Flachdach eines Hotels mit Modulfeld, im Hintergrund die Technikzentrale
Photovoltaik · Hotel und Pension · Warmwasser, Wäsche, Wellness

Ein Haus, das nie zumacht. Und eine Sonne, die das tut.

Kein anderer Betrieb hat eine so gleichmäßige Grundlast: Lüftung, Kälte, Aufzüge und Flurbeleuchtung laufen durch, der Rest hängt an der Belegung. Der größte Posten ist aber nicht Strom, sondern Wärme fürs Warmwasser — und genau dort entscheidet sich, ob eine Solaranlage im Hotel groß oder klein ausfällt.

Stand: September 2026 · Fachlich geprüft von Viktor Kushnir, Geschäftsführer · Alle Angaben ohne Gewähr
500 m²
ab dieser Nutzfläche gehört bei starkem Publikumsverkehr ein Energieausweis in die Lobby (§ 80 Abs. 7 GModG)
10 % ab 2029
Mindestanteil erneuerbarer Wärme bei ab Juli 2026 neu eingebauten Gas- und Ölheizungen (§ 43 GModG)
5,44 ct
Überschusseinspeisung im Anlagenteil zwischen 40 und 100 kWp, Stand 1. August 2026
20 Jahre
Dauer des Vergütungsanspruchs zuzüglich des Inbetriebnahmejahres (§ 25 EEG)
Der ehrliche Kern

„Hotel“ ist keine Auslegungsgröße

Zwischen einem Stadthotel mit Geschäftsreisenden und einem Ferienhaus in den Bergen liegt beim Stromverbrauch mehr Unterschied als zwischen einer Bäckerei und einer Arztpraxis. Das eine ist werktags voll und ganzjährig gleich ausgelastet; das andere im Juli randvoll und im November halb leer. Wer die Anlage über Sterne oder Zimmerzahl auslegt, trifft das nie.

Wo Ihr Haus im Vergleich steht, lässt sich objektiv prüfen: Die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15. April 2021 enthält getrennte Vergleichswerte für Wärme und Strom je Gebäudekategorie, unter anderem für Beherbergungsstätten (BAnz AT 03.05.2021 B1, BBSR-Infoportal). Die folgende Einordnung ergänzt das um die Betriebsseite und stammt aus unseren Projekten.

Betriebsarten im Beherbergungsgewerbe und ihre Folgen für die Auslegung
BetriebsartBelegungsmusterWas das für Anlage und Speicher heißt
Stadthotel, überwiegend GeschäftsreiseMontag bis Donnerstag voll, Wochenende schwach, ganzjährig gleichhohe, planbare Grundlast; Speicher lohnt früh, Anlage darf groß ausfallen
Ferienhotel mit SommersaisonBelegung und Sonnenertrag steigen gemeinsambeste Deckung überhaupt; die Winterlücke bleibt bestehen und gehört eingeplant
Tagungs- und Seminarhauswerktags tagsüber Technik, Licht und KlimatisierungVerbrauch liegt fast vollständig im Erzeugungsfenster, Speicherbedarf gering
Boardinghouse mit ApartmentsVerbrauch verteilt sich auf die Einheiten, Schwerpunkt abendsdas Messkonzept entscheidet, ob der Strom überhaupt bei den Gästen ankommt
Haus mit Wellnessbereich oder HallenbadUmwälzung, Entfeuchtung und Nachheizung rund um die Uhrder größte planbare Dauerverbraucher; er trägt die Rechnung allein

Aus derselben Zimmerzahl entstehen so Anlagen zwischen 30 und 150 Kilowatt Peak.

Der größte Posten

Warmwasser ist ein Wärmethema — bis es eines für Strom wird

Duschen, Wäsche und Küche machen im Beherbergungsgewerbe den Löwenanteil des Energiebedarfs aus, gedeckt traditionell mit Gas oder Öl. Eine Photovoltaikanlage erreicht diesen Bedarf zunächst gar nicht. Interessant wird es erst, wenn die Wärmeerzeugung elektrisch wird — über eine Wärmepumpe, eine Hybridlösung oder einen Heizstab im Pufferspeicher.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt dafür ein neuer Rahmen. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden hat die frühere Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme gestrichen; stattdessen verlangt § 43 GModG bei danach neu eingebauten Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen einen steigenden Anteil erneuerbarer oder klimaneutraler Wärme: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Erfüllt werden kann das unter anderem mit einer Wärmepumpen-Hybridheizung — und die rechnet sich mit eigenem Solarstrom anders als ohne.

Hygiene vor Ertrag. Überschussstrom einfach in ein lauwarmes Speichervolumen zu schieben, ist im Hotel keine Option. Für Großanlagen der Trinkwassererwärmung verlangt das DVGW-Arbeitsblatt W 551 am Speicheraustritt mindestens 60 Grad Celsius. Solare Vorwärmung ist möglich, die Nachheizung auf Solltemperatur bleibt Pflicht.

Wo der Strom bleibt

Wäscherei, Küche und Zimmerreinigung sind planbar

Die Grundlast können Sie nicht verschieben, die Arbeitsspitzen schon. Eine hauseigene Wäscherei, die um halb sieben anfängt, produziert im Dunkeln; dieselben Maschinen zwischen zehn und fünfzehn Uhr kosten nichts außer einer anderen Dienstplanung. Dasselbe gilt für Spülstraße, Pool-Umwälzung und das Aufheizen der Sauna.

Damit lässt sich die Deckung im Sommer erheblich verbessern, ohne einen Speicher zu kaufen. Der Speicher wird dort interessant, wo die Grundlast hoch und gleichmäßig ist — eher im Stadthotel als im Ferienhaus. Ladepunkte für Gäste helfen dagegen kaum: Gästefahrzeuge stehen nachts. Eine Wärmepumpe oder eine Ladeinfrastruktur mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung gilt zudem als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG, was reduzierte Netzentgelte bringt und im Gegenzug eine Steuerbarkeit verlangt.

Investition und Vergütung

Was eine Hotelanlage kostet und was der Überschuss bringt

Hoteldächer sind oft zerklüftet: Aufzugsüberfahrten, Lüftungszentralen, Dachterrassen und Gauben nehmen Fläche weg und werfen Schatten. Am Anfang steht deshalb eine Belegungsplanung des Dachs, nicht ein Preis je Kilowatt. Zur Einordnung, was im privaten Bereich kalkuliert wird: zehn Kilowatt Peak schlüsselfertig 14.400 bis 19.400 Euro, mit einem Speicher von zehn Kilowattstunden 17.800 bis 24.100 Euro. Diese Beträge sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer, so wie es § 3 der Preisangabenverordnung für Verbraucherangebote verlangt; als Unternehmen rechnen Sie mit Nettobeträgen und ziehen die Vorsteuer.

Was nicht selbst verbraucht wird, geht zu Sätzen ins Netz, die deutlich unter Ihrem Bezugspreis liegen. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 sind es 7,70 Cent je Kilowattstunde bis zehn Kilowatt, 6,66 Cent bis vierzig und 5,44 Cent bis hundert Kilowatt (Fördersätze im Überblick). Der Anspruch läuft nach § 25 EEG zwanzig Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Jede Kilowattstunde, die stattdessen im Haus bleibt, ist ungefähr das Vier- bis Fünffache wert — deshalb zählt bei Ihnen die Deckung, nicht die Anlagengröße.

Wie schnell sich das trägt, hängt an Belegungsgrad, Wärmekonzept und Arbeitspreis. Wir rechnen es mit Ihren Zahlen; das Ergebnis bleibt eine Modellrechnung, keine Zusage.

So gehen wir vor

Vier Schritte, ohne den Betrieb zu stören

01

Belegung und Lastgang

Wir legen Ihre Übernachtungszahlen über den Viertelstundenlastgang und sehen, welcher Anteil Grundlast ist.

02

Wärme mitdenken

Wie wird Warmwasser heute erzeugt, was ist geplant? Davon hängt ab, ob die Anlage 40 oder 120 Kilowatt bekommt.

03

Dachbelegung und Anmeldung

Verschattung durch Aufbauten, Lastreserve, Kabelwege durch bewohnte Geschosse, Netzanfrage und Messkonzept.

04

Montage in der Nebensaison

Kranarbeiten und Abschaltungen legen wir in Ihre schwächste Woche. Danach Abnahme, Registrierung, Einweisung der Haustechnik.

Häufige Fragen · Hotellerie

Was Hoteliers uns zuerst fragen

Unsere Gäste verbrauchen nachts am meisten. Passt Solar überhaupt? +

Der Spitzenverbrauch liegt nachts, die Grundlast aber rund um die Uhr. Lüftung, Kälte, Aufzüge und Flurbeleuchtung laufen auch mittags, dazu kommen Wäscherei, Küche und Reinigung. Genau dieses Band deckt die Anlage. Für die Nachtstunden brauchen Sie einen Speicher oder Netzbezug.

Können wir mit Solarstrom das Warmwasser erwärmen? +

Vorwärmen ja, allein erzeugen selten. Ein Heizstab im Pufferspeicher nimmt Mittagsüberschuss auf, ersetzt aber die Nachheizung nicht: Für Großanlagen der Trinkwassererwärmung fordert das DVGW-Arbeitsblatt W 551 am Speicheraustritt mindestens sechzig Grad. Wirtschaftlich interessanter ist meist eine Wärmepumpe mit solarer Unterstützung.

Gilt für unser Haus noch die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch? +

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 ist sie gestrichen. An ihre Stelle tritt für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen ein steigender Mindestanteil erneuerbarer oder klimaneutraler Wärme nach § 43 GModG, beginnend mit zehn Prozent ab 2029. Wärmepumpen-Hybridlösungen erfüllen die Anforderung ebenfalls.

Wir sind ein Saisonbetrieb und im Winter geschlossen. Lohnt sich das? +

Oft besonders gut, weil Ihre Belegung und der Sonnenertrag gemeinsam ansteigen. Die Anlage wird auf die Saison ausgelegt, nicht auf einen Jahresmittelwert. In den Monaten ohne Gäste läuft der Überschuss ins Netz — mit Vergütungssätzen, die den Ausschlag nicht geben, aber auch nicht schaden.

Dürfen wir Gästen den Strom an unseren Ladesäulen weiterverkaufen? +

Das ist zuerst eine Frage des Mess- und Eichrechts und der Ladesäulenverordnung, nicht des Solarrechts. Öffentlich zugängliche Ladepunkte unterliegen anderen Pflichten als solche nur für Hausgäste. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Variante Sie betreiben wollen, und planen das Messkonzept darauf.

Stört die Montage den laufenden Betrieb? +

Planbar ja, vermeidbar weitgehend. Kranarbeiten und die Abschaltungen an der Hauptverteilung legen wir in Ihre belegungsschwächsten Tage und kündigen sie lange vorher an. Kabelwege durch Gästegeschosse stimmen wir vorher ab, damit keine Etage über Nacht unbenutzbar wird und Ihre Zimmerverfügbarkeit erhalten bleibt.

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Ähnlicher Betrieb, andere Kurve

RestaurantZwei Spitzen am Tag statt einer Grundlast MieterstromWenn der Strom bei mehreren Einheiten ankommen soll EigenverbrauchArbeitsblöcke in die Erzeugungsstunden legen
Nächster Schritt

Zuerst die Grundlast, dann das Dach

Schicken Sie uns zwölf Monate Strom- und Wärmeverbrauch sowie Ihre Belegungszahlen. Daraus entsteht eine Auslegung, die zwischen Grundlast und Saison unterscheidet — und ein Angebot mit nachvollziehbarer Rechnung.

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