Photovoltaik in Neukölln. Mieterstrom & Solar für alle.
Photovoltaik in Neukölln ist zweierlei: Zwischen Hermannplatz und Ringbahn stehen fast nur Mietshäuser mit Hausverwaltung, Milieuschutz und Mieterstrom als Thema. Südlich davon, in Rudow, Buckow und Britz, haben mehr als vier von fünf Gebäuden mit Wohnraum höchstens zwei Wohnungen, und mittendrin liegt mit der Hufeisensiedlung ein UNESCO-Welterbe. Volt Energie plant Ihre Solaranlage in Neukölln für beide Fälle, angemeldet wird bei Stromnetz Berlin, die Montage ist im Preis enthalten.
* Rechenbeispiel 10 kWp ohne Speicher: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 30 % davon vom Dach, Netzstrom 0,37 €/kWh (BDEW 2026), Einspeisung 0,077 €/kWh, vor Betriebskosten.
Solaranlage in Neukölln: ein Bezirk mit Kiez im Norden und Siedlungshaus im Süden
Nord-Neukölln: Altbau mit vielen Parteien
In den vier Bezirksregionen Schillerpromenade, Neuköllner Mitte/Zentrum, Reuterstraße und Rixdorf zählt der Zensus 2022 zusammen 5.880 Gebäude mit Wohnraum. Nicht einmal jedes dreißigste hat nur eine oder zwei Wohnungen, rund vier von fünf stammen aus der Zeit vor 1950. Wer hier über das Dach entscheidet, ist fast immer eine Eigentümergemeinschaft, eine Wohnungsgesellschaft oder ein privater Vermieter mit Hausverwaltung.
Rudow: über ein Drittel aller Neuköllner Wohnhäuser
Von den 28.646 Gebäuden mit Wohnraum im Bezirk stehen 10.407 allein in der Bezirksregion Rudow. 88,5 Prozent davon haben eine oder zwei Wohnungen, 89,1 Prozent gehören Privatpersonen, 62,9 Prozent stehen frei. Rudow ist damit das Gegenstück zum Reuterkiez: Satteldach, ein Eigentümer, eine Entscheidung.
Im Süden heizen viele Häuser noch mit Öl
Bezirksweit heizten 26,7 Prozent der Gebäude zum Zensusstichtag mit Heizöl, in ganz Berlin waren es 16,7 Prozent. In Rudow lag der Ölanteil bei 40,6 Prozent, in Buckow bei 38,5 Prozent. Kommt dort in den nächsten Jahren eine Wärmepumpe, steigt der Stromverbrauch des Hauses deutlich; die Dachbelegung planen wir deshalb mit diesem späteren Bedarf.
3.961 Anlagen, aber viel Dach übrig
Laut Umweltatlas Berlin waren in Neukölln Ende 2025 genau 3.961 Photovoltaikanlagen mit zusammen 30,75 MWp registriert. Spandau, mit fast gleich vielen Wohngebäuden, kommt auf 4.679 Anlagen, Treptow-Köpenick auf 8.352. Wie viel Fläche Ihr eigenes Dach hergibt, zeigt der Energieatlas Berlin nach Eingabe der Adresse; Statik und Dachzustand klären wir vor Ort.
Quellen: Zensus 2022, kleinräumige Daten nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.2, 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE, Bezirkswerte als Summe der zwölf Neuköllner Bezirksregionen; Umweltatlas Berlin, Solaranlagen, Tab. 1 (Marktstammdatenregister, Erfassungsstand 09.02.2026); Einwohnerzahl: Statistischer Bericht A I 5 – hj 2/25, Einwohnerregister am 31.12.2025.
Vom Reuterkiez bis Rudow: wie die Dächer in den zwölf Bezirksregionen verteilt sind
Der Statistikschnitt für Neukölln (59,9 Prozent Häuser mit einer oder zwei Wohnungen) sagt wenig, weil er zwei sehr verschiedene Hälften mittelt. Die Tabelle zeigt, wo die Gründerzeit-Blöcke mit Fernwärme stehen, wo die Großsiedlung Gropiusstadt beginnt und wo Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit eigener Gas- oder Ölheizung überwiegen.
| Bezirksregion | Gebäude mit Wohnraum | 1–2 Wohnungen | 13 und mehr Wohnungen | gebaut vor 1950 | Heizöl | Fernwärme |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neukölln gesamt | 28.646 | 59,9 % | 13,1 % | 36,2 % | 26,7 % | 19,5 % |
| Schillerpromenade | 1.243 | 2,6 % | 48,7 % | 80,0 % | 5,6 % | 34,9 % |
| Neuköllner Mitte/Zentrum | 1.484 | 2,8 % | 41,2 % | 81,9 % | 6,1 % | 43,6 % |
| Reuterstraße | 1.565 | 1,4 % | 49,1 % | 79,8 % | 5,8 % | 47,8 % |
| Rixdorf | 1.588 | 4,0 % | 39,4 % | 77,8 % | 5,0 % | 56,2 % |
| Köllnische Heide | 719 | 41,7 % | 15,9 % | 49,5 % | 2,1 % | 87,1 % |
| Britz Nord | 1.196 | 19,7 % | 15,4 % | 51,1 % | 18,1 % | 9,7 % |
| Britz | 4.039 | 74,6 % | 1,2 % | 56,9 % | 18,2 % | 6,8 % |
| Buckow | 4.197 | 75,1 % | 3,9 % | 9,5 % | 38,5 % | 5,4 % |
| Buckow Nord | 1.302 | 72,4 % | 5,8 % | 14,9 % | 37,7 % | 8,6 % |
| Gropiusstadt West | 602 | 17,6 % | 34,1 % | 0,0 % | 2,8 % | 92,7 % |
| Gropiusstadt Ost | 304 | 17,4 % | 68,4 % | 1,0 % | 0,0 % | 96,7 % |
| Rudow | 10.407 | 88,5 % | 1,2 % | 17,6 % | 40,6 % | 6,4 % |
Quelle: Zensus 2022, kleinräumige Auswertung für Berlin nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.2, 5.5 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE. Anteile von uns aus den veröffentlichten Anzahlen berechnet; „Heizöl“ und „Fernwärme“ meinen den Energieträger der Heizung. Die Bezirksregionen folgen den Planungsräumen des Senats und nicht exakt den Ortsteilgrenzen.
Britz ist dabei ein eigener Fall. 54,9 Prozent der Gebäude in der Bezirksregion Britz wurden zwischen 1919 und 1948 gebaut, fast die Hälfte sind Reihenhäuser. Das ist die Zeit der großen Siedlungen der Zwanzigerjahre, und genau dort liegt die denkmalgeschützte Hufeisensiedlung (siehe unten). Für ein Reihenhaus aus dieser Zeit ist die Dachfläche oft schmal, durch Nachbargiebel begrenzt und auf der Straßenseite gestalterisch heikel; die Gartenseite ist meist der bessere Platz.
In Buckow und Buckow Nord dominieren Häuser aus den Jahren 1949 bis 1990. Wer dort ein Haus aus den Sechzigern oder Siebzigern besitzt, sollte vor der Planung auf die Eindeckung schauen: Steht ohnehin eine neue an, gehört sie vor die Module, und dann greift auch das Solargesetz Berlin (weiter unten). In der Gropiusstadt dagegen heizen über neun von zehn Gebäuden mit Fernwärme, und der größte Teil gehört Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften; dort ist eine Anlage für Allgemein- oder Mieterstrom der realistische Weg, kein Projekt einzelner Bewohner.
Photovoltaik auf dem Neuköllner Mietshaus: Mieterstrom, Gebäudeversorgung und Milieuschutz
Ein Gründerzeitblock in der Weserstraße oder am Richardplatz hat selten mehr als eine nutzbare Dachfläche, auf der Hof- oder Straßenseite, oft mit Gauben, Schornsteinen und ausgebautem Dachgeschoss. Gerechnet wird deshalb pro Haus: Wie viele Module passen, wie viele Parteien sind im Gebäude, und wer nimmt den Strom ab? Drei Modelle kommen in Frage.
- Mieterstrom (§ 42a EnWG): Der Betreiber verkauft den Dachstrom an die Mieter im Haus und liefert den Reststrom aus dem Netz mit. Der Preis darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen; für den direkt im Gebäude verbrauchten Strom gibt es zusätzlich den Mieterstromzuschlag nach dem EEG.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Der Solarstrom wird nach einem festen Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen verteilt, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird. Den Reststrom kauft jede Partei weiter bei ihrem eigenen Lieferanten.
- Allgemeinstrom oder Volleinspeisung: Die Anlage versorgt Treppenhauslicht, Aufzug und Hofpumpe oder speist komplett ins Netz ein. Das ist technisch am einfachsten, für die Mieter aber ohne direkten Vorteil.
In Nord-Neukölln kommt der Milieuschutz dazu. Der Bezirk führt zehn soziale Erhaltungsgebiete, darunter Reuterplatz, Schillerpromenade, Flughafenstraße/Donaustraße, Rixdorf, Körnerpark, Britz und Gropiusstadt. Eine Solaranlage ist dort eine bauliche Änderung nach § 172 Baugesetzbuch und braucht vor Baubeginn die erhaltungsrechtliche Genehmigung des Stadtentwicklungsamts. Seit dem 18.04.2026 gelten dafür berlinweit einheitliche Kriterien: Nach Nr. 2.8 der Verwaltungsvorschrift ist eine Photovoltaikanlage zu genehmigen, wenn ihr Strom vollständig eingespeist oder als Mieterstrom genutzt wird oder wenn der Eigentümer Dach und Betrieb einem Dritten überlässt. Betreibt der Eigentümer die Anlage selbst und nutzt den Strom als Allgemeinstrom, etwa für Aufzug und Beleuchtung, ist eine erhaltungsrechtliche Prüfung im Einzelfall nötig. Balkonkraftwerke brauchen keine erhaltungsrechtliche Genehmigung.
Das Merkblatt des Stadtentwicklungsamts Neukölln zu energetischen Maßnahmen ergänzt: Eine Solaranlage, die das Solargesetz verlangt, zum Beispiel nach einem Dachgeschossausbau, ist im erforderlichen Umfang auch im Milieuschutzgebiet genehmigungsfähig, und freiwillige Anlagen genehmigt der Bezirk, wenn von ihnen keine Verdrängung ausgehen kann. Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter zahlt SolarPLUS L außerdem einen Teil der Vorplanung (siehe Förderung). Das Stadtentwicklungsamt hat dazu eine eigene Seite „Solarstrom und Mieterstrom“ eingerichtet und dort den Vortrag „Solarstrom für Mehrfamilienhäuser in Neukölln“ vom September 2024 zum Herunterladen hinterlegt. Wie Mieterstrom und Gebäudeversorgung im Detail funktionieren, steht auf unserer Seite Mieterstrom & GGV.
Quellen: Bezirksamt Neukölln, Milieuschutz und seine Gebiete; VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete vom 7. April 2026, Nr. 2.8; Stadtentwicklungsamt Neukölln, Merkblatt energetische Maßnahmen (Oktober 2025); Stadtentwicklungsamt Neukölln, Solarstrom und Mieterstrom; §§ 42a und 42b Energiewirtschaftsgesetz. Abruf: 08.10.2026.
Hufeisensiedlung, Rixdorf, alte Dorfkerne: Solar im Neuköllner Denkmal
Die Hufeisensiedlung in Britz entstand zwischen 1925 und 1930 nach Plänen von Bruno Taut und Martin Wagner: rund 1.964 Wohnungen, darunter 679 Einfamilienhäuser, auf 37,1 Hektar. Sie steht unter Denkmalschutz und gehört seit 2008 als Teil der „Siedlungen der Berliner Moderne“ zum UNESCO-Welterbe. Die meisten Einfamilienhäuser sind laut Landesdenkmalamt inzwischen in Privatbesitz, die übrigen Gebäude gehören der Deutsche Wohnen. Für eine Solaranlage heißt das: Der Reihenhausbesitzer stellt den Antrag selbst, aber jede Veränderung muss sich in das einheitliche Bild der Siedlung einfügen.
Wie eng das ist, zeigen die Modernisierungshinweise des Informationsangebots zum Welterbe: Die Steildächer der Reihenhäuser im I. und II. Bauabschnitt sind mit Berliner Biberschwanz in Kronendeckung gedeckt, die Dachfläche darf bei einer Dämmung nicht angehoben werden, und auf der Rückseite ist höchstens ein Dachflächenfenster genehmigungsfähig. Die Häuser im VI. Bauabschnitt haben Pultdächer. Einen eigenen Solarleitfaden mit Solarkataster, wie ihn das Landesdenkmalamt für zehn andere Berliner Siedlungen von Siemensstadt bis Lindenhof veröffentlicht hat, gibt es für die Hufeisensiedlung bisher nicht. Jede Anlage ist hier also ein Einzelfall, und als Ausgangspunkt dient eher die Gartenseite als die Straßenansicht.
Ganz verschlossen ist das Welterbe für Solar nicht. In der Wohnstadt Carl Legien, einer anderen der Welterbe-Siedlungen, wurden 2026 in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt Photovoltaikmodule auf die Dächer gebracht. Nach den allgemeinen Rahmenvorgaben des Landesdenkmalamts ist eine Solaranlage auf einem Denkmal, in seiner prägenden Umgebung oder in einem geschützten Bereich regelmäßig zu genehmigen; Ausnahmen gelten für Einzelfälle mit erheblicher Beeinträchtigung, die sich auch durch Auflagen nicht mindern lässt. Auf Neuköllner Baudenkmälern waren Ende 2025 laut Umweltatlas zusammen rund 1,46 MWp Photovoltaik installiert.
Außer der Hufeisensiedlung gibt es im Bezirk weitere Bereiche, in denen eine zweite Genehmigung dazukommt: das Böhmische Dorf in Rixdorf mit Richardplatz, Kirchgasse und Richardstraße, das Ensemble aus Dorfkirche, Schule und Pfarrhaus an der Backbergstraße in Britz, der Gutshof Britz und das Ensemble in Alt-Buckow an der Dorfkirche. Auch ein Haus, das selbst nicht in der Liste steht, kann als „Umgebung eines Denkmals“ betroffen sein. Den Antrag nimmt die untere Denkmalschutzbehörde im Stadtentwicklungsamt Neukölln (Fachbereich Stadtplanung, Karl-Marx-Straße 83) entgegen, vorzugsweise online über service.berlin.de, mit Fotos, Beschreibung der Dachdeckung und einer Zeichnung, wo die Module liegen sollen. Der Bezirk bittet, den Baubeginn frühestens vier Wochen nach der Genehmigung zu planen; ohne Genehmigung zu beginnen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung, etwa farblich angepasste Module, Indach-Module oder Solardachziegel, fördert SolarPLUS S mit einer eigenen Pauschale, und zwar ausdrücklich auch für Reihenhäuser: bei 5 kWp sind es 1.500 Euro zusätzlich zur Pauschale für Anlage und Speicher. Voraussetzung ist, dass die denkmalrechtliche Genehmigung schon vorliegt.
Quellen: Landesdenkmalamt Berlin, Die Hufeisensiedlung in Britz; Informationsangebot zum UNESCO-Welterbe Hufeisensiedlung, Modernisierung: Dachzone Satteldächer und Pultdächer (hufeisensiedlung.info); Landesdenkmalamt, Denkmal und Klimaschutz (Solarkataster für Siedlungen, Hefte 1–10); Kurzmeldung Wohnstadt Carl Legien; Allgemeine Rahmenvorgaben, Nr. 6; Bezirksamt Neukölln, Broschüren „Seine Geschichte und Denkmale“ (Britz, Buckow); Untere Denkmalschutzbehörde Neukölln und Antragsformular; Umweltatlas Berlin, Solaranlagen, PV-Leistung auf Baudenkmälern je Bezirk; Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 1.6.10 und 2.4. Abruf: 08.10.2026.
Anmelden bei Stromnetz Berlin: was am Reihenhaus und im Altbaukeller anders läuft
Zwischen Sonnenallee und Rudower Fließ gibt es nur einen Verteilnetzbetreiber: die Stromnetz Berlin GmbH. Angemeldet wird über ihr Kundenportal für Anschluss und Einspeiser, mit den FNN-Vordrucken nach VDE-AR-N 4105 für alles unter 135 kW. Diesen Schriftverkehr übernehmen wir; Sie unterschreiben die Erklärung als Anlagenbetreiber.
In der Praxis entscheidet oft der Zählerschrank über Aufwand und Termin. Im Rudower Einfamilienhaus aus den Siebzigern ist er meist zu klein für Zweirichtungszähler, Speicher und Wallbox; im Neuköllner Altbau sitzen die Zähler aller Parteien im Keller, und für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung braucht es ein Messkonzept, das mit Stromnetz Berlin abgestimmt wird. Liegt die Anschlussleistung über 30 kVA und höchstens bei 100 kVA, verlangt der Netzbetreiber einen Schlüsselschalter; Anlagen mit mehr als 25 bis 100 kW bekommen einen Strompager für das Netzsicherheitsmanagement. Das betrifft in Neukölln vor allem größere Mietshausdächer. Ist der vorhandene Zählerschrank vor dem 31.12.2014 in Betrieb gegangen, zahlt SolarPLUS für den neuen eine Pauschale von 750 Euro.
Nach dem Zählerwechsel kommt die Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, auch ein Balkonkraftwerk muss dort eingetragen werden. Bei Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an.
Quellen: Stromnetz Berlin, Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen (Ausgabe 02.2024); Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 2.4. Abruf: Oktober 2026.
Neue Eindeckung in Rudow, Dachausbau im Kiez: wann die Solarpflicht greift
Das Solargesetz Berlin trifft in Neukölln zwei typische Fälle. Im Süden ist es die grundständige Dachsanierung eines Hauses aus den Sechzigern oder Siebzigern, im Norden der Ausbau eines Dachgeschosses über einem Mietshaus. Beides zählt als wesentlicher Umbau, wenn die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird und die Arbeiten nach dem 31.12.2022 beginnen. Dann müssen Module mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche belegen; ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen erfüllt die Pflicht alternativ schon mit 2 kW.
Für die Hufeisensiedlung und andere Denkmale ist § 5 wichtig: Die Pflicht entfällt, wenn ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, also etwa wenn die Denkmalbehörde keine Module auf diesem Dach genehmigt. Eine Solarthermieanlage erfüllt die Pflicht ebenfalls. Eine Baugenehmigung braucht die Anlage selbst nicht, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 61 der Berliner Bauordnung verfahrensfrei; den Nachweis prüfen die Bauaufsichtsämter per Stichprobe.
Quellen: Solargesetz Berlin vom 05.07.2021 (GVBl. 2021 S. 837), §§ 2, 3, 4, 5 und 8; Bauordnung für Berlin, § 61; Merkblatt energetische Maßnahmen des Stadtentwicklungsamts Neukölln.
SolarPLUS 2026 in Neukölln: was Reihenhaus, Eigentümergemeinschaft und Vermieter bekommen
Eigenheim und Reihenhaus: SolarPLUS S
Das Land Berlin zahlt über die IBB Business Team GmbH 250 Euro je vollem kWp, wenn PV-Anlage und Stromspeicher zusammen neu gebaut werden, von 500 Euro ab 2 kWp bis höchstens 4.750 Euro ab 19 kWp. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und ausdrücklich auch von Reihenhäusern. Dazu kommen gegebenenfalls 750 Euro für den Zählerschrank und die Denkmalpauschale.
Mehrfamilienhaus, WEG, Genossenschaft: SolarPLUS L
Teil L fördert anteilig: Gutachten, Studien und Konzepte, etwa ein Mieterstrom-Konzept oder ein Statikgutachten, mit 45 bis 65 Prozent, höchstens 15.000 Euro, Messplätze und Zählerschränke mit 30 bis 50 Prozent, den Speicher zur neuen Anlage mit 30 bis 50 Prozent, höchstens 30.000 Euro. Gutachten gibt es nur für Gebäude, die vor dem 31.12.2014 fertig waren. Eigentümer von Eigenheimen und einzelnen Eigentumswohnungen sind hier nicht antragsberechtigt.
Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag
Bei S gilt schon die Bestellung, der unterschriebene Auftrag oder eine Anzahlung als Projektbeginn; wer vorher beauftragt, trägt das Risiko selbst. Bei L ist die Förderung ganz ausgeschlossen, wenn vor der Eingangsbestätigung der IBB beauftragt wird. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Den Antrag stellen Sie, die technischen Unterlagen stellen wir mit Ihnen zusammen.
Bund und Beratung
Der KfW-Kredit 270 finanziert Anlage und Speicher über die Hausbank. Ein eigenes Solar-Förderprogramm des Bezirks Neukölln ist uns nicht bekannt. Kostenlos und herstellerneutral berät das SolarZentrum Berlin: rund 60 Minuten Basisberatung am Stralauer Platz 34 oder am Telefon, nur für Berliner Gebäude.
Quellen: IBB Business Team, Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 1.6.10, 2.2, 2.3, 2.4, 3.1.1, 3.2, 3.3 und 3.4; SolarZentrum Berlin, Startseite; KfW, Merkblatt 270. Abruf: 08.10.2026.
Von der Denkmalabfrage bis zum Zweirichtungszähler: so läuft ein Projekt in Neukölln
Adresse einordnen
Liegt das Haus in der Hufeisensiedlung, im Böhmischen Dorf, an einem Dorfkern oder in einem Milieuschutzgebiet? Wir prüfen das vor dem ersten Entwurf, dazu Luftbild, Energieatlas und Zählerschrank.
Konzept und Genehmigungen
Sie erhalten Belegung und Ertragsrechnung, im Süden mit Wärmepumpen-Variante, im Mietshaus mit Vergleich Mieterstrom, Gebäudeversorgung und Volleinspeisung. Denkmal- und Erhaltungsantrag sowie SolarPLUS-Antrag kommen vor den Auftrag.
Montage und Netzanmeldung
Die Montage ist im Preis enthalten und läuft nach festem Plan. Die Anmeldung über das Kundenportal von Stromnetz Berlin und den Tausch des Zählerschranks koordinieren wir, im Mietshaus mit der Hausverwaltung.
Zähler, Register, Unterlagen
Nach dem Zählerwechsel tragen wir die Anlage ins Marktstammdatenregister ein. Für SolarPLUS und einen späteren Nachweis nach dem Solargesetz erhalten Sie alle Belege gesammelt.
Was Eigentümer zwischen Rixdorf und Rudow vor der Solaranlage fragen
Die Stromnetz Berlin GmbH, sie betreibt das Verteilnetz in ganz Berlin. Angemeldet wird über ihr Kundenportal für Anschluss und Einspeiser mit den FNN-Vordrucken nach VDE-AR-N 4105. Die Netzanmeldung übernehmen wir; danach muss die Anlage ins Marktstammdatenregister.
Nur mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde Neukölln, und die Chancen hängen stark von der Dachfläche ab. Die Siedlung ist denkmalgeschützt und UNESCO-Welterbe, die Steildächer im I. und II. Bauabschnitt tragen Berliner Biberschwanz. Einen eigenen Solarleitfaden des Landesdenkmalamts für die Siedlung gibt es bisher nicht, jede Anlage wird einzeln entschieden; aussichtsreicher ist die Gartenseite mit farblich angepassten Modulen. Für die Mehrkosten zahlt SolarPLUS eine Denkmalpauschale.
Ja. Nach den berlinweiten Genehmigungskriterien vom April 2026 ist eine Photovoltaikanlage zu genehmigen, wenn der Strom vollständig eingespeist oder als Mieterstrom genutzt wird oder ein Dritter die Anlage betreibt. Nur wenn der Eigentümer sie selbst für den Allgemeinstrom betreibt, prüft das Stadtentwicklungsamt Neukölln im Einzelfall. Die Genehmigung muss vor Baubeginn vorliegen.
Der Betreiber verkauft den Strom vom Dach an die Mieter im selben Haus und liefert den Rest aus dem Netz. Der Mieterstrompreis darf nach § 42a EnWG höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen, für den im Haus verbrauchten Strom gibt es den Mieterstromzuschlag nach dem EEG. Einfacher ist oft die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, bei der jede Partei ihren Stromlieferanten behält.
In der Regel ja. Eine grundständige Dachsanierung, bei der die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird, gilt nach dem Solargesetz Berlin als wesentlicher Umbau. Dann müssen Module mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche belegen, bei höchstens zwei Wohnungen genügen alternativ 2 kW. Neueindeckung und Solaranlage zusammen zu planen spart ein zweites Gerüst.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser zahlt SolarPLUS S 250 € je kWp, wenn Anlage und Speicher neu gebaut werden, höchstens 4.750 €, dazu gegebenenfalls 750 € für den Zählerschrank und eine Denkmalpauschale. Für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Genossenschaften fördert SolarPLUS L Gutachten, Messplätze und Speicher anteilig. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, der Antrag kommt vor den Auftrag. Hinzu kommen 0 % Umsatzsteuer und der KfW-Kredit 270; ein eigenes Programm des Bezirks gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht.
Eine typische PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus in Neukölln mit 20–30 kWp kostet netto ca. 21.400–38.400 €. Wie schnell sie sich trägt, hängt vor allem davon ab, wie viel Strom im Haus selbst verbraucht wird, über Mieterstrom, Gebäudeversorgung oder Allgemeinstrom. SolarPLUS L übernimmt einen Teil der Kosten für Gutachten, Messplätze und Speicher.
Nein, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 61 der Berliner Bauordnung verfahrensfrei. Zusätzlich genehmigt werden muss nur an Denkmalen und in ihrer Umgebung, etwa in der Hufeisensiedlung, im Böhmischen Dorf oder an den Dorfkernen von Britz und Buckow, sowie in den sozialen Erhaltungsgebieten.
Photovoltaik in der Region
PV in der Nähe
Diese Orte liegen am nächsten an Berlin-Neukölln. Dazu steht, an wessen Stromnetz dort laut Marktstammdatenregister die meisten Solaranlagen hängen — bei diesem Netzbetreiber wird eine neue Anlage angemeldet:
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