MIETERSTROM. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter — günstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.
MIETERSTROM IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste
Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter -- günstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.
Relevante Themen
Mieterstromgesetz, Abrechnung, Energy Sharing, EnWG-Novelle 2026.
Beratung
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MIETERSTROMZUSCHLAG 2026 — AKTUELLE SÄTZE
Der Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Anlagenbetreiber, die Solarstrom direkt an Mieter im selben Gebäude liefern. Er wird zusätzlich zur Einspeisevergütung gezahlt und gleicht den erhöhten Aufwand für Abrechnung und Lieferantenpflichten aus.
| Anlagengröße | Mieterstromzuschlag (ab 01.02.2026) | Einspeisevergütung (Referenz) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 2,67 ct/kWh | 8,03 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 2,48 ct/kWh | 6,95 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 1,67 ct/kWh | 5,68 ct/kWh |
Quelle: EEG 2023, Paragraph 21 Abs. 3. Degression 1 % halbjährlich. Stand: April 2026.
Der Mieterstromzuschlag wird für jede kWh gezahlt, die direkt an Mieter geliefert wird. Nicht an Mieter gelieferter Strom wird regulär eingespeist und erhält die normale Einspeisevergütung.
ENERGY SHARING AB JUNI 2026 — DIE NEUE ALTERNATIVE
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht Deutschland ab Juni 2026 das sogenannte Energy Sharing. Dieses Modell erlaubt die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg -- innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Für Vermieter und Mieter ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten.
Was ist Energy Sharing?
Mehrere Teilnehmer (z.B. Eigentümer, Mieter, Gewerbetreibende) teilen sich den Solarstrom einer gemeinsamen PV-Anlage. Die Zuteilung erfolgt virtuell über den Netzbetreiber -- ohne physische Direktleitung.
Vorteile gegenüber Mieterstrom
Keine Lieferantenpflichten (Energieversorger-Lizenz). Keine aufwändige Abrechnung. Kein Zwang zum selben Gebäude. Deutlich einfachere Umsetzung für Vermieter.
Verfügbarkeit
Energy Sharing tritt voraussichtlich ab Juni 2026 in Kraft (EnWG-Novelle). Die genauen Durchführungsverordnungen werden Anfang 2026 erwartet. Quelle: BMWi, EnWG-Entwurf, Stand April 2026.
Fazit: Energy Sharing wird Mieterstrom für viele Anwendungsfälle ersetzen oder ergänzen. Besonders für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien wird die Umsetzung deutlich einfacher. Volt Energie berät Sie zu beiden Modellen.
BEISPIELRECHNUNG MIETERSTROM — MFH MIT 8 PARTEIEN
Die folgende Rechnung zeigt die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in Leipzig.
| Position | Wert |
|---|---|
| PV-Anlage | 30 kWp (Flachdach) |
| Investition PV | ca. 33.000 Euro |
| Speicher | 20 kWh (optional) |
| Jahresertrag | ca. 30.000 kWh |
| Gesamtverbrauch 8 Parteien | ca. 24.000 kWh/Jahr |
| Direktverbrauch (Mieterstrom) | ca. 12.000 kWh/Jahr (40 %) |
| Mieterstrompreis für Mieter | 28 ct/kWh (max. 90 % Grundversorgung) |
| Einnahmen Mieterstrom | ca. 3.360 Euro/Jahr |
| Mieterstromzuschlag | ca. 300 Euro/Jahr |
| Einspeisevergütung (Überschuss) | ca. 1.250 Euro/Jahr |
| Gesamteinnahmen | ca. 4.910 Euro/Jahr |
| Amortisation (ohne Speicher) | ca. 7–8 Jahre |
Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Werte abhängig von Verbrauchsverhalten der Mieter. Stand: April 2026.
SO FUNKTIONIERT MIETERSTROM IN DER PRAXIS
PV-Anlage installieren
Der Gebäudeeigentümer installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Größe: typischerweise 15–50 kWp.
Mieterstromvertrag
Jeder teilnehmende Mieter schliesst einen Mieterstromvertrag ab. Der Preis muss unter 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs liegen.
Zählerinfrastruktur
Jede Wohneinheit benötigt einen eigenen Zähler. Der Summenzähler erfasst den Gesamtbezug. Die Differenz ergibt den Mieterstromanteil.
Abrechnung
Der Anlagenbetreiber (oder ein Dienstleister) übernimmt die Stromabrechnung an die Mieter. Es gelten die Pflichten eines Energielieferanten.
Tipp: Die Lieferantenpflichten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kündigungsrecht etc.) machen Mieterstrom administrativ aufwändig. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die diese Aufgaben übernehmen. Alternativ vereinfacht das neue Energy-Sharing-Modell ab Juni 2026 die Abrechnung erheblich.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN MIETERSTROMPROJEKT
Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich für Mieterstrom. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Dachfläche: Mindestens 100–200 m2 nutzbare Dachfläche für eine wirtschaftliche Anlagengröße (15+ kWp). Flachdächer eignen sich besonders gut für aufgeständerte Systeme.
- Mieterzahl: Mindestens 4, besser 8+ Parteien. Je mehr Mieter teilnehmen, desto höher der Direktverbrauch und desto wirtschaftlicher das Projekt.
- Zählerinfrastruktur: Jede Wohneinheit benötigt einen eigenen Zähler. Der Summenzähler muss installiert oder nachgerüstet werden.
- Eigentümerstruktur: Bei WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) müssen die Eigentümer mehrheitlich zustimmen. Bei Einzeleigentümern entscheidet der Vermieter.
- Lieferantenpflichten: Der Anlagenbetreiber übernimmt Pflichten eines Energielieferanten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kündigungsrecht). Alternativ kann ein Dienstleister (Contractor) diese Rolle übernehmen.
Volt Energie unterstützt Vermieter und Hausverwaltungen bei der Prüfung und Umsetzung von Mieterstromprojekten. Die kostenlose Erstanalyse umfasst Dachprüfung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördercheck. Quelle: Mieterstromgesetz, EnWG. Stand: April 2026.
MIETERSTROM VS. ENERGY SHARING — DER VERGLEICH
| Kriterium | Mieterstrom (klassisch) | Energy Sharing (ab Juni 2026) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EEG Paragraph 21 Abs. 3 | EnWG-Novelle 2026 |
| Gebäudegrenze | Gleiches Gebäude / Quartier | Innerhalb einer Gemeinde |
| Lieferantenpflichten | Ja (Bilanzkreis, Preisblätter etc.) | Nein |
| Mieterstromzuschlag | 2,48–2,67 ct/kWh | In Diskussion |
| Abrechnungskomplexität | Hoch | Gering (über Netzbetreiber) |
| Geeignet für | MFH, grosse Wohnanlagen | Quartiere, Dorfgemeinschaften, MFH |
| Verfügbarkeit | Jetzt | Ab Juni 2026 (EnWG) |
Quelle: EEG 2023, EnWG-Entwurf. Stand: April 2026.
Für viele Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften wird Energy Sharing das attraktivere Modell sein, da die aufwändigen Lieferantenpflichten des klassischen Mieterstrommodells entfallen. Die genauen Rahmenbedingungen werden durch die Durchführungsverordnung konkretisiert.