Geltungsbereich

Die VDE 0100-722 gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen zur Ladung von Elektrofahrzeugen in Gebäuden. Sie umfasst Wallboxen, Ladesäulen und mobile Ladeeinrichtungen — sowohl im privaten Einfamilienhaus als auch in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Parkflächen.

Wichtigste Anforderungen

Jeder Ladepunkt benötigt einen eigenen, dedizierten Stromkreis mit eigenem Leitungsschutzschalter und eigenem Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) mit maximal 30 mA Auslösestrom. Der RCD muss glatte Gleichfehlerströme erkennen können — dafür eignet sich ein FI Typ B oder ein FI Typ A in Kombination mit einem DC-Fehlerstromsensor (Typ A-EV).

Der Leitungsquerschnitt richtet sich nach der Ladeleistung: Für 11 kW sind mindestens 5×6 mm² erforderlich, für 22 kW je nach Leitungslänge 5×6 bis 5×10 mm². Der Gleichzeitigkeitsfaktor beträgt 1,0 — die Leitung muss also für 100 % Dauerlast ausgelegt sein. Ab zwei Ladepunkten oder wenn die Anschlussleistung unter 50 A liegt, ist ein Lastmanagement erforderlich.

Praxisrelevanz für Hausbesitzer

Für eine typische 11-kW-Wallbox im Einfamilienhaus gilt: eigener Stromkreis vom Verteiler zur Wallbox, FI Typ A-EV oder Typ A mit integriertem DC-Sensor in der Wallbox. Das Kabel muss mindestens 6 mm² betragen, bei über 10 m Leitungslänge sollte der Spannungsfall geprüft werden. Die Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden — ab 12 kW ist eine Genehmigung erforderlich.

Technische Details

Typ B erkennt Wechsel- und Gleichfehlerströme und ist universell einsetzbar, aber teuer (150–300 €). Typ A-EV ist ein Typ A mit zusätzlicher DC-Fehlerstromsensorik — diese Variante ist in vielen Wallboxen bereits integriert. Wichtig: Zwei Typ-B-FI dürfen nicht in Serie geschaltet werden, da Erblindungsgefahr besteht. Wenn der Hausanschluss bereits einen Typ B als Vor-FI hat, muss die Wallbox einen Typ A mit DC-Sensor verwenden.

Der maximale Spannungsfall zwischen Verteiler und Wallbox darf 3 % nicht überschreiten. Bei 11 kW (16 A dreiphasig) und 15 m Leitungslänge reichen 6 mm² aus. Bei 25 m sind 10 mm² empfehlenswert. Für 22 kW (32 A dreiphasig) sollte ab 10 m Leitungslänge auf 10 mm² erhöht werden. Die Verlegeart (Rohr, Wand, Erdreich) beeinflusst die Strombelastbarkeit zusätzlich.

Seit 01.01.2024 gelten Wallboxen als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG. Der Netzbetreiber kann die Ladeleistung bei Netzengpässen auf minimal 4,2 kW drosseln — dafür gibt es reduzierte Netzentgelte. Dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung intelligent auf mehrere Ladepunkte. Bei Kombination von Wallbox und Wärmepumpe empfiehlt sich eine Kaskadenschaltung mit separatem Zähler.

Bei Kombination von Wallbox und Wärmepumpe auf einem Anschluss bietet sich die Kaskadenschaltung an: Ein gemeinsamer Zähler erfasst beide Verbraucher, die über einen separaten Stromkreis laufen. So können beide den reduzierten Netzentgelt-Tarif nach §14a nutzen. Alternativ kann die Wallbox über einen eigenen Zähler laufen, wenn ein separater Stromtarif gewünscht ist.

Häufige Mängel

  • Wallbox am bestehenden Steckdosen-Stromkreis angeschlossen statt eigener Leitung
  • Falscher FI-Typ — nur Typ A ohne DC-Schutz verbaut
  • Zu dünnes Kabel — 2,5 mm² statt 6 mm² verwendet
  • Wallbox nicht beim Netzbetreiber angemeldet
  • Kein Lastmanagement trotz mehrerer Ladepunkte
  • Spannungsfall über 3 % bei langer Leitungsführung

Checkliste

  • Eigener Stromkreis vom Verteiler zur Wallbox?
  • RCD-Typ korrekt (Typ B oder Typ A-EV)?
  • Kabelquerschnitt ausreichend für Ladeleistung und Leitungslänge?
  • Spannungsfall unter 3 %?
  • Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt?
  • Lastmanagement bei mehr als einem Ladepunkt vorhanden?
  • Steuerbarkeit nach §14a EnWG eingerichtet?