Ihre Sprechzeit ist das Erzeugungsfenster.
Praxen arbeiten genau dann, wenn die Anlage liefert — von der ersten Bestellung um acht bis zur letzten Sprechstunde. Zwei Dinge sind trotzdem anders als beim Bürogebäude nebenan: Heilbehandlungen machen Ihr Gebäude umsatzsteuerlich zu einem begünstigten, und im Kühlschrank steht etwas, das einen Stromausfall nicht verzeiht.
Kein Vorsteuerabzug — und trotzdem keine Umsatzsteuer
Für die meisten Gewerbebetriebe ist die Umsatzsteuer auf eine Solaranlage eine Durchlaufposition: Sie zahlen sie und holen sie als Vorsteuer zurück. Bei Ihnen funktioniert dieser Mechanismus nicht. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, und wer steuerfreie Umsätze erbringt, hat insoweit keinen Vorsteuerabzug. Eine Umsatzsteuer auf die Anlage wäre für eine Praxis also echter Aufwand, nicht bloß eine Frage der Liquidität.
Genau diese Umsätze retten Sie an anderer Stelle. Der Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG gilt unter anderem für Anlagen auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 27.02.2023 aufgeschlüsselt, wann das der Fall ist: unter anderem dann, wenn das Gebäude für Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG verwendet wird. Eine Praxis erfüllt diese Voraussetzung, ohne dass es auf die Dreißig-Kilowatt-Vereinfachung ankäme.
Praktisch heißt das: Auch eine größere Anlage auf einem Ärztehaus kann mit null Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden, während dieselbe Anlage auf einem Autohaus daneben dem Regelsteuersatz unterliegt. Wird das Gebäude gemischt genutzt — Praxis unten, Wohnungen oben —, ist nach demselben Schreiben ohnehin grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude auszugehen. Wir formulieren das Angebot entsprechend; die abschließende Beurteilung gehört zu Ihrer Steuerberatung.
Gleichmäßige Grundlast mit kurzen, harten Spitzen
Eine Praxis zieht wenig Dauerleistung, aber sie zieht sie fast lückenlos: Beleuchtung, Lüftung, Server für die Praxissoftware, Kartenlesegeräte, Kühlschränke. Darüber liegen kurze, kräftige Spitzen — der Autoklav in der Aufbereitung, die Zentrifuge im Labor, der Dentalkompressor, die Röntgenaufnahme, in chirurgischen Praxen die Absaugung. Diese Geräte laufen nur Minuten, aber mit hohen Anlaufströmen, und sie prägen die Viertelstundenwerte stärker, als ihr Energieverbrauch vermuten lässt.
Für die Auslegung folgt daraus zweierlei. Erstens ist die sinnvolle Anlagengröße kleiner, als die Dachfläche hergibt: Viele Einzelpraxen landen zwischen sechs und fünfzehn Kilowatt Peak, Gemeinschaftspraxen und Ärztehäuser zwischen zwanzig und sechzig. Zweitens entscheidet nicht die Spitzenleistung über den Nutzen, sondern die Grundlast — und die läuft bei Ihnen von der Vorbereitung bis zum Praxisschluss durch, an fünf Tagen in der Woche, ohne Schichtwechsel und ohne Saison.
Was darüber hinausgeht, wird eingespeist. Für Gebäudeanlagen bis zehn Kilowatt Peak liegt die Überschussvergütung bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, im Anlagenteil bis vierzig Kilowatt bei 6,66 Cent (Sätze der Bundesnetzagentur). Der selbst verbrauchte Strom ist ein Vielfaches davon wert.
Notstrom, Ersatzstrom, Sicherheitsstromversorgung — drei Dinge
Impfstoffe und viele Medikamente müssen in einem Fenster von zwei bis acht Grad Celsius bleiben; dafür sind in Praxen Kühlschränke nach DIN 58345 üblich, die das Temperaturfenster im gesamten Kühlvolumen halten und bei Stromausfall warnen. Die Frage, was ein Speicher bei einem Netzausfall leistet, wird uns in kaum einer Branche so häufig gestellt — und sie wird von Anbietern häufig unsauber beantwortet. Die drei Begriffe bedeuten nicht dasselbe.
| Betriebsart | Was sie leistet | Was sie nicht leistet |
|---|---|---|
| Notstrom | eine oder wenige gesonderte Steckdosen am Speicher, meist von Hand zugeschaltet | versorgt keine fest angeschlossenen Geräte und keine Unterverteilung |
| Ersatzstrom | trennt das Gebäude oder ein Teilnetz automatisch vom Netz und versorgt es weiter, mit kurzer Unterbrechung beim Umschalten | keine unterbrechungsfreie Versorgung; empfindliche Technik braucht zusätzlich eine eigene Pufferung |
| Sicherheitsstromversorgung | normativ geforderte Versorgung in medizinisch genutzten Bereichen mit definierten Umschaltzeiten | wird von einem Photovoltaikspeicher nicht ersetzt |
Wir sagen es deutlich: Ein Speicher mit Ersatzstromfunktion hält einen Medikamentenkühlschrank durch einen mehrstündigen Ausfall — als Sicherheitsstromversorgung im normativen Sinne gilt er nicht. Ob Ihre Räume eine solche überhaupt benötigen, hängt von ihrer Einstufung ab und ist eine Frage an Ihre Elektroplanung, nicht an uns. Was wir liefern können, ist eine Ersatzstromumschaltung, die vor der Montage mit dem Netzbetreiber abgestimmt und danach geprüft wird.
Die meisten Praxen sind zur Miete
Niedergelassene Praxen sitzen häufig im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses, das einer Eigentümergemeinschaft gehört. Dann beginnt das Projekt nicht auf dem Dach, sondern in der Eigentümerversammlung: Es braucht einen Beschluss, eine Vereinbarung über die Dachnutzung und Klarheit darüber, wer Betreiber der Anlage wird und wer den Strom bezieht. Diese Reihenfolge spart Monate — umgekehrt haben wir Projekte gesehen, die am fertigen Angebot vorbei an einer fehlenden Zustimmung scheiterten.
Preislich bewegen sich Praxisanlagen im überschaubaren Rahmen. Eine schlüsselfertige Zehn-Kilowatt-Anlage kostet 14.400 bis 19.400 Euro, mit einem Zehn-Kilowattstunden-Speicher 17.800 bis 24.100 Euro — Endpreise einschließlich Umsatzsteuer nach § 3 der Preisangabenverordnung, wobei bei Ihnen der Nullsteuersatz greift. Für Ärztehäuser und größere Gemeinschaftspraxen rechnen wir nach Aufmaß und nennen die Spanne offen.
Ertragsteuerlich ist § 7g EStG auch für freiberufliche Praxen interessant: bis zu fünfzig Prozent Investitionsabzugsbetrag innerhalb der Gewinngrenze von 200.000 Euro und eine Sonderabschreibung von bis zu vierzig Prozent. Jede Amortisationsangabe in unseren Unterlagen ist eine Modellrechnung, keine Zusage.
Vier Schritte ohne ausgefallene Sprechstunde
Eigentumsfrage zuerst
Wir klären, wem das Dach gehört, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig ist und wer Betreiber der Anlage werden soll.
Geräte und Grundlast aufnehmen
Erfassung von Sterilisation, Labor, Röntgen und Kühlschränken, dazu die Frage, was bei einem Netzausfall unbedingt weiterlaufen muss.
Auslegung und Steuerunterlagen
Anlagengröße aus der Grundlast, Speicher nur dort, wo er einen Zweck erfüllt. Das Angebot weist den Nullsteuersatz mit der zugehörigen Begründung aus.
Montage außerhalb der Sprechzeit
Dacharbeiten laufen im Betrieb. Abschaltungen legen wir in sprechstundenfreie Nachmittage und sichern Kühlgeräte vorher ab.
Was Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber fragen
Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.02.2023 gehören Gebäude, die für Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG genutzt werden, zu den begünstigten. Heilbehandlungen fallen darunter. Die Dreißig-Kilowatt-Grenze spielt dann keine Rolle mehr. Lassen Sie den Einzelfall von Ihrer Steuerberatung bestätigen.
Mit einer Ersatzstromumschaltung ja, für mehrere Stunden. Es gibt dabei eine kurze Unterbrechung beim Umschalten, die dem Kühlschrank nicht schadet. Eine normative Sicherheitsstromversorgung für medizinisch genutzte Bereiche ersetzt ein Photovoltaikspeicher dagegen nicht — das ist eine andere Anforderung.
Ja, aber nicht ohne Zustimmung. Nötig sind die Erlaubnis der Eigentümerseite beziehungsweise ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, eine Regelung zur Dachnutzung über die Laufzeit und die Festlegung, wer Betreiber wird. Wir klären das, bevor wir ein Angebot schreiben.
Die Anlage nicht, wohl aber Ihre Lastspitzen und damit die Auslegung. Wir berücksichtigen solche Geräte bei der Dimensionierung von Wechselrichter und Speicher und prüfen die Absicherung in der Unterverteilung, damit kurze Spitzen nicht auf Kosten der Versorgungsqualität gehen.
In unseren Projekten meistens zwischen sechs und fünfzehn Kilowatt Peak, bei Gemeinschaftspraxen und Ärztehäusern zwischen zwanzig und sechzig. Maßgeblich ist nicht die Dachfläche, sondern die Grundlast während der Sprechzeiten; alles darüber wird zu geringen Sätzen eingespeist.