MIETERSTROMZUSCHLAG 2026: 2,571 CT/KWH FÜR VERMIETER
Der Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG 2023 beträgt 2026 zwischen 2,28 und 2,571 ct/kWh — abhängig von der Anlagengröße. Wer profitiert, wie hoch der Zuschlag genau ist und wie Sie ihn beantragen.
Was ist der Mieterstromzuschlag?
Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung nach § 21 Abs. 3 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für Strom, der auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt und direkt an die dort wohnenden Mieter geliefert wird — ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Der Zuschlag ist eine zusätzliche Vergütung über der Einspeisevergütung und macht Mieterstrom-Modelle wirtschaftlich tragfähig.
Höhe des Mieterstromzuschlags 2026
Der Zuschlag wird gestaffelt nach Anlagengröße ausgezahlt und unterliegt einer monatlichen Degression:
| Anlagengröße | Zuschlag (ct/kWh) |
|---|---|
| bis 10 kWp | 2,571 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 2,389 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 2,28 ct/kWh |
Stand: Januar 2026. Die Werte sinken monatlich um ca. 1 % (Degression). Nach Inbetriebnahme bleibt der Zuschlag für 20 Jahre garantiert.
Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag
- Standort: PV-Anlage muss auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein.
- Wohnnutzung: Mindestens 40 % der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken dienen.
- Lieferung: Der Strom wird im räumlichen Zusammenhang an die Mieter geliefert (kein Netzweg).
- Anlagengröße: Maximal 100 kWp pro Anlage.
- Vertrag: Es muss ein Mieterstromvertrag mit dem Endkunden bestehen.
- Marktstammdatenregister: Anlage und Mieterstrommodell müssen registriert sein.
Wie hoch ist der wirtschaftliche Vorteil?
Beispielrechnung 30 kWp Anlage auf einem MFH mit 12 Mieteinheiten:
- Stromproduktion: ca. 30.000 kWh/Jahr
- Direktlieferung an Mieter: ca. 18.000 kWh/Jahr (60 %)
- Zuschlag: 18.000 × 2,389 ct = 430 € pro Jahr
- Verkauf an Mieter (z. B. zu 28 ct/kWh): 18.000 × 28 ct = 5.040 €
- Restüberschuss-Einspeisung (12.000 kWh × 7,9 ct): 948 €
- Erlös gesamt: ca. 6.420 € pro Jahr
Im Vergleich zur reinen Einspeisung (30.000 × 7,9 ct = 2.370 €) liegt der Mieterstromertrag damit fast 3× höher.
Antragsweg in 5 Schritten
- Anlage planen: PV mit Fokus Direktverbrauch, Messkonzept mit Summenzählermodell.
- Mieterstromverträge: Tarif maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs.
- Marktstammdatenregister: Anlage und Mieterstrom-Modell registrieren.
- Netzbetreiber-Anmeldung: Mieterstromzuschlag beim Netzbetreiber beantragen — Auszahlung erfolgt monatlich mit der Einspeisevergütung.
- Steuerliche Betrachtung: Mieterstrom-Erträge sind gewerbliche Einkünfte (Anmeldung Gewerbe + Umsatzsteuer prüfen).
Mieterstromzuschlag vs. GGV (§ 42b EnWG)
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gibt es mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) eine schlanke Alternative zum klassischen Mieterstrom: kein Mieterstromvertrag nötig, keine Lieferantenpflichten, dafür auch kein Mieterstromzuschlag. GGV lohnt sich für kleinere Anlagen oder wenn Mieter nur den eigenproduzierten Strom abrechnen wollen — Mieterstromzuschlag bleibt sinnvoll, wenn der Vermieter ein vollständiges Stromversorgungsmodell aufbauen möchte.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mieterstromzuschlag gezahlt?
20 Jahre ab Inbetriebnahme — wie die EEG-Einspeisevergütung. Der Wert wird im Inbetriebnahmemonat festgeschrieben.
Kann ich Mieterstrom + Eigenverbrauch kombinieren?
Ja. Der Vermieter kann den Strom selbst nutzen (eigene Wohnung), an Mieter liefern (mit Zuschlag) und Überschuss einspeisen (mit Einspeisevergütung). Saubere messtechnische Trennung über Summenzählermodell ist Pflicht.
Lohnt sich Mieterstrom unter 10 Wohneinheiten?
Ab 6–8 Mieteinheiten meist ja. Darunter ist der administrative Aufwand (Verträge, Abrechnung, Steuern) im Verhältnis zum Mehrertrag oft zu groß — dann ist die GGV nach § 42b EnWG die schlankere Lösung.
Wer rechnet die Mieterstromabrechnung ab?
Entweder selbst durchführen (mit Software-Lösung wie Solarize oder Polarstern) oder einen Mieterstromdienstleister beauftragen, der gegen Gebühr Verträge, Abrechnung und Lieferantenpflichten übernimmt.
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