Photovoltaik in Lichtenberg. Große Dächer, großes Potenzial.
Photovoltaik in Lichtenberg spielt sich auf zwei sehr verschiedenen Dachtypen ab: auf den flachen Plattenbau-Dächern in Hohenschönhausen und Fennpfuhl, die meist Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften oder landeseigenen Wohnungsunternehmen gehören, und auf den Siedlungshäusern in Karlshorst, Malchow, Wartenberg und Falkenberg. Im Bezirk sind über 300.000 Menschen gemeldet, und jede Anlage wird bei Stromnetz Berlin angemeldet. Volt Energie plant Ihre Solaranlage in Lichtenberg schlüsselfertig, die Montage ist im Preis enthalten.
* Rechenbeispiel 10 kWp ohne Speicher: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 30 % davon vom Dach, Netzstrom 0,37 €/kWh (BDEW 2026), Einspeisung 0,077 €/kWh, vor Betriebskosten.
Photovoltaik in Lichtenberg: ein Bezirk mit zwei ganz unterschiedlichen Dachlandschaften
Fast jedes zweite Haus ein Eigenheim, aber kaum Wohnungen darin
Beim Zensus 2022 standen in Lichtenberg 18.360 Gebäude mit Wohnraum. 45,2 Prozent davon haben eine oder zwei Wohnungen. Von den 163.237 Wohnungen des Bezirks liegen aber nur rund 8.900 in solchen Häusern, etwa jede achtzehnte. Die übrigen verteilen sich auf Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude, und über deren Dach entscheidet nicht der einzelne Bewohner.
Fernwärme statt Ölkessel
41,2 Prozent der Lichtenberger Gebäude hängen an der Fernwärme, doppelt so viele wie im Berliner Durchschnitt (20,6 Prozent). Mit Heizöl heizten zum Zensusstichtag nur 1,8 Prozent, berlinweit 16,7 Prozent. Für die Solaranlage heißt das: Auf einem Plattenbau deckt sie Haushaltsstrom, Aufzüge und Treppenhauslicht, nicht die Heizung. Bei den gasbeheizten Einfamilienhäusern im Norden und in Karlshorst sieht die Rechnung anders aus, sobald eine Wärmepumpe kommt.
Berliner Spitze auf öffentlichen Dächern
Nach dem Umweltatlas Berlin trugen Ende 2025 in keinem Bezirk so viele öffentliche Gebäude eine Solaranlage wie in Lichtenberg: 221 Anlagen mit zusammen 15,25 MWp. Insgesamt kommt der Bezirk auf 43,72 MWp. Laut Umweltatlas tragen dazu einzelne große Anlagen bei; nach der Zahl der Anlagen führen die Eigenheimbezirke Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Pankow.
Eigene Adresse im Energieatlas nachsehen
Ob ein Dach in Lichtenberg grundsätzlich taugt, lässt sich vorab im Energieatlas Berlin nachsehen: Hausnummer suchen, Gebäude anklicken, Solarpotenzial ablesen. Für Wohnblöcke zeigt die Karte schnell, wie viel Fläche nach Abzug von Aufzugsüberfahrten und Lüftungsaufbauten bleibt. Tragfähigkeit und Zustand der Abdichtung erkennt sie nicht; beides prüfen wir am Objekt.
Quellen: Zensus 2022, kleinräumige Daten nach Bezirksregionen, Tabellen 4.1, 5.1, 5.5 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE; Lichtenberger Werte als Summe der 13 Bezirksregionen, Anteile von uns berechnet. Umweltatlas Berlin, Solaranlagen 2025 (Marktstammdatenregister, Erfassungsstand 09.02.2026 bzw. 17.03.2026). Einwohner: Einwohnerregisterstatistik Berlin, 31.12.2025, 318.261 Gemeldete im Bezirk.
Solaranlage in Lichtenberg: was in Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Friedrichsfelde und Karlshorst auf den Dächern steht
Zwischen dem Dorfanger von Falkenberg und der Rummelsburger Bucht liegen in Lichtenberg drei Welten: dörfliche Straßen mit Nachwendehäusern im Norden, die Großsiedlungen der Siebziger und Achtziger in der Mitte und die Villen und Landhäuser von Karlshorst im Süden. Die Tabelle zeigt, wie sich das in den 13 Bezirksregionen niederschlägt, die das Amt für Statistik für den Bezirk ausweist.
| Bezirksregion | Gebäude mit Wohnraum | Anteil 1–2 Wohnungen | gebaut 1970–1989 | gebaut ab 1990 | Fernwärme | Gas |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lichtenberg gesamt | 18.360 | 45,2 % | 20,4 % | 34,3 % | 41,2 % | 51,8 % |
| Malchow, Wartenberg und Falkenberg | 1.829 | 93,5 % | 8,2 % | 69,6 % | 16,3 % | 64,9 % |
| Alt-Hohenschönhausen Nord | 2.289 | 80,0 % | 15,8 % | 44,4 % | 20,3 % | 67,1 % |
| Karlshorst | 3.604 | 62,0 % | 3,1 % | 35,1 % | 9,3 % | 82,7 % |
| Rummelsburger Bucht | 484 | 60,3 % | 0,8 % | 80,0 % | 85,5 % | 13,0 % |
| Alt-Hohenschönhausen Süd | 2.293 | 44,6 % | 17,2 % | 37,8 % | 51,9 % | 42,0 % |
| Friedrichsfelde Nord | 648 | 30,6 % | 21,9 % | 27,0 % | 57,7 % | 39,8 % |
| Alt-Lichtenberg | 1.953 | 29,9 % | 10,9 % | 35,3 % | 64,7 % | 31,4 % |
| Neu-Hohenschönhausen Süd | 616 | 13,5 % | 83,3 % | 7,3 % | 88,0 % | 8,6 % |
| Neu-Hohenschönhausen Nord | 1.010 | 12,2 % | 86,7 % | 13,0 % | 94,9 % | 2,6 % |
| Neu-Lichtenberg | 1.953 | 6,9 % | 8,2 % | 16,1 % | 34,2 % | 62,8 % |
| Friedrichsfelde Süd | 829 | 6,4 % | 29,3 % | 11,0 % | 69,2 % | 29,3 % |
| Frankfurter Allee Süd | 136 | 5,9 % | 80,9 % | 2,2 % | 59,6 % | 39,0 % |
| Fennpfuhl | 716 | 2,5 % | 66,2 % | 5,6 % | 57,3 % | 41,8 % |
Quelle: Zensus 2022, kleinräumige Daten Berlin nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.2, 5.5 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE. Prozentwerte von uns aus den Anzahlen berechnet, sortiert nach dem Anteil der Häuser mit einer oder zwei Wohnungen. „Gas“ und „Fernwärme“ meinen den Energieträger der Heizung. Bezirksregionen sind Planungsräume des Senats und decken sich nicht exakt mit den Ortsteilgrenzen.
Malchow, Wartenberg, Falkenberg und Alt-Hohenschönhausen Nord: junge Eigenheime
Im Norden des Bezirks gehören über 80 Prozent der Häuser Privatleuten, und in der Bezirksregion Malchow, Wartenberg und Falkenberg sind fast sieben von zehn Gebäuden erst nach 1990 entstanden. Die Dächer sind entsprechend jung; eine Neueindeckung vor der Montage ist hier seltener ein Thema als in Altbauvierteln. Weil rund zwei Drittel der Häuser mit Gas heizen, rechnen wir die Anlage auf Wunsch zusätzlich mit einer späteren Wärmepumpe. Wer direkt an einem der alten Dorfanger wohnt, muss außerdem die Gestaltungsregeln der Erhaltungsverordnung beachten (siehe unten).
Karlshorst: Villen und Landhäuser, überwiegend mit Gas
Karlshorst ist mit 3.604 Gebäuden die größte Bezirksregion. Mehr als die Hälfte der Häuser stammt aus der Zeit vor 1950, 82,7 Prozent heizen mit Gas. Bei Villen und Landhäusern mit Gauben, Schornsteinen und großen Bäumen im Garten braucht es eine genaue Belegungsplanung, damit kein Modulstrang im Schatten liegt. Im Prinzenviertel gilt zusätzlich eine Erhaltungsverordnung zum Schutz des Ortsbilds.
Neu-Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Friedrichsfelde: Großsiedlungen mit Flachdach
In Neu-Hohenschönhausen Nord sind 86,7 Prozent der Gebäude mit Wohnraum zwischen 1970 und 1989 entstanden, 94,9 Prozent beziehen Fernwärme, und 71,9 Prozent gehören einer Kommune oder einem kommunalen Wohnungsunternehmen. Am Fennpfuhl ist mit 41,3 Prozent die Wohnungsgenossenschaft der häufigste Eigentümer, in Friedrichsfelde Süd prägen Blöcke aus den Fünfzigern und Sechzigern das Bild. Wer hier wohnt, plant die Solaranlage nicht allein, sondern mit Vermieter, Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.
Altbau in Neu-Lichtenberg, Neubau an der Rummelsburger Bucht
In der Bezirksregion Neu-Lichtenberg stammen 56,9 Prozent der Häuser aus der Zeit vor 1950, und sechs von zehn haben sieben bis zwölf Wohnungen: klassische Mietshäuser, bei denen Eigentümergemeinschaft oder Vermieter über das Dach entscheiden. An der Rummelsburger Bucht ist es umgekehrt: Vier von fünf Gebäuden sind nach 1990 gebaut, 60,3 Prozent haben eine oder zwei Wohnungen, knapp zwei Drittel gehören Privatpersonen, und die meisten heizen mit Fernwärme. Für diese Reihen- und Stadthäuser ist Teil S von SolarPLUS gedacht, sofern ein Speicher dazukommt.
Photovoltaik auf dem Plattenbau in Lichtenberg: wer entscheidet, wie belegt wird, was das Netz verlangt
Die flachen Dächer der Wohnblöcke in Hohenschönhausen und am Fennpfuhl sind groß, kaum verschattet und von der Straße aus kaum zu sehen. Das macht sie technisch attraktiv. Ob dort eine Anlage entsteht, entscheidet aber der Eigentümer: Laut Zensus gehören im Bezirk 23,3 Prozent der Gebäude mit Wohnraum einer Kommune oder einem kommunalen Wohnungsunternehmen (Berlin: 8,0 Prozent) und 9,5 Prozent einer Wohnungsgenossenschaft (Berlin: 5,6 Prozent). Dazu kommen 1.308 Häuser, über die eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern beschließt.
- Eigentümergemeinschaft: Die Anlage braucht einen Beschluss der Versammlung. Für die Vorbereitung lohnt ein Gutachten zu Statik, Abdichtung und Verschattung, das SolarPLUS L bei einer WEG zu 65 Prozent bezuschusst (siehe Förderung).
- Genossenschaft und Wohnungsunternehmen: Hier sind Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung die üblichen Wege, den Strom an die Bewohner zu bringen. Für Messplätze, Summenzähler und zusammengelegte Hausanschlüsse hat SolarPLUS L eigene Fördersätze.
- Mieterinnen und Mieter: Eine Dachanlage können Sie nicht allein beauftragen. Ein Steckersolargerät am Balkon dagegen muss Ihr Vermieter nach § 554 Absatz 1 BGB grundsätzlich erlauben, sofern es ihm nicht unzumutbar ist; über die Art der Befestigung darf er mitreden. Mehr dazu auf unserer Seite Balkonkraftwerk und Vermieter.
Auf dem Flachdach stellt sich die Frage, ob die Module steil nach Süden oder flach nach Osten und Westen aufgeständert werden. Nach PVGIS 5.3 bringt ein Modul am Rathaus Lichtenberg mit 35 Grad nach Süden 1.046 kWh je kWp und Jahr, mit 10 Grad nach Osten oder Westen nur rund 860 kWh, also etwa 18 Prozent weniger. Weil sich die flachen Ost-West-Reihen kaum gegenseitig verschatten, passen auf dieselbe Dachfläche aber deutlich mehr Module, und der Ertrag verteilt sich besser über den Tag, was zum Verbrauch in einem Wohnblock passt. Die Auflast ist dabei die eigentliche Grenze: Bei Plattenbaudächern mit Attika und Dämmschicht klären wir vor der Planung, wie viel Ballast das Dach aufnehmen darf.
Mit der Größe der Anlage wachsen die Vorgaben von Stromnetz Berlin. Nach dem Informationsblatt des Netzbetreibers braucht eine Einspeisung von mehr als 30 bis 100 kVA am Hausanschluss einen Schlüsselschalter; ab mehr als 25 kW kommt ein Empfänger für das Signal zur Leistungsreduzierung dazu, über 100 kW eine fernwirktechnische Anbindung. Ab mehr als 55 kVA wird der Zählerplatz für eine halbindirekte Messung mit Stromwandlern ausgeführt, und Anlagen über 100 kWp meldet man zusätzlich per E-Mail beim Netzbetreiber an. Für einen typischen Wohnblock heißt das: Schon in der Grobplanung legen wir fest, auf welcher Seite dieser Schwellen die Anlage landen soll.
Quellen: Zensus 2022, Tabelle 5.6 Eigentumsform (siehe oben); § 554 BGB; PVGIS 5.3 der Europäischen Kommission, Standort 52,516° N / 13,499° O, kristalline Module, 14 Prozent Systemverluste, Abruf 08.10.2026; Stromnetz Berlin, Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen (Ausgabe 02.2024), Abschnitte 3 bis 6 und 8.
Vom Siedlungshaus bis zum Wohnblock: die Netzanmeldung in Lichtenberg bei Stromnetz Berlin
In ganz Lichtenberg, vom Malchower See bis Karlshorst, betreibt die Stromnetz Berlin GmbH das Verteilnetz; anders als im Brandenburger Umland muss also niemand zuerst herausfinden, an wessen Leitung das eigene Haus hängt. Die Netzanmeldung bei Stromnetz Berlin übernehmen wir für Sie:
- Für Einfamilienhäuser und die meisten Wohnblöcke gilt die Niederspannungsregel VDE-AR-N 4105, die bis 135 kW reicht. Erst darüber greifen die Regeln für das Mittelspannungsnetz.
- Eingereicht wird über das Kundenportal des Netzbetreibers (kundenportal.stromnetz.berlin), und zwar ausschließlich mit den Vordrucken und Datenblättern des VDE FNN, die zur Anlage passen.
- Bis 30 kVA bekommt der Zählerplatz einen elektronischen Haushaltszähler. Den Zähler beantragt die Inbetriebsetzungsanzeige; ein zusätzlicher Erzeugungszähler ist laut Informationsblatt nur bei Eigenverbrauch und Anlagen über 20 kW nötig.
- Parallel kommt die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dieser Eintrag ist zugleich der Nachweis, den das Bauaufsichtsamt nach dem Solargesetz verlangen kann.
Gerade in älteren Häusern, etwa in Karlshorst oder Alt-Hohenschönhausen, kann der Zählerschrank aus der Zeit vor 2015 stammen. Ob er bleiben kann, klären wir vor dem Angebot, denn ein neuer Schrank verändert Kosten, Anmeldung und Förderung: SolarPLUS S gibt für einen Austausch eine eigene Pauschale von 750 Euro.
Quellen: Stromnetz Berlin, Erzeugungsanlagen und Speicher; Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen (Ausgabe 02.2024), Abschnitte 1, 6 und 7. Abruf: Oktober 2026.
Dorfanger, Prinzenviertel, Victoriastadt: wo in Lichtenberg das Ortsbild bei der Solaranlage mitredet
Das Bezirksamt Lichtenberg hat vier städtebauliche Erhaltungsverordnungen erlassen, die das überlieferte Ortsbild schützen: für die Dörfer Malchow, Wartenberg und Falkenberg, für das Gebiet Kaskelstraße in der Victoriastadt, für die Einfamilienhaussiedlung Paul-Koenig-Straße/Titastraße in Alt-Hohenschönhausen und für das Prinzenviertel in Karlshorst. Wer dort baulich etwas verändert, braucht eine Genehmigung des Fachbereichs Stadtplanung nach § 172 Baugesetzbuch. Weil eine Dachanlage in Berlin keine Baugenehmigung braucht, ist das ein eigener Antrag; das Formular stellt das Bezirksamt bereit.
Am konkretesten sind die Leitlinien für die drei Dörfer (Fassung vom August 2025). Sie zählen die Installation von Anlagen erneuerbarer Energien ausdrücklich zu den genehmigungspflichtigen Veränderungen und regeln Solaranlagen genau:
- Module müssen parallel zur Dachhaut liegen, das Trägermaterial darf nicht als sichtbarer Rahmen wirken.
- Vorrangig zu belegen sind die Dächer der früheren Wirtschaftsgebäude an den seitlichen Grundstücksgrenzen und die von der Straße abgewandten Dachflächen der Quergebäude.
- Zur Straße gewandte Flächen hinterer Quergebäude sind möglich, wenn sie vom öffentlichen Raum aus nicht wesentlich sichtbar sind.
- Auf allen Dächern erlaubt sind Solaranlagen, die sich optisch nicht von der Eindeckung unterscheiden, etwa farbige Solarziegel. An Fassaden, Wänden und Montagegerüsten sind Photovoltaikanlagen dagegen unzulässig.
Für ein Haus am Anger in Malchow oder Falkenberg planen wir die Belegung deshalb zuerst auf Scheune, Stall oder Hofseite und bereiten den Antrag mit Lageplan und Fotos vor. Das Bezirksamt empfiehlt vorher einen Bauberatungstermin; meist lässt sich dort schon klären, was genehmigungsfähig ist.
Davon zu trennen ist der Denkmalschutz. Ob ein Gebäude oder seine Umgebung in der Berliner Denkmalliste steht, zeigt die Denkmaldatenbank. Ist das der Fall, entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Lichtenberg. Nach den Rahmenvorgaben des Landesdenkmalamts sind Solaranlagen an Denkmalen in aller Regel zu genehmigen, es sei denn, das Dach gehört zu einer besonders wertvollen Dachlandschaft. Mit der Genehmigung in der Hand gibt es bei SolarPLUS zusätzlich Geld für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung.
Quellen: Bezirksamt Lichtenberg, Städtebauliche Erhaltungsverordnungen; Erhaltungsverordnung für die Dörfer Malchow, Wartenberg und Falkenberg, Leitlinien (Fassung vom August 2025), Abschnitte zu Dächern und Fassaden; Landesdenkmalamt Berlin, Allgemeine Rahmenvorgaben. Abruf: 08.10.2026.
Dachsanierung am Wohnblock oder Siedlungshaus: wann in Lichtenberg das Solargesetz greift
Das Solargesetz Berlin verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche zu einer Photovoltaikanlage, wenn sie nach dem 31. Dezember 2022 neu bauen oder das Dach wesentlich umbauen. Wesentlich ist ein Umbau nach § 2 Nummer 7, wenn die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Aufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert wird. Bei einem Flachdach ist die wasserführende Schicht die Abdichtung. Lässt eine Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft am Fennpfuhl die Dachhaut eines Blocks komplett erneuern, ist das deshalb genau der Fall, an den das Gesetz denkt.
Nach § 4 Absatz 2 müssen die Module nach einem solchen Umbau mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken, also der Fläche ohne verschattete, verbaute oder nach Norden zeigende Teile. Für kleinere Wohnhäuser gibt es eine feste Mindestleistung als Alternative: 2 kW bei höchstens zwei Wohnungen, 3 kW bei drei bis fünf und 6 kW bei sechs bis zehn Wohnungen. Für einen Plattenbau mit Dutzenden Wohnungen sieht das Gesetz keine solche Ersatzgröße vor, dort bleibt es bei der 30-Prozent-Regel. Nach oben begrenzt § 4 Absatz 3 die Pflicht auf die Größe, für die ohne Ausschreibung ein gesetzlicher Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht.
Für das Siedlungshaus in Wartenberg oder Karlshorst gilt dasselbe Prinzip im Kleinen: Wer neu eindecken lässt, erfüllt die Pflicht schon mit 2 kW, plant aber in der Regel mehr, weil Gerüst und Dachdecker ohnehin bezahlt sind. Eine Baugenehmigung braucht die Anlage nicht, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 61 der Berliner Bauordnung verfahrensfrei. Die Erhaltungsverordnung oder der Denkmalschutz gelten trotzdem, und die Pflichtanlage muss deren Vorgaben ebenso einhalten.
Quelle: Solargesetz Berlin vom 05.07.2021 (GVBl. 2021 S. 837), §§ 2, 3 und 4; Bauordnung für Berlin, § 61.
SolarPLUS 2026 in Lichtenberg: Teil S fürs Eigenheim, Teil L für Genossenschaft und Eigentümergemeinschaft
Teil S: Reihenhaus in Malchow, Villa in Karlshorst
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser bekommen über die IBB Business Team GmbH einen Festbetrag, wenn PV-Anlage und Stromspeicher gemeinsam neu entstehen: 250 € je vollem kWp ab 2 kWp, also 2.500 € bei 10 kWp und höchstens 4.750 € ab 19 kWp. Für einen neuen Zählerschrank mit mindestens 1.160 € brutto Kosten kommen 750 € dazu, für eine denkmalgerechte Ausführung eine weitere Pauschale. Auch einzelne Wohnungseigentümer können Teil S nutzen, wenn ihnen ein Sondernutzungsrecht an einer Dachfläche eingeräumt ist (Nr. 2.3 und 2.4).
Teil L: Wohnblock, Genossenschaft, WEG
Für Mehrfamilienhäuser fördert SolarPLUS L anteilig, bei Eigentümergemeinschaften und kleinen Unternehmen mit den höchsten Sätzen: Gutachten, Studien und Konzepte zu 65 Prozent (höchstens 15.000 €), neue Messplätze zu 50 Prozent (höchstens 15.000 €), das Zusammenlegen von Netzanschlüssen zu 50 Prozent (höchstens 10.000 €) und den Speicher einer neuen PV-Anlage zu 50 Prozent (höchstens 30.000 €). Gutachten gibt es nur für Gebäude, die vor dem 31.12.2014 fertig waren. Dieselbe Grenze gilt beim Zusammenlegen von Anschlüssen für Mieterstrom, und solche Projekte dürfen nicht zu höheren Mieten führen (Nr. 3.1.1, 3.1.3, 3.3 und 3.4).
Bund und Bezirk
Auf Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an. Den KfW-Kredit 270 für Anlage und Speicher beantragen Sie über Ihre Hausbank; den früheren KfW-Zuschuss 442 gibt es nicht mehr. Für Mieterstrom kommt der Mieterstromzuschlag nach dem EEG hinzu. Ein eigenes Solarförderprogramm des Bezirks Lichtenberg ist uns nicht bekannt.
Die Reihenfolge entscheidet: Bei Teil S gilt schon der unterschriebene Auftrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung als Projektbeginn; wer vor dem Antrag beauftragt, trägt das Risiko selbst. Bei Teil L ist die Förderung ausgeschlossen, wenn vor der Eingangsbestätigung der IBB begonnen wird. Die Richtlinie läuft vom 08.01.2026 bis 31.12.2026, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Den Antrag stellen Sie oder Ihre Hausverwaltung im Portal der IBB; Angebot, Leistungsangaben und Datenblätter dafür bekommen Sie von uns. Eine kostenlose, herstellerneutrale Erstberatung bietet das SolarZentrum Berlin an; eine Sprechstunde direkt in Lichtenberg war im Oktober 2026 nicht ausgeschrieben, die Beratung ist aber telefonisch oder vor Ort am Stralauer Platz 34 möglich.
Quellen: IBB Business Team, SolarPLUS und Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 2.2 bis 2.4 und 3.1 bis 3.4; SolarZentrum Berlin; KfW, Merkblatt 270. Abruf: 08.10.2026.
Vom Luftbild bis zum neuen Zähler: so läuft Ihr Solarprojekt in Lichtenberg
Adresse einordnen
Wir sehen uns Ihr Dach im Luftbild und im Energieatlas an und prüfen, ob die Adresse in einem Erhaltungsgebiet oder an einem Denkmal liegt. Bei Wohnblöcken klären wir Eigentümer, Beschlusslage und Dachaufbau.
Konzept und Anträge
Sie erhalten ein Anlagenkonzept mit Ertragsrechnung, bei Flachdächern im Vergleich Süd gegen Ost-West. Den SolarPLUS-Antrag stellen Sie vor dem Auftrag, den Antrag nach der Erhaltungsverordnung bereiten wir mit Ihnen vor.
Montage nach Plan
Die Montage ist im Preis enthalten und läuft nach festem Zeitplan. Die Anmeldung im Kundenportal von Stromnetz Berlin und einen nötigen Umbau des Zählerplatzes koordinieren wir.
Zähler, Register, Monitoring
Nach dem Zählerwechsel tragen wir die Anlage ins Marktstammdatenregister ein und richten das Monitoring ein. Die Registrierungsbestätigung heben Sie als Nachweis für das Solargesetz auf.
Was Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Mieter in Lichtenberg zur Solaranlage fragen
Die Stromnetz Berlin GmbH betreibt das Verteilnetz im ganzen Bezirk, von Falkenberg bis Karlshorst. Angemeldet wird über ihr Kundenportal mit den Vordrucken des VDE FNN; bei größeren Anlagen auf Wohnblöcken kommen Schlüsselschalter, Signalempfänger und gegebenenfalls eine Wandlermessung dazu. Die Netzanmeldung übernehmen wir, auch für Mieterstrom-Anlagen über 30 kWp.
Technisch oft gut: Die Flachdächer in Neu-Hohenschönhausen, am Fennpfuhl und in Friedrichsfelde sind groß und kaum verschattet. Entscheidend sind die zulässige Auflast, der Zustand der Abdichtung und der Eigentümer, der zustimmen muss. Ein Gutachten zu Statik und Dachzustand bezuschusst SolarPLUS L bei Gebäuden, die vor dem 31.12.2014 fertig waren.
Eine PV-Anlage mit 40 kWp auf einem Plattenbau kostet netto ca. 35.400–47.800 €. Wie schnell sie sich trägt, hängt davon ab, wie viele Haushalte den Strom abnehmen und ob Messplätze oder Hausanschlüsse umgebaut werden müssen. Über SolarPLUS L fördert die IBB bei einer Eigentümergemeinschaft Gutachten mit 65 Prozent (höchstens 15.000 €), neue Messplätze mit 50 Prozent (höchstens 15.000 €) und den Speicher mit 50 Prozent (höchstens 30.000 €); mittlere und große Unternehmen bekommen geringere Sätze.
Ja, aber mit Genehmigung der Stadtplanung im Bezirksamt, denn Malchow, Wartenberg und Falkenberg liegen in einem städtebaulichen Erhaltungsgebiet. Nach den Leitlinien vom August 2025 müssen die Module flach auf der Dachhaut liegen und vorrangig auf Nebengebäuden oder den von der Straße abgewandten Dachflächen sitzen. Farbige Solarziegel, die wie die Eindeckung aussehen, sind auf allen Dächern erlaubt.
Ja. Das Prinzenviertel hat eine eigene städtebauliche Erhaltungsverordnung, deshalb braucht eine Veränderung am Gebäude dort eine Genehmigung der Stadtplanung nach § 172 Baugesetzbuch. Steht Ihr Haus außerdem in der Denkmalliste, kommt die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde hinzu. Wir klären beides anhand Ihrer Adresse, bevor die Anlage geplant wird.
Für Eigenheime zahlt SolarPLUS S 250 € je kWp, wenn PV-Anlage und Speicher neu gebaut werden, höchstens 4.750 €, dazu 750 € für einen neuen Zählerschrank. Für Mehrfamilienhäuser, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften gilt SolarPLUS L mit anteiligen Zuschüssen. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, der Antrag kommt vor den Auftrag. Hinzu kommen 0 % Umsatzsteuer, der KfW-Kredit 270 und bei Mieterstrom der Mieterstromzuschlag nach dem EEG.
Für eine Dachanlage braucht es den Eigentümer. Ein Steckersolargerät am Balkon können Sie aber verlangen: Seit der Änderung von § 554 BGB muss der Vermieter es erlauben, wenn es ihm nicht unzumutbar ist; über die Befestigung darf er mitbestimmen. Das Gerät muss außerdem ins Marktstammdatenregister.
In der Regel ja. Eine grundständige Erneuerung der Abdichtung gilt nach dem Solargesetz Berlin als wesentlicher Umbau des Daches. Danach müssen Module mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Die kleineren Ersatzgrößen von 2, 3 oder 6 kW gelten nur für Häuser mit höchstens zehn Wohnungen. Am günstigsten ist es, Abdichtung und Unterkonstruktion in einem Zug zu planen.
Ja, nur anders gerechnet. Ohne Wärmepumpe deckt die Anlage Haushaltsstrom und in Wohnblöcken den Allgemeinstrom für Aufzüge, Beleuchtung und Pumpen. Das ist weniger Verbrauch als in einem Haus mit Wärmepumpe, deshalb legen wir die Größe an den tatsächlichen Strombedarf an und prüfen, ob ein Speicher die Eigennutzung spürbar erhöht.
Photovoltaik in der Region
PV in der Nähe
Diese Orte liegen am nächsten an Berlin-Lichtenberg. Dazu steht, an wessen Stromnetz dort laut Marktstammdatenregister die meisten Solaranlagen hängen — bei diesem Netzbetreiber wird eine neue Anlage angemeldet:
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