Arbeiter in Warnweste auf dem Flachdach einer Gewerbehalle zwischen den Modulreihen
Photovoltaik · Mehrfamilienhäuser · Gewerbe-PV

PV für Mehrfamilienhäuser. Solar vom Projektierer.

Mieterstrommodell: Solarstrom an Mieter verkaufen — günstiger als Netzstrom, profitabel für Eigentümer. Anlagen von 15–50 kWp — schlüsselfertig projektiert von Volt Energie.

Stand: September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
Vorteile

Warum PV für Mehrfamilienhäuser lohnt

Hoher Eigenverbrauch

Mieterstrommodell: Solarstrom an die Mietparteien verkaufen — höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs, also mindestens 10 % günstiger als Netzstrom, plus Mieterstromzuschlag von bis zu 2,54 ct/kWh.

Amortisation

8 bis 15 Jahre je nach Stromverbrauch im Haus, über 25 Jahre 4 bis 11 % Rendite im Jahr — §7g IAB und Sonder-AfA verkürzen das zusätzlich.

Volt Energie Gesamtpaket

Planung, Fördermittel, Installation und Monitoring — alles aus einer Hand. Anlagen von 15–50 kWp.

Häufige Fragen

FAQ

Lohnt sich PV für Mehrfamilienhäuser? +

Ja. Mieterstrommodell: Sie verkaufen den Solarstrom an die Mietparteien zu höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs (§ 42a EnWG) und erhalten dafür zusätzlich den Mieterstromzuschlag von 1,29 bis 2,54 ct/kWh. Ohne Lieferantenpflichten geht es über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Die Anlage rechnet sich je nach Verbrauch im Haus in 8 bis 15 Jahren.

Welche Anlagengröße für Mehrfamilienhäuser? +

Typisch 15–50 kWp — abhängig von Dachfläche und Stromverbrauch. Steuerlich begünstigt sind nach § 3 Nr. 72 EStG bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem; die frühere Grenze von 15 kWp je Einheit gilt nur noch für Anlagen bis Ende 2024. Wir dimensionieren individuell.

Welche Förderung gibt es für Gewerbe-PV? +

KfW-Kredit 270 (4,43 bis 12,10 % effektiver Jahreszins, Stand 15.09.2026, bis 100 % der Kosten, Laufzeit 2 bis 30 Jahre, Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank), die Einspeisevergütung für den Überschuss — bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gestaffelt 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct über 10 bis 40 kW und 5,44 ct über 40 bis 100 kW —, §7g IAB (bis 50 % vorab steuerlich absetzbar) und Sonder-AfA. Regionale Förderprogramme in Sachsen, Brandenburg und Thüringen.

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