Photovoltaik in Lutherstadt Wittenberg. Reformation trifft Solarenergie.
Photovoltaik in Wittenberg ist an den meisten Adressen ein gewöhnliches Dachprojekt: Die Wohnhäuser gehören überwiegend Privatleuten, und fast jede Solaranlage der Stadt hängt am Netz der Stadtwerke. Genauer hinsehen müssen wir an zwei Stellen, in der Altstadt mit ihrer Gestaltungssatzung und in der denkmalgeschützten Werkssiedlung Piesteritz. Wir klären zuerst, was für Ihr Haus gilt, und planen Ihre Solaranlage in Wittenberg danach schlüsselfertig, Montage im Preis enthalten.
* Rechenbeispiel 10 kWp ohne Speicher: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 30 % davon vom Dach, Netzstrom 0,37 €/kWh (BDEW 2026), Einspeisung 0,077 €/kWh, vor Betriebskosten.
Solaranlage in Wittenberg: Lutherstätte, Altstadt, Werkssiedlung oder Stadtrand?
Welterbe sind vier Bauten, nicht die Altstadt
Die UNESCO hat 1996 die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg in die Welterbeliste aufgenommen. In Wittenberg gehören dazu das Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Stadtkirche St. Marien und die Schlosskirche. Die Bürgerhäuser ringsum sind kein Welterbe, können aber im Schutzbereich einer dieser Stätten liegen oder selbst Kulturdenkmal sein.
Altstadt im Grüngürtel: zwei Satzungen von 2022
Am 1. Juni 2022 hat der Stadtrat für die Altstadt eine Gestaltungs- und Werbesatzung und eine Erhaltungssatzung neu beschlossen. Was von Straße, Platz oder öffentlich zugänglichem Hof aus zu sehen ist, unterliegt dort strengen Regeln für Solartechnik; die Einzelheiten stehen weiter unten.
Piesteritz: Werkssiedlung unter Denkmalschutz
Die 363 Häuser der Piesteritzer Werkssiedlung von 1916 stehen seit 1987 unter Denkmalschutz, für den Teil nördlich der Dessauer Straße gilt außerdem eine Erhaltungssatzung aus dem Jahr 2010. Eine Solaranlage braucht dort Genehmigungen von Stadt und Landkreis.
Ein Netzbetreiber für Stadt und Ortschaften
99,6 Prozent der Solaranlagen, die das Marktstammdatenregister für die Gemeinde führt, hängen am Netz der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH, die zwölf Ortschaften von Apollensdorf bis Straach eingeschlossen. Angemeldet wird online über das Netzportal der Stadtwerke.
Gebaut zwischen den Weltkriegen: was auf Wittenbergs Dächern steht
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur führt für Wittenberg 3.319 Solaranlagen in Betrieb mit zusammen 60,4 MW; 96 Prozent davon bleiben unter 30 kWp. Die mittlere Anlage hat 6,0 kWp, der rechnerische Durchschnitt liegt bei 18,2 kWp, weil einige große Anlagen auf Gewerbehallen und Wirtschaftsgebäuden den Schnitt heben. Gebaut wird stetig weiter: 568 neue Anlagen kamen 2024 dazu, 518 im Jahr 2025 und 355 bis September 2026.
Wie Wittenberg gebaut ist, zeigt die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Von den 12.026 Gebäuden mit Wohnraum der Gemeinde, also der Kernstadt mit ihren zwölf Ortschaften, entstanden 5.163 zwischen 1919 und 1949, fast 43 Prozent. Kein anderer Bauabschnitt ist in Wittenberg so stark vertreten; zusammen mit den 2.028 Häusern von vor 1919 stammen sechs von zehn Gebäuden mit Wohnraum aus der Zeit vor 1950. Nach 2015 kamen nur 280 hinzu.
Über das Dach entscheidet meist die Familie, die darunter wohnt: 9.467 Gebäude gehören Privatpersonen, 8.428 haben genau eine Wohnung, 7.171 stehen frei. Auffällig ist der Anteil der Doppelhaushälften, mit 2.527 gut ein Fünftel des Bestands. Für sie gilt seit der Bauordnungsnovelle, die der Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossen hat: Auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen Solaranlagen ohne Abstand zur Brandwand stehen, die Wand selbst bleibt frei. Und 7.242 Häuser heizten 2022 überwiegend mit Gas, nur 334 mit Wärmepumpe, Solar- oder Geothermie. Wer die Heizung in den nächsten Jahren tauscht, plant die Dachfläche am besten gleich für den Strombedarf einer Wärmepumpe mit.
| Gebäude mit Wohnraum (Gemeinde Lutherstadt Wittenberg) | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| insgesamt | 12.026 | 100 % |
| gebaut vor 1919 | 2.028 | 16,9 % |
| gebaut 1919 bis 1949 | 5.163 | 42,9 % |
| gebaut 2016 und später | 280 | 2,3 % |
| im Eigentum von Privatpersonen | 9.467 | 78,7 % |
| freistehendes Haus | 7.171 | 59,6 % |
| Doppelhaushälfte | 2.527 | 21,0 % |
| Heizung überwiegend mit Gas | 7.242 | 60,2 % |
| Fernwärme | 1.893 | 15,7 % |
Quellen: Marktstammdatenregister, Abruf 22.09.2026; Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen, Gemeinde „Wittenberg, Lutherstadt“, Stichtag 15.05.2022, Werte nach Cell-Key-Methode leicht verändert; Ortschaften: Lutherstadt Wittenberg; Bauordnung: Ministerium für Infrastruktur und Digitales, 16.12.2025.
Photovoltaik in der Wittenberger Altstadt: was Satzung und Denkmalrecht zulassen
Seit 1996 stehen die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg auf der Welterbeliste der UNESCO. Zur Wittenberger Hälfte gehören vier Bauten: das Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Stadtkirche St. Marien und die Schlosskirche. Die Altstadt ringsum ist nicht Welterbe. Sie wird aber von der Stadt mit zwei Satzungen geschützt, die der Stadtrat am 1. Juni 2022 neu gefasst hat, und viele ihrer Häuser sind einzeln als Kulturdenkmal eingetragen.
Gestaltungs- und Werbesatzung. Sie gilt für alles in ihrem Geltungsbereich, was vom öffentlichen Straßenraum, von öffentlichen Freiflächen oder von öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken wie Innenhöfen aus zu sehen ist, ausdrücklich auch für Vorhaben, die nach der Bauordnung genehmigungsfrei wären. Für Solartechnik ist § 9 Abs. 7 deutlich: Solarkollektoren sind dort unzulässig. Erlaubt sind Solarziegel, die Strom für den Eigenbedarf erzeugen, wenn die Lage des Gebäudes oder die Dachform keine andere Anordnung zulässt; Solarelement und Ziegel müssen dann farblich aneinander angeglichen sein. Steildächer über 30 Grad sind nach § 10 mit naturroten Biberschwanz-Tonziegeln zu decken. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtverwaltung, über Abweichungen das zuständige Gremium der Stadt.
Erhaltungssatzung. Eine Dachfläche, die von keiner öffentlich zugänglichen Stelle aus einsehbar ist, fällt nicht unter die Gestaltungsregeln. Genehmigungsfrei ist sie deshalb nicht: Die Erhaltungssatzung macht in der Altstadt und dem Grüngürtel auf den früheren Befestigungsanlagen die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Stadt, bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben der Landkreis Wittenberg.
Denkmalrecht. Ist das Haus selbst Kulturdenkmal, braucht die Anlage zusätzlich die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg. Der Runderlass des Landes vom 22. Dezember 2023, nach dem solche Genehmigungen regelmäßig zu erteilen sind, nimmt Kulturdenkmale im Schutzbereich einer UNESCO-Welterbestätte ausdrücklich aus. Ein eigener Erlass für die Welterbestätten war für das erste Quartal 2024 angekündigt; veröffentlicht gefunden haben wir ihn bei unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht. Liegt ein Denkmal im Schutzbereich der Lutherstätten, entscheidet die Behörde deshalb im Einzelfall. Liegt es außerhalb, gilt die Regelgenehmigung des Erlasses, befristet bis Ende 2045.
Dass Denkmal und Solarstrom in Wittenberg zusammengehen, zeigt die Kavalier-Kaserne: Für das Kulturdenkmal fördert das Land eine Photovoltaikanlage in der Sonderfarbe Rot. Das Landesverwaltungsamt meldete am 12.12.2025 einen Zuschuss von 13.805 Euro für die Mehrkosten der Farbe, bereitgestellt aus der Richtlinie zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen; die Gesamtinvestition liegt bei über 93.000 Euro. Das ist Denkmalpflege für die Gestaltung, kein allgemeiner Zuschuss für Solaranlagen.
Quellen: Deutsche UNESCO-Kommission, Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg; Lutherstadt Wittenberg, Ortsrecht: Gestaltungs- und Werbesatzung Altstadt (Beschluss 01.06.2022, §§ 1, 9 Abs. 7, 10 Abs. 4, 19) und Erhaltungssatzung Altstadt (Beschluss 01.06.2022, § 4); Runderlass vom 22.12.2023, Abschnitt A Nr. 3; Landesverwaltungsamt, 12.12.2025; Landkreis Wittenberg, untere Denkmalschutzbehörde. Stand: Oktober 2026. Mehr zum Verfahren im Ratgeber Denkmalschutz.
Solarstrom in der Piesteritzer Werkssiedlung: erst die Genehmigung, dann das erste Modul
Die Werkssiedlung entstand ab 1916 für die rund 2.000 Beschäftigten des benachbarten Stickstoffwerks. Nach Angaben der Stadt wurden 363 Häuser gebaut, Reihenhäuser für die Arbeiter neben Einfamilienhäusern der Betriebsleiter. 1987 kam der Komplex unter Denkmalschutz, im Jahr der Expo 2000 wurde er originalgetreu saniert und zur ersten autofreien Siedlung Deutschlands.
Für den denkmalgeschützten Bereich nördlich der Dessauer Straße hat der Stadtrat am 26. Mai 2010 eine Erhaltungssatzung beschlossen. Sie umfasst unter anderem Krummer Weg, Gartenweg, Lange Zeile, Am Tore, Kurzer Hagen, Stiller Winkel, Karl-Liebknecht-Platz, Schillerplatz, Am Dreieck, An der Stiege und einen Teil der Pestalozzistraße. Die Änderung baulicher Anlagen ist dort genehmigungspflichtig; die Genehmigung erteilt die Stadt, ist eine Baugenehmigung nötig, die untere Bauaufsicht im Einvernehmen mit ihr.
Dazu kommt die denkmalrechtliche Genehmigung des Landkreises. Weil die Siedlung nicht zum Welterbe gehört, greift hier der Landeserlass vom 22.12.2023: Die Genehmigung ist regelmäßig zu erteilen, versagt werden kann sie nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Denkmals, und sie kann mit Auflagen zur Ausführung verbunden werden. Bei den schmalen Reihenhausdächern planen wir deshalb ein geschlossenes Modulfeld und legen dem Antrag eine Fotomontage bei.
Quellen: Lutherstadt Wittenberg, Piesteritzer Werkssiedlung; Erhaltungssatzung „Piesteritzer Werkssiedlung – nördlich der Dessauer Straße“ vom 26.05.2010, §§ 1 bis 3, über das Ortsrecht der Stadt; Runderlass vom 22.12.2023, Abschnitt B. Abgerufen Oktober 2026.
Anmeldung bei den Stadtwerken Lutherstadt Wittenberg: Netzportal und Unterlagen
Netzbetreiber für Ihre Solaranlage in Wittenberg ist die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH. Eine Erzeugungsanlage wird online über ihr Netzportal angemeldet, dort liegen auch die Formulare. Ans Netz darf die Anlage erst, wenn die Anmeldung abgeschlossen ist. Nach der VDE-Anwendungsregel 4105 verlangen die Stadtwerke:
- die Anmeldung der Installationsanlage,
- einen Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem der Aufstellungsort eindeutig hervorgeht,
- ein Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage,
- den Konformitätsnachweis der Erzeugungseinheiten mit Prüfbericht und den für den Netz- und Anlagenschutz,
- falls das Datenblatt nicht genügt, einen Übersichtsschaltplan mit Mess- und Schutzeinrichtungen und den Zählerplätzen.
Diese Unterlagen stellen wir für Sie zusammen. Ist ein neuer Zähler nötig, veranlassen ihn die Stadtwerke. Für steckerfertige Balkonsolaranlagen bis 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber; sie werden nur im Marktstammdatenregister eingetragen. Diesen Eintrag braucht auch jede Dachanlage, wir erledigen ihn mit Ihnen.
Quellen: Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, Erzeugungsanlage anmelden und Stromnetz, abgerufen Oktober 2026; Netzbetreiber-Zuordnung nach Marktstammdatenregister.
Was eine Solaranlage in Wittenberg 2026 kostet und wie viel Strom sie liefert
Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage kostet 2026 zwischen 14.400 und 19.400 Euro — inklusive Planung, Montage, Wechselrichter, Verkabelung und Netzanschluss. Mit einem 10-kWh-Stromspeicher liegt der Gesamtpreis bei 17.800 bis 24.100 Euro, eine Wallbox kostet zusätzlich 800 bis 2.200 Euro. Einstiegspreise bei Volt: schlüsselfertig ab 10.000 €, 10 kWp mit 8-kWh-Speicher ab 14.999 €.
| Anlagenpaket | Preis 2026 (schlüsselfertig) | Amortisation |
|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher | 14.400 – 19.400 € | 11 – 17 Jahre |
| 10 kWp + 10 kWh Speicher | 17.800 – 24.100 € | 10 – 14 Jahre |
| + Wallbox (optional) | 800 – 2.200 € | — |
Die Amortisationszeiten sind Modellrechnungen und keine Zusage. Sie hängen von Jahresertrag, Eigenverbrauchsanteil, Strompreis und Einspeisevergütung ab; Ihren individuellen Wert rechnen wir im Amortisationsrechner und im Angebot für Ihr Dach.
Für den Ertrag rechnen wir mit PVGIS 5.3, dem Rechner der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission. Für die Koordinaten der Wittenberger Innenstadt weist er bei 35 Grad Neigung nach Süden 1.346 kWh/m² Einstrahlung in der Modulebene aus; 14 Prozent Verluste in Leitungen und Wechselrichter sind abgezogen.
| 10 kWp, 35 Grad Neigung | Ertrag pro Jahr | je kWp |
|---|---|---|
| Süd | 10.742 kWh | 1.074 kWh |
| Ost | 8.516 kWh | 852 kWh |
| Ost-West, je 5 kWp | 8.438 kWh | 844 kWh |
| West | 8.360 kWh | 836 kWh |
Die Preisspanne gilt für das übliche Wittenberger Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb der Altstadt. Wo die Gestaltungssatzung Solarziegel statt aufliegender Module verlangt oder die Denkmalbehörde Farbe und Anordnung vorgibt, kostet jedes Kilowatt mehr, und Fotomontagen sowie gegebenenfalls ein statischer Nachweis kommen hinzu. Den Aufschlag nennen wir erst, wenn wir das Dach kennen. Eine erste Schätzung liefert der Preisrechner.
Quelle Ertrag: PVGIS 5.3, EU-Kommission (JRC), Datensatz SARAH3, Abruf 08.10.2026, kristalline Module, 14 % Systemverluste.
Zuschuss, Darlehen, Steuer: was Wittenberger im Oktober 2026 nutzen können
Stadt und Landkreis: kein eigenes Programm
Ein Zuschussprogramm für private Dachanlagen haben wir weder bei der Lutherstadt Wittenberg noch beim Landkreis Wittenberg gefunden. Die einzige Landeshilfe mit Wittenberger Bezug ist die Denkmalförderung für Gestaltungsmehrkosten, wie bei der Kavalier-Kaserne. Kommt ein städtisches Programm hinzu, nehmen wir es hier auf.
Landesdarlehen MODERN: Antragsstopp
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt im Darlehensprogramm „Sachsen-Anhalt MODERN“ wegen sehr hoher Nachfrage seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Ein Zuschuss war es nie, sondern ein zinsgünstiger Kredit.
Bund: KfW 270 und Nullsteuersatz
Bundesweit bleibt der KfW-Kredit 270 für Photovoltaik und Batteriespeicher, beantragt vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt nach § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Einen Bundeszuschuss für private Photovoltaik gibt es nicht.
Quellen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Sachsen-Anhalt MODERN, abgerufen Oktober 2026. Landesüberblick: Förderung Sachsen-Anhalt.
Vom Adresscheck bis zum Zählertausch: ein Wittenberger Projekt in vier Etappen
Adresse einordnen
Altstadt mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung, Werkssiedlung Piesteritz, Schutzbereich einer Lutherstätte, eingetragenes Denkmal oder nichts davon? Das klären wir mit Stadt und Landkreis, bevor wir rechnen. Fotos von Dach und Zählerschrank genügen für den Anfang.
Anlage und Anträge
Wir legen Modulfeld, Speicher und Wechselrichter fest, rechnen den Ertrag mit PVGIS für Ihre tatsächliche Neigung und bereiten, wo nötig, die Genehmigungsanträge mit Fotomontage vor.
Netzportal der Stadtwerke
Lageplan, Datenblatt und Konformitätsnachweise gehen über das Netzportal an die Stadtwerke, sobald die Anlage feststeht. Bis Wittenberg sind es 73 Kilometer ab unserem Lager in Leipzig, rund 70 Minuten.
Montage und Übergabe
Die Montage ist im Preis enthalten. Danach folgen der Zählertausch durch die Stadtwerke, falls nötig, der Eintrag ins Marktstammdatenregister und die Übergabe mit Monitoring-Zugang.
Fragen aus Wittenberg: Lutherstätten, Piesteritz, Stadtwerke
Nein. Welterbe sind in Wittenberg nur das Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Stadtkirche St. Marien und die Schlosskirche. Für die übrigen Altstadthäuser gelten die Gestaltungs- und Werbesatzung und die Erhaltungssatzung der Stadt von 2022 und, wenn das Haus eingetragen ist, das Denkmalrecht. Ob eine Adresse im Schutzbereich einer der vier Stätten liegt, fragen wir bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises nach.
Auf Dachflächen, die von Straße, Platz oder öffentlich zugänglichem Hof aus zu sehen sind, nicht: § 9 Abs. 7 der Gestaltungssatzung erklärt Solarkollektoren dort für unzulässig. Zugelassen sind Solarziegel für den Eigenbedarf, wenn Lage oder Dachform keine andere Anordnung erlauben, farblich an die Ziegel angeglichen. Für nicht einsehbare Dachflächen gilt die Gestaltungssatzung nicht, die Genehmigungspflicht nach der Erhaltungssatzung aber schon.
Nicht im Schutzbereich des Welterbes. Der Runderlass vom 22.12.2023 nimmt Kulturdenkmale dort ausdrücklich aus, und den angekündigten eigenen Erlass für die Welterbestätten haben wir bei unserer Prüfung im Oktober 2026 nicht gefunden. Außerhalb des Schutzbereichs gilt: Die denkmalrechtliche Genehmigung ist regelmäßig zu erteilen und bis Ende 2045 befristet.
Grundsätzlich ja, aber nur mit Antrag. Die Siedlung steht seit 1987 unter Denkmalschutz, nördlich der Dessauer Straße gilt zudem die Erhaltungssatzung von 2010. Nötig sind also die Genehmigung der Stadt nach der Erhaltungssatzung und die denkmalrechtliche Genehmigung des Landkreises. Weil Piesteritz kein Welterbe ist, gilt der Landeserlass, der die Genehmigung zur Regel macht.
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH. Laut Marktstammdatenregister hängen 99,6 Prozent der Solaranlagen in der Gemeinde, zu der die zwölf Ortschaften gehören, am Netz der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH. Angemeldet wird online über das Netzportal der Stadtwerke; die Unterlagen nach VDE-AR-N 4105 stellen wir zusammen.
Ein Zuschussprogramm der Stadt oder des Landkreises für private Dachanlagen haben wir nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Das Landesdarlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ nimmt seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Möglich bleiben der KfW-Kredit 270 und der Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden.
Nach PVGIS 5.3 der EU-Kommission liefert eine 10-kWp-Anlage in Wittenberg bei 35 Grad Neigung nach Süden rund 10.740 kWh im Jahr, also etwa 1.074 kWh je kWp. Auf einem Ost-West-Dach sind es rund 8.440 kWh, dafür verteilt auf Vormittag und Nachmittag.
Seit der Bauordnungsnovelle, die der Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossen hat, dürfen Solaranlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ohne Abstand zur Brandwand stehen; die Wand selbst muss frei bleiben. Bei einer Doppelhaushälfte wird die nutzbare Dachfläche dadurch oft größer.
Siedlungshaus, Doppelhaushälfte, Altstadthaus: drei Wittenberger Fälle
Siedlungshaus mit Süddach
8 kWp bei 35 Grad nach Süden liefern nach PVGIS rund 8.590 kWh im Jahr. Verbraucht der Haushalt 4.500 kWh und nutzt ohne Speicher 1.350 kWh davon direkt, spart er rund 1.060 € im Jahr, die Vergütung für den eingespeisten Strom eingerechnet. Mit 8 kWh Speicher steigt der Eigenverbrauch auf etwa 3.150 kWh, sieben Zehntel des Bedarfs, und die Ersparnis auf rund 1.580 €.
Doppelhaushälfte mit Ost-West-Dach
6 kWp, je zur Hälfte nach Osten und Westen, erzeugen rund 5.060 kWh im Jahr. Bei 3.500 kWh Verbrauch und 1.050 kWh Eigenverbrauch ohne Speicher spart der Haushalt rund 700 € jährlich. Die Module dürfen bis an die Brandwand heranreichen, die Wand selbst bleibt frei.
Altstadthaus mit Hofdach
Ist eine Dachfläche von keiner Gasse, keinem Platz und keinem öffentlich zugänglichen Hof aus zu sehen, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht; die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung braucht es trotzdem, bei einem Denkmal auch die des Landkreises. Wie viel Leistung auf die Fläche passt, steht erst nach dem Aufmaß fest.
Modellrechnungen für typische Wittenberger Dächer, keine konkreten Kundenprojekte. Annahmen: Ertrag nach PVGIS 5.3, Netzstrom 37 ct/kWh, Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh, ohne Betriebskosten. Erträge, Ersparnis und Amortisation hängen von Dach, Verbrauch und Strompreis ab. Stand: Oktober 2026, Quelle: Volt Energie GmbH.
PV in der Nähe
Diese Orte liegen am nächsten an Wittenberg. Dazu steht, an wessen Stromnetz dort laut Marktstammdatenregister die meisten Solaranlagen hängen — bei diesem Netzbetreiber wird eine neue Anlage angemeldet:
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