Fünfundsiebzig Kilowatt. Knapp unter der großen Grenze.
Diese Größe liegt in einem Korridor, den viele für kompliziert halten und der tatsächlich der ruhigste im ganzen Gesetz ist: Die Pflichten aus der Zeit unterhalb gelten weiter, die Pflichten oberhalb noch nicht. Wer hier baut, hat maximale Leistung bei minimalem Regelaufwand.
Welche Schwellen zwischen fünfzig und hundert wirklich liegen
Wer sich durch das EEG liest, erwartet in diesem Bereich eine Reihe neuer Pflichten. Tatsächlich beginnen die meisten früher oder später. Ab fünfundzwanzig Kilowatt verlangt § 9 Absatz 2 EEG die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung — das gilt also längst. Der Abruf der Ist-Einspeisung und der Verlust des Anspruchs auf Einspeisevergütung setzen erst bei hundert Kilowatt ein. Dazwischen bleibt eine einzige echte Zäsur: die Vergütungsstufe bei vierzig Kilowatt.
| Leistung | Was dort geregelt wird | Für 75 kWp |
|---|---|---|
| 25 kW | ferngesteuerte Reduzierung nach § 9 Abs. 2 EEG; Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung nach § 10b EEG | gilt bereits |
| 40 kW | Ende der mittleren Vergütungsstufe nach § 48 Abs. 2 EEG | überschritten |
| 100 kW | Abruf der Ist-Einspeisung nach § 9 Abs. 2 EEG | noch nicht erreicht |
| 100 kW | Ende des Anspruchs auf Einspeisevergütung nach § 21 Abs. 1 EEG | noch nicht erreicht |
Der Vergütungssatz entsteht dabei wieder aus drei Anteilen: zehn Kilowatt zu 7,70 Cent, dreißig zu 6,66 Cent und fünfunddreißig zu 5,44 Cent. Gewichtet ergibt das 6,23 Cent je Kilowattstunde — Sätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026.
Direktvermarktung darf man hier — muss man aber nicht
Anders als oberhalb von hundert Kilowatt ist die Wahl bei dieser Größe frei. § 21b EEG lässt die Zuordnung zu einer anderen Veräußerungsform jeweils zum ersten Tag eines Monats zu; wer will, kann also in die Marktprämie wechseln und später zurück. Zwei technische Bedingungen hängen daran: Nach § 21b Absatz 3 EEG muss die gesamte Ist-Einspeisung viertelstündlich gemessen und bilanziert werden, und § 10b EEG verlangt ab fünfundzwanzig Kilowatt, dass das Direktvermarktungsunternehmen die Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung ferngesteuert regeln kann.
Ob sich das rechnet, entscheidet allein die eingespeiste Menge. Messung, Bilanzkreiszuordnung und Dienstleisterentgelt sind weitgehend fix — bei einem Betrieb, der siebzig Prozent seines Solarstroms selbst verbraucht, bleibt schlicht zu wenig Einspeisung übrig, um sie zu tragen. Wir rechnen beide Wege im Angebot nebeneinander, statt eine Empfehlung ohne Zahlen auszusprechen.
Ein Termin, der oft übersehen wird. Die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung ist ab dem 1. Januar 2028 über das Smart-Meter-Gateway zu erfüllen. Wer heute eine Lösung außerhalb dieses Wegs einbaut, sollte wissen, dass sie ein Ablaufdatum hat.
Eine hohe Grundlast am Werktagmittag entscheidet alles
Bei 6,23 Cent Vergütung ist eingespeister Strom fast wertlos gegenüber vermiedenem Bezug. Deshalb hängt die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagengröße an einer einzigen Frage: Wie hoch ist die Last zwischen neun und sechzehn Uhr an einem normalen Werktag? Liegt sie dauerhaft über fünfzig Kilowatt, geht die Rechnung fast von selbst auf.
Typische Kandidaten sind Betriebe mit laufender Kälte- oder Drucklufttechnik, Lebensmittelverarbeitung, Metallbau mit Absaugung, Autohäuser mit Werkstatt und Ausstellung oder größere Pflegeeinrichtungen. Was sie eint, ist nicht die Branche, sondern ein flaches, hohes Verbrauchsband tagsüber. Wochenenden und Betriebsferien senken den Nutzen spürbar — deshalb sehen wir uns nicht nur den Jahresverbrauch an, sondern das Viertelstundenband über mindestens vier Wochen.
Ein weiterer Effekt fällt erst auf der Rechnung auf: Wo eine registrierende Leistungsmessung läuft, wird zusätzlich ein Leistungspreis für die höchste Viertelstunde fällig. Eine Solaranlage kappt Spitzen nur, wenn sie zeitlich zusammenfallen — planbar wird das erst mit einem Speicher und passender Lastregelung.
Was fünfundsiebzig Kilowatt kosten
Unsere Spanne für eine schlüsselfertige Anlage mit fünfundsiebzig Kilowatt Peak liegt bei 76.000 bis 94.000 Euro. Es sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer nach § 3 der Preisangabenverordnung — bei gewerblichen Gebäuden regelmäßig zum Regelsteuersatz, den Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen zurückholen.
Je Kilowatt wird es gegenüber einer Fünfzig-Kilowatt-Anlage etwas günstiger, weil Planung, Netzanschlussverfahren und Baustelleneinrichtung nur einmal anfallen. Nach oben treiben den Preis ein Umbau der Hauptverteilung, lange Kabelwege über das Grundstück, zusätzliche Blitzschutzmaßnahmen und ein Dach, dessen Tragreserve eine leichtere Unterkonstruktion erzwingt.
Die Rückzahldauer folgt Ihrem Lastgang, nicht einem Branchenmittel. Wir setzen ihn im Angebot ein und weisen die Annahmen offen aus — als Modellrechnung, keine Zusage.
Vier Schritte vom Lastgang zur Inbetriebsetzung
Viertelstundenband
Wir lesen die Daten Ihres Netzbetreibers aus oder messen vier Wochen an der Hauptverteilung mit und bestimmen daraus die nutzbare Grundlast.
Dach und Tragreserve
Aufnahme von Profil, Pfettenabstand und Abdichtung, Festlegung von Aufständerung oder Parallelverlegung, Statiknachweis.
Messkonzept und Anmeldung
Netzverträglichkeitsanfrage, Wahl zwischen Einspeisevergütung und Marktprämie, Zählerkonzept, Eintrag im Marktstammdatenregister.
Montage im laufenden Betrieb
Abschaltungen legen wir in Schichtpausen oder ans Wochenende. Danach Inbetriebsetzung mit dem Netzbetreiber und Einweisung.
Was im Bereich unter hundert Kilowatt gefragt wird
Überraschend wenig, und genau das ist der Punkt. Die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung gilt bereits ab fünfundzwanzig Kilowatt, der Abruf der Ist-Einspeisung erst ab hundert. Dazwischen ändert sich nur die Vergütungsstufe oberhalb von vierzig Kilowatt — und die Frage, ob sich Direktvermarktung lohnt.
Ja. § 21b EEG lässt die Zuordnung zur Marktprämie jederzeit zum Monatsersten zu. Voraussetzung ist nach Absatz 3, dass die gesamte Ist-Einspeisung in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird. Dazu kommt die Fernsteuerbarkeit durch das Direktvermarktungsunternehmen nach § 10b EEG.
Nur wenn viel eingespeist wird. Die Marktprämie gleicht den Abstand zwischen Marktwert und anzulegendem Wert aus, dem stehen aber Kosten für Messung, Bilanzkreis und Dienstleister gegenüber. Bei hohem Eigenverbrauch bleibt zu wenig Einspeisemenge übrig, um diese weitgehend festen Kosten zu tragen — deshalb rechnen wir beide Wege nebeneinander.
In aller Regel ja. Eine Anlage dieser Größe wird über ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung erfasst, in der Direktvermarktung zusätzlich viertelstündlich bilanziert. Kommen Speicher, Ladepunkte oder mehrere Zählpunkte hinzu, gehört das Messkonzept vor die Bestellung und nicht danach, weil es über Zählerplätze und Leitungswege mitentscheidet.
Solche mit hohem, gleichmäßigem Tagesverbrauch: Metallbau mit Absaugung und Druckluft, Kühlhäuser, Lebensmittelverarbeitung, Autohäuser mit Werkstatt, größere Pflegeeinrichtungen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob die Grundlast an einem normalen Werktag zwischen neun und sechzehn Uhr dauerhaft in relevanter Höhe anliegt und auch im Sommer nicht wegbricht.