Photovoltaik-Förderung Sachsen-Anhalt. Was 2026 gilt.
Kurz: Einen Landeszuschuss für private PV-Anlagen gibt es nicht. Eigenheime finanzieren über den KfW-Kredit 270; das Landesdarlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ nimmt seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Dazu kommen 0 % Mehrwertsteuer und die Einspeisevergütung.
Landesförderung Sachsen-Anhalt
Landesdarlehen MODERN: derzeit Antragsstopp
Das zinsgünstige Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank umfasst PV und Speicher auf selbst genutzten Eigenheimen, nimmt aber seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Einen Zuschuss für Privathaushalte gibt es nicht.
KfW 270
Bundeskredit für PV-Anlagen jeder Größe — kombinierbar mit Landesprogrammen.
Gewerbeprogramme
Zusätzliche Förderprogramme für Gewerbebetriebe und kommunale Einrichtungen.
Förderprogramme Sachsen-Anhalt im Detail
Einen Landeszuschuss für private PV-Anlagen oder Heimspeicher gibt es in Sachsen-Anhalt nicht; das frühere Zuschussprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ nimmt keine Anträge mehr an. Das Landesdarlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ nennt PV-Anlagen bis 30 kWp auf selbst genutzten Eigenheimen einschließlich Speicher als förderfähig, nimmt aber seit dem 1. Oktober 2026 wegen sehr hoher Nachfrage bis auf Weiteres keine neuen Anträge an (Investitionsbank Sachsen-Anhalt, abgerufen am 08.10.2026). Dasselbe gilt für das IB-Förderdarlehen Wohneigentum. Für Unternehmen gilt „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ – eine alleinige Förderung von PV-Anlagen oder Speichern ist dort ausgeschlossen.
| Programm | Art | Konditionen |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt MODERN (IB-Darlehen) | Zinsgünstiges Landesdarlehen, seit 01.10.2026 keine neuen Anträge | Selbst genutzte Eigenheime; PV bis 30 kWp inkl. Speicher förderfähig; bis 50.000 € je Wohneinheit; Steckersolar ausgeschlossen |
| Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER | Zuschuss (Unternehmen) | Geschlossen – keine Antragstellung mehr möglich |
| Sachsen-Anhalt ENERGIE (Unternehmen) | Zuschuss | Nur im Rahmen von Energieeffizienz-Maßnahmen; reine PV-/Speicherförderung ausgeschlossen |
| Einspeisevergütung (Eigenverbrauch bis 10 kWp) | Vergütung | 7,70 ct/kWh |
| Einspeisevergütung (Volleinspeisung bis 10 kWp) | Vergütung | 12,22 ct/kWh |
Sachsen-Anhalt hat kein dediziertes Landesprogramm für private PV-Anlagen wie einige andere Bundesländer. Die Förderung läuft primär über die Bundesebene (KfW) und kommunale Initiativen. Ob Ihre Kommune aktuell PV, Speicher oder Steckersolar bezuschusst, erfragen Sie direkt beim Klimaschutzmanagement der Stadt – wir nennen hier bewusst keine Beträge ohne geltende Richtlinie.
KfW-Kombination in Sachsen-Anhalt
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 ist in Sachsen-Anhalt die wichtigste Finanzierungsquelle für PV-Projekte. Er finanziert bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten. Zinssatz am 29.09.2026: 4,64 bis 12,28 % eff. p.a. (KfW-Konditionenanzeiger). Laufzeit bis 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank.
KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (ausgelaufen)
Das Kombinationspaket PV + Speicher + Wallbox mit bis zu 10.200 EUR Zuschuss ist endgültig eingestellt; ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt.
Kombination der Förderwege
KfW 270, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung lassen sich nebeneinander nutzen; das Landesdarlehen MODERN nimmt seit dem 1. Oktober 2026 keine neuen Anträge an. Die Gesamtfinanzierung darf 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Kommunale Programme lassen sich in der Regel zusätzlich nutzen. Die Einspeisevergütung zählt nicht als Investitionsförderung.
Steuerliche Vorteile in Sachsen-Anhalt
0 % Mehrwertsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Module, Wechselrichter, Speicher und Montage sind eingeschlossen. In Sachsen-Anhalt besonders relevant, da kein aktives Landeszuschussprogramm existiert — die Nullsteuer ist der größte direkte Kostenvorteil.
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen aus PV-Anlagen sind seit 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) — bis 30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die Grenze von 30 kWp je Einheit gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Mehrfamilienhäuser; zuvor waren es dort nur 15 kWp je Einheit. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze von 100 kWp überschritten, entfällt die Befreiung für sämtliche Anlagen. Keine Gewinnermittlung, keine EÜR, keine Abschreibung notwendig.
Gewerbesteuer-Freibetrag
PV-Anlagen bis 30 kWp sind gewerbesteuerfrei. Gewerbetreibende profitieren vom Freibetrag von 24.500 EUR. Die Kombination der Steuervorteile mit KfW-Kredit macht PV auch ohne Landeszuschuss wirtschaftlich.
So beantragen Sie PV-Förderung in Sachsen-Anhalt
Der Ablauf von der Planung bis zur Inbetriebnahme. Erst beantragen, dann beauftragen.
Projekt planen und Angebot einholen
Lassen Sie sich beraten. Klären Sie die Dacheignung und holen Sie ein Angebot ein. Der Netzanschluss wird mit AVACON oder den Stadtwerken Magdeburg/Halle geklärt.
Kommunale Förderung prüfen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung und den Stadtwerken nach aktuellen Programmen.
KfW-270-Antrag stellen (vor dem Auftrag)
Den KfW-Kredit über Ihre Hausbank beantragen. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.
Montage und Registrierung
Nach der Beauftragung wird die Anlage montiert, beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert. Die Registrierung ist Pflicht für die Einspeisevergütung.
Häufige Fragen zur PV-Förderung in Sachsen-Anhalt
KfW 270, Einspeisevergütung (7,70 ct/kWh bei Eigenverbrauch) und Steuerbefreiung bis 30 kWp; einen Landeszuschuss gibt es nicht. Das Landesdarlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank nimmt seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Kommunale Programme sind Einzelfälle – vor Antrag bei der Stadt prüfen.
Vor dem Auftrag: Den KfW-Kredit 270 beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank; das Landesdarlehen MODERN nimmt seit dem 1. Oktober 2026 keine neuen Anträge an. Kommunale Förderanträge ebenfalls vor Beginn bei der Stadtverwaltung.
Ja. KfW 270 und kommunale Zuschüsse lassen sich kombinieren; das Landesdarlehen MODERN nimmt seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Die Gesamtförderung darf die Investitionskosten nicht übersteigen. Die Einspeisevergütung ist zusätzlich nutzbar.
Kommunale Programme sind budgetabhängig und können kurzfristig auslaufen. Das Landesdarlehen MODERN nimmt wegen sehr hoher Nachfrage seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Die Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt.
Eine feste Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen; sie hängt vom Programm und von der Hausbank ab. Wichtig ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann beauftragen.
Ein landesweiter Zuschuss existiert nicht; ob die Landeshauptstadt Magdeburg aktuell ein kommunales Programm anbietet, erfragen Sie beim Klimaschutzmanagement der Stadt. Parallel gelten immer KfW 270 und die bundesweiten Steuervorteile.
Ja. Die 0 % Mehrwertsteuer, Einkommensteuerbefreiung und Einspeisevergütung machen PV wirtschaftlich. Mit KfW-Kredit und hohem Eigenverbrauch amortisiert sich eine Anlage in 8 bis 12 Jahren. Die Sonneneinstrahlung in Sachsen-Anhalt liegt über dem Bundesdurchschnitt.
In den meisten Teilen Sachsen-Anhalts ist AVACON Netz GmbH der zuständige Netzbetreiber. In Magdeburg ist die Netze Magdeburg GmbH zuständig, in Halle die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Die PV-Anmeldung erfolgt über das jeweilige Netzportal.