Photovoltaik in Kamp-Lintfort
Diese Stadt fördert Photovoltaik — aber nicht die, die Sie vermutlich bauen wollen. Im Solarteil der städtischen Richtlinie steht genau ein Tatbestand: der Weiterbetrieb von Anlagen, die aus der EEG-Vergütung laufen. Neue Dachanlagen kommen darin nicht vor, Batteriespeicher sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dafür ist Kamp-Lintfort mit 24,7 Straßenkilometern unser kürzester Weg von Krefeld aus — 23 Minuten, und wir stehen vor der Tür.
Kamp-Lintfort in vier Punkten
Gefördert wird nur, was schon steht
Die Richtlinie „KLima schützen!“ gilt seit dem 01.01.2025 und kennt im Solarbereich ausschließlich den Weiterbetrieb von PV-Anlagen: 20 %, höchstens 800 €, für Bestandsanlagen nach dem Ende der EEG-Vergütung. „Batteriespeicher sind nicht förderfähig“, steht dort wörtlich; neue Dachanlagen und Stecker-Solargeräte kommen gar nicht vor (KLima schützen!).
Ein Drittel älter als der Zweite Weltkrieg
3.283 der 9.257 Wohngebäude entstanden vor 1950 — 35,5 % (Zensus 2022, Tab. 3.2). Der Grund steht sichtbar im Stadtbild: die Werkssiedlungen der Zeche. Bei solchen Dachstühlen ist die Statikprüfung der wichtigste Teil des Termins.
Westnetz prüft, Stadtwerke zahlen
Das Landesregister nennt die Westnetz GmbH als Netzbetreiberin und die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH als Grundversorger. Die Stadtwerke halten fest: „Für alle Belange vor der Inbetriebnahme einer Einspeiseanlage und der Prüfung Ihrer Unterlagen ist die Westnetz GmbH zuständig.“ Die monatliche Vergütung teilen dann sie mit (swkl.de).
Solaranlagen neuerdings auch auf Garagen
Die Altsiedlung Friedrich Heinrich untersteht keiner Denkmalbereichssatzung, sondern einer Gestaltungssatzung von 1986/2002. Deren Neufassung von 2024 enthält laut Vortrag der Stadt eine „Anpassung Regelung Solaranlagen“ und ausdrücklich „Neu: Solaranlagen auf Garagen“ (RVR-Fachtagung 04.09.2025) — bei knappen Hausdächern eine echte Option.
Zwei Unternehmen, klar verteilte Rollen
Für Kamp-Lintfort trägt das Landesregister unter dem Gemeindeschlüssel 05170020 die Westnetz GmbH als Stromnetzbetreiberin ein und die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH als Grundversorgerin. Diese Aufteilung fällt im Alltag auf, weil Ihr Stromvertrag und Ihre Vergütungsmitteilung von den Stadtwerken kommen, die Anlage selbst aber an anderer Stelle geprüft wird.
Die Stadtwerke formulieren das unmissverständlich: „Für alle Belange vor der Inbetriebnahme einer Einspeiseanlage und der Prüfung Ihrer Unterlagen ist die Westnetz GmbH zuständig.“ Und: „Die Stadtwerke Kamp-Lintfort GmbH arbeiten im Namen und für Rechnung der Westnetz GmbH …“ (Stadtwerke Kamp-Lintfort, Einspeiser). Angemeldet wird deshalb über das Onlineangebot der Westnetz (Energie einspeisen), Rückfragen gehen an deren Team Einspeiser, und die monatliche Vergütung teilen anschließend die Stadtwerke mit.
Einen Zeithinweis gibt Westnetz selbst: Bei der Einspeisevergütung bestehen derzeit längere Bearbeitungs- und Wartezeiten. Wir melden Ihre Anlage deshalb an, sobald der Auftrag steht, und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden. Zur Einordnung innerhalb des Kreises: In Wesel führt ebenfalls die Westnetz das Netz, dort allerdings mit E.ON als Grundversorger; in Dinslaken ist die RheinNetz GmbH zuständig, angemeldet wird aber bei den dortigen Stadtwerken. Sie merken von diesen Unterschieden nichts, weil wir den Vorgang jeweils führen und Ihnen jede Bestätigung weiterreichen.
Bergbausiedlung: alte Substanz, feste Regeln
Kein Ort in unserem Einzugsgebiet hat eine ältere Wohnsubstanz. 3.283 der 9.257 Wohngebäude ohne Wohnheime stammen aus der Zeit vor 1950, weitere 2.543 aus den Jahren 1950 bis 1969 (Zensus 2022, Tab. 3.2). Kleinteilig gebaut ist die Stadt ebenfalls: 26,5 % Reihenhäuser, 22,6 % Doppelhaushälften, 20,9 % freistehende Einfamilienhäuser — mit den Zweifamilienhäusern zusammen 78,9 % (Tab. 3.4), und 79,9 % aller Wohngebäude in privater Hand (Tab. 3.5).
| Bauzeit | Wohngebäude | Anteil |
|---|---|---|
| Siedlungsbau bis 1949 | 3.283 | 35,5 % |
| 1950 – 1969 | 2.543 | 27,5 % |
| 1970 – 1989 | 1.452 | 15,7 % |
Die Bauzeiten im Überblick, Wohngebäude ohne Wohnheime am Stichtag 15.05.2022:
Der Grund für diese Altersstruktur steht mitten in der Stadt: „Der Bergbau hat bis zur Schließung der Zeche Friedrich Heinrich im Jahr 2012 eine prägende Rolle für Stadt und Region gespielt. Das Stadtbild mit Zeche und Bergbausiedlung spiegelt diesen Teil der Geschichte wider“ (Infozentrum Stadt und Bergbau). Für Hauseigentümer folgt daraus zweierlei. Erstens die Siedlungsregeln: Die Altsiedlung Friedrich Heinrich ist mit etwa 76 Hektar die größte Werkssiedlung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets, durchgehend 1,5-geschossig bebaut und geregelt durch eine Gestaltungssatzung von 1986/2002. Deren Neufassung 2024 sieht eine „Anpassung Regelung Solaranlagen“ und neu „Solaranlagen auf Garagen“ vor — bei knappen Hausdächern ein Hinweis, den man ernst nehmen sollte. Den Satzungstext selbst geben wir nicht wieder, weil wir ihn nicht gelesen haben; die Anforderungen holen wir vor dem Angebot bei der Stadt ein. Zweitens der Untergrund: Was unter einem einzelnen Grundstück liegt, behaupten wir nicht. Auskunft zur bergbaulichen Situation und zur Bergschadensgefährdung erteilt die Bezirksregierung Arnsberg auf Antrag. Bei sichtbaren Setzungsspuren ist das der richtige erste Schritt, und zwar vor der Unterkonstruktion. Für die Netzanmeldung spielt es keine Rolle. Beide Punkte klären wir beim Dach-Check.
Drei Wege, wie wir hier helfen
Neuanlage auf altem Dachstuhl
Bei Vorkriegssubstanz beginnt alles an der Statik: Sparrenquerschnitt, Lattung, Zustand der Eindeckung. Danach wählen wir Unterkonstruktion und Modul. Was zum Umfang gehört, steht unter Photovoltaik.
Umbau nach dem EEG-Ende
Läuft Ihre Anlage aus der zwanzigjährigen Vergütung, folgt die Umstellung auf Eigenverbrauch — meist über Wechselrichter und Zählerschrank. Genau das fördert die Stadt mit 20 %, höchstens 800 €. Wir planen den Umbau und melden die Änderung.
Speicher ohne Zuschuss durchrechnen
Die Richtlinie schließt Batteriespeicher aus. Ob sich einer trotzdem trägt, hängt an Ihrem Abendverbrauch — wir legen die Rechnung vor: Stromspeicher und Speichertest 2026.
Preise 2026 — und warum wir ohne Zuschuss kalkulieren
Mit 24,7 Kilometern liegt Kamp-Lintfort so dicht an unserem Lager, dass wir auch kurzfristig reagieren können; an den Preisen ändert Nähe nichts, die sind bundesweit gleich. Was hier häufiger als anderswo dazukommt, sind Vorarbeiten am Dach. Bei 35,5 % Bausubstanz aus der Vorkriegszeit muss manchmal die Lattung erneuert oder eine Reihe Ziegel ersetzt werden. Wir sagen das beim Aufmaß, damit es nicht in der Schlussrechnung steht.
| Leistung | Endpreis | Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Neuanlage 10 kWp | 14.400 – 19.400 € | entfällt, § 12 Abs. 3 UStG |
| Neuanlage mit Speicher 10 kWh | 17.800 – 24.100 € | entfällt, § 12 Abs. 3 UStG |
| Wallbox 11 kW | 800 – 2.200 € | 19 % im Preis |
Ausgewiesen sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer im Sinne von § 3 PAngV. Für Photovoltaikanlage und Speicher entfällt die Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG; für die Wallbox gilt das nicht, ihr Preis enthält 19 %. Auf einem Siedlungshaus mit begrenzter Dachfläche rechnen wir für die Anlage mit Speicher mit 10 – 15 Jahren bis zur Amortisation. Diese Zahl stammt aus einer Modellrechnung und ist keine Zusicherung — Verbrauch, Eigenverbrauchsanteil, Ausrichtung und Strompreis verändern sie. Unsere Annahmen stehen unter Amortisation.
Auf der Erlösseite gelten für Anlagen bis 10 kWp ab Inbetriebnahme am 01.08.2026 7,70 ct/kWh für Überschuss und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung (Einspeisevergütung 2026). Auf den kleinteiligen Siedlungsdächern bleibt die Anlagengröße meist ohnehin begrenzt — entsprechend stark zählt, wie viel Strom im Haus bleibt.
Die Positionen im Detail stehen unter Photovoltaik-Kosten. Zum städtischen Zuschuss noch dies: Er gilt ausschließlich für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Die Richtlinie nennt außerdem einen Förderhöchstbetrag von 2.500 € je Haushalt und Jahr über alle Module hinweg und verpflichtet dazu, andere Bundes- und Landesmittel vorrangig zu nutzen. Ob für 2026 Mittel bereitstehen, gibt die Stadt auf ihrer Seite nicht an — deshalb kalkulieren wir ohne.
„KLima schützen!“ — und warum es Neuanlagen nicht meint
20 % für den Weiterbetrieb, höchstens 800 €
Die Richtlinie umfasst achtzehn Seiten, und im Photovoltaikteil steht ein einziger förderfähiger Tatbestand: der Weiterbetrieb von PV-Anlagen. Gemeint sind Bestandsanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen und auf Eigenverbrauch umgestellt werden, typischerweise über Wechselrichter oder Zählerschrank. Gefördert werden 20 % der Kosten, gedeckelt auf 800 €.
Speicher raus, Neuanlagen nicht erwähnt
„Batteriespeicher sind nicht förderfähig“ — der Satz steht so in der Richtlinie. Neue PV-Dachanlagen und Stecker-Solargeräte tauchen darin überhaupt nicht auf; eine frühere Aktion über den Regionalverband Ruhr umfasste lediglich zehn Stecker-Solargeräte zu je 100 €. Wer 2026 neu baut, sollte mit keinem städtischen Zuschuss planen.
Die übrigen Module des Programms
Gefördert werden außerdem Solarthermie, Dämmung sowie Heizung und Warmwasser mit je 20 % bis 800 € und eine Energieberatung mit bis zu 100 €. Der Höchstbetrag liegt bei 2.500 € je Haushalt und Jahr, und andere Bundes- und Landesmittel sind vorrangig zu nutzen. Was davon aktuell offensteht, prüfen wir vor jedem Angebot — Landesseitiges unter Förderung NRW.
Vier Schritte, neu oder weiterbetrieben
Neubau oder Weiterbetrieb?
Zuerst klären wir, worum es geht. Bei einer Altanlage nach dem EEG-Ende sehen wir uns Wechselrichter und Zählerschrank gleich mit an — dort liegt die Förderung.
Dachtermin mit Satzungsblick
Aufmaß, Sparrenprüfung, Zustand der Eindeckung. Steht Ihr Haus in der Altsiedlung, prüfen wir die Gestaltungssatzung — inklusive der Frage, ob die Garage der bessere Ort ist.
Angebot mit ehrlicher Förderzeile
Stückliste, Ertragsprognose, Wirtschaftlichkeitsrechnung — und ein klarer Hinweis, welche Mittel in Ihrem Fall infrage kommen und welche nicht.
Montage und Meldung
Montage und Anschluss sind im Preis enthalten, die Anmeldung läuft über Westnetz, die Vergütung teilen die Stadtwerke mit. Den Eintrag im Marktstammdatenregister übernehmen wir.
Häufige Fragen zu PV in Kamp-Lintfort
Nach der Richtlinie „KLima schützen!“ nicht. Im Photovoltaikteil ist einzig der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen förderfähig, die aus der EEG-Vergütung laufen — mit 20 % der Kosten, maximal 800 €. Neue Dachanlagen und Stecker-Solargeräte kommen in der Richtlinie nicht vor. Viele überrascht das, so ist es aber beschlossen.
Die Umstellung auf Eigenverbrauch, meist über Wechselrichter und Zählerschrank — und genau dafür zahlt die Stadt 20 %, höchstens 800 €. Wir planen den Umbau, rechnen vor, wie viel Eigenverbrauch danach realistisch ist, und melden die Änderung beim Netzbetreiber an.
Nein, und zwar ausdrücklich nicht: „Batteriespeicher sind nicht förderfähig“, heißt es in der Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn der Speicher im Zuge eines geförderten Weiterbetriebs eingebaut wird. Ob er sich trotzdem trägt, entscheidet Ihr Abendverbrauch — wir rechnen beide Varianten.
Westnetz. Die Stadtwerke Kamp-Lintfort schreiben selbst, für alle Belange vor der Inbetriebnahme und für die Prüfung der Unterlagen sei die Westnetz GmbH zuständig, und sie arbeiteten „im Namen und für Rechnung der Westnetz GmbH“. Angemeldet wird über das Onlineangebot der Westnetz; die monatliche Vergütung teilen Ihnen später die Stadtwerke mit.
Die Altsiedlung Friedrich Heinrich untersteht keiner Denkmalbereichssatzung, sondern einer Gestaltungssatzung von 1986/2002. Deren Neufassung 2024 enthält laut Vortrag der Stadt eine „Anpassung Regelung Solaranlagen“ und neu die Regelung „Solaranlagen auf Garagen“. Den Satzungstext selbst geben wir nicht aus zweiter Hand wieder — wir holen die Anforderungen vor dem Angebot bei der Stadt ein.
Wegen der Zeche. Die Altsiedlung Friedrich Heinrich ist mit rund 76 Hektar die größte Werkssiedlung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets, durchgehend 1,5-geschossig bebaut. Entsprechend stammen 35,5 % der 9.257 Wohngebäude aus der Zeit vor 1950 und weitere 27,5 % aus 1950 bis 1969. Das schließt eine Anlage nicht aus, verlangt aber eine ernsthafte Statikprüfung.
Der Bergbau prägte Kamp-Lintfort bis zur Schließung der Zeche Friedrich Heinrich im Jahr 2012. Ob Ihr konkretes Grundstück betroffen ist, sagt Ihnen verbindlich nur die Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg zur bergbaulichen Situation und zur Bergschadensgefährdung; wir stellen dazu keine Vermutungen an. Für die Netzanmeldung ist das Thema ohne Belang.
PV in der Nähe
Kamp-Lintfort ist von Krefeld aus unsere kürzeste Strecke am linken Niederrhein. Für die Nachbarstädte gibt es eigene Seiten.