Montagetrupp auf dem Flachdach einer Gewerbehalle zwischen fertig gesetzten Modulreihen
Photovoltaik · 75 kWp · Produktion, Kühlung, Werkstatt

Fünfundsiebzig Kilowatt. Knapp unter der großen Grenze.

Diese Größe liegt in einem Korridor, den viele für kompliziert halten und der tatsächlich der ruhigste im ganzen Gesetz ist: Die Pflichten aus der Zeit unterhalb gelten weiter, die Pflichten oberhalb noch nicht. Wer hier baut, hat maximale Leistung bei minimalem Regelaufwand.

Stand: September 2026 · Fachlich geprüft von Viktor Kushnir, Geschäftsführer · Alle Angaben ohne Gewähr
6,23 ct/kWh
gewichteter Satz für den eingespeisten Überschuss bei 75 kWp
unter 100 kW
Anspruch auf Einspeisevergütung bleibt erhalten (§ 21 EEG)
rund 71.000 kWh
Jahresertrag als Planwert für eine Anlage dieser Größe
450 bis 500 m²
belegte Dachfläche auf einem aufgeständerten Flachdach
Der ruhige Korridor

Welche Schwellen zwischen fünfzig und hundert wirklich liegen

Wer sich durch das EEG liest, erwartet in diesem Bereich eine Reihe neuer Pflichten. Tatsächlich beginnen die meisten früher oder später. Ab fünfundzwanzig Kilowatt verlangt § 9 Absatz 2 EEG die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung — das gilt also längst. Der Abruf der Ist-Einspeisung und der Verlust des Anspruchs auf Einspeisevergütung setzen erst bei hundert Kilowatt ein. Dazwischen bleibt eine einzige echte Zäsur: die Vergütungsstufe bei vierzig Kilowatt.

Gesetzliche Schwellen im Bereich zwischen fünfzig und hundert Kilowatt
LeistungWas dort geregelt wirdFür 75 kWp
25 kWferngesteuerte Reduzierung nach § 9 Abs. 2 EEG; Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung nach § 10b EEGgilt bereits
40 kWEnde der mittleren Vergütungsstufe nach § 48 Abs. 2 EEGüberschritten
100 kWAbruf der Ist-Einspeisung nach § 9 Abs. 2 EEGnoch nicht erreicht
100 kWEnde des Anspruchs auf Einspeisevergütung nach § 21 Abs. 1 EEGnoch nicht erreicht

Der Vergütungssatz entsteht dabei wieder aus drei Anteilen: zehn Kilowatt zu 7,70 Cent, dreißig zu 6,66 Cent und fünfunddreißig zu 5,44 Cent. Gewichtet ergibt das 6,23 Cent je Kilowattstunde — Sätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026.

Die freiwillige Option

Direktvermarktung darf man hier — muss man aber nicht

Anders als oberhalb von hundert Kilowatt ist die Wahl bei dieser Größe frei. § 21b EEG lässt die Zuordnung zu einer anderen Veräußerungsform jeweils zum ersten Tag eines Monats zu; wer will, kann also in die Marktprämie wechseln und später zurück. Zwei technische Bedingungen hängen daran: Nach § 21b Absatz 3 EEG muss die gesamte Ist-Einspeisung viertelstündlich gemessen und bilanziert werden, und § 10b EEG verlangt ab fünfundzwanzig Kilowatt, dass das Direktvermarktungsunternehmen die Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung ferngesteuert regeln kann.

Ob sich das rechnet, entscheidet allein die eingespeiste Menge. Messung, Bilanzkreiszuordnung und Dienstleisterentgelt sind weitgehend fix — bei einem Betrieb, der siebzig Prozent seines Solarstroms selbst verbraucht, bleibt schlicht zu wenig Einspeisung übrig, um sie zu tragen. Wir rechnen beide Wege im Angebot nebeneinander, statt eine Empfehlung ohne Zahlen auszusprechen.

Ein Termin, der oft übersehen wird. Die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung ist ab dem 1. Januar 2028 über das Smart-Meter-Gateway zu erfüllen. Wer heute eine Lösung außerhalb dieses Wegs einbaut, sollte wissen, dass sie ein Ablaufdatum hat.

Wann sich die Größe trägt

Eine hohe Grundlast am Werktagmittag entscheidet alles

Bei 6,23 Cent Vergütung ist eingespeister Strom fast wertlos gegenüber vermiedenem Bezug. Deshalb hängt die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagengröße an einer einzigen Frage: Wie hoch ist die Last zwischen neun und sechzehn Uhr an einem normalen Werktag? Liegt sie dauerhaft über fünfzig Kilowatt, geht die Rechnung fast von selbst auf.

Typische Kandidaten sind Betriebe mit laufender Kälte- oder Drucklufttechnik, Lebensmittelverarbeitung, Metallbau mit Absaugung, Autohäuser mit Werkstatt und Ausstellung oder größere Pflegeeinrichtungen. Was sie eint, ist nicht die Branche, sondern ein flaches, hohes Verbrauchsband tagsüber. Wochenenden und Betriebsferien senken den Nutzen spürbar — deshalb sehen wir uns nicht nur den Jahresverbrauch an, sondern das Viertelstundenband über mindestens vier Wochen.

Ein weiterer Effekt fällt erst auf der Rechnung auf: Wo eine registrierende Leistungsmessung läuft, wird zusätzlich ein Leistungspreis für die höchste Viertelstunde fällig. Eine Solaranlage kappt Spitzen nur, wenn sie zeitlich zusammenfallen — planbar wird das erst mit einem Speicher und passender Lastregelung.

Preis

Was fünfundsiebzig Kilowatt kosten

Unsere Spanne für eine schlüsselfertige Anlage mit fünfundsiebzig Kilowatt Peak liegt bei 76.000 bis 94.000 Euro. Es sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer nach § 3 der Preisangabenverordnung — bei gewerblichen Gebäuden regelmäßig zum Regelsteuersatz, den Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen zurückholen.

Je Kilowatt wird es gegenüber einer Fünfzig-Kilowatt-Anlage etwas günstiger, weil Planung, Netzanschlussverfahren und Baustelleneinrichtung nur einmal anfallen. Nach oben treiben den Preis ein Umbau der Hauptverteilung, lange Kabelwege über das Grundstück, zusätzliche Blitzschutzmaßnahmen und ein Dach, dessen Tragreserve eine leichtere Unterkonstruktion erzwingt.

Die Rückzahldauer folgt Ihrem Lastgang, nicht einem Branchenmittel. Wir setzen ihn im Angebot ein und weisen die Annahmen offen aus — als Modellrechnung, keine Zusage.

So gehen wir vor

Vier Schritte vom Lastgang zur Inbetriebsetzung

01

Viertelstundenband

Wir lesen die Daten Ihres Netzbetreibers aus oder messen vier Wochen an der Hauptverteilung mit und bestimmen daraus die nutzbare Grundlast.

02

Dach und Tragreserve

Aufnahme von Profil, Pfettenabstand und Abdichtung, Festlegung von Aufständerung oder Parallelverlegung, Statiknachweis.

03

Messkonzept und Anmeldung

Netzverträglichkeitsanfrage, Wahl zwischen Einspeisevergütung und Marktprämie, Zählerkonzept, Eintrag im Marktstammdatenregister.

04

Montage im laufenden Betrieb

Abschaltungen legen wir in Schichtpausen oder ans Wochenende. Danach Inbetriebsetzung mit dem Netzbetreiber und Einweisung.

Häufige Fragen · 75 kWp

Was im Bereich unter hundert Kilowatt gefragt wird

Was ändert sich zwischen fünfzig und hundert Kilowatt überhaupt? +

Überraschend wenig, und genau das ist der Punkt. Die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung gilt bereits ab fünfundzwanzig Kilowatt, der Abruf der Ist-Einspeisung erst ab hundert. Dazwischen ändert sich nur die Vergütungsstufe oberhalb von vierzig Kilowatt — und die Frage, ob sich Direktvermarktung lohnt.

Darf ich mit 75 Kilowatt freiwillig in die Direktvermarktung? +

Ja. § 21b EEG lässt die Zuordnung zur Marktprämie jederzeit zum Monatsersten zu. Voraussetzung ist nach Absatz 3, dass die gesamte Ist-Einspeisung in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird. Dazu kommt die Fernsteuerbarkeit durch das Direktvermarktungsunternehmen nach § 10b EEG.

Lohnt sich die Direktvermarktung bei dieser Größe? +

Nur wenn viel eingespeist wird. Die Marktprämie gleicht den Abstand zwischen Marktwert und anzulegendem Wert aus, dem stehen aber Kosten für Messung, Bilanzkreis und Dienstleister gegenüber. Bei hohem Eigenverbrauch bleibt zu wenig Einspeisemenge übrig, um diese weitgehend festen Kosten zu tragen — deshalb rechnen wir beide Wege nebeneinander.

Brauche ich ein anderes Messkonzept als bei kleinen Anlagen? +

In aller Regel ja. Eine Anlage dieser Größe wird über ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung erfasst, in der Direktvermarktung zusätzlich viertelstündlich bilanziert. Kommen Speicher, Ladepunkte oder mehrere Zählpunkte hinzu, gehört das Messkonzept vor die Bestellung und nicht danach, weil es über Zählerplätze und Leitungswege mitentscheidet.

Welche Betriebe passen zu 75 Kilowatt Peak? +

Solche mit hohem, gleichmäßigem Tagesverbrauch: Metallbau mit Absaugung und Druckluft, Kühlhäuser, Lebensmittelverarbeitung, Autohäuser mit Werkstatt, größere Pflegeeinrichtungen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob die Grundlast an einem normalen Werktag zwischen neun und sechzehn Uhr dauerhaft in relevanter Höhe anliegt und auch im Sommer nicht wegbricht.

Nachbarthemen

Eine Stufe darunter, eine darüber

50 kWpStatik, Trapezblech und der Steuerwechsel 100 kWpWo die Einspeisevergütung endgültig endet BäckereiEin Lastprofil, das nachts seine Spitze hat
Nächster Schritt

Zwei Vermarktungswege, offen gegenübergestellt

Sie bekommen von uns beide Varianten durchgerechnet: Einspeisevergütung mit anteiligem Satz und Marktprämie mit allen Nebenkosten. Grundlage ist Ihr Viertelstundenband, nicht ein Branchendurchschnitt.

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