Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch. Ehrlicher Vergleich.
Volleinspeisung zahlt 12,22 ct/kWh für alles, Eigenverbrauch spart 37 ct je selbst genutzter Kilowattstunde und bringt 7,7 ct für den Überschuss. Bei 10 kWp in Leipzig bringen beide ohne Speicher rund 1.100 Euro im Jahr (1.110 gegenüber 1.095 Euro); mit Speicher oder höherem Verbrauch gewinnt der Eigenverbrauch (rund 1.500 Euro).
Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch
| Kriterium | Volleinspeisung | Eigenverbrauch |
|---|---|---|
| Vergütung je eingespeister kWh (Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026) | 12,22 ct bis 10 kWp, 10,24 ct für den Anteil 10–40 kWp — für den gesamten Ertrag | 7,7 ct bis 10 kWp, 6,66 ct für den Anteil 10–40 kWp — nur für den Überschuss |
| Wert der selbst verbrauchten kWh | keiner — der gesamte Strom geht ins Netz, der Haushalt kauft weiter zu 37 ct ein | 37 ct gesparter Netzstrom (BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026) |
| Rechenbeispiel 10 kWp, Leipzig, 10.734 kWh Ertrag, 4.000 kWh Verbrauch | 10.734 kWh × 12,22 ct = 1.312 €, minus 200 € Betriebskosten: rund 1.110 € im Jahr | ohne Speicher (1.600 kWh selbst genutzt): 592 € Ersparnis + 703 € Einspeisung − 200 € = rund 1.100 €; mit 10-kWh-Speicher (3.000 kWh): 1.110 € + 595 € − 200 € = rund 1.500 € |
| Rechnerische Grenze | lohnt nur, solange weniger als rund 1.650 kWh im Jahr selbst verbraucht würden | gewinnt ab rund 1.650 kWh Eigenverbrauch im Jahr — mit Speicher, E-Auto oder Wärmepumpe deutlich |
| Stromspeicher | bringt nichts — es gibt keinen Eigenverbrauch, den er erhöhen könnte | hebt den Eigenverbrauch von rund 40 % auf rund drei Viertel des Haushaltsbedarfs; im Beispiel rund 400 € mehr im Jahr bei rund 4.000 € Aufpreis |
| Abhängigkeit vom Strompreis | keine — die Vergütung steht 20 Jahre fest | steigende Strompreise erhöhen die Ersparnis, sinkende verringern sie |
| Notstrom / Ersatzstrom | nicht vorgesehen — ohne Eigenverbrauch kein Speicher, ohne Speicher kein Ersatzstrom | mit Speicher und passendem Wechselrichter möglich |
| Wechsel zwischen den Modellen | in den Eigenverbrauch jeweils zum 1. Januar; Mitteilung an den Netzbetreiber in Textform vor dem 1. Dezember des Vorjahres | in die Volleinspeisung ebenso zum 1. Januar, mit Mitteilung vor dem 1. Dezember |
| Steuern | 0 % Umsatzsteuer auf die Anlage, Erträge einkommensteuerfrei bis 30 kWp je Wohneinheit | gleich: 0 % Umsatzsteuer, einkommensteuerfrei bis 30 kWp je Wohneinheit |
| Typischer Fall | Gebäude ohne eigenen Tagesverbrauch: Scheune, Nebengebäude, Objekt ohne eigenen Stromvertrag | bewohntes Haus mit Tagesverbrauch — erst recht mit Speicher, E-Auto oder Wärmepumpe |
| Unsere Empfehlung | nur, wenn im Gebäude praktisch kein Strom verbraucht wird | der Regelfall im Eigenheim |
Volleinspeisung 12,22 ct/kWh und Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh je für Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 (Bundesnetzagentur); für den Anlagenteil über 10 bis 40 kW gelten 10,24 bzw. 6,66 ct/kWh. Haushaltsstrompreis 37,0 ct/kWh laut BDEW-Strompreisanalyse Herbst 2026 (veröffentlicht 21.08.2026). Ertrag 10.734 kWh im Jahr für 10 kWp, Süd, 32° Neigung, Leipzig nach PVGIS 5.3 der EU-Kommission (JRC, SARAH3, Abruf 27.09.2026, kristalline Module, 14 % Systemverluste); Betriebskosten rund 200 Euro im Jahr; Eigenverbrauch ohne Speicher rund 40 %, mit 10-kWh-Speicher rund drei Viertel eines Haushaltsbedarfs von 4.000 kWh. Wer selbst verbraucht, spart die Differenz von rund 29 Cent je Kilowattstunde gegenüber der Überschusseinspeisung. Stand: Oktober 2026.
Quellen (Stand Oktober 2026): Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze ab 01.08.2026, § 48 Abs. 2a EEG, § 51 EEG, § 51a EEG, PVGIS 5.3 (EU-Kommission), BDEW-Strompreisanalyse, § 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStG.
So rechnen wir
Die Vergütungssätze stammen von der Bundesnetzagentur und gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2026: 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung und 7,7 ct/kWh für den Überschuss bis 10 kWp, 10,24 bzw. 6,66 ct/kWh für den Anlagenteil von 10 bis 40 kWp, jeweils 20 Jahre fest ab Inbetriebnahme. Die aktuellen Sätze und die halbjährliche Absenkung finden Sie unter Einspeisevergütung 2026.
Der Ertrag im Beispiel kommt aus PVGIS 5.3 der EU-Kommission: 10.734 kWh im Jahr für 10 kWp nach Süden mit 32° Neigung in Leipzig (Krefeld: 10.441 kWh). Die Grenze von rund 1.650 kWh ergibt sich so: Die Volleinspeisung zahlt 12,22 statt 7,7 ct je Kilowattstunde, also 4,52 ct mehr — auf den ganzen Jahresertrag rund 485 €. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bringt dagegen 29,3 ct mehr, als wenn sie eingespeist würde (37 ct gespart statt 7,7 ct vergütet). 485 € geteilt durch 29,3 ct sind rund 1.650 kWh. Wer mehr selbst verbraucht, fährt mit Eigenverbrauch besser; ein Haushalt mit 4.000 kWh liegt ohne Speicher mit 1.600 kWh knapp an dieser Grenze, mit Speicher (3.000 kWh) deutlich darüber. Wie sich der Speicher rechnet, zeigt der Vergleich Mit vs. ohne Speicher.
Nicht eingerechnet ist das Solarspitzengesetz: Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025 erhalten in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung — unter 100 kW allerdings erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems (§ 51 EEG); die ausgefallene Zeit wird zur Hälfte an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt (§ 51a EEG); ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeisung außerdem auf 60 % der Modulleistung begrenzt. Beides trifft die Volleinspeisung stärker als den Eigenverbrauch, weil sie auch die Mittagsspitze vollständig ins Netz gibt. Die Regeln im Einzelnen stehen unter Solarspitzengesetz.
FAQ
Im bewohnten Haus der Eigenverbrauch. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart 37 ct, eingespeist bringt sie 7,7 ct; die Volleinspeisung zahlt 12,22 ct für alles. Bei 10 kWp in Leipzig gewinnt der Eigenverbrauch rechnerisch ab rund 1.650 kWh selbst verbrauchtem Strom im Jahr — ohne Speicher liegt ein 4.000-kWh-Haushalt mit 1.600 kWh etwa gleichauf, mit Speicher deutlich vorn.
Wenn im Gebäude praktisch kein Strom verbraucht wird — etwa auf einer Scheune, einem Nebengebäude oder einem Objekt ohne eigenen Stromvertrag. Dann gibt es keinen Eigenverbrauch, den man steigern könnte, und 12,22 ct/kWh für den gesamten Ertrag sind mehr als 7,7 ct für den Überschuss. Im Beispiel mit 10 kWp in Leipzig sind das rund 1.310 Euro Vergütung im Jahr, nach Betriebskosten rund 1.110 Euro.
Ja, der Wechsel zwischen beiden Modellen ist jeweils zum 1. Januar möglich; Sie teilen ihn dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mit (§ 48 Abs. 2a EEG). Der Vergütungssatz bleibt an das Datum der Inbetriebnahme gebunden. Wer einen Speicher plant oder ein E-Auto anschafft, wechselt in den Eigenverbrauch — mehr dazu unter Einspeisevergütung 2026.
Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Solarstrom ins Netz, dafür gibt es 12,22 ct/kWh bis 10 kWp. Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie zuerst selbst und sparen 37 ct je Kilowattstunde; nur der Rest geht für 7,7 ct/kWh ins Netz. Beide Sätze gelten für Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026, 20 Jahre fest.