Balkonkraftwerk anmelden. Eine Meldung reicht.
Seit Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Es bleibt das Marktstammdatenregister: fünf Angaben, kostenlos, ein Monat Zeit ab Inbetriebnahme.
Was Sie melden müssen — und was nicht mehr
Bis Mai 2024 waren es zwei Meldungen: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister. Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung beim Netzbetreiber für Steckersolargeräte entfallen. Der Netzbetreiber erfährt die Daten automatisch aus dem Register.
Marktstammdatenregister
Pflicht. Online bei der Bundesnetzagentur, kostenlos. Seit der Vereinfachung vom März 2024 sind nur noch fünf Angaben zur Anlage nötig statt rund zwanzig.
Netzbetreiber
Entfällt für Steckersolargeräte innerhalb der Grenzen, wenn Sie auf die Einspeisevergütung verzichten. Die Daten gehen automatisiert aus dem Register an den Netzbetreiber.
Frist
Einen Monat ab Inbetriebnahme. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage zum ersten Mal Wechselstrom ins Hausnetz liefert.
Bis zu welcher Größe gilt die einfache Regel?
Die Erleichterung gilt nur innerhalb klar gezogener Leistungsgrenzen. Wer darüber liegt, betreibt keine Steckersolaranlage mehr, sondern eine normale PV-Anlage mit dem vollen Anmeldeweg.
800 VA Wechselrichter
Die Summe der Wechselrichterleistung darf 800 Voltampere nicht überschreiten. Das ist die Grenze für die Einspeisung ins Hausnetz.
2.000 Wp Module
Die installierte Modulleistung darf bis zu 2.000 Watt Peak betragen. Mehr Modulleistung als Wechselrichterleistung ist ausdrücklich erlaubt und im Winter sinnvoll.
Kein Vergütungsanspruch
Die Befreiung von der Netzbetreiber-Meldung setzt voraus, dass Sie auf die Einspeisevergütung verzichten. Wollen Sie die Vergütung, melden Sie zusätzlich beim Netzbetreiber an.
In fünf Schritten durch das Register
- Konto anlegen auf marktstammdatenregister.de. Für Privatpersonen reichen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.
- Anlagenart wählen: die Kachel „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)". Damit landen Sie im verkürzten Weg mit fünf Angaben.
- Angaben eintragen: Inbetriebnahmedatum, Standort, Modulleistung in Watt, Wechselrichterleistung in Voltampere und ob ein Speicher dabei ist.
- Absenden. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung als PDF — aufbewahren, das ist Ihr Nachweis.
- Fertig. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist innerhalb der Grenzen nicht mehr nötig; er bekommt die Daten aus dem Register.
Wo es doch komplizierter wird
Mit Batteriespeicher
Für den Speicher verlangen viele Netzbetreiber weiterhin eine eigene Meldung. Manche verzichten bei Steckersolar-Speichern darauf. Fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrem Netzbetreiber nach. Im Register lassen sich Anlage und Speicher in einem Durchgang erfassen.
Alter Zähler
Steckersolargeräte innerhalb der Grenzen dürfen ausnahmsweise schon vor dem Zählertausch betrieben werden. Der Netzbetreiber tauscht den Zähler, wenn er an der Reihe ist.
Zur Miete
Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte privilegiert. Vermietende dürfen die Anfrage nur ablehnen, wenn die Anbringung unzumutbar wäre. Eine Ablehnung allein aus optischen Gründen trägt nicht.
Was passiert ohne Registrierung?
Die Registrierung ist keine Formsache: Wer sie unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Bei Anlagen mit Vergütungsanspruch kommt der Verlust der EEG-Vergütung hinzu. Der Aufwand steht dazu in keinem Verhältnis — die vereinfachte Meldung ist in wenigen Minuten erledigt und kostet nichts.
Häufige Fragen
Nein, nicht mehr. Seit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 entfällt diese Meldung für Steckersolargeräte bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung, sofern Sie auf die Einspeisevergütung verzichten. Der Netzbetreiber erhält die Daten automatisch aus dem Marktstammdatenregister.
Einen Monat ab Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahme gilt der Zeitpunkt, zu dem die Anlage erstmals Wechselstrom ins Hausnetz liefert.
Nichts. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist kostenlos.
Seit der Vereinfachung im März 2024 sind es neben den Angaben zur Person nur noch fünf zur Anlage: Inbetriebnahmedatum, Standort, Modulleistung, Wechselrichterleistung und ob ein Speicher vorhanden ist. Vorher waren es rund zwanzig.
Es droht ein Bußgeld. Bei Anlagen mit Vergütungsanspruch kann zusätzlich die EEG-Vergütung entfallen.
Im Marktstammdatenregister können Sie Anlage und Speicher gemeinsam erfassen. Beim Netzbetreiber verlangen viele weiterhin eine eigene Meldung für den Speicher — das ist uneinheitlich, fragen Sie dort nach.
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die Norm DIN VDE V 0126-95 für Steckersolargeräte ohne Speicher. Damit ist der haushaltsübliche Schuko-Stecker mit den dort beschriebenen technischen Anpassungen normkonform.
Quellen: Bundesnetzagentur zur vereinfachten Registrierung, Registrierungshilfe Balkonkraftwerk (MaStR), VDE FNN zu steckerfertigen PV-Anlagen