Photovoltaik-Förderung Brandenburg. Was 2026 gilt.
Kein Landeszuschuss für private Dachanlagen – was zählt, sind KfW 270, 0 % Umsatzsteuer und die Einspeisevergütung. Den Potsdamer Zuschuss kann man derzeit nicht beantragen.
ILB-Förderung Brandenburg
ILB: PV-Zuschuss nur für Unternehmen
Die Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ (bis 30.06.2027) fördert Unternehmen und Stadtwerke mit 45 % (+20/+10 Punkte), u. a. Parkplatz-PV und Speicher ab 20.000 € Ausgaben. Für private Dachanlagen gibt es keinen Landeszuschuss; Eigenheime fördert die ILB nur über ihr Modernisierungsprogramm.
KfW 270
Bundesweiter Förderkredit für PV-Anlagen — kombinierbar mit ILB-Programmen.
Kommunale Förderung
Potsdams Richtlinie sieht für PV 200 €/kWp (max. 1.200 €) und für Speicher 1.000 € pauschal vor; neue Anträge sind derzeit nicht möglich (Stand 30.09.2026). Cottbus hat kein Programm.
ILB-Förderprogramme im Detail
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet mehrere Programme für die energetische Modernisierung. Für Eigenheime gibt es das Programm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen; es fördert die Modernisierung des Hauses, ein reines PV-Programm ist es nicht. Daneben gibt es in Potsdam ein kommunales Programm; in einzelnen Kommunen gab es eigene Zuschüsse.
| Programm | Art | Konditionen |
|---|---|---|
| ILB Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung | Zuschuss und zinsfreies Darlehen | Für die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzter Eigenheime (Grundförderung 10.000 € Zuschuss plus zinsfreies Darlehen); ob und wie eine PV-Anlage dabei mitgefördert wird, klärt die ILB im Einzelfall |
| Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ (ILB, bis 30.06.2027) | Zuschuss – nur Unternehmen/Stadtwerke | 45 % nach AGVO, +20 Punkte kleine, +10 mittlere Unternehmen; u. a. Parkplatz-PV, Speicher, Wechselrichter; Bagatellgrenze 20.000 € zuwendungsfähige Ausgaben; keine Kumulierung mit EEG-Förderung |
| Richtlinie „Erneuerbarer Wasserstoff und EE-Speicher Brandenburg 2025“ (ILB) | Zuschuss – nur Unternehmen | Speicher in Kombination mit bestehender oder neuer Erzeugungsanlage, Bagatellgrenze 50.000 € |
| Potsdam: Klimaschutzförderrichtlinie 2026 | Kommunaler Zuschuss | PV Dach/Fassade 200 €/kWp, max. 1.200 € je Objekt; Stromspeicher ab 5 kWh 1.000 € pauschal (Ökostrom-Pflicht); Steckersolar 250 €; Deckel 3.000 € je Haushalt und Jahr; Ausschlussfrist 31.10.2026; Energieberatung vor Antrag und Umsetzung Pflicht; neue Anträge derzeit nicht möglich (Stand 30.09.2026) |
| Einspeisevergütung (Eigenverbrauch bis 10 kWp) | Vergütung | 7,70 ct/kWh |
| Einspeisevergütung (Volleinspeisung bis 10 kWp) | Vergütung | 12,22 ct/kWh |
Das ILB-Programm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ fördert die Modernisierung selbst genutzter Eigenheime, etwa energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbauten, mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen. Ein PV-Programm ist es nicht: Ob und wie eine PV-Anlage dabei mitgefördert wird, klärt die ILB im Einzelfall.
KfW-Kombination in Brandenburg
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten einer PV-Anlage. Der Zinssatz lag am 29.09.2026 bei 4,64 bis 12,28 % eff. p.a. (KfW-Konditionenanzeiger). Laufzeit bis 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die Kombination mit ILB-Programmen ist möglich, wenn die Gesamtfinanzierung die Kosten nicht übersteigt.
KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das Kombinationspaket PV + Speicher + Wallbox mit bis zu 10.200 EUR Zuschuss ist endgültig eingestellt; ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Voraussetzung war ein E-Fahrzeug oder eine verbindliche Bestellung.
Kombination ILB + KfW
Wer sein Eigenheim mit dem ILB-Programm modernisiert, kann das zinsfreie ILB-Darlehen und den KfW-Kredit 270 grundsätzlich nebeneinander nutzen, solange die Gesamtfinanzierung die Kosten nicht übersteigt. Für eine reine PV-Anlage ohne weitere Modernisierung bleibt KfW 270 der passende Förderkredit.
Steuerliche Vorteile für Brandenburger PV-Betreiber
0 % Mehrwertsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Module, Wechselrichter, Speicher und Montage sind eingeschlossen. Die Regelung gilt unabhängig von jeder Förderung und ist nicht befristet.
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen aus PV-Anlagen sind seit 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) — bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die Grenze von 30 kWp je Einheit gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Mehrfamilienhäuser; zuvor waren es dort nur 15 kWp je Einheit. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze von 100 kWp überschritten, entfällt die Befreiung für sämtliche Anlagen. Keine Gewinnermittlung, keine EÜR notwendig.
Gewerbesteuer-Freibetrag
PV-Anlagen bis 30 kWp sind gewerbesteuerfrei. Der Freibetrag von 24.500 EUR schützt auch größere Anlagen. Landwirte in Brandenburg können PV-Anlagen auf Wirtschaftsgebäuden steuerlich besonders günstig absetzen.
So beantragen Sie PV-Förderung in Brandenburg
Schritt für Schritt zur Förderung. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden.
Angebote einholen und Projekt planen
Lassen Sie sich beraten. Sie benötigen ein Angebot mit Anlagengröße, Speicher und Gesamtkosten. Klären Sie den Netzanschluss mit E.DIS, dem zuständigen Netzbetreiber in Brandenburg.
Förderanträge stellen (vor dem Auftrag)
Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie über Ihre Hausbank. In Potsdam stellen Sie nach der Energieberatung den Antrag bei der Stadt; modernisieren Sie das Haus ohnehin, zusätzlich den ILB-Antrag. Alle Anträge vor der Beauftragung.
Erst beantragen, dann beauftragen
Bei allen Programmen gilt: Der Antrag kommt vor dem Auftrag. Wie lange die Bewilligung dauert, hängt vom Programm ab; in Potsdam entscheidet der Eingang (Windhundprinzip).
Montage und Registrierung
Nach der Beauftragung wird die Anlage montiert, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung.
Häufige Fragen zur PV-Förderung in Brandenburg
Einen Landeszuschuss für private Dachanlagen gibt es nicht. Für Eigenheime zählen KfW 270, 0 % Umsatzsteuer, Einspeisevergütung und Steuerbefreiung bis 30 kWp; den städtischen Zuschuss in Potsdam kann man derzeit nicht beantragen (Stand 30.09.2026). Wer sein Haus ohnehin modernisiert, kann das ILB-Programm Wohneigentum nutzen (Zuschuss und zinsfreies Darlehen); ob die PV dabei mitgefördert wird, klärt die ILB im Einzelfall.
Für Privathaushalte gibt es keinen Landeszuschuss für Speicher; die ILB-Richtlinien für Speicher richten sich nur an Unternehmen und Stadtwerke. Für Eigenheime finanziert der KfW-Kredit 270 den Speicher zusammen mit der PV-Anlage. Potsdams Richtlinie sieht 1.000 € für Stromspeicher ab 5 kWh vor; neue Anträge nimmt die Stadt derzeit nicht an (Stand 30.09.2026).
Vor dem Auftrag. Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank; in Potsdam müssen Energieberatung und Antrag vor der Umsetzung liegen. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Ja. KfW 270 lässt sich mit dem Potsdamer Zuschuss kombinieren (die Stadt lässt Kumulierung zu, wenn das andere Programm sie erlaubt) und bei einer Modernisierung mit dem ILB-Programm, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Die Einspeisevergütung kommt hinzu.
Für private Dachanlagen spielt ein ILB-Budget keine Rolle, weil es dafür kein Landesprogramm gibt. Kommunale Programme wie das Potsdamer sind budgetabhängig (Windhundprinzip) und enden spätestens mit der Ausschlussfrist 31.10.2026.
Eine feste Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen; sie hängt vom Programm und bei KfW 270 von der Hausbank ab. In Potsdam entscheidet der Eingang (Windhundprinzip). Wichtig ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann beauftragen.
Ja. Die Landeshauptstadt Potsdam fördert über ihre Klimaschutzförderrichtlinie (Fassung ab 01.04.2026) PV auf Dach oder Fassade mit 200 €/kWp, maximal 1.200 € je Objekt, und Stromspeicher ab 5 kWh mit 1.000 € pauschal (Ökostrom-Pflicht). Ausschlussfrist ist der 31.10.2026, es gilt das Windhundprinzip, und vor Antrag und Umsetzung ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater vorgeschrieben. Neue Anträge nimmt die Stadt derzeit allerdings nicht an (Stand 30.09.2026). Einen ILB-Zuschuss speziell für PV gibt es für Privathaushalte nicht; KfW 270 und der Nullsteuersatz gelten immer.
In den meisten Teilen Brandenburgs ist E.DIS Netz GmbH der zuständige Netzbetreiber. Die Anmeldung der PV-Anlage erfolgt über das E.DIS-Netzportal. Die Bearbeitungszeit für den Netzanschluss liegt bei 4 bis 8 Wochen.