Fünfzehn Kilowatt. Zwei Sätze, eine Gutschrift.
Oberhalb von zehn Kilowatt wird die Einspeisung nicht mehr mit einem Satz vergütet, sondern mit zweien. Was der Netzbetreiber später überweist, ist ihr gewichteter Mittelwert. Diese Seite rechnet ihn einmal vollständig vor — mit den Sätzen, die für Inbetriebnahmen ab August 2026 gelten.
Wie aus zwei Stufen ein einziger Satz wird
§ 48 Absatz 2 EEG kennt für Gebäudeanlagen drei Stufen: bis einschließlich zehn Kilowatt, bis vierzig, bis ein Megawatt. Eine Anlage mit fünfzehn Kilowatt Peak liegt in zwei davon gleichzeitig. Auflösen tut das § 23c EEG — der Anspruch bestimmt sich anteilig nach der installierten Leistung im Verhältnis zum jeweils anzuwendenden Schwellenwert. Jeder Leistungsanteil bekommt also seinen eigenen Satz, und daraus entsteht ein Mittelwert für die Anlage.
| Leistungsanteil | Satz Überschuss | Gewichteter Beitrag | Satz Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| die ersten 10 kW | 7,70 ct/kWh | 10 × 7,70 = 77,00 | 12,22 ct/kWh |
| die folgenden 5 kW | 6,66 ct/kWh | 5 × 6,66 = 33,30 | 10,24 ct/kWh |
| Summe, geteilt durch 15 | 7,35 ct/kWh | 110,30 ÷ 15 | 11,56 ct/kWh |
Was dabei auffällt: Der Abstand zwischen beiden Stufen beträgt gut einen Cent. Auf den gesamten Überschuss gerechnet kostet der Sprung über die Zehn-Kilowatt-Marke bei dieser Größe rund dreieinhalb Zehntel Cent je Kilowattstunde. Fünf zusätzliche Kilowatt liefern dafür in unseren Projekten etwa 4.700 Kilowattstunden mehr im Jahr — eine Menge, die eine Wärmepumpe über den Winter bringt.
Alle Sätze stammen aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur und gelten für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026. Die vollständige Staffel bis hundert Kilowatt steht unter Einspeisevergütung 2026.
Fünfunddreißig Module wollen erst einmal Platz finden
Mit Modulen zwischen 430 und 450 Watt sind für fünfzehn Kilowatt Peak vierunddreißig bis fünfunddreißig Stück nötig. Belegt werden damit grob siebzig bis achtzig Quadratmeter. Auf einem typischen Satteldach eines Einfamilienhauses bedeutet das fast immer: Beide Dachseiten kommen zum Einsatz, oder die Südseite ist ungewöhnlich frei von Gauben, Dachfenstern und Schornstein.
Eine Ost-West-Belegung ist dabei kein Notbehelf. Sie liefert über den Tag ein flacheres Profil mit früherem Morgen- und späterem Abendertrag — genau dann, wenn im Haus tatsächlich Strom gebraucht wird. Der Jahresertrag je Kilowatt fällt gegenüber reiner Südausrichtung etwas geringer aus, der nutzbare Anteil davon aber höher.
Vor der Modulzahl kommt die Statik. Bei fünfunddreißig Modulen samt Unterkonstruktion reden wir über ein zusätzliches Gewicht im Bereich einer halben Tonne, verteilt auf die Sparren. Auf gesunden Dachstühlen ist das unkritisch, bei sichtbaren Setzungen oder alten Aufsparrendämmungen sehen wir vorher nach.
Fünfzehn Kilowatt brauchen einen zweiten Verbraucher
Ein Haushalt ohne elektrische Wärme nutzt von fünfzehn Kilowatt Peak selbst bei guter Verlagerung kaum mehr als ein Viertel. Der Rest geht zum Mischsatz ins Netz — rechnerisch korrekt, wirtschaftlich schwach. Diese Anlagengröße entfaltet ihren Nutzen erst mit einem Abnehmer, der tagsüber Strom in relevanter Menge zieht.
Drei Kandidaten kommen dafür infrage: eine Wärmepumpe, die im Übergangszeitraum mittags durchheizt und den Pufferspeicher lädt; eine Wallbox, die auf Überschuss regelt statt auf volle Leistung; und ein Stromspeicher, der das Mittagsband in den Abend trägt. In dieser Reihenfolge rechnen wir sie durch, denn die ersten beiden verbrauchen den Strom direkt, ohne Umwandlungsverluste.
Was fünfzehn Kilowatt schlüsselfertig kosten
Für eine schlüsselfertige Anlage mit fünfzehn Kilowatt Peak liegt unsere Spanne bei 17.900 bis 24.200 Euro, mit Speicher bei 21.300 bis 28.800 Euro. Es sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer nach § 3 der Preisangabenverordnung — und die Umsatzsteuer beträgt hier null Prozent, weil § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes für Anlagen auf und nahe Wohngebäuden diesen Satz vorsieht und die Vereinfachungsregel bis dreißig Kilowatt Peak Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister greift.
Je Kilowatt wird es gegenüber einer kleinen Anlage günstiger, weil Gerüst, Anfahrt und Anmeldung nur einmal anfallen. Teurer machen den Preis dagegen zwei Dachseiten statt einer, ein zweiter Wechselrichter oder Leistungsoptimierer, wenn Gauben unvermeidlich Schatten werfen. Eine Aufschlüsselung der Bausteine steht unter Photovoltaik-Kosten.
Die Rückzahldauer hängt bei dieser Größe stärker vom zweiten Verbraucher ab als vom Preis der Anlage. Wir rechnen beide Szenarien im Angebot — als Modellrechnung, keine Zusage.
Von beiden Dachseiten bis zur ersten Gutschrift
Belegungsplan
Wir legen beide Dachseiten aus, prüfen Ost-West gegen reine Südbelegung und rechnen aus, welche Variante mehr nutzbaren Strom liefert.
Zweiter Verbraucher
Wärmepumpe, Fahrzeug oder Speicher — wir setzen die geplante Erweiterung in die Ertragsrechnung ein, bevor die Modulzahl feststeht.
Statik und Befestigung
Sparrenabstand, Dachaufbau, Befestigungspunkte und Windlastzone werden aufgenommen und dokumentiert, jede Durchdringung wird festgehalten.
Anmeldung mit Mischsatz
Netzanschlussbegehren, Wahl der Veräußerungsform, Registereintrag — den anteiligen Vergütungssatz weisen wir im Angebot offen aus.
Was am anteiligen Satz immer wieder hakt
Zehn der fünfzehn Kilowatt werden mit 7,70 Cent vergütet, die restlichen fünf mit 6,66 Cent. Beide Beträge werden mit ihrem Leistungsanteil gewichtet und durch fünfzehn geteilt. Das Ergebnis liegt bei 7,35 Cent je Kilowattstunde und gilt dann für den gesamten eingespeisten Überschuss.
In der Regel ja, häufig zusätzlich aufgeschlüsselt nach Leistungsanteilen. Maßgeblich ist § 23c EEG, der die anteilige Zahlung anordnet. Weicht die Abrechnung deutlich ab, lohnt der Blick auf die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung — sie entscheidet über die Zuordnung zu den Stufen.
Mit heute üblichen Modulen von etwa 430 bis 450 Watt sind es vierunddreißig bis fünfunddreißig Stück und damit rund siebzig bis achtzig Quadratmeter belegte Fläche. Auf einem Satteldach heißt das meist: beide Seiten belegen oder eine sehr große Südfläche ohne Gauben und Dachfenster.
Nein. Sowohl die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 EStG als auch der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG greifen bis dreißig Kilowatt Peak Bruttoleistung je Einheit. Fünfzehn Kilowatt liegen in der Mitte dieses Bereichs, es fällt also weder Umsatz- noch Einkommensteuer auf die Anlage an.
Noch nicht. Die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung beginnt nach § 9 Absatz 2 EEG erst ab fünfundzwanzig Kilowatt installierter Leistung. Bis dahin gilt für Anlagen in der Einspeisevergütung nur die Begrenzung auf sechzig Prozent, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut und geprüft ist.