PV-ANLAGE FÜR GEWERBE: LOHNT SICH DAS IN SACHSEN?
Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbliche PV-Anlage 100 kWp: ca. 80.000–130.000 € — deutlich günstiger pro kWp als Wohngebäude.
- Sonderabschreibung § 7g EStG: 50 % im Anschaffungsjahr möglich — erheblicher Steuereffekt.
- Direktverbrauch im Betrieb spart 30–40 Ct/kWh Strombezug und stärkt die Energieautonomie.
- Überschussstrom: Volleinspeisung mit 10,17 Ct/kWh oder Mieterstrom-Modelle möglich.
- Volt Energie realisiert Gewerbe-PV von 20 kWp bis 1.000 kWp in Sachsen und Ostdeutschland.
Für Unternehmen in Sachsen rechnet sich Photovoltaik oft noch schneller als für Privathaushalte. Der Grund: Gewerbebetriebe haben tagsüber einen hohen Stromverbrauch – genau dann, wenn die PV-Anlage produziert. Eigenverbrauchsquoten von 70–90% sind realistisch.
WARUM GEWERBE-PV BESONDERS ATTRAKTIV IST
Der Gewerbestrompreis in Sachsen liegt 2026 zwischen 24 und 32 Cent/kWh – je nach Tarif und Abnahmemenge. Jede Kilowattstunde, die ein Betrieb selbst erzeugt und verbraucht, spart diesen Betrag ein. Bei einer 100-kWp-Anlage mit 90.000 kWh Jahresertrag und 80% Eigenverbrauch sind das:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Jahresertrag | 90.000 kWh |
| Eigenverbrauch (80%) | 72.000 kWh |
| Einsparung (25 Ct/kWh) | 18.000 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (20%) | ~ 1.000 €/Jahr |
| Gesamtrendite/Jahr | ~ 19.000 € |
| Investition (100 kWp) | ~ 90.000–120.000 € |
| Amortisation | 5–7 Jahre |
STEUERLICHE VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN
- Sofortabschreibung (§7g EStG): Investitionsabzugsbetrag bis 200.000 € möglich – senkt die Steuerlast im Investitionsjahr erheblich.
- Degressive AfA: Schnellere Abschreibung in den ersten Jahren möglich.
- Vorsteuerabzug: Umsatzsteuer auf die Anlage vollständig als Vorsteuer abziehbar.
- Betriebsausgaben: Wartung, Versicherung und Finanzierungskosten als Betriebsausgaben absetzbar.
SÄCHSISCHE FÖRDERPROGRAMME FÜR BETRIEBE
Neben der bundesweiten KfW 270 gibt es in Sachsen weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen:
- SAB – Sächsische Aufbaubank: Zinsgünstige Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien.
- EFRE-Förderprogramme: EU-Mittel für Unternehmen in strukturschwachen Regionen Sachsens.
- BAFA Bundesförderung Industrie & Gewerbe: Für Anlagen mit Speicher oder Sektorkopplung.
Praxis-Tipp: Volt Energie hat über 500 Projekte realisiert – viele davon im Gewerbebereich in Leipzig, Dresden, Chemnitz und dem sächsischen Umland. Sprechen Sie uns an, wir kennen die Förderkulisse in Sachsen sehr genau.
TYPISCHE GEWERBE-ANWENDUNGEN IN SACHSEN
- Produktionshallen & Logistikzentren (große Dachflächen, hoher Tagesverbrauch)
- Einzelhandel & Supermärkte
- Landwirtschaftliche Betriebe (Scheunendächer, Stallgebäude)
- Bürogebäude & Verwaltung
- Gastgewerbe & Hotels
STEUERLICHE VORTEILE FÜR GEWERBE-PV
Die steuerliche Behandlung einer gewerblichen PV-Anlage bietet erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die die Wirtschaftlichkeit des Projekts deutlich verbessern. Drei Instrumente sind dabei besonders relevant:
Lineare und degressive AfA (Abschreibung)
PV-Anlagen werden steuerlich als bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt und können über 20 Jahre linear abgeschrieben werden. Alternativ steht seit 2023 auch die degressive Abschreibung zur Verfügung, die in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht. Bei einer 100-kWp-Anlage mit 100.000 Euro Investitionssumme bedeutet die lineare AfA eine jährliche Abschreibung von 5.000 Euro — die degressive AfA erlaubt im ersten Jahr bis zu 20.000 Euro Abschreibung. Das senkt die Steuerlast im Investitionsjahr erheblich.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG erlaubt es Unternehmen, bis zu 50% der geplanten Investitionskosten bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen — maximal 200.000 Euro pro Betrieb. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das im Jahr 2026 eine PV-Anlage für 100.000 Euro plant, kann bereits im Steuerjahr 2025 einen IAB von 50.000 Euro bilden und damit seine Steuerlast im Vorfeld senken. Voraussetzung: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB tatsächlich durchgeführt werden.
Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG
Zusätzlich zur regulären AfA können kleine und mittlere Unternehmen eine Sonderabschreibung von 40% der Investitionskosten in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung geltend machen. Dieses Instrument lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag kombinieren. In der Praxis bedeutet das: Ein Unternehmen kann im Investitionsjahr bis zu 90% der Anschaffungskosten steuerlich absetzen (50% IAB + 40% Sonderabschreibung). Für eine 100-kWp-Anlage ergibt sich so eine steuerliche Entlastung von bis zu 90.000 Euro im ersten Jahr.
Praxis-Tipp: Die Kombination aus IAB, Sonderabschreibung und degressiver AfA erfordert sorgfältige steuerliche Planung. Volt Energie arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen und stellt sicher, dass Ihr Projekt von Anfang an steuerlich optimal aufgestellt ist. Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie gerne zur Förder- und Steueroptimierung.
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