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MIETERSTROM. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.

Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter — günstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.

Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Überblick

MIETERSTROM IM ÜBERBLICK

Das Wichtigste

Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter -- günstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.

Relevante Themen

Mieterstromgesetz, Abrechnung, Energy Sharing, EnWG-Novelle 2026.

Beratung

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Mieterstromzuschlag

MIETERSTROMZUSCHLAG 2026 — AKTUELLE SÄTZE

Der Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Anlagenbetreiber, die Solarstrom direkt an Mieter im selben Gebäude liefern. Er wird zusätzlich zur Einspeisevergütung gezahlt und gleicht den erhöhten Aufwand für Abrechnung und Lieferantenpflichten aus.

Vergleichstabelle – Ratgeber Mieterstrom
AnlagengrößeMieterstromzuschlag (ab 01.02.2026)Einspeisevergütung (Referenz)
bis 10 kWp2,67 ct/kWh8,03 ct/kWh
10 bis 40 kWp2,48 ct/kWh6,95 ct/kWh
40 bis 100 kWp1,67 ct/kWh5,68 ct/kWh

Quelle: EEG 2023, Paragraph 21 Abs. 3. Degression 1 % halbjährlich. Stand: April 2026.

Der Mieterstromzuschlag wird für jede kWh gezahlt, die direkt an Mieter geliefert wird. Nicht an Mieter gelieferter Strom wird regulär eingespeist und erhält die normale Einspeisevergütung.

Energy Sharing

ENERGY SHARING AB JUNI 2026 — DIE NEUE ALTERNATIVE

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht Deutschland ab Juni 2026 das sogenannte Energy Sharing. Dieses Modell erlaubt die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg -- innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Für Vermieter und Mieter ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten.

Was ist Energy Sharing?

Mehrere Teilnehmer (z.B. Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibende) teilen sich den Solarstrom einer gemeinsamen PV-Anlage. Die Zuteilung erfolgt virtuell über den Netzbetreiber -- ohne physische Direktleitung.

Vorteile gegenüber Mieterstrom

Keine Lieferantenpflichten (Energieversorger-Lizenz). Keine aufwändige Abrechnung. Kein Zwang zum selben Gebäude. Deutlich einfachere Umsetzung für Vermieter.

Verfügbarkeit

Energy Sharing tritt voraussichtlich ab Juni 2026 in Kraft (EnWG-Novelle). Die genauen Durchführungsverordnungen werden Anfang 2026 erwartet. Quelle: BMWi, EnWG-Entwurf, Stand April 2026.

Fazit: Energy Sharing wird Mieterstrom für viele Anwendungsfälle ersetzen oder ergänzen. Besonders für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien wird die Umsetzung deutlich einfacher. Volt Energie berät Sie zu beiden Modellen.

Beispielrechnung

BEISPIELRECHNUNG MIETERSTROM — MFH MIT 8 PARTEIEN

Die folgende Rechnung zeigt die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in Leipzig.

Vergleichstabelle – Ratgeber Mieterstrom
PositionWert
PV-Anlage30 kWp (Flachdach)
Investition PVca. 33.000 Euro
Speicher20 kWh (optional)
Jahresertragca. 30.000 kWh
Gesamtverbrauch 8 Parteienca. 24.000 kWh/Jahr
Direktverbrauch (Mieterstrom)ca. 12.000 kWh/Jahr (40 %)
Mieterstrompreis für Mieter28 ct/kWh (max. 90 % Grundversorgung)
Einnahmen Mieterstromca. 3.360 Euro/Jahr
Mieterstromzuschlagca. 300 Euro/Jahr
Einspeisevergütung (Überschuss)ca. 1.250 Euro/Jahr
Gesamteinnahmenca. 4.910 Euro/Jahr
Amortisation (ohne Speicher)ca. 7–8 Jahre

Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Verbrauchsverhalten der Mieter. Stand: April 2026.

Umsetzung

SO FUNKTIONIERT MIETERSTROM IN DER PRAXIS

1

PV-Anlage installieren

Der Gebäudeeigentümer installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Größe: typischerweise 15–50 kWp.

2

Mieterstromvertrag

Jeder teilnehmende Mieter schliesst einen Mieterstromvertrag ab. Der Preis muss unter 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs liegen.

3

Zählerinfrastruktur

Jede Wohneinheit benötigt einen eigenen Zähler. Der Summenzähler erfasst den Gesamtbezug. Die Differenz ergibt den Mieterstromanteil.

4

Abrechnung

Der Anlagenbetreiber (oder ein Dienstleister) übernimmt die Stromabrechnung an die Mieter. Es gelten die Pflichten eines Energielieferanten.

Tipp: Die Lieferantenpflichten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kündigungsrecht etc.) machen Mieterstrom administrativ aufwändig. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die diese Aufgaben übernehmen. Alternativ vereinfacht das neue Energy-Sharing-Modell ab Juni 2026 die Abrechnung erheblich.

Voraussetzungen

VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN MIETERSTROMPROJEKT

Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich für Mieterstrom. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Dachfläche: Mindestens 100–200 m2 nutzbare Dachfläche für eine wirtschaftliche Anlagengröße (15+ kWp). Flachdächer eignen sich besonders gut für aufgeständerte Systeme.
  • Mieterzahl: Mindestens 4, besser 8+ Parteien. Je mehr Mieter teilnehmen, desto höher der Direktverbrauch und desto wirtschaftlicher das Projekt.
  • Zählerinfrastruktur: Jede Wohneinheit benötigt einen eigenen Zähler. Der Summenzähler muss installiert oder nachgerüstet werden.
  • Eigentümerstruktur: Bei WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) müssen die Eigentümer mehrheitlich zustimmen. Bei Einzeleigentümern entscheidet der Vermieter.
  • Lieferantenpflichten: Der Anlagenbetreiber übernimmt Pflichten eines Energielieferanten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kündigungsrecht). Alternativ kann ein Dienstleister (Contractor) diese Rolle übernehmen.

Volt Energie unterstützt Vermieter und Hausverwaltungen bei der Prüfung und Umsetzung von Mieterstromprojekten. Die kostenlose Erstanalyse umfasst Dachprüfung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördercheck. Quelle: Mieterstromgesetz, EnWG. Stand: April 2026.

Mieterstrom vs. Energy Sharing

MIETERSTROM VS. ENERGY SHARING — DER VERGLEICH

Vergleichstabelle – Ratgeber Mieterstrom
KriteriumMieterstrom (klassisch)Energy Sharing (ab Juni 2026)
RechtsgrundlageEEG Paragraph 21 Abs. 3EnWG-Novelle 2026
GebäudegrenzeGleiches Gebäude / QuartierInnerhalb einer Gemeinde
LieferantenpflichtenJa (Bilanzkreis, Preisblätter etc.)Nein
Mieterstromzuschlag2,48–2,67 ct/kWhIn Diskussion
AbrechnungskomplexitätHochGering (über Netzbetreiber)
Geeignet fürMFH, grosse WohnanlagenQuartiere, Dorfgemeinschaften, MFH
VerfügbarkeitJetztAb Juni 2026 (EnWG)

Quelle: EEG 2023, EnWG-Entwurf. Stand: April 2026.

Für viele Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften wird Energy Sharing das attraktivere Modell sein, da die aufwändigen Lieferantenpflichten des klassischen Mieterstrommodells entfallen. Die genauen Rahmenbedingungen werden durch die Durchführungsverordnung konkretisiert.

Häufige Fragen

FAQ

Was ist Mieterstrom? +
Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter im selben Gebäude -- günstiger als Netzstrom. Der Anlagenbetreiber erhält zusätzlich einen Mieterstromzuschlag.
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag? +
Der Zuschlag beträgt 2,67 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 2,48 ct/kWh für 10–40 kWp und 1,67 ct/kWh für 40–100 kWp. Er wird für jede an Mieter gelieferte kWh gezahlt. Quelle: BNetzA, Stand April 2026.
Was ist Energy Sharing? +
Energy Sharing ermöglicht ab Juni 2026 die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg. Die Zuteilung erfolgt virtuell -- ohne Lieferantenpflichten. Es ist eine vereinfachte Alternative zum klassischen Mieterstrom.
Lohnt sich Mieterstrom wirtschaftlich? +
Ja, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern mit 8+ Parteien. Die Amortisation liegt bei 7–10 Jahren. Der hohe Direktverbrauch im Gebäude maximiert die Wirtschaftlichkeit. Die Lieferantenpflichten erhöhen allerdings den administrativen Aufwand.
Müssen Mieter teilnehmen? +
Nein. Die Teilnahme am Mieterstrommodell ist für Mieter freiwillig. Jeder Mieter kann weiterhin seinen eigenen Stromversorger wählen. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme.
Wie teuer darf Mieterstrom sein? +
Der Mieterstrompreis darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. In Leipzig wären das aktuell ca. 31–32 ct/kWh. Die meisten Anbieter liegen bei 25–29 ct/kWh.
Brauche ich eine Lizenz als Energielieferant? +
Ja. Beim klassischen Mieterstrommodell übernehmen Sie Lieferantenpflichten (Bilanzkreis, Preisblätter, Kündigungsrecht). Alternativ kann ein spezialisierter Dienstleister diese Rolle übernehmen. Mit Energy Sharing ab Juni 2026 entfallen diese Pflichten.
Welche Förderung gibt es für Mieterstrom? +
Mieterstromzuschlag nach EEG (2,48–2,67 ct/kWh), 0 % MwSt. auf PV-Anlage, KfW 270 Kredit. Einige Kommunen fördern Mieterstrom zusätzlich mit Zuschüssen. Stand: April 2026.
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