Solaranlage von Volt Energie: Auf einem Ziegeldach wird das letzte Solarmodul in die Unterkonstruktion gesetzt
Photovoltaik · Tempelhof-Schöneberg · Berlin

Photovoltaik in Tempelhof-Schöneberg. Gewerbe & wohnen Solar.

Photovoltaik in Tempelhof-Schöneberg bedeutet je nach Ortsteil etwas ganz anderes: In Lichtenrade steht ein Drittel aller Gebäude mit Wohnraum des Bezirks, vier von fünf davon mit nur einer oder zwei Wohnungen. In Schöneberg und Friedenau entscheidet fast immer eine Eigentümergemeinschaft, und in der Gartenstadt Neu-Tempelhof schreibt der Bezirk seit September 2026 genau vor, wo Module auf dem Ziegeldach liegen dürfen. Volt Energie plant Ihre Solaranlage in Tempelhof schlüsselfertig, die Montage ist im Preis enthalten.

Stand: Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr
1.324
kWh/m² in der Modulebene
9.877
Gebäude mit Wohnraum in Lichtenrade
350.000
Einwohner im Bezirk
1.210
€ Ersparnis/Jahr*

* Rechenbeispiel 10 kWp ohne Speicher: 4.500 kWh Haushaltsverbrauch, 30 % davon vom Dach, Netzstrom 0,37 €/kWh (BDEW 2026), Einspeisung 0,077 €/kWh, vor Betriebskosten.

Der Bezirk im Überblick

Solaranlage in Tempelhof-Schöneberg: vom Gründerzeit-Altbau bis zum Lichtenrader Bungalow

Lichtenrade und Marienfelde: der Eigenheim-Süden

Lichtenrade Nord und Süd zählen beim Zensus 2022 zusammen 9.877 Gebäude mit Wohnraum, genau 33,6 Prozent des ganzen Bezirks. 81,4 Prozent davon haben eine oder zwei Wohnungen, und mehr als acht von zehn gehören Privatpersonen. Ähnlich sieht es in Mariendorf Süd (73,4 Prozent) und Marienfelde Nord (68,9 Prozent) aus. Hier plant man eine Anlage für das eigene Satteldach, ohne Beschluss einer Versammlung.

Schöneberg und Friedenau: Mietshaus und WEG

In den sechs Bezirksregionen von Schöneberg und Friedenau stehen 6.084 Gebäude mit Wohnraum. Nur 4,7 Prozent davon sind Ein- oder Zweifamilienhäuser, 44,2 Prozent haben 13 oder mehr Wohnungen, und gut jedes vierte gehört einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Für diese Dächer geht es um Beschlüsse, Mieterstrom und den Förderteil SolarPLUS L, nicht um eine Einzelanlage.

Tempelhof Nord: Siedlung der Zwanzigerjahre

In der Bezirksregion Tempelhof Nord wurden 72,7 Prozent der Gebäude mit Wohnraum zwischen 1919 und 1948 gebaut, 61,8 Prozent haben höchstens zwei Wohnungen. Laut Bezirksamt umfasst ihr westlicher Teil die Gartenstadt Neu-Tempelhof, der östliche das größtenteils unbewohnte Tempelhofer Feld. Steile Ziegeldächer mit Gauben, aber mit eigenen Gestaltungsregeln (siehe unten).

Viel Heizöl im Süden

Jedes vierte Gebäude im Bezirk (27,4 Prozent) heizte zum Zensusstichtag mit Öl, im Berliner Schnitt 16,7 Prozent. In Lichtenrade waren es 38,7 Prozent, in Friedenau dagegen rund 13 Prozent; dort hängt gut jedes dritte Haus an der Fernwärme. Wer im Süden in den nächsten Jahren auf eine Wärmepumpe wechselt, sollte die Dachfläche dafür gleich mit einplanen.

Quellen: Zensus 2022, kleinräumige Daten nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1 bis 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE, Bezirkswerte als Summe der 15 Bezirksregionen von Tempelhof-Schöneberg; Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Profil der Bezirksregion Tempelhof Nord.

Zensus 2022 · 15 Bezirksregionen

Photovoltaik in Tempelhof, Mariendorf, Lichtenrade: der Gebäudebestand Region für Region

Vom Nollendorfplatz im Norden bis an die Stadtgrenze bei Lichtenrade ändert sich das typische Dach vollständig. Die Tabelle zeigt für jede der 15 Bezirksregionen, wie viele Häuser höchstens zwei Wohnungen haben, wann sie gebaut wurden und womit sie heizen. Daraus ergibt sich, wer selbst entscheiden kann und wo die Dachsanierung ansteht.

Gebäude mit Wohnraum in Tempelhof-Schöneberg nach Bezirksregionen, Zensus 2022
BezirksregionGebäude mit Wohnraum1–2 Wohnungengebaut 1919–1948gebaut 1970–1989Heizöl
Tempelhof-Schöneberg gesamt29.37550,9 %23,4 %25,4 %27,4 %
Lichtenrade Süd5.11580,9 %16,5 %38,7 %36,8 %
Lichtenrade Nord4.76281,8 %13,5 %45,4 %40,7 %
Mariendorf Süd3.02273,4 %21,2 %37,9 %35,8 %
Mariendorf Nord2.42227,2 %27,5 %16,4 %25,6 %
Marienfelde Nord2.35168,9 %21,7 %34,9 %28,4 %
Tempelhof Südwest2.21018,9 %48,3 %4,3 %18,8 %
Tempelhof Nord1.65861,8 %72,7 %1,9 %12,9 %
Schöneberg Südost1.2035,6 %4,8 %6,7 %12,8 %
Friedenau West1.1615,8 %3,4 %4,5 %13,5 %
Friedenau Ost1.0315,1 %34,2 %3,9 %12,4 %
Schöneberg Nordost9423,6 %1,8 %13,0 %15,9 %
Marienfelde Süd90566,5 %39,9 %27,3 %22,4 %
Schöneberg Nordwest8974,9 %2,5 %21,0 %13,7 %
Schöneberg Südwest8502,6 %9,4 %4,8 %25,8 %
Tempelhof Südost84610,0 %44,8 %7,1 %10,3 %

Quelle: Zensus 2022, kleinräumige Auswertung für Berlin nach Bezirksregionen, Tabellen 5.1, 5.2, 5.3, 5.5 und 5.7 (Stichtag 15.05.2022), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, CC BY 3.0 DE. Anteile von uns aus den veröffentlichten Anzahlen berechnet. Die Bezirksregionen sind Planungsräume des Senats und decken sich nicht genau mit den Ortsteilen.

Auffällig ist die Spalte 1970 bis 1989: In Lichtenrade Nord stammt fast jedes zweite Wohnhaus aus diesen zwei Jahrzehnten, in Mariendorf Süd und Marienfelde Nord mehr als jedes dritte. Viele dieser Dächer sind heute 37 bis 56 Jahre alt. Wer eine Neueindeckung ohnehin für die nächsten Jahre einplant, sollte sie vor die Solaranlage legen, denn Module und Gerüst zweimal zu bezahlen, ist teurer. Gleichzeitig löst eine grundständige Dachsanierung in Berlin die Solarpflicht aus; was das konkret heißt, steht im Abschnitt zum Solargesetz.

Anders in Friedenau West und Schöneberg Südost: Mehr als 70 Prozent der Häuser sind dort vor 1950 entstanden, meist als Mietshäuser mit Hinterhof. Die Dachfläche gehört allen Eigentümern gemeinsam, und eine Anlage braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Für solche Häuser rechnen wir eine Gemeinschaftsanlage oder ein Modell nach unserer Seite Mieterstrom & GGV. Betriebe mit Hallendach finden die Rechnung auf der Seite Photovoltaik für Gewerbe.

Ob Ihr eigenes Dach in der Sonne liegt, zeigt der kostenlose Energieatlas Berlin gebäudegenau. Für den Bezirk rechnen wir mit einer Einstrahlung von 1.324 kWh je Quadratmeter und Jahr in der Modulebene. Die Statik, den Zustand der Eindeckung und den Zählerschrank sieht der Atlas nicht; das prüfen wir vor dem Angebot.

Gartenstadt Neu-Tempelhof

Solaranlage in Neu-Tempelhof: was die neuen Leitlinien des Bezirks erlauben

Für die Gartenstadt Neu-Tempelhof, oft auch Fliegersiedlung oder Fliegerviertel genannt, gilt seit dem 29. August 1991 eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch. Im Bereich A, der Gartenhaussiedlung zwischen Hoeppnerstraße, Boelckestraße, Rumeyplan, Wintgensstraße, Wüsthoffstraße, Schreiberring und Wolffring, braucht laut Leitlinien jede bauliche Maßnahme eine Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch. Das Bezirksamt hat diese Leitlinien überarbeitet; die Fassung mit Stand September 2026 regelt Solaranlagen, Steckersolargeräte und Wärmepumpen.

  • Solar- und Photovoltaikanlagen sind ausdrücklich zulässig, und zwar straßenseitig wie gartenseitig.
  • Sie sind als in der Dachfläche liegende Anlagen auszuführen und dürfen über die ganze Dachbreite reichen: von einer Ziegelreihe unter dem First bis eine Ziegelreihe über der Gaube oder dem Dachflächenfenster.
  • Auf den Walmflächen an der Seite sind Module nur im unteren Drittel erlaubt.
  • Ausnahmsweise kann eine plan aufliegende Anlage zugelassen werden, wenn zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Modul höchstens 10 cm liegen.
  • Ein Balkonkraftwerk ist an Anbauten, Wintergärten und Nebengebäuden erlaubt, nicht an der Hauptfassade zur Straße, farblich unauffällig und ohne feste Fassadenhalterung.

Dieselben Leitlinien legen fest, dass die Dächer 40 bis 45 Grad steil bleiben und mit roten Biberschwanzziegeln oder vergleichbaren roten, nicht glänzenden Ziegeln gedeckt sind. Für die Planung heißt das: Modulfarbe und Montageart müssen zu diesem Dach passen, und die Fläche zwischen Gaube und First bestimmt die mögliche Leistung. Eine Wärmepumpe darf nach der neuen Fassung bis 1,5 m² Grundfläche und 1,20 m Höhe aufgestellt werden, vorzugsweise im Garten.

Die Erhaltungsverordnung ist Städtebaurecht, kein Denkmalschutz. Die Grünanlage des Parkrings Neu-Tempelhof steht dagegen als Gartendenkmal in der Denkmalliste. Für die Pauschale „denkmalgerechte PV“ aus SolarPLUS verlangt die Förderrichtlinie ein eingetragenes Denkmal oder ein Gebäude in dessen Umfeld und eine denkmalrechtliche Genehmigung (Nr. 1.6.10). Ob das für ein bestimmtes Haus am Parkring zutrifft, klären wir mit der unteren Denkmalschutzbehörde, bevor wir eine Förderung einrechnen.

Quellen: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Leitlinien Gartenstadt Neu-Tempelhof (Bereich A), Stand September 2026, Nr. 1, 2, 5, 7 und 15; Erhaltungsverordnung „Neu-Tempelhof“ vom 29.08.1991; Denkmaldatenbank Berlin, Obj.-Dok.-Nr. 09046266. Abruf: 08.10.2026.

Denkmal und Erhaltungsgebiete

Ceciliengärten, Flughafen, Abendrotsiedlung: wo im Bezirk eine zweite Genehmigung dazukommt

Eine Solaranlage auf dem Dach ist in Berlin baugenehmigungsfrei. In Tempelhof-Schöneberg gibt es aber zwei Fälle, in denen trotzdem eine Behörde zustimmen muss: Das Haus ist ein Denkmal oder liegt in dessen prägender Umgebung, oder es liegt in einem Gebiet mit baulicher Erhaltungsverordnung. Neben Neu-Tempelhof nennt das Stadtentwicklungsamt in seiner Übersicht fünf weitere solcher Gebiete:

Bauliche Erhaltungsverordnungen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
GebietOrtsteilVerordnung vom
FriedenauFriedenau24.06.1986
Gartenstadt Neu-TempelhofTempelhof29.08.1991
AbendrotsiedlungLichtenrade31.10.1996
WolframsiedlungTempelhof06.09.2000
Stadtrandsiedlung Marienfelde I, II und IIIMarienfelde05.06.2001
Östlich MaaßenstraßeSchöneberg05.10.2010

Die Siedlung Ceciliengärten ist als Gesamtanlage denkmalgeschützt (Obj.-Dok.-Nr. 09066419). Sie liegt nach der Denkmaldatenbank im Ortsteil Schöneberg, wird aber oft zu Friedenau gezählt. Die Häuser entstanden 1924 bis 1928 nach Entwürfen von Heinz Lassen, seit 1999 wurden die Wohnungen privatisiert. Wer dort eine Anlage möchte, braucht deshalb zuerst einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft und danach die denkmalrechtliche Genehmigung. Das Ensemble Flughafen Tempelhof (Obj.-Dok.-Nr. 09055090) umfasst außer dem Flughafengebäude auch Adressen am Platz der Luftbrücke, am Columbiadamm, am Mehringdamm und am Tempelhofer Damm; für Gebäude in seinem Umfeld kann ebenfalls die Denkmalbehörde zuständig sein.

Nach den Rahmenvorgaben des Landesdenkmalamts ist eine Solaranlage auf einem Denkmal, in seiner prägenden Umgebung oder in einem geschützten Bereich regelmäßig zu genehmigen. Als genehmigungsfähig nennt das Amt unter anderem Flachdächer und andere nicht einsehbare, flach geneigte Dächer sowie Dachflächen, die nur vom halböffentlichen Raum aus zu sehen sind, also etwa von Wegen innerhalb einer Wohnanlage. Ist die Fläche teilweise vom öffentlichen Raum aus sichtbar, müssen die Module der Dachgeometrie folgen und farblich angepasst sein. Berlinweit liefen Ende 2025 laut Umweltatlas rund 2.200 Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.

Quellen: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bauliche Erhaltungsverordnungen; Denkmaldatenbank, Siedlung Ceciliengärten; Denkmaldatenbank, Flughafen Tempelhof; Landesdenkmalamt Berlin, Allgemeine Rahmenvorgaben, Nr. 6; Umweltatlas Berlin, Solaranlagen (Stand 09.02.2026).

Stromnetz Berlin

Vom Reihenhaus bis zur Gewerbehalle: was Stromnetz Berlin je nach Anlagengröße verlangt

Ob Einfamilienhaus in Lichtenrade oder Betriebshalle in Marienfelde: Verteilnetzbetreiber ist überall im Bezirk die Stromnetz Berlin GmbH. Angemeldet wird über ihr Kundenportal für Anschluss und Einspeiser mit den FNN-Vordrucken. Mit der Größe der Anlage kommen nach dem Informationsblatt des Netzbetreibers weitere Bauteile dazu, die wir im Angebot schon einplanen:

Technische Anforderungen von Stromnetz Berlin nach Anlagengröße
AnlagengrößeWas hinzukommt
bis 30 kVAZählerplatz mit elektronischem Haushaltszähler (eHZ)
über 25 bis 100 kWEmpfänger für das Signal zur Leistungsreduzierung (Rundsteuerempfänger oder StromPager)
über 30 bis 100 kVASchlüsselschalter nach Vorgabe des Netzbetreibers
über 30 bis 55 kVAZählerplatz für 100-A-Direktmessung möglich
über 55 kVAhalbindirekte Messung mit Stromwandlern
über 100 kWfernwirktechnische Anbindung an das Netzsicherheitsmanagement
ab 135 kWAnschlussregeln nach VDE-AR-N 4110 statt 4105

Für ein typisches Eigenheim mit 8 bis 12 kWp betrifft das nur die erste Zeile. Bei Mehrfamilienhäusern in Schöneberg oder Gewerbedächern ab etwa 30 kWp lohnt es sich, die Anlagengröße bewusst unter oder über diesen Schwellen zu wählen, weil Schlüsselschalter und Wandlermessung Kosten und Zeit bringen. Unabhängig von der Größe kommt jede Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Den Zählerschrank prüfen wir vor dem Angebot, denn ein Umbau wird Teil der Anmeldung.

Quellen: Stromnetz Berlin, Erzeugungsanlagen und Speicher; Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen (Ausgabe 02.2024), Abschnitte 1, 3.1, 5 und 6. Abruf: Oktober 2026.

Solargesetz Berlin

Neues Dach in Lichtenrade oder Mariendorf: Solarpflicht, Ausnahmen und Stichproben

Das Solargesetz Berlin gilt seit dem 1. Januar 2023 für Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche. Nach § 3 Absatz 1 trifft die Pflicht den Neubau und jeden wesentlichen Umbau des Daches, der nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wird. Wesentlich ist ein Umbau, wenn die wasserführende Schicht erheblich erneuert wird, etwa bei einer grundständigen Sanierung oder einem Dachausbau. Für die vielen Lichtenrader Häuser aus den Siebzigern und Achtzigern ist das der wahrscheinlichste Anlass.

Beim Umbau müssen Module nach § 4 Absatz 2 mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Bei einem Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen reichen ersatzweise 2 kW installierte Leistung, bei drei bis fünf Wohnungen 3 kW und bei sechs bis zehn Wohnungen 6 kW. Die Pflicht ist zu erfüllen, sobald der Umbau fertig ist. Das Gesetz kennt außerdem Ausnahmen und Ersatzwege:

  • Die Pflicht entfällt nach § 5 Absatz 1, wenn sie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, technisch unmöglich ist oder die Dachfläche eines Bestandsgebäudes ausschließlich nach Norden zeigt.
  • Als erfüllt gilt sie auch mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach (§ 5 Absatz 2) oder mit einer Photovoltaikanlage gleicher Mindestgröße an einer anderen Außenfläche, etwa der Fassade (§ 5 Absatz 3).
  • In Härtefällen kann die Senatsverwaltung auf Antrag befreien (§ 7).

Kontrolliert wird nachträglich: Das Bauaufsichtsamt zieht jedes Jahr Stichproben aus den Gebäuden, die im Vorjahr neu gebaut oder deren Dach wesentlich umgebaut wurde (§ 8). Auf Verlangen weisen Eigentümer die Erfüllung mit dem Formular der Senatsverwaltung und der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister nach (§ 6) und bewahren die Unterlagen zehn Jahre auf. Liegt das Haus in Neu-Tempelhof, muss die Pflichtanlage zusätzlich den Leitlinien des Bezirks entsprechen.

Quelle: Solargesetz Berlin vom 05.07.2021 (GVBl. 2021 S. 837), §§ 2 bis 8.

Förderung, Stand Oktober 2026

SolarPLUS 2026 im Bezirk: was Eigenheim, Eigentümergemeinschaft und Betrieb bekommen

SolarPLUS S: Eigenheim in Lichtenrade und Mariendorf

Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser zahlt das Land über die IBB Business Team GmbH eine Pauschale je vollem kWp, wenn PV-Anlage und Stromspeicher neu gebaut werden: 2.000 € bei 8 kWp, 2.500 € bei 10 kWp, 3.000 € bei 12 kWp, höchstens 4.750 € ab 19 kWp. Für einen neuen Zählerschrank kommen 750 € dazu, wenn der alte vor dem 31.12.2014 in Betrieb ging und der neue mindestens 1.160 € brutto kostet. Auch Wohnungseigentümer, denen ein Sondernutzungsrecht an einem Teil des Daches eingeräumt wurde, können diesen Teil beantragen (Nr. 2.3).

SolarPLUS L: Mehrfamilienhaus und WEG in Schöneberg

Für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Genossenschaften fördert die IBB anteilig: Gutachten zu Statik, Dach oder Verschattung bei Gebäuden, die vor dem 31.12.2014 fertig waren, mit 65 Prozent für WEG und kleine Unternehmen, höchstens 15.000 €; Zählerplätze mit 50 Prozent, höchstens 15.000 €; den Speicher einer neuen PV-Anlage mit 50 Prozent, höchstens 30.000 €. Private Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen können nicht selbst beantragen (Nr. 3.3).

Gewerbe, Steuer und KfW

Mittlere Unternehmen erhalten bei SolarPLUS L für den Speicher 40 Prozent, große 30 Prozent, jeweils höchstens 30.000 € (Nr. 3.4). Auf Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an. Für die Finanzierung gibt es den KfW-Kredit 270 über die Hausbank; der KfW-Zuschuss 442 ist ausgelaufen. Ein eigenes Solarförderprogramm des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist uns nicht bekannt.

Für alle Teile gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Die Förderrichtlinie SolarPLUS ist am 08.01.2026 in Kraft getreten und läuft am 31.12.2026 aus; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Liegt die denkmalrechtliche Genehmigung vor, etwa in den Ceciliengärten, fördert SolarPLUS auch die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung, für Eigenheime als Pauschale (bei 10 kWp 3.000 €), für Gemeinschaften und Betriebe anteilig bis 30.000 €. Den Antrag stellen Sie selbst; Leistungsangaben, Datenblätter und Angebot dafür liefern wir.

Eine kostenlose, herstellerneutrale Basisberatung von rund 60 Minuten bietet das SolarZentrum Berlin am Stralauer Platz 34 an, telefonische Fragen beantwortet es ebenfalls, einschließlich eines Checks vorliegender Angebote.

Quellen: IBB Business Team, SolarPLUS und Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 1.6.10, 2.3, 2.4, 3.1, 3.3, 3.4 und 4; SolarZentrum Berlin, Beratung. Abruf: 08.10.2026.

Ablauf

Von der Adresse bis zum Zählerwechsel: so läuft Ihr Projekt im Bezirk

01

Lage und Dach klären

Wir prüfen per Luftbild und Energieatlas Ihr Dach und gleichen die Adresse mit der Denkmalkarte und den sechs Erhaltungsgebieten ab. Bei Gewerbe kommt das Lastprofil dazu, bei einer anstehenden Dachsanierung die Solarpflicht.

02

Konzept, Genehmigung, Förderantrag

Sie erhalten ein Anlagenkonzept mit Ertragsrechnung. In Neu-Tempelhof planen wir die Modulfläche nach den Leitlinien und bereiten den Antrag nach § 173 BauGB vor; den SolarPLUS-Antrag stellen Sie vor dem Auftrag.

03

Montage im Preis enthalten

Gerüst, Montage und Elektroanschluss laufen nach festem Plan und sind im Preis enthalten. Die Anmeldung über das Kundenportal von Stromnetz Berlin und, wenn nötig, den Umbau des Zählerschranks koordinieren wir.

04

Inbetriebnahme und Nachweise

Nach dem Zählerwechsel tragen wir die Anlage ins Marktstammdatenregister ein und richten das Monitoring ein. Die Unterlagen für einen möglichen Nachweis nach dem Solargesetz erhalten Sie gesammelt.

FAQ · Tempelhof-Schöneberg

Fragen aus Lichtenrade, Friedenau und Neu-Tempelhof

Wer ist der Netzbetreiber in Tempelhof-Schöneberg? +

Die Stromnetz Berlin GmbH, sie betreibt das Verteilnetz in ganz Berlin. Angemeldet wird über ihr Kundenportal für Anschluss und Einspeiser. Ab mehr als 30 kVA verlangt sie einen Schlüsselschalter, ab mehr als 55 kVA eine Wandlermessung. Die Anmeldung übernehmen wir.

Darf ich in der Gartenstadt Neu-Tempelhof Solarmodule aufs Dach setzen? +

Ja. Nach den Leitlinien des Bezirksamts (Stand September 2026) sind Solaranlagen straßen- und gartenseitig zulässig, und zwar als in der Dachfläche liegende Anlage von einer Ziegelreihe unter dem First bis eine Ziegelreihe über der Gaube. Auf den Walmflächen nur im unteren Drittel. Ausnahmsweise geht auch eine plan aufliegende Anlage mit höchstens 10 cm Abstand zur Dachhaut. Eine Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch braucht es in jedem Fall.

Ich lasse mein Dach in Lichtenrade neu eindecken. Gilt dann die Solarpflicht? +

Wenn die wasserführende Schicht grundständig erneuert wird und die Arbeiten nach dem 31.12.2022 beginnen, in der Regel ja. Dann müssen Module mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken; bei einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen genügen ersatzweise 2 kW. Ausnahmen gibt es unter anderem für reine Norddächer, und eine Solarthermieanlage erfüllt die Pflicht ebenfalls.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft in den Ceciliengärten. Was ist zu tun? +

Die Ceciliengärten sind als Gesamtanlage denkmalgeschützt. Sie brauchen zuerst einen Beschluss der Eigentümerversammlung, dann die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde Tempelhof-Schöneberg. Nach den Vorgaben des Landesdenkmalamts sind Dachflächen, die nur von Wegen innerhalb der Wohnanlage zu sehen sind, genehmigungsfähig. Als WEG können Sie SolarPLUS L beantragen, auch für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Ausführung.

Welche Förderung gibt es 2026 für PV in Tempelhof-Schöneberg? +

Für Eigenheime SolarPLUS S mit einer Pauschale je kWp, wenn PV-Anlage und Speicher neu gebaut werden, höchstens 4.750 €, plus gegebenenfalls 750 € für den Zählerschrank. Für Mehrfamilienhäuser, WEG und Betriebe SolarPLUS L mit Anteilen zwischen 30 und 65 Prozent je nach Fördergegenstand und Größe. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, beantragt wird vor dem Auftrag. Ein Bezirksprogramm gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht.

Was kostet eine Gewerbe-PV-Anlage in Tempelhof? +

Bei 50–100 kWp rechnen wir Preis und Amortisation für jeden Betrieb einzeln, denn unser Festpreisraster reicht nur bis rund 28 kWp, und Gewerbestrompreis und Eigenverbrauch unterscheiden sich stark. Über SolarPLUS L fördert die IBB Gutachten zu Statik, Dachzustand oder Verschattung mit 45 bis 65 %, höchstens 15.000 €, und das Speichersystem mit 30 bis 50 %, höchstens 30.000 €, je nach Unternehmensgröße (Richtlinie Nr. 3.1.1 und 3.4, Stand 29.09.2026). Gutachten gibt es nur für Gebäude, die vor dem 31.12.2014 fertiggestellt wurden.

Kann ich in Lichtenrade als EFH-Besitzer PV nutzen? +

Ja, Lichtenrade ist der Eigenheimteil des Bezirks: Über 80 Prozent der Gebäude mit Wohnraum haben dort eine oder zwei Wohnungen. Üblich sind Anlagen mit 8–12 kWp bei 1.324 kWh/m² Einstrahlung in der Modulebene. Mit Speicher decken Sie rund drei Viertel Ihres Verbrauchs selbst und sparen bei 5.000 kWh Verbrauch rund 1.650 € pro Jahr. Heizen Sie noch mit Öl, wie fast vier von zehn Lichtenrader Häusern, rechnen wir zusätzlich eine Variante mit Wärmepumpe.

Darf ich in Neu-Tempelhof ein Balkonkraftwerk anbringen? +

Ja, aber nicht an der Hauptfassade zur Straße. Die Leitlinien erlauben Steckersolargeräte an Anbauten, Wintergärten oder Nebengebäuden, wenn sie farblich unauffällig sind und nicht fest mit dem Gebäude verbunden werden, also ohne Fassadenhalterung.

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Diese Orte liegen am nächsten an Berlin-Tempelhof. Dazu steht, an wessen Stromnetz dort laut Marktstammdatenregister die meisten Solaranlagen hängen — bei diesem Netzbetreiber wird eine neue Anlage angemeldet:

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