MIETERSTROM. ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN.
Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebäudeeigentümer Solarstrom direkt an die Mieter — günstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.
MIETERSTROM IM UEBERBLICK
Das Wichtigste
Beim Mieterstrommodell verkauft der Gebaeudeeigentuemer Solarstrom direkt an die Mieter -- guenstiger als Netzstrom. Der Mieterstromzuschlag (ab 2,67 ct/kWh) und die Lieferantenpflichten machen die Abrechnung komplex.
Relevante Themen
Mieterstromgesetz, Abrechnung, Energy Sharing, EnWG-Novelle 2026.
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MIETERSTROMZUSCHLAG 2026 — AKTUELLE SAETZE
Der Mieterstromzuschlag ist eine zusaetzliche Verguetung fuer Anlagenbetreiber, die Solarstrom direkt an Mieter im selben Gebaeude liefern. Er wird zusaetzlich zur Einspeiseverguetung gezahlt und gleicht den erhoehten Aufwand fuer Abrechnung und Lieferantenpflichten aus.
| Anlagengröße | Mieterstromzuschlag (ab 01.02.2026) | Einspeiseverguetung (Referenz) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 2,67 ct/kWh | 8,03 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 2,48 ct/kWh | 6,95 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 1,67 ct/kWh | 5,68 ct/kWh |
Quelle: EEG 2023, Paragraph 21 Abs. 3. Degression 1 % halbjährlich. Stand: April 2026.
Der Mieterstromzuschlag wird fuer jede kWh gezahlt, die direkt an Mieter geliefert wird. Nicht an Mieter gelieferter Strom wird regulaer eingespeist und erhaelt die normale Einspeiseverguetung.
ENERGY SHARING AB JUNI 2026 — DIE NEUE ALTERNATIVE
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermoeglicht Deutschland ab Juni 2026 das sogenannte Energy Sharing. Dieses Modell erlaubt die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom ueber Gebaeudegrenzen hinweg -- innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Fuer Vermieter und Mieter ergeben sich dadurch neue Moeglichkeiten.
Was ist Energy Sharing?
Mehrere Teilnehmer (z.B. Eigentuemer, Mieter, Gewerbetreibende) teilen sich den Solarstrom einer gemeinsamen PV-Anlage. Die Zuteilung erfolgt virtuell ueber den Netzbetreiber -- ohne physische Direktleitung.
Vorteile gegenueber Mieterstrom
Keine Lieferantenpflichten (Energieversorger-Lizenz). Keine aufwaendige Abrechnung. Kein Zwang zum selben Gebaeude. Deutlich einfachere Umsetzung fuer Vermieter.
Verfuegbarkeit
Energy Sharing tritt voraussichtlich ab Juni 2026 in Kraft (EnWG-Novelle). Die genauen Durchfuehrungsverordnungen werden Anfang 2026 erwartet. Quelle: BMWi, EnWG-Entwurf, Stand April 2026.
Fazit: Energy Sharing wird Mieterstrom fuer viele Anwendungsfaelle ersetzen oder ergaenzen. Besonders fuer Mehrfamilienhaueser mit mehreren Mietparteien wird die Umsetzung deutlich einfacher. Volt Energie beraet Sie zu beiden Modellen.
BEISPIELRECHNUNG MIETERSTROM — MFH MIT 8 PARTEIEN
Die folgende Rechnung zeigt die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts fuer ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in Leipzig.
| Position | Wert |
|---|---|
| PV-Anlage | 30 kWp (Flachdach) |
| Investition PV | ca. 33.000 Euro |
| Speicher | 20 kWh (optional) |
| Jahresertrag | ca. 30.000 kWh |
| Gesamtverbrauch 8 Parteien | ca. 24.000 kWh/Jahr |
| Direktverbrauch (Mieterstrom) | ca. 12.000 kWh/Jahr (40 %) |
| Mieterstrompreis fuer Mieter | 28 ct/kWh (max. 90 % Grundversorgung) |
| Einnahmen Mieterstrom | ca. 3.360 Euro/Jahr |
| Mieterstromzuschlag | ca. 300 Euro/Jahr |
| Einspeiseverguetung (Ueberschuss) | ca. 1.250 Euro/Jahr |
| Gesamteinnahmen | ca. 4.910 Euro/Jahr |
| Amortisation (ohne Speicher) | ca. 7–8 Jahre |
Vereinfachte Berechnung. Tatsaechliche Werte abhaengig von Verbrauchsverhalten der Mieter. Stand: April 2026.
SO FUNKTIONIERT MIETERSTROM IN DER PRAXIS
PV-Anlage installieren
Der Gebaeudeeigentuemer installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Groesse: typischerweise 15–50 kWp.
Mieterstromvertrag
Jeder teilnehmende Mieter schliesst einen Mieterstromvertrag ab. Der Preis muss unter 90 % des oertlichen Grundversorgungstarifs liegen.
Zaehlerinfrastruktur
Jede Wohneinheit benoetigt einen eigenen Zaehler. Der Summenzaehler erfasst den Gesamtbezug. Die Differenz ergibt den Mieterstromanteil.
Abrechnung
Der Anlagenbetreiber (oder ein Dienstleister) uebernimmt die Stromabrechnung an die Mieter. Es gelten die Pflichten eines Energielieferanten.
Tipp: Die Lieferantenpflichten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kuendigungsrecht etc.) machen Mieterstrom administrativ aufwaendig. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die diese Aufgaben uebernehmen. Alternativ vereinfacht das neue Energy-Sharing-Modell ab Juni 2026 die Abrechnung erheblich.
VORAUSSETZUNGEN FUER EIN MIETERSTROMPROJEKT
Nicht jedes Mehrfamilienhaus eignet sich fuer Mieterstrom. Die wichtigsten Voraussetzungen im Ueberblick:
- Dachfläche: Mindestens 100–200 m2 nutzbare Dachfläche fuer eine wirtschaftliche Anlagengröße (15+ kWp). Flachdaecher eignen sich besonders gut fuer aufgestaenderte Systeme.
- Mieterzahl: Mindestens 4, besser 8+ Parteien. Je mehr Mieter teilnehmen, desto hoeher der Direktverbrauch und desto wirtschaftlicher das Projekt.
- Zaehlerinfrastruktur: Jede Wohneinheit benoetigt einen eigenen Zaehler. Der Summenzaehler muss installiert oder nachgeruestet werden.
- Eigentuemerstruktur: Bei WEG (Wohnungseigentuemergemeinschaft) muessen die Eigentuemer mehrheitlich zustimmen. Bei Einzeleigentuemern entscheidet der Vermieter.
- Lieferantenpflichten: Der Anlagenbetreiber uebernimmt Pflichten eines Energielieferanten (Bilanzkreis, Preisanpassung, Kuendigungsrecht). Alternativ kann ein Dienstleister (Contractor) diese Rolle uebernehmen.
Volt Energie unterstuetzt Vermieter und Hausverwaltungen bei der Pruefung und Umsetzung von Mieterstromprojekten. Die kostenlose Erstanalyse umfasst Dachpruefung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Foerdercheck. Quelle: Mieterstromgesetz, EnWG. Stand: April 2026.
MIETERSTROM VS. ENERGY SHARING — DER VERGLEICH
| Kriterium | Mieterstrom (klassisch) | Energy Sharing (ab Juni 2026) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | EEG Paragraph 21 Abs. 3 | EnWG-Novelle 2026 |
| Gebaeudegrenze | Gleiches Gebaeude / Quartier | Innerhalb einer Gemeinde |
| Lieferantenpflichten | Ja (Bilanzkreis, Preisblaetter etc.) | Nein |
| Mieterstromzuschlag | 2,48–2,67 ct/kWh | In Diskussion |
| Abrechnungskomplexitaet | Hoch | Gering (ueber Netzbetreiber) |
| Geeignet fuer | MFH, grosse Wohnanlagen | Quartiere, Dorfgemeinschaften, MFH |
| Verfuegbarkeit | Jetzt | Ab Juni 2026 (EnWG) |
Quelle: EEG 2023, EnWG-Entwurf. Stand: April 2026.
Fuer viele Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften wird Energy Sharing das attraktivere Modell sein, da die aufwaendigen Lieferantenpflichten des klassischen Mieterstrommodells entfallen. Die genauen Rahmenbedingungen werden durch die Durchfuehrungsverordnung konkretisiert.