-4 sowie die Schneelastzone Ihres Standorts. Module erhöhen die Last nicht nur, sie verändern auch Sog und Schneeverteilung an den Rändern.
Weil § 21 EEG sie nur für Anlagen bis einschließlich hundert Kilowatt vorsieht. Größere Anlagen werden über die Marktprämie in der Direktvermarktung vergütet; ein Direktvermarkter übernimmt den Verkauf an der Börse. Eine Ausfallvergütung greift nur befristet und ist als Dauerlösung nicht vorgesehen.
Nach § 51 EEG sinkt der anzulegende Wert in diesen Stunden auf null. Bei einem Ertragsprofil mit ausgeprägter Mittagsspitze summiert sich das über das Jahr, deshalb kalkulieren wir es als Abschlag ein. Anlagen unter hundert Kilowatt sind bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems ausgenommen.
Das kann sinnvoll sein, wenn kein Investitionsbudget vorhanden ist oder der Betrieb ausgelagert werden soll. Sie geben dafür den Ertrag ab und binden die Fläche über zwanzig Jahre. Klären Sie vorher, wer eine Dachsanierung während der Laufzeit bezahlt und wer den Rückbau schuldet.
Für die Grundversorgung der Halle selten. Interessant wird er erst mit Ladeinfrastruktur: Dann puffert er Ladevorgänge, die der Netzanschluss allein nicht trägt, und erspart womöglich eine Verstärkung. Wir rechnen Speicher, Anlage und Ladepark deshalb in einem Modell statt getrennt.
Es geht, braucht aber eine saubere Vereinbarung. Zu klären sind Dachnutzungsrecht, Haftung, Zugang für Wartung, das Messkonzept und die Frage, ob und wie der Mieter Strom abnimmt. Diese Punkte gehören vor die Planung, weil sie über Anlagengröße und Vermarktungsweg entscheiden.