Photovoltaik in Spandau. Viel Eigenheim, viel Dach.
Photovoltaik in Spandau heißt: zwei von drei Gebäuden mit Wohnraum sind Ein- oder Zweifamilienhäuser, in Gatow und Kladow sogar 94 Prozent. Jedes vierte Haus im Bezirk heizte beim Zensus 2022 mit Öl, die Altstadt und die Gartenstadt Staaken stehen unter Denkmalschutz, und angemeldet wird bei Stromnetz Berlin. Volt Energie plant Ihre Solaranlage in Spandau schlüsselfertig, die Montage ist im Preis enthalten.
* Rechenbeispiel 10 kWp ohne Speicher: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 30 % davon vom Dach, Netzstrom 0,37 €/kWh (BDEW 2026), Einspeisung 0,077 €/kWh, vor Betriebskosten.
Solaranlage in Spandau: vier Dinge, die der Bezirk anders macht als die Innenstadt
Eigenheimbezirk westlich der Havel
Der Zensus 2022 zählt in Spandau 28.938 Gebäude mit Wohnraum. 66,6 Prozent davon haben nur eine oder zwei Wohnungen, berlinweit sind es 56,1 Prozent. In der Bezirksregion Gatow/Kladow liegt der Anteil bei 94,4 Prozent, rund um den Brunsbütteler Damm bei 83,2 Prozent. Dort entscheidet der Eigentümer selbst über sein Dach, ohne Eigentümerversammlung.
Viele Ölheizungen, also viel Strombedarf später
26,0 Prozent der Spandauer Gebäude heizten zum Zensusstichtag mit Heizöl, im Berliner Schnitt knapp 17 Prozent. In Gatow/Kladow sind es 38,1 Prozent. Wer den Ölkessel in den nächsten Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzt, braucht deutlich mehr Strom. Deshalb rechnen wir die Solaranlage in solchen Häusern immer in zwei Varianten: mit heutigem Verbrauch und mit Wärmepumpe.
Platz drei beim Zubau 2025
Laut Umweltatlas Berlin kamen 2025 in Spandau rund 11,9 MWp neue Solarleistung hinzu. Mehr waren es nur in Marzahn-Hellersdorf (12,8 MWp) und Treptow-Köpenick (12,6 MWp). Berlinweit waren Ende 2025 genau 55.861 Anlagen mit 487,0 MWp registriert, 53.808 davon Kleinanlagen unter 30 kWp.
Das eigene Dach im Energieatlas prüfen
Für jedes Berliner Gebäude zeigt der Energieatlas Berlin das Solarpotenzial: Adresse eingeben, Dach anklicken. Grundlage ist eine Analyse im Auftrag der Senatsverwaltung mit Luftbildern von 2020, in der rund 421.000 von 536.000 Gebäuden als geeignet gelten. Statik und Zustand des Daches prüft der Atlas nicht; das machen wir vor Ort.
Quellen: Zensus 2022, kleinräumige Daten nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.5 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE, Bezirkswerte als Summe der neun Spandauer Bezirksregionen; Umweltatlas Berlin, Solaranlagen 2025 (Marktstammdatenregister, Stand 09.02.2026); Datendokumentation Solarpotenzialanalyse Berlin (IP SYSCON, 2021).
Von Kladow bis Siemensstadt: welche Dächer in welchem Teil von Spandau stehen
Spandau ist kein einheitlicher Bezirk. Südlich der Heerstraße und in Kladow stehen fast nur freistehende Häuser, in der Altstadt, in Wilhelmstadt und Siemensstadt überwiegen Mietshäuser aus der Zeit vor 1950. Für eine Solaranlage heißt das jeweils etwas anderes: hier ein Satteldach mit klarer Eigentumslage, dort ein Mehrfamilienhaus, bei dem erst die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungsgesellschaft entscheidet.
| Bezirksregion | Gebäude mit Wohnraum | davon 1–2 Wohnungen | gebaut vor 1950 | Heizöl | Eigentum von Privatpersonen |
|---|---|---|---|---|---|
| Spandau gesamt | 28.938 | 66,6 % | 30,7 % | 26,0 % | 68,8 % |
| Gatow/Kladow | 6.734 | 94,4 % | 12,5 % | 38,1 % | 91,8 % |
| Brunsbütteler Damm | 4.445 | 83,2 % | 29,9 % | 26,1 % | 75,5 % |
| Heerstraße | 3.075 | 75,3 % | 13,1 % | 26,4 % | 73,5 % |
| Falkenhagener Feld | 4.212 | 65,9 % | 35,8 % | 27,6 % | 69,6 % |
| Hakenfelde | 2.999 | 60,9 % | 40,5 % | 22,5 % | 62,5 % |
| Haselhorst | 1.614 | 50,2 % | 31,2 % | 12,0 % | 50,4 % |
| Wilhelmstadt | 2.877 | 35,0 % | 48,4 % | 20,5 % | 48,2 % |
| Spandau Mitte | 2.166 | 12,6 % | 50,1 % | 13,9 % | 38,6 % |
| Siemensstadt | 816 | 25,9 % | 73,0 % | 8,3 % | 33,0 % |
Quelle: Zensus 2022, kleinräumige Auswertung für Berlin nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.2, 5.5, 5.6 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE. Prozentwerte von uns aus den veröffentlichten Anzahlen berechnet; die Bezirksregionen folgen den Planungsräumen des Senats und decken sich nicht genau mit den Ortsteilgrenzen.
In Gatow/Kladow stammt fast ein Drittel der Gebäude aus den Jahren 1970 bis 1989, ein weiteres Drittel ist nach 1990 entstanden. Bei Häusern aus den Siebzigern und Achtzigern lohnt der Blick auf die Dacheindeckung, bevor Module für die nächsten Jahrzehnte darauf liegen: Steht in den nächsten Jahren ohnehin eine Neueindeckung an, ist sie vor der Montage günstiger als danach. Wichtig dabei ist das Solargesetz Berlin, denn eine grundständige Dachsanierung löst dort die Solarpflicht aus (siehe unten).
In Wilhelmstadt, Spandau Mitte und Siemensstadt ist das Einfamilienhaus die Ausnahme. Mehr als die Hälfte der Gebäude gehört dort nicht Privatpersonen, sondern Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Wohnungsunternehmen oder der öffentlichen Hand. Für diese Häuser ist eine Mieterstrom- oder Gemeinschaftsanlage meist der passendere Weg; was dabei zu beachten ist, steht auf unserer Seite Mieterstrom & GGV.
Wo das Solarpotenzial im Bezirk liegt, hat das Bezirksamt für sein erstes Klimaschutzkonzept ausgewertet: 49 Prozent entfallen auf Wohngebäude, 36 Prozent auf Industrie und Gewerbe, 6 Prozent auf bezirkliche Gebäude und 9 Prozent auf Garagen, Vereinsheime und kirchliche Gebäude. Für Betriebe mit Hallendach haben wir eine eigene Seite zu Photovoltaik für Gewerbe.
Quelle Potenzialaufteilung: Bezirksamt Spandau, Pressemitteilung vom 17.04.2025.
Photovoltaik in Spandau anmelden: der Weg über Stromnetz Berlin
Anders als im Brandenburger Umland gibt es in Spandau kein Stadtwerk mit eigenem Netz. Verteilnetzbetreiber für ganz Berlin ist die Stromnetz Berlin GmbH, und an ihr Netz geht jede Solaranlage zwischen Kladow und Hakenfelde. Laut Stromnetz Berlin klärt der Errichter der Anlage die Anforderungen mit dem Eigentümer und übermittelt sie an den Netzbetreiber. Diesen Teil übernehmen wir.
- Angemeldet wird über das Kundenportal für Anschluss und Einspeiser (kundenportal.stromnetz.berlin), mit den FNN-Vordrucken und Datenblättern nach VDE-AR-N 4105 für Anlagen unter 135 kW.
- Dazu kommen je nach Anlage das Datenblatt Speichersystem, die Erklärung des Anlagenbetreibers und die Inbetriebsetzungs- bzw. Änderungsanzeige, mit der der Zähler beantragt wird.
- Bis 30 kVA bekommt der Zählerplatz einen elektronischen Haushaltszähler. Zwischen 30 und 100 kVA verlangt Stromnetz Berlin zusätzlich einen Schlüsselschalter, und Anlagen über 25 bis 100 kW bekommen laut Informationsblatt einen Empfänger (StromPager) für das Netzsicherheitsmanagement.
- Vor der Inbetriebnahme kann der Netzbetreiber die Anlage besichtigen; ob das nötig ist, teilt er Ihnen und dem Errichter mit.
Unabhängig davon muss jede Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, das gilt auch für ein Balkonkraftwerk. Bei älteren Häusern kann der Zählerschrank der eigentliche Engpass sein: Stammt er aus der Zeit vor 2015, prüfen wir ihn vor dem Angebot, weil ein Umbau Teil der Netzanmeldung wird und SolarPLUS dafür eine eigene Pauschale vorsieht.
Quellen: Stromnetz Berlin, Erzeugungsanlagen und Speicher; Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen (Ausgabe 02.2024). Abruf: Oktober 2026.
Neues Dach in Spandau? Was das Solargesetz Berlin dann verlangt
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Solargesetz Berlin (SolarG Bln) für Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche. Nach § 3 Absatz 1 trifft die Pflicht Eigentümer, die nach dem 31. Dezember 2022 mit einem Neubau beginnen oder ihr Dach wesentlich umbauen. Für Spandau mit seinen vielen Häusern aus den Siebzigern und Achtzigern ist vor allem der zweite Fall wichtig.
| Anlass | Mindestgröße nach § 4 SolarG Bln |
|---|---|
| Neubau (§ 4 Abs. 1) | Module auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche |
| Wesentlicher Umbau des Daches (§ 4 Abs. 2) | Module auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche |
| Umbau bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen | alternativ 2 kW installierte Leistung |
| Umbau bei drei bis fünf Wohnungen | alternativ 3 kW |
| Umbau bei sechs bis zehn Wohnungen | alternativ 6 kW |
Als wesentlicher Umbau gilt nach § 2 Nr. 7 eine Änderung, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Aufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert wird. Ein Austausch einzelner Ziegel gehört nicht dazu. Die Nettodachfläche ist die Bruttodachfläche ohne verschattete, verbaute oder nach Norden ausgerichtete Teile. Nach dem Praxisleitfaden der Senatsverwaltung zählt als Beginn der Tag, an dem die Firma mit den Arbeiten am Dach anfängt, nicht das Aufstellen des Gerüsts.
Eine Baugenehmigung braucht die Anlage selbst nicht: Solaranlagen auf Dächern sind nach § 61 Absatz 1 Nr. 3 der Berliner Bauordnung verfahrensfrei. Gerade deshalb prüft niemand vorab, ob die Solarpflicht erfüllt ist; auf Verlangen des Bauaufsichtsamts müssen Eigentümer es nachweisen (§ 6), unter anderem mit der Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Wer in Kladow ohnehin eine Neueindeckung plant, legt beides am besten zusammen: Gerüst und Dachdecker nur einmal, und die Anlage wird größer als das gesetzliche Minimum.
Quellen: Solargesetz Berlin vom 05.07.2021 (GVBl. 2021 S. 837), §§ 2, 3, 4, 6; Praxisleitfaden zum Solargesetz Berlin (2. Auflage, Dezember 2022).
Altstadt, Gartenstadt Staaken, Haselhorst: Solar unter Denkmalschutz
Die Spandauer Altstadt ist kein einzelnes Denkmal, sondern ein Gebiet mit zahlreichen Einzeldenkmalen und Denkmalbereichen. Zusätzlich gilt dort seit dem 16. Juni 2016 eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch. Für ein Haus zwischen Markt, Reformationsplatz und Kolk heißt das: Vor einer Solaranlage klären wir, ob das Gebäude in der Denkmalliste steht oder in der Umgebung eines Denkmals liegt, und ob nach der Erhaltungsverordnung eine Genehmigung des Stadtentwicklungsamts nötig ist.
Die Gartenstadt Staaken ist als Gesamtanlage in der Denkmalliste eingetragen, seit 1986 im Denkmalbuch. Gebaut wurde sie 1914 bis 1917 und 1926 bis 1929 nach Entwürfen von Paul Schmitthenner, unter anderem Am Heideberg, Am Langen Weg, Zwischen den Giebeln und im Torweg. Gebaut hat sie eine Baugenossenschaft; heute gehört die Siedlung der Gartenstadt Staaken eG, die 1999 auch das Erbbaugelände gekauft hat. Wer dort wohnt, spricht deshalb zuerst mit der Genossenschaft; eine Anlage auf einem einzelnen Dach ist ohne sie nicht möglich.
Unmöglich ist Solar im Denkmal deshalb nicht. Nach den Rahmenvorgaben des Landesdenkmalamts ist eine Solaranlage auf einem Denkmal, in seiner Umgebung oder in einem geschützten Bereich regelmäßig zu genehmigen; ausgenommen sind Dächer, die Teil einer besonders wertvollen Dachlandschaft sind. Ein Beispiel aus Spandau dokumentiert die HTW Berlin: In der Gesamtanlage Reichsforschungssiedlung Haselhorst wurde eine Anlage auf dem Flachdach eines Kleingewerbes nach einer gemeinsamen Begehung genehmigt. Mit einem Dummy-Modul wurde vorher ermittelt, welche Flächen vom öffentlichen Raum aus zu sehen wären.
Den Antrag nimmt die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Spandau entgegen, auch online über service.berlin.de, mit Fotos, Lageplan und Ansicht der geplanten Anlage. Liegt die Genehmigung vor, zahlt SolarPLUS für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung (Indach-Module, Solarziegel, farblich angepasste Module) eine eigene Pauschale, bei 10 kWp zum Beispiel 3.000 Euro. Berlinweit liefen Ende 2025 rund 2.200 Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, mehr als die Hälfte davon Steckersolargeräte.
Quellen: Bezirksamt Spandau, Lebendige Zentren Altstadt Spandau; Denkmaldatenbank Berlin, Obj.-Dok.-Nr. 09085438; Gartenstadt Staaken eG, Geschichte; Landesdenkmalamt Berlin, Allgemeine Rahmenvorgaben und Solarleitfaden (Juli 2023); HTW Berlin, PV und Denkmalschutz; Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 1.6.10 und 2.4.
SolarPLUS, Steuer, Kredit: womit Spandauer Eigenheime 2026 rechnen können
SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser
Das Land Berlin zahlt über die IBB Business Team GmbH 250 € je vollem kWp, wenn die PV-Anlage zusammen mit einem Stromspeicher neu gebaut wird: 500 € ab 2 kWp bis höchstens 4.750 € ab 19 kWp. Reihenhäuser sind ausdrücklich eingeschlossen. Ist der vorhandene Zählerschrank vor dem 31.12.2014 in Betrieb gegangen oder genügt er den Regeln nicht, kommen pauschal 750 € dazu, wenn der neue mindestens 1.160 € brutto kostet.
Erst Antrag, dann Auftrag
Als Projektbeginn wertet die Richtlinie schon die Bestellung, den unterschriebenen Auftrag oder eine Anzahlung (Nr. 2.2). Wer vorher beauftragt, beginnt auf eigenes finanzielles Risiko. Nach dem Antrag muss die Anlage innerhalb eines Jahres fertig sein. Die Richtlinie gilt vom 08.01.2026 bis 31.12.2026; einen Anspruch gibt es nicht, die IBB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Den Antrag stellen Sie selbst, die Unterlagen stellen wir mit Ihnen zusammen.
Bund: 0 % Umsatzsteuer und KfW-Kredit 270
Auf Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an. Der KfW-Kredit 270 finanziert PV und Speicher; den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank, die technischen Unterlagen liefern wir. Der KfW-Zuschuss 442 ist ausgelaufen. Ein eigenes Förderprogramm des Bezirks Spandau für Solaranlagen ist uns nicht bekannt.
Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Genossenschaften gibt es den Teil SolarPLUS L, der anteilig fördert; private Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sind dort nicht antragsberechtigt, Wohnungsbaugenossenschaften dagegen schon (Nr. 3.3). Kostenlos und herstellerneutral berät das SolarZentrum Berlin auch direkt im Bezirk: in der KlimaWerkstatt Spandau, Mönchstraße 8, nach Terminvereinbarung; der nächste Termin dort ist laut SolarZentrum am 21.10.2026.
Quellen: IBB Business Team, SolarPLUS und Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (Nr. 1.3, 1.6.2, 2.2, 2.3, 2.4, 4); SolarZentrum Berlin, Beratungstermine; KfW, Merkblatt 270. Abruf: 08.10.2026.
Vom Energieatlas bis zum Zähler von Stromnetz Berlin
Adresse und Dach prüfen
Wir sehen uns Ihr Dach per Luftbild und im Energieatlas an und klären, ob die Adresse in der Altstadt, in der Gartenstadt Staaken oder an einem anderen Denkmal liegt. Steht eine Dachsanierung an, prüfen wir die Solarpflicht gleich mit.
Planung & Förderantrag
Sie erhalten ein Anlagenkonzept mit Ertragsrechnung, bei Ölheizung auch mit Wärmepumpe gerechnet. Den SolarPLUS-Antrag stellen Sie vor dem Auftrag; die Unterlagen dafür stellen wir mit Ihnen zusammen.
Montage und Anmeldung
Die Montage ist im Preis enthalten und läuft nach festem Plan. Die Anmeldung über das Kundenportal von Stromnetz Berlin und, wo nötig, den Umbau des Zählerschranks koordinieren wir.
Inbetriebnahme und Nachweise
Nach dem Zählerwechsel tragen wir die Anlage ins Marktstammdatenregister ein. Die Bestätigung bewahren Sie zehn Jahre auf, falls das Bauaufsichtsamt den Nachweis nach dem Solargesetz verlangt.
Was Eigentümer in Spandau vor der Solaranlage fragen
Die Stromnetz Berlin GmbH, sie betreibt das Verteilnetz in ganz Berlin. Angemeldet wird über ihr Kundenportal für Anschluss und Einspeiser mit den FNN-Vordrucken nach VDE-AR-N 4105. Die Netzanmeldung übernehmen wir, zusätzlich muss die Anlage ins Marktstammdatenregister.
In der Regel ja. Wird die wasserführende Schicht grundständig erneuert, gilt das als wesentlicher Umbau nach dem Solargesetz Berlin. Dann müssen Module mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken; bei einem Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen genügen alternativ 2 kW. Maßgeblich ist der Beginn der Arbeiten am Dach nach dem 31.12.2022.
Nicht auf eigene Faust. Die Gartenstadt ist als Gesamtanlage denkmalgeschützt, und die Siedlung gehört der Genossenschaft Gartenstadt Staaken eG. Ansprechpartner ist deshalb zuerst die Genossenschaft, danach braucht es die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde Spandau. Ein Balkonkraftwerk ist ebenfalls mit der Genossenschaft abzustimmen.
In der Altstadt gibt es viele Einzeldenkmale und Denkmalbereiche, außerdem seit 2016 eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch. Steht Ihr Haus in der Denkmalliste oder in der Umgebung eines Denkmals, brauchen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung; nach den Vorgaben des Landesdenkmalamts ist sie regelmäßig zu erteilen, außer bei besonders wertvollen Dachlandschaften. Für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung gibt es bei SolarPLUS eine eigene Pauschale.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser zahlt SolarPLUS S 250 € je kWp, wenn PV-Anlage und Speicher neu gebaut werden, höchstens 4.750 €, dazu gegebenenfalls 750 € für den Zählerschrank. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026; der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Hinzu kommen 0 % Umsatzsteuer und der KfW-Kredit 270. Ein eigenes Programm des Bezirks gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht.
Eine typische PV-Anlage für ein Einfamilienhaus in Spandau mit 10 kWp kostet netto ca. 14.400–19.400 €. Im Rechenbeispiel oben (4.500 kWh Verbrauch, ohne Speicher, Netzstrom 0,37 €/kWh) sparen Sie rund 1.190 € im Jahr vor Betriebskosten; bezahlt ist die Anlage damit nach etwa 12 bis 16 Jahren.
Meist ja. Jedes vierte Spandauer Gebäude heizte laut Zensus 2022 mit Heizöl, in Gatow und Kladow fast vier von zehn. Kommt in den nächsten Jahren eine Wärmepumpe, steigt der Strombedarf deutlich. Wir rechnen die Anlage deshalb mit heutigem Verbrauch und mit Wärmepumpe und belegen das Dach so, dass sich später nichts mehr umbauen muss.
Nein, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 61 der Berliner Bauordnung verfahrensfrei. Die Regeln, etwa zum Brandschutz, gelten trotzdem. Eine eigene Genehmigung brauchen Sie nur bei Denkmalen und in ihrer Umgebung, gegebenenfalls zusätzlich im Gebiet der Erhaltungsverordnung Altstadt.
Das SolarZentrum Berlin berät kostenlos und herstellerneutral an einzelnen Terminen in der KlimaWerkstatt Spandau, Mönchstraße 8 (nächster Termin laut SolarZentrum: 21.10.2026), sonst am Stralauer Platz 34 oder telefonisch, jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung. Einen ersten Blick auf das eigene Dach erlaubt der Energieatlas Berlin.
Photovoltaik in der Region
PV in der Nähe
Diese Orte liegen am nächsten an Berlin-Spandau. Dazu steht, an wessen Stromnetz dort laut Marktstammdatenregister die meisten Solaranlagen hängen — bei diesem Netzbetreiber wird eine neue Anlage angemeldet:
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